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Beschlussvorlage (Kanal-Dichtheitsprüfung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
08.07.11, 21:20
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Beschlussvorlage (Kanal-Dichtheitsprüfung) Beschlussvorlage (Kanal-Dichtheitsprüfung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 89/2011 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 4. Juli 2011 Kanal-Dichtheitsprüfung Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 04.07.2011 Rat 12.07.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Aus den Presseartikeln der letzten Tage war zu entnehmen, dass das Thema landesweit teilweise sehr kontrovers behandelt wird. Mittlerweile hat sich auch in Leopoldshöhe eine Bürgerinitiative gebildet. Diese stellt Muster-Widersprüche bereit. Diese Widersprüche wurden von bislang 17 Hauseigentümern abgegeben. Hierzu weist die Betriebsleitung darauf hin, dass noch keine rechtsmittelfähigen Bescheide erstellt wurden und dass das Widerspruchsverfahren schon vor Jahren von der Landesregierung im Zuge der Straffung des Verwaltungsverfahrens abgeschafft wurde. Die Widerspruchsführer werden nach Abschluss der Beratungen vom Ergebnis informiert. Nachfolgend der aktuelle Sachstand unter Berücksichtigung des Erlasses von Umweltminister Remmel vom 17.06.2011 (unter dem Vorbehalt der am 06.07.2011 im Landtag stattfindenden Anhörung): - - Es bleibt bei der Dichtheitsprüfung. Außerhalb von Fremdwasser- und Wasserschutzgebieten sind optische Prüfungen zulässig. In den Überprüfungsbereichen sollen auch die öffentlichen Kanäle untersucht werden (in Leopoldshöhe bereits gängige Praxis). Es wurde vom Land eine Musterprüfbescheinigung erarbeitet. Diese steht auf den Leopoldshöher Internetseiten zum Download bereit. eventuelle Schäden sind in 3 Klassen eingeteilt: a) Die Standsicherheit betreffende Schäden sind innerhalb von 6 Monaten zu sanieren b) Mittelschwere Schäden sind in 5 Jahren zu sanieren c) Geringe Schäden brauchen bis zur nächsten Prüfung (20 Jahre) nicht saniert zu werden abgeklemmt werden. Alternativen sind Drainagen müssen nicht automatisch Drainagekanäle/Systemänderung (nicht empfehlenswert), umklemmen an Regenwasserkanal oder rückstaufreie Zuführung -2- Im vom Rat beschlossenen Fristenplan wurde schon 1 Jahr Reserve eingeplant. So ist es verhältnismäßig einfach möglich, die bislang beschlossenen Fristen zu verschieben: Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird empfohlen, die bisherigen Fristensatzungen wie folgt zu ändern: WSG I – Südl. Hauptstr./Gartenstr. von WSG II- Nördl. Hauptstr. – GG Asem. von GG Greste – Auf dem Rohe etc. von Siedlung Milser Heide von Siedlung Möbel-Fillies von 30.11.2011 auf 30.11.2012 30.05.2012 auf 30.05.2013 30.11.2012 auf 30.11.2013 30.05.2013 auf 30.05.2014 30.11.2013 auf 30.11.2014 Nach Abschluss der Beratungen im Landtag sollen die Fristen-Satzungen an die veränderte Erlasslage angepasst werden. Schemmel Anlage - Erlass vom 17.06.2011 - Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30.09.2010 - Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16.12.2010 - Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Gemeinde Leopoldshöhe vom 24.02.2011