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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zu V 28)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
2,7 MB
Datum
01.10.2014
Erstellt
22.08.14, 12:03
Aktualisiert
22.08.14, 12:03
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Inhalt der Datei

NETTERSHEIM Gemeinde Nellersheim . Zingsheil1l , Kra usstr. 2 53947 Nellersheil1l Kreis Euskirchen Planung und Umwelt z.Hd. Herrn Mehren Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Der Bii rge rm eis ter Aktenzeichen: III ­ Bin Sachbearbeiter: Frau Binzenbach Zimmer Nr.: 6 Durchwahl : 02486 / 7837 Datum: 08.07.2014 E-Mail: abfall@nettersheim.de Abfallwirtschaftsplan NRW hier: Beteiligungsverfahren E-Mail vom 30.06.2014 Sehr geehrter Herr Mehren, zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes NRW möchte ich Ihnen kurz mitteilen, dass entsprechend den Empfehlungen des Städteund Gemeindebundes darauf hingewiesen oder beantragt werden sollte keine Leit­ jPflichterfassungswerte für die Biomüllsammlung zu fordern, sondern lediglich Orientierungswerte festzusetzen, da die Werte für den ländlichen Bereich sehr hoch sind. Es sollte nicht Ziel sein, die in § 17 KrWG vorgesehene Möglichkeit der Eigenkompostierung zu begrenzen, nur um die Leit-jZielwerte im AWP erreichen zu können. Es muss weiterhin möglich bleiben, dass derjenige, der die auf seinem Grundstück anfallenden Bioabfälle dort ordnungsgemäß und schadlos kompostieren möchte, dieses auch in Zukunft kann . Lt. Herrn Dr. Queitsch wurden hierzu bereits Bedenken in einem Ministergespräch am 12.09.2013 durch den Städte- und Gemeindebund geäußert. Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich den Ausführungen in Ihrer Stellungnahme anschließen würden, auch wenn der Kreisdurchschnitt den geforderten Wert erreichen wird. Ich bedanke mich und verbleibe -Bürgermeister- Telefon: 0 2486178 -0 ' Telefax: 0 24 8617878 • Internet: www. nenersheim.de • eMail : inlo @ neltersheim.de Besuchsze iten: montags - freitags 7.30 - 13.00 Uhr lInu dienstags 13.30 - 18.00 Uh r Konten der Gemeindekasse: I 566 199 KSK Euskj rchcn , BLZ 382 50 1 10 • 2 000 208 062 VR-8ank Nordeifel eG, BLZ 370 697 20 (~eus kIre hen e stadt mit gesicht Der Bürgermeister Kreis Euskirchen Abteilung Planung und Umwelt Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen Fachbereich 2 Finanzen, Liegenschaften Abteilung Öffentliche Abgaben Kreis Euskirchen Ansprechpartner Herr Lingscheidt 22. MAI20 14 Zimmer 213 Telefon (02251) 14-0 Durchwah I (02251) 14-415 Fax (02251) 14 58415 e-Mail klingscheidt@euskirchen .de Ihr Schreiben/Zeichen Datum 20.05.2014 Abfallwirtschaftsplan Nordrhein-Westfalen, Teilplan Siedlungsabfälle hier: Beteiligungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Mehren, Bezug nehmend auf das Schreiben des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 10.03.2014 und die Vorstellung der Grundzüge des Abfallwirtschaftskonzept in der Sachbearbeiterbesprechung am 28.04.2014 wird hinsichtlich der Abgabe einer Stellungnahme seitens der Stadt Euskirchen eine Negativmeldung abgegeben . Mit freundlichen Grüßen In Vertretung ~ Schmitz - z ~ Besucheranschrift: Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen; Postanschrift: Postfach 1169, 53861 Euskirchen sve-Linien: 872, 874, 875, 876; RVK-Linien: 802, 806, 985 Internet: www.euskirchen.de; eMail: infoj.euskirchen.de Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags 08:30-16:30 Uhr, montags, mittwochs und freitags 08:30,12:30 Uhr und nach Vereinbarung Bankverbindung: Konto 260 70 00, Kreissparkasse Euskirchen, BlZ 382 50110; IBAN: OE 64 3825 0110 0002 6070 00, Ble: WElAOEDlEUS Von: An: Datum: Betreff: Anlagen: "Schmitz Rudi" <r.schmitz@Bad-Muenstereifel.de> "Lothar Mehren" <Lothar.Mehren@kreis-euskirchen.de> 03.07.2014 15:00 AW: Abfallwirtschaftsplan NRW Beteiligungsverfahren AWP Bioabfall.pdf Hallo Herr Mehren, mit meiner Mai! vom 07.04.2014 hatte ich Ihnen bereits den Entwurf meiner Mitteilungsvorlage für den Rat zugesandt. Die hierin getroffenen Aussagen zur Nutzung von Entsorgungsanlagen im grenznahen Bereich und zu den Planzielen der Biomüllerfassungen sollten ggf. in die Stellungnahme des Kreises aufgenommen werden. Zum Thema "Bioabfallsammlung und Verwertung" verweise ich auch auf die beigefügte Pressemitteilung der Städte- und Gemeindebundes, die sich kritisch mit den Zielen und Konzepten des AWP auseinander setzt. Gruß R. Schmitz -----Ursprüngliche Nachricht----­ Von: Lothar Mehren [mailto:Lothar.Mehren@kreis-euskirchen.de] Gesendet: Montag, 30. Juni 2014 10:32 An: Schmitz Rudi; Bell; Alexa Heller; i.last@dahlem.de; Nussbaum; Berners; bsponner@kall.de; Dieter Karls; Lothar Hilgers; Binzenbach; Jessica Jonas; Hans-Peter Plum; Reichwaldt; Schäfer Betreff: Abfallwirtschaftsplan NRW Beteiligungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, sollten Sie Anregungen, Anmerkungen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle haben, so bitte ich Sie mir diese, sofern nicht bereits erfolgt, bis zum 16.07.14 schriftlich mitzuteilen. Seitens des Ministeriums wurde die kreisangehörigen Kommunen am 10.03.14 über das Beteiligungsverfahren unterrichtet. In der Sachbearbeiterbesprechung am 28.04.14 wurden die Grundzüge des neuen Abfallwirtschaftsplan vorgestellt. Ich werde Ihre Anmerkungen dann gegebenenfalls in die Stellungnahme des Kreises einfließen lassen . Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Abfallwirtschaftsplan werde ich Ihnen im September nach politischer Beschlussfassung übersenden. Mit freundlichem Gruß Kreis Euskirchen Abteilung Planung und Umwelt Dipl.-Ing. Lothar Mehren Tel.: 02251/15-241 Fax: 02251-15-391 lothar.mehren@kreis-euskirchen.de - 1­ 1. Sachverhalt: Mit Verfügung vom 10.03.2014 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen den Entwurf des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplanes, Teilplan Siedlungsabfälle, (ÖAWP) im gesetzlich vor­ geschriebenen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit der Möglichkeit zur Stellungsnah­ me vorgelegt, der im Internet unter www.umwelt.nrw.de/umweitiabfali/abfallwirtschaftsplanung/siedlungsabfaillindex.php zum Herunterladen zur Verfügung steht. Wie bereits in vorangegangenen Beteiligungsverfahren praktiziert, wird der Kreis Euskirchen - soweit geboten - eine gemeinsame Stellungnahme zu diesem landesweiten Abfallwirt­ schaftplan für Siedlungsabfälle erstellen, so dass sich eigene Stellungnahmen der kreisan­ gehörigen Städte und Gemeinden erübrigen, für die der vorliegende Entwurf des Abfallwirt­ schaftsplanes im übrigen auch keine Veranlassung gibt. Von den im Entwurf des neuen Abfallwirtschaftsplanes definierten Zielsetzungen (Seite 18 ff.) sind die nachfolgenden aus Sicht der Verwaltung von Interesse: 1. Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des Prinzips der Nähe Angesichts einer durch Entsorgungssicherheit geprägten Ausgangssituation wird mit dem Abfallwirtschaftsplan vorrangig das Ziel einer regionalen Entsorgungsautarkie verfolgt. Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sind im Lande selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe ihres Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu entsorgen . Dabei verzichtet der Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes auf eine Zuweisung zu (einzel­ nen) Hausmüllverbrennungsanlagen oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlungs­ anlagen in Nordrhein-Westfalen . 2. Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen Zweites wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplanes ist die Opti­ mierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Ab Januar 2015 sind Bioabfälle unter den Voraussetzungen des § 11 des Kreislaufwirt­ schaftsgesetzes getrennt zu sammeln. Vor diesem Hintergrund sollen die Anstrengungen zur getrennten Erfassung von Bioabfällen weiter verstärkt werden. Dabei sollen Systeme zum Einsatz kommen, die flächendeckend die jeweils beste Erfassung von Bioabfällen gewährleisten. Die Organisationshoheit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei der Art und Weise de Erfassung der Bioabfälle sowie die bundesrechtlich vorgesehenen Möglichkeiten der Eigenkompostierung sollen beachtet werden. Hierzu ist anzumerken, dass im Kreis Euskirchen die Biotonne bereits seit Mitte der 90er Jahre flächendeckend eingeführt ist. Zudem werden Grünabfälle getrennt erfasst; und zwar überwiegend im Holsystem. Der im Abfallwirtschaftsplan für das Jahr 2016 definier­ te Leitwert von 150 kg/E*a wird im Kreis Euskirchen aktuell bereits erzielt. Zur Erreichung des Zielwertes 2021 von 180 kg/E*a werden zusätzliche Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Grünschnitterfassung, erforderlich sein. Soweit eine gemeinsame Stellungnahme des Kreises Euskirchen und der kreisangehörigen Gemeinden als erforderlich angesehen wird und rechtzeitig vor dem Termin der Ausschuss­ sitzung vorliegen sollte, wird diese nachgereicht. C:\Dokumente und Einsteilungen\Mehren\Eigene Dateien\GroupWise\d04scOO1.doc Von: An: Datum: Betreff: "Karls, Dieter" <D.Karls@mechernich.de> Lothar Mehren <Lothar.Mehren@kreis-euskirchen.de> 01 .07.201410:35 AW: Abfallwirtschaftsplan NRW Beteiligungsverfahren Hallo Herr Mehren, die Stadt Mechernich hat weder Anregungen noch Bedenken zum Abfallwirtschaftsplan. Mit freundlichen Grüßen Dieter Karls Fachbereich 1 Teamleiter Steuern, Gebühren, Beiträge, Abfallwirtschaft Bergstr. 1 53894 Mechernich Tel.: 02443/494160 Fax: 02443/495160 ----Ursprüngliche Nachricht---­ Von: Lothar Mehren [mailto:Lothar.Mehren@kreis-euskirchen.de] Gesendet: Montag, 30. Juni 201410:32 An: Rudolf Schmitz; Bell; Alexa Heller; i.last@dahlem.de; Nussbaum; Berners; bsponner@kall.de; Karls, Dieter; Hilgers, Lothar; Binzenbach; Jessica Jonas; Hans-Peter Plum; Reichwaldt; Schäfer Betreff: Abfallwirtschaftsplan NRW Beteiligungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, sollten Sie Anregungen, Anmerkungen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle haben, so bitte ich Sie mir diese, sofern nicht bereits erfolgt, bis zum 16.07.14 schriftlich mitzuteilen. Seitens des Ministeriums wurde die kreisangehörigen Kommunen am 10.03.14 über das Beteiligungsverfahren unterrichtet. In der Sachbearbeiterbesprechung am 28.04.14 wurden die Grundzüge des neuen Abfallwirtschaftsplan vorgestellt. Ich werde Ihre Anmerkungen dann gegebenenfalls in die Stellungnahme des Kreises einfließen lassen. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Abfallwirtschaftsplan werde ich Ihnen im September nach politischer Beschlussfassung übersenden. Mit freundlichem Gruß Kreis Euskirchen Abteilung Planung und Umwelt Dipl.-Ing. Lothar Mehren Tel.: 02251/15-241 Fax: 02251-15-391 lothar.mehren@kreis-euskirchen.de Von: An: CC: Datum: Betreff: Marianne Schäfer<MSchaefer@weilerswist.de> "'Lothar Mehren'" <Lothar.Mehren@kreis-euskirchen.de> Martin Reichwaldt <MReichwaldt@weilerswist.de> 30.06.2014 15:23 AW: Abfallwirtschaftsplan NRW Beteiligungsverfahren Sehr geehrter Herr Mehren, seitens der Gemeinde Weilerswist wird keine eigene Stellungnahme abgegeben. Die Gemeinde schließt sich der Stellungnahme des Kreises an. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Marianne Schäfer Gemeinde Weilerswist Fachbereich Planen/Bauen -Liegenschaften/Abfa IIwirtschaft­ Bonner Straße 29 53919 Weilerswist Tel : +492254 9600166 Fax: +49 2254 9600200 E-Mail: mschaefer@weilerswist.de ----Ursprüngliche Nachricht---­ Von: Lothar Mehren [mailto :Lothar.Mehren@kreis-euskirchen .de] Gesendet: Montag, 30. Juni 2014 10:32 An : Rudolf Schmitz; Bell; Alexa Heller; i.last@dahlem.de; Nussbaum; Berners; bsponner@kall.de; Dieter Karls; Lothar Hilgers; Binzenbach; Jessica Jonas; Hans-Peter Plum; Martin Reichwaldt; Marianne Schäfer Betreff: Abfallwirtschaftsplan NRW Beteiligungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, sollten Sie Anregungen, Anmerkungen zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle haben, so bitte ich Sie mir diese, sofern nicht bereits erfolgt, bis zum 16.07.14 schriftlich mitzuteilen. Seitens des Ministeriums wurde die kreisangehörigen Kommunen am 10.03.14 über das Beteiligungsverfahren unterrichtet. In der Sachbearbeiterbesprechung am 28.04.14 wurden die Grundzüge des neuen Abfallwirtschaftsplan vorgestellt. Ich werde Ihre Anmerkungen dann gegebenenfalls in die Stellungnahme des Kreises einfließen lassen. Die Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Abfallwirtschaftsplan werde ich Ihnen im September nach politischer Beschlussfassung übersenden. Mit freundlichem Gruß Kreis Euskirchen Abteilung Planung und Umwelt Dipl.-Ing. Lothar Mehren Tel.: 02251/15-241 Fax: 02251-15-391 lothar. mehren@kreis-euskirchen.de