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Beschlussvorlage (Dichtheits-Satzung 30.09.2010)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,1 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
08.07.11, 21:20
Aktualisiert
08.07.11, 21:20
Beschlussvorlage (Dichtheits-Satzung 30.09.2010)

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Inhalt der Datei

1. Satzung vom ___________ zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Wasserschutzgebiet – Bereich I und II der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30.09.2010 Aufgrund der §§ 7, 8, und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV NRW, S. 271) sowie der §§ 60,61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585 ff.), und des § 61a Abs. 3 bis 7 des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW 2010, S. 185ff.), hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am _____________ folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Wasserschutzgebiet – Bereich I und II der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30.09.2010 beschlossen: I § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden privaten Abwasseranlagen im Geltungsbereich dieser Satzung ist spätestens bis zum 30.11.2012 (§ 2 Abs. 1, Ziffer I) 30.05.2013 (§ 2 Abs. 1, Ziffer II) durchzuführen. II Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.