Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
08.07.11, 21:20
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
89/2011
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Ver- und
Entsorgung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
4. Juli 2011
Kanal-Dichtheitsprüfung
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und
Entsorgung
Termin
04.07.2011
Rat
12.07.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Aus den Presseartikeln der letzten Tage war zu entnehmen, dass das Thema landesweit teilweise sehr
kontrovers behandelt wird. Mittlerweile hat sich auch in Leopoldshöhe eine Bürgerinitiative gebildet. Diese
stellt Muster-Widersprüche bereit. Diese Widersprüche wurden von bislang 17 Hauseigentümern
abgegeben. Hierzu weist die Betriebsleitung darauf hin, dass noch keine rechtsmittelfähigen Bescheide
erstellt wurden und dass das Widerspruchsverfahren schon vor Jahren von der Landesregierung im Zuge
der Straffung des Verwaltungsverfahrens abgeschafft wurde. Die Widerspruchsführer werden nach
Abschluss der Beratungen vom Ergebnis informiert.
Nachfolgend der aktuelle Sachstand unter Berücksichtigung des Erlasses von Umweltminister Remmel vom
17.06.2011 (unter dem Vorbehalt der am 06.07.2011 im Landtag stattfindenden Anhörung):
-
-
Es bleibt bei der Dichtheitsprüfung.
Außerhalb von Fremdwasser- und Wasserschutzgebieten sind optische Prüfungen zulässig.
In den Überprüfungsbereichen sollen auch die öffentlichen Kanäle untersucht werden (in Leopoldshöhe
bereits gängige Praxis).
Es wurde vom Land eine Musterprüfbescheinigung erarbeitet. Diese steht auf den Leopoldshöher
Internetseiten zum Download bereit.
eventuelle Schäden sind in 3 Klassen eingeteilt:
a) Die Standsicherheit betreffende Schäden sind innerhalb von 6 Monaten zu sanieren
b) Mittelschwere Schäden sind in 5 Jahren zu sanieren
c) Geringe Schäden brauchen bis zur nächsten Prüfung (20 Jahre) nicht saniert zu werden
abgeklemmt
werden.
Alternativen
sind
Drainagen
müssen
nicht
automatisch
Drainagekanäle/Systemänderung (nicht empfehlenswert), umklemmen an Regenwasserkanal oder
rückstaufreie Zuführung
-2-
Im vom Rat beschlossenen Fristenplan wurde schon 1 Jahr Reserve eingeplant. So ist es verhältnismäßig
einfach möglich, die bislang beschlossenen Fristen zu verschieben:
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die bisherigen Fristensatzungen wie folgt zu ändern:
WSG I – Südl. Hauptstr./Gartenstr. von
WSG II- Nördl. Hauptstr. – GG Asem. von
GG Greste – Auf dem Rohe etc.
von
Siedlung Milser Heide
von
Siedlung Möbel-Fillies
von
30.11.2011 auf 30.11.2012
30.05.2012 auf 30.05.2013
30.11.2012 auf 30.11.2013
30.05.2013 auf 30.05.2014
30.11.2013 auf 30.11.2014
Nach Abschluss der Beratungen im Landtag sollen die Fristen-Satzungen an die veränderte Erlasslage
angepasst werden.
Schemmel
Anlage
- Erlass vom 17.06.2011
- Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung
von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Gemeinde Leopoldshöhe vom
30.09.2010
- Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung
von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Gemeinde Leopoldshöhe vom
16.12.2010
- Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung
von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Gemeinde Leopoldshöhe vom
24.02.2011