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Beschlussvorlage GB (Z1 / V64 / 2014 (AG F, P, C 06.11.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
19.11.14, 14:50
Aktualisiert
19.11.14, 14:50
Beschlussvorlage GB (Z1 / V64 / 2014 (AG F, P, C 06.11.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / V 64 /2014 Datum: 19.11.2014 Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" vom 06.11.2014 TOP 5 Stellenplan 2015 Die Verwaltung erläutert die Eckpunkte des Stellenplanes, sowie die Veränderungen im Personal- und Versorgungsaufwand. Über • die Personalentwicklung junger Nachwuchskräfte, • den Sachstand des Projekts Einfacharbeitsplätze sowie • den Sachstand des Projekts Betriebliches Gesundheitsmanagement wird ausführlich informiert. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Zur Personalentwicklung junger Nachwuchskräfte wird statt des tariflich vorgesehenen Jahresvertrages der Abschluss eines 2-jährigen Zeitvertrages angestrebt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass ab 2018 eine hohe Anzahl von Dienstkräften ausscheidet und ausgebildete Fachkräfte gehalten werden sollen. Diese Strategie wird seitens der Arbeitsgruppe ausdrücklich befürwortet. Zum Projekt Einfacharbeitsplätze wird berichtet, dass einerseits zwar ein hohes Engagement vieler der derzeit eingesetzten Kräfte, andererseits aber auch ein hoher Betreuungsaufwand und eine eingeschränkte Produktivität festzustellen ist. Es besteht Einvernehmen, dass alsbald eine Entscheidung über Planstellen aus sozialen Aspekten für den Einsatz von Einfacharbeitsplätzen getroffen werden sollte. Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe hat ein Konzept "Betriebliches Gesundheitsmanagement" erstellt, das in der Belegschaft sehr großen Anklang fand. Es ist beabsichtigt, die Sachmittel zu erhöhen, um die angestrebten Maßnahmen umsetzen zu können. Die Geschäftsführung der Arbeitsgruppe wird im Personalmanagement zusätzlich zum Tagesgeschäft mit erledigt. Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt die Verwaltung, dass im Bereich Geoinformation die Digitalisierung nicht abgeschlossen ist. So sind z.B. Topographien in die Liegenschaftskarte zu übernehmen, sowie die Lage von Gewässern zu überprüfen und kartieren. Perspektivisch wird in diesem Bereich keine weitere Personaleinsparung gesehen. Insgesamt findet der Stellenplanentwurf positive Resonanz, von einer Empfehlung zur Beschlussfassung wird jedoch abgesehen, da in einigen Fraktionen noch Beratungsbedarf besteht. V 64/2014