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Beschlusstext (Einziehung eines Wirtschaftsweges; Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
06.03.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Einziehung eines Wirtschaftsweges;
Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschusses Immobilien am 06.03.2007 13 Einziehung eines Wirtschaftsweges; Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387 (52/2007) Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Gemäß §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 (4) des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. s. 546), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 23 des Gesetzes zur Novellierung des Verwaltungszustellungsrechts, ausgefertigt am 12.08.2005 (BGBl. Teil I, Nr. 49, Seite 2354), Inkrafttreten am 01.02.2006, wird folgende Satzung beschlossen: §1 Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Lechenich, Flur 36, Flurstück 387 wird zum Teil eingezogen. §2 Die Lage der Teilfläche des Wirtschaftsweges ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitt. §3 Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.