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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
02.03.12, 10:24
Aktualisiert
30.03.12, 21:17
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 10/2012 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 30. März 2012 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 14.03.2012 Rat 29.03.2012 Bemerkungen Sachdarstellung: Die im beigefügten Lageplan schraffiert kenntlich gemachten Verkehrsflächen: a)Krentruper Straße (tlw.) mit Parkplatzflächen (Flurstück 1893, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) b)Bürgermeister-Brinkmann-Weg (tlw.) (Flurstück 1894, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) wurden bereits entsprechend der jetzigen Nutzung ausgebaut. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Abschließend ist noch die Widmung der Verkehrsflächen erforderlich. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Teilfläche der Krentruper Straße mit Parkplatzflächen (Flurstück 1893, 1,Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße Parkplatzflächen. Flur mit b) Die Teilfläche des Bürgermeister-Brinkmann-Weges (Flurstück 1894, Flur 1, Gemarkung Leopoldshöhe) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel