Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
16.11.15, 13:02
Aktualisiert
16.11.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
224/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat II
51
22
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld aufgrund der streikbedingten Schließung von städtischen Kindertageseinrichtungen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
51
22
09.11.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 224/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
09.11.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Erstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld aufgrund der streikbedingten Schließung von städtischen
Kindertageseinrichtungen
Beschlussentwurf:
1. Vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung wird die anteilige Rückerstattung von Elternbeiträgen und Essensgeld für die streikbedingten Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Keine Erstattung erfolgt für die Streiktage, an denen Betreuungsangebote der Stadt in Notgruppen oder bei Pflegepersonen in Anspruch genommen wurden. Die Finanzierung erfolgt aus den
durch die Streiks eingesparten Personalaufwendungen und eingesparten Verpflegungsaufwendungen.
2. Um für die aufgrund des Tarifabschlusses kräftig gestiegenen Personalaufwendungen einen Deckungsbeitrag zu erhalten, werden die Elternbeiträge mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 angehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderungssatzung zur Beitragssatzung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu erarbeiten.
Sachdarstellung:
1. Problem
Am 30.9.2015 haben der Verband der kommunalen Arbeitgeber (VKA) und die Gewerkschaften nach dreitägigen Verhandlungen einen Tarifkompromiss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt.
Das Kostenvolumen liegt mit rund 315 Millionen € um rund 9 Millionen € über der seinerzeitigen Schlichterempfehlung. Die Vereinbarung sieht vor, dass zumeist jüngere Erzieherinnen und Erzieher in den unteren
Erfahrungsstufen besser gestellt werden als zuvor. Der Tarifabschluss soll rückwirkend ab 1.7.2015 eine
Laufzeit von fünf Jahren haben. Das Verhandlungsergebnis wurde nun auch von den Gewerkschaften angenommen. Die Tarifauseinandersetzung ist damit beendet.
Im Zuge der Tarifauseinandersetzung ist es auch in Wesseling zu Streiks gekommen. Streikbedingt mussten
die städtischen Kindertageseinrichtungen teilweise geschlossen werden. Für die Kinder, deren Eltern die
Betreuung nicht selbst organisieren konnten, wurden - soweit möglich - Plätze in Notgruppen vorgehalten.
Während des Streiks ist bereits die Frage aufgeworfen worden, ob die Stadt zur teilweisen Erstattung von
Elternbeiträgen verpflichtet ist, soweit an den Streiktagen kein Betreuungsangebot zur Verfügung stand. Die
Thematik ist auch in der Sitzung des Rates am 23.6.2015 erörtert worden. Zum damaligen Zeitpunkt war die
Angelegenheit allerdings noch nicht entscheidungsreif, weil die Tarifauseinandersetzung noch nicht abgeschlossen und daher unklar war, ob es zu weiteren streikbedingt den Schließungen von Kindertageseinrichtungen kommen würde. Zudem stand noch nicht fest, wie hoch die streikbedingten Minderausgaben bei den
Personalaufwendungen ausfallen werden und welche Mehraufwendungen aufgrund des Tarifabschlusses
finanziert werden müssen.
Nunmehr sind die Auswirkungen bekannt, so dass über eine Erstattung der anteiligen Elternbeiträge und des
Essensgeldes entschieden werden kann.
2. Lösung
Zunächst ist festzustellen, dass eine rechtliche Verpflichtung zur Erstattung von Elternbeiträgen für die
streikbedingten Schließzeiten der Einrichtungen nicht besteht, weil die Elternbeiträge lediglich - geringe Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Einrichtungen darstellen. In Wesseling werden über die Elternbeiträge weniger als 15 % der Aufwendungen refinanziert. Keinesfalls handelt es sich um kostendeckende Beiträge. Zudem bestehen Aufwendungen für die Kindertageseinrichtungen auch nur zum Teil aus Personalaufwendungen, von denen im Falle eines Streiks nur Teile erspart werden. Die Rückzahlung von Elternbeiträgen steht im eigenen Ermessen der Kommunen.
Kommunen in der Haushaltsversicherung - wie die Stadt Wesseling - dürfen Elternbeiträge nur erstatten,
wenn die Ziele des Haushaltssicherungskonzepts nicht gefährdet oder gar verfehlt werden.
Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung dürfen keine Beitragserstattung vornehmen, weil es sich wie ausgeführt - um Auszahlungen handelt, für die keine Rechtspflicht besteht. Die Stadt darf Erstattungen
somit frühestens nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung vornehmen.
In der Zeit vom 11.05. bis zum 05.06.2015 wurde an 17 Tagen gestreikt. Zuvor ist es bereits an 4 Tagen im
März bzw. April d.J. zu Warnstreiks gekommen. Die Kindertageseinrichtungen der Stadt waren dabei ganz
unterschiedlich von den Streiks betroffen. In der genannten Zeit waren nicht alle Einrichtungen geschlossen,
zum Teil waren Notgruppen für die Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht selbst sicherstellen konnten,
eingerichtet.
Ausgehend von rd. 20 Streiktagen beträgt die Höhe der zu erstattenden Elternbeiträge nach einer Hochrechnung der Verwaltung maximal 14.000 €, an Essensgeld sind maximal 9.800 € zu erstatten. Der Erstattung des Essensgeldes stehen Einsparungen bei den Verpflegungsaufwendungen gegenüber.
Der Tarifabschluss hat Mehrbelastungen des städtischen Haushalts zur Folge. Sie betragen im Haushaltsjahr 2015 insgesamt rd. 125.000 €, davon rd. 15.000 € im Kernhaushalt und rd. 110.000 € im Wirtschaftsplan
der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling. Die Mehraufwendungen sind durch die kalkuliertem Tarifanhebungen im Haushalt und die streikbedingten Einsparungen von insgesamt 122.000 € (9.000 € im
Kernhaushalt und 113.000 € im Wirtschaftsplan der Kindertageseinrichtungen) finanziert. Die Erstattung der
Elternbeiträge und des Essensgeldes können deshalb finanziert werden, ohne dass die Konsolidierungsziele
im Haushaltsjahr 2015 verfehlt werden.
Zur Würdigung der schwierigen Situation der Eltern, die während der streikbedingten Schließung in der Kindertageseinrichtungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren mussten, schlägt die Verwaltung deshalb die Erstattung der Elternbeiträge und des Essensgeldes vor. Sie schlägt zudem vor, die Erstattung
„formlos“, d.h. ohne Erteilung individueller Bescheide vorzunehmen, um den Verwaltungsaufwand für die
Erstattung möglichst gering zu halten. Die Eltern werden stattdessen über Aushänge in den Kindertageseinrichtungen und Veröffentlichungen im Werbekurier informiert werden.
Die Mehrbelastung des Personaletats im Haushalt 2016 beträgt insgesamt 239.000 €, davon 29.000 € im
Kernhaushalt und 210.000 € im Wirtschaftsplan der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wesseling.
Wird der Forderung nach einer Erstattung von Elternbeiträgen mit der Begründung gefolgt, dass die Stadt
streikbedingt Personalaufwendungen eingespart hat, so muss diese konsequenterweise auch zu zusätzlichem Erträgen aus Elternbeiträgen kommen, wenn die Personalaufwendungen steigen. Die Verwaltung
schlägt deshalb zudem einer Anhebung der Elternbeiträge spätestens zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (1.8.2016) vor, um die Mehraufwendungen zu kompensieren.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltssituation führte der Anstieg der Personalaufwendungen ohne entsprechende Gegenfinanzierung zur Gefährdung der Ziele des Haushaltssicherungskonzepts (HSK).
Können die mit der Genehmigung des HSK für die Jahre 2017 ff. verbindlich gewordenen Defizitobergrenzen
nicht eingehalten werden, wird die Stadt keine Genehmigung für ihren Haushalt erhalten.
3. Alternativen
Auf die Erstattung von Elternbeiträgen wird verzichtet.
4. Finanzielle Auswirkungen
Sind beschrieben.