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Beschlussvorlage (Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften; a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
09.09.11, 21:15
Aktualisiert
26.09.11, 21:17
Beschlussvorlage (Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften;
a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung
b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag
c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag) Beschlussvorlage (Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften;
a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung
b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag
c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 98/2011 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 26. September 2011 Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften; a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 22.09.2011 Rat 06.10.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Konzessionsverträge für die Strom- und die Gasnetze in den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe haben die Räte dieser vier Kommunen in zeitgleich am 07.04.2011 stattgefundenen Sitzungen die jeweiligen Verwaltungen beauftragt, mit dem Stadtwerkeverbund, bestehend aus den Stadtwerken Bad Salzuflen GmbH, den Stadtwerken Detmold GmbH, den Stadtwerken Lemgo GmbH und den Stadtwerken Rinteln GmbH, die Neugründung eines Regionalwerkes Lippe in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG vorzubereiten. Bei der Bezeichnung Regionalwerk Lippe handelte es sich seinerzeit um einen Arbeitstitel. Die beteiligten Kommunen und Stadtwerke haben sich zwischenzeitlich auf den Namen Stadtwerke Lippe – Weser verständigt. Die beabsichtigte Neugründung der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG bedingt, nicht zuletzt aus Gründen der Finanzmittelbeschaffung, den Aufbau der als Anlage 1 beigefügten Unternehmensstruktur. Die hierzu notwendigen und für die Gemeinden relevanten Gesellschaftsverträge für die Stadtwerke Lippe Weser GmbH & Co. KG, die Stadtwerke Lippe - Weser Verwaltungs-GmbH sowie die Satzung des Zweckverbandes Lippe - Weser sind zwischenzeitlich von der WRG Group, Gütersloh, sowie den beteiligten Kommunen und Stadtwerken (bezogen auf die Gesellschaftsverträge) erarbeitet worden und liegen im Entwurf dieser Verwaltungsvorlage an. Aufgrund der Komplexität der Thematik werden die Zweckverbandssatzung sowie die Gesellschaftsverträge vor ihrer Beratung und Beschlussfassung in den Haupt- und Finanzausschüssen sowie in den Räten im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen (am 07.09.2011 für die Räte der Gemeinden Dörentrup und Kalletal in Dörentrup und am 08.09.2011 für die Räte in Augustdorf und Leopoldshöhe in Leopoldshöhe) von -2- Vertretern der WRG Group vorgestellt und ausführlich erläutert. Hierzu werden entsprechende Einladungen an die jeweiligen Mitglieder der Räte versandt. Beschlussvorschlag: 1. Auf der Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser schließen sich die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe zu einem Zweckverband zusammen. Die Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser wird beschlossen. 2. Auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser an der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH wird zugestimmt. 3. Auf der Grundlage des als Anlage 4 beigefügten Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke Lippe- Weser an der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Schemmel Anlagen 1. 2. 3. 4. Unternehmensstruktur „Stadtwerke Lippe – Weser“ Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser (Entwurf) Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe Weser Verwaltungs-GmbH (Entwurf) Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe Weser GmbH & Co. KG (Entwurf)