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Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
588 kB
Datum
06.10.2011
Erstellt
16.09.11, 21:17
Aktualisiert
26.09.11, 21:17
Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 102/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 26. September 2011 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung - Satzungsempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.09.2011 Rat 06.10.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 21.07.2011 ist ein Beratungsbedarf festgestellt worden bzgl. der Festsetzung zu Einfriedungen entlang der Waldstraße (Teilbereich 1). Es ist zu klären, ob die vorhandenen Einfriedungen mit der Festsetzung übereinstimmen. Inhaltlich gliedert sich die Fragestellung dabei in die Punkte : - Abstand zur öffentlichen Straße und Höhe der Einfriedung - Ausführung und Materialwahl der Einfriedung - Einfriedung als lebende Hecken. Abstand zur öffentlichen Straße und Höhe der Einfriedung Die Textliche Festsetzung in der bisherigen Fassung lautet: 1. Einfriedungen sind zulässig bis 2,00 m Höhe. Zu den Einfriedungen gehören auch Eingangstore. 2. Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, sind mindestens 1,50 m von der Grundstücksgrenze abzusetzen. -2- Umsetzung: = Höhe max 0,80 cm = Höhe max. 2,00 m mit Abstand von 1,50 m zur Waldstraße -3- Diskutiertes Beispiel: Einschätzung der Verwaltung: Die auf einer Breite von 2,55 m mit einem Abstand von nur 0,65 cm zur Waldstraße errichtete Einfriedung (Gesamtlänge der Einfriedung 17,55 m), wird von der formulierten Festsetzung nicht erfasst. Eine Befreiung ist nicht möglich. Ergebnis: Die Einfriedung ist im oben beschriebenen Bereich zurückzubauen oder die Festsetzung ist anzupassen. Kommt der Ausschuss während seiner Beratung zu dem Ergebnis, dass der vorspringende Abschnitt der Einfriedung städtebaulich vertretbar ist, ist die Festsetzung zu überarbeiten. Eine erneute Auslegung ist nicht nötig, da keine städtebaulichen Grundzüge der Planung betroffen sind. Beispiel einer überarbeiteten Festsetzung : 1. Einfriedungen sind zulässig bis 2,00 m Höhe. Zu den Einfriedungen gehören auch Eingangstore. 2. Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, sind mindestens 1,50 m von der Grundstücksgrenze abzusetzen. -4- Ausnahme: Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, können einmalig an der Grenze zu dieser Straße auf einer Länge von 2,55 m bis zu einer Höhe von 2,00 m errichtet werden, wenn diese mindestens 0,65 cm von der Grenze zur Waldstraße abgesetzt werden. Wird die Anpassung der Festsetzung favorisiert, hat der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Ausführung und Materialwahl der Einfriedung Die Textliche Festsetzung in der bisherigen Fassung lautet: 3. 4. 5. Soweit ein Zwischenraum von der Einfriedung zum Verkehrsraum der Waldstraße entsteht, ist dieser mit einheimischen Sträuchern, Bodendeckern und / oder Rankpflanzen zu bepflanzen. Die Einfriedung, unabhängig von ihrer Höhe, ist als Mauer, Gabionenwand, Holzzaun, Metallgitterzaun oder lebende Hecke auszuführen. Ein- und Ausfahrten entlang der Waldstraße sind unzulässig. Zu- und Ausgänge für Personen, in einer Breite bis zu 2,0 m, sind zulässig. Einschätzung der Verwaltung: Zu 3. Zu 4. Zu 5. erfolgt Materialwahl ist stimmig eine Pforte, < = 2,00 m breit Ergebnis: Die Einfriedung ist in diesen Punkten zulässig. Weitere Einfriedungen baulicher Art sind im Teilbereich 1 zur Waldstraße nicht gegeben. Einfriedung als lebende Hecken ► Was ist eine Einfriedung ? „Der Zweck einer Einfriedung besteht darin, bebaute oder unbebaute Grundstücke oder ihre Teile von Verkehrsflächen, Nachbargrundstücken oder auch Bereichen desselben Grundstücks abzuschirmen, um Witterungs- oder Immissionseinflüsse (Wind, Lärm, Straßenschmutz) abzuwehren oder das Grundstück oder seine Teile gegen unbefugtes Betreten oder Einsichtnahme zu schützen“ (Kommentar Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Stand: November 2004, § 65 Rdnr. 89). ► Was ist eine lebende Hecke ? „Hecken sind nicht in den Gesetzen definiert. Es ist deshalb von der Rechtsprechung und der Literatur zu entwickeln. Hecken bestehen demnach aus Sträuchern oder Bäumchen, die in einer schmalen längeren Reihe wachsen. Unerheblich ist, aus welchen Pflanzen sie bestehen, soweit diese nach der Pflanzsorte und bei entsprechender Pflege als Hecke gezogen bzw. beschnitten werden können. .....Darüber hinaus ist regelmäßig erforderlich, dass durch beschneiden ein Dichtschluss sowie eine Seiten- und Höhenbegrenzung erzielt wird...........Sträucher und Bäume, die wachsen, ohne beschnitten zu werden, sind jedoch keine Hecken im Sinne des Gesetzes. ......Fichten, die in einer Reihe angepflanzt sind, aber nicht beschnitten werden, können daher nicht als Hecken angesehen werden. Mit ihnen ist daher der für Bäume vorgesehene Abstand einzuhalten“ (Kommentar Schäfer, NachbG NRW, Stand 2000, § 32 i.V.m § 42). ►► Was versteht das Bauplanungsrecht unter einer lebenden Hecke ? „Hecken sind eine Art an Einfriedung, wenngleich es sich nicht um bauliche Anlagen handelt. Ein bauaufsichtlicher Vollzug bzw. Kontrolle z.B. durch den Kreis Lippe ist nicht möglich, da keine materiellen Anforderungen in der BauO NRW gegeben sind“ (Kommentar Gädtke, Temme, Heintz, Czepuk, BauO NRW, 11. Aufl.). In sogenannten örtlichen Bauvorschriften können gem. § 86 BauO NRW Gemeinden Vorgaben zu Einfriedungen in B-Plänen aufnehmen. Darin kann ebenfalls bestimmt werden, dass lebende Hecken als Einfriedungen gelten. Dadurch werden diese allerdings nicht zu baulichen Anlagen und unterliegen somit auch weiterhin nicht der bauaufsichtlichen Kontrolle (s.o.). Ergebnis: Wird als Einfriedung eine lebende Hecke gewählt, so hat diese die Vorgaben der textlichen Festsetzung zur Höhe und zu den Abständen einzuhalten. Da keine Pflanzliste formuliert wurde, ist die „Materialwahl“ frei. -5Die Pflanzen müssen jedoch für die signifikante Heckenstruktur (s.o.) und -pflege geeignet sein und den charakteristischen Beschnitt erkennen lassen. Diskutiertes Beispiel: Einschätzung der Verwaltung: Bei der abgebildeten Thuja-Anpflanzung ist die Frage, ob es sich um eine Hecke handelt, unerheblich, da die Anpflanzung vor Rechtskraft der bisherigen Festsetzung zur Einfriedung bestanden hat und zwar eindeutig. Diese Anpflanzung hat daher Bestandsschutz. Sehr wohl ist ihre Höhe nunmehr auf max. 2 m festgelegt; einerseits durch die Höhenvorgabe der Festsetzung oder andererseits durch die Vorgabe der Pflanzabständen im NachbG NRW. Weitere diskutierte Beispiele: Einschätzung der Verwaltung: Bei der abgebildeten Anpflanzung handelt es sich um eine Grundstücksbepflanzung bzw. –eingrünung. Höhe und Abstände richten sich nach dem NachbG NRW. Die Verwaltung kommt zu der Auffassung, dass die Planung zum Satzungsbeschluss empfohlen werden kann, ohne separaten Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen. Dieser Beschluss ist bereits in der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 21.07.11 gefasst worden. Der Hochbau- und Planungsausschuss hat bzgl. der textlichen Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 nunmehr zu entscheiden, ob die oben formulierte Ausnahme aufgenommen wird oder nicht. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 10. Änderung des Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ als Satzung und deren zugehörige Begründung zu beschließen. Schemmel s. hierzu die Sitzungsunterlagen zur Hochbau- und Planungsausschusssitzung vom 27.07.2011 bzw. die Drucksache 91/2011 mit: - 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ -6(Planzeichnung, Textliche Festsetzungen. Hinweise, Begründung) - Skizze: Übersicht Lage/ Höhe der Einfriedungen