Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
02.03.12, 10:24
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
10/2012
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
30. März 2012
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden
Fassung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
14.03.2012
Rat
29.03.2012
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die im beigefügten Lageplan schraffiert kenntlich gemachten Verkehrsflächen:
a)Krentruper Straße (tlw.) mit Parkplatzflächen
(Flurstück 1893, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe)
b)Bürgermeister-Brinkmann-Weg (tlw.)
(Flurstück 1894, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe)
wurden bereits entsprechend der jetzigen Nutzung ausgebaut.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Abschließend ist noch die Widmung der
Verkehrsflächen erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) Die Teilfläche der Krentruper Straße mit Parkplatzflächen (Flurstück 1893,
1,Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße
Parkplatzflächen.
Flur
mit
b) Die Teilfläche des Bürgermeister-Brinkmann-Weges (Flurstück 1894, Flur 1, Gemarkung
Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße.
Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel