Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
09.09.11, 21:15
Aktualisiert
26.09.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
98/2011
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
26. September 2011
Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften;
a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung
b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag
c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
22.09.2011
Rat
06.10.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Konzessionsverträge für die Strom- und die Gasnetze in den
Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe haben die Räte dieser vier Kommunen in
zeitgleich am 07.04.2011 stattgefundenen Sitzungen die jeweiligen Verwaltungen beauftragt, mit dem
Stadtwerkeverbund, bestehend aus den Stadtwerken Bad Salzuflen GmbH, den Stadtwerken Detmold
GmbH, den Stadtwerken Lemgo GmbH und den Stadtwerken Rinteln GmbH, die Neugründung eines
Regionalwerkes Lippe in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG vorzubereiten.
Bei der Bezeichnung Regionalwerk Lippe handelte es sich seinerzeit um einen Arbeitstitel. Die beteiligten
Kommunen und Stadtwerke haben sich zwischenzeitlich auf den Namen Stadtwerke Lippe – Weser
verständigt.
Die beabsichtigte Neugründung der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG bedingt, nicht zuletzt aus
Gründen der Finanzmittelbeschaffung, den Aufbau der als Anlage 1 beigefügten Unternehmensstruktur.
Die hierzu notwendigen und für die Gemeinden relevanten Gesellschaftsverträge für die Stadtwerke Lippe Weser GmbH & Co. KG, die Stadtwerke Lippe - Weser Verwaltungs-GmbH sowie die Satzung des
Zweckverbandes Lippe - Weser sind zwischenzeitlich von der WRG Group, Gütersloh, sowie den beteiligten
Kommunen und Stadtwerken (bezogen auf die Gesellschaftsverträge) erarbeitet worden und liegen im
Entwurf dieser Verwaltungsvorlage an.
Aufgrund der Komplexität der Thematik werden die Zweckverbandssatzung sowie die Gesellschaftsverträge
vor ihrer Beratung und Beschlussfassung in den Haupt- und Finanzausschüssen sowie in den Räten im
Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen (am 07.09.2011 für die Räte der Gemeinden Dörentrup und
Kalletal in Dörentrup und am 08.09.2011 für die Räte in Augustdorf und Leopoldshöhe in Leopoldshöhe) von
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Vertretern der WRG Group vorgestellt und ausführlich erläutert. Hierzu werden entsprechende Einladungen
an die jeweiligen Mitglieder der Räte versandt.
Beschlussvorschlag:
1.
Auf der Grundlage der als Anlage 2 beigefügten Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe –
Weser schließen sich die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe zu einem
Zweckverband zusammen. Die Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser wird
beschlossen.
2.
Auf der Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lippe –
Weser Verwaltungs-GmbH beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser an der
Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe –
Weser Verwaltungs-GmbH wird zugestimmt.
3.
Auf der Grundlage des als Anlage 4 beigefügten Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lippe –
Weser GmbH & Co. KG beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke Lippe- Weser an der Stadtwerke
Lippe – Weser GmbH & Co. KG. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co.
KG wird zugestimmt.
Schemmel
Anlagen
1.
2.
3.
4.
Unternehmensstruktur „Stadtwerke Lippe – Weser“
Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser (Entwurf)
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe Weser Verwaltungs-GmbH (Entwurf)
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe Weser GmbH & Co. KG (Entwurf)