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Beschlussvorlage (Herstellung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg; Beantragung von Fördermitteln)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
10.11.2015
Erstellt
02.11.15, 17:06
Aktualisiert
02.11.15, 17:06
Beschlussvorlage (Herstellung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg; Beantragung von Fördermitteln) Beschlussvorlage (Herstellung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg; Beantragung von Fördermitteln) Beschlussvorlage (Herstellung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg; Beantragung von Fördermitteln) Beschlussvorlage (Herstellung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg; Beantragung von Fördermitteln)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 198/2015 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Herstellung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg; Beantragung von Fördermitteln Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.10.2015 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 198/2015 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 21.10.2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Herstellung eines Kunstrasenspielfeldes auf dem Sportplatz Kronenweg; Beantragung von Fördermitteln Beschlussentwurf: Dem Vorschlag der Verwaltung, auf dem Sportplatz Kronenweg (sog. roter Aschenplatz) ein Kunstrasenspielfeld zu schaffen, die Nebenanlagen zu sanieren und dafür Fördermittel aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ des Bundes zu beantragen, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen. Der Rat zieht die folgende Entscheidung an sich: Die für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Eigenmittel von rd. 107.000 € werden zu Lasten des Sondervermögens „Sportstätten der Stadt Wesseling“ finanziert und der Rücklage des Betriebs entnommen. Einer entsprechenden Mehrausgabe gemäß § 16 der Eigenbetriebsverordnung wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms fördert der Bund kommunale Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Für das Bundesprogramm werden bis 2018 insgesamt 100 Mio. € bereitgestellt, um die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden zu unterstützen. Gefördert werden Projekte zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impulsen für die Gemeinde oder Stadt. Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt (z.B. Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten, Flüchtlingen, sozial Schwächeren) im Quartier bzw. der Kommune verbunden sein. Die Förderquote beträgt 45%, bei Kommunen in einer Haushaltsnotlage 90%. Die Haushaltsnotlage muss durch das Land (Kommunalaufsicht) bestätigt werden. Für die Antragstellung ist die Vorlage eines Beschlusses des Stadtrates notwendig. Der Antrag muss bis zum 13.11.2015 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gestellt werden. Im Förderantrag müssen Aussagen über die Aufbringung des städtischen Eigenanteils gemacht werden. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, einen Antrag auf Bewilligung von Fördermitteln zu stellen, und zwar für die Schaffung eines Kunstrasenspielfelds auf dem Sportplatz Kronenweg und die Sanierung der Nebenanlagen. Der rote Aschenplatz ist sanierungsbedürftig. Der Platz muss häufig, insbesondere nach starken Regenfällen gesperrt werden, weil das Wasser nicht mehr abgeleitet wird. Hauptgrund dafür ist das kontinuierliche Einschlämmen von Tennenmaterial in das Entwässerungssystem und in die Sickerschächte. Die Verkabelung der sechs Flutlichtmasten ist teilweise beschädigt, die Strahler entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Die beidseitige Tribünenanlage ist abgängig und muss dringend überarbeitet werden. Die umlaufende Zaun- und Ballfanganlage weist größere Beschädigungen auf. Die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen konnten bisher nicht durchgeführt werden, weil die Finanzierung nicht dargestellt werden konnte. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Fördermitteln sind gegeben. Insbesondere kann „die besondere Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quartier bzw. in der Kommune“ dargestellt werden. Der Sportplatz wird vor allem durch die Spielvereinigung Wesseling-Urfeld 19/46 e.V. genutzt. Hier trainieren und spielen insgesamt 22 Jugendmannschaften des Vereins. Der Verein leistet damit einen erheblichen Beitrag zur Jugendarbeit. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist hoch; er beträgt mehr als 65%. Insgesamt spielen und trainieren hier Kinder und Jugendliche aus 27 Nationen. Der Trainer- und Betreuerstab umfasst fast 70 Personen, die zum Teil selbst einen Migrationshintergrund haben. Der Verein hat eine Integrationsbeauftragte eingesetzt, die als Betreuerin tätig ist und als Bindeglied zwischen Stadt, Eltern und Verein fungiert. Die Spielvereinigung engagiert sich zudem sehr stark in der Flüchtlingshilfe. Im Regelverfahren sind der Stadt Wesseling aktuell rd. 260 Flüchtlinge zugewiesen. Zudem betreibt die Stadt eine Erstaufnahmeeinrichtung für das Land mit derzeit 150 Plätzen. Diese wird kurzfristig um weitere 70 Plätze auf 220 Plätze ausgebaut. Für die Flüchtlinge in der Notunterkunft (für Kinder und Erwachsene) werden Trainingseinheiten angeboten. Bälle, Trikots, Schuhe und Trainingsanzüge, z.T. finanziert aus Spenden, werden zur Verfügung gestellt. Kinder von Asylbewerbern die im Regelverfahren zugewiesen sind und zumindest für die Dauer des Asylverfahrens in Wesseling bleiben, sind in den Verein integriert. Die Kosten für Versicherungen, Anmeldungen und Spielberechtigungen werden von Spendern finanziert. Die Integrationsarbeit des Vereins ist im Jahr 2014 vom DFB durch Verleihung des Integrationspreises gewürdigt worden. Wird der Platz nicht saniert, werden sich die Trainingszeiten zunehmend reduzieren, weil der Platz auf Dauer nicht mehr bespielbar ist. Wird der Sportplatz jedoch zu einem Kunstrasenspielfeld umgebaut, kann die Integrationsarbeit des Vereins sogar noch verstärkt werden. Der Verein könnte dann weitere Jugendmannschaften einrichten. Nach den Berechnungen der Verwaltung müssen für die Schaffung des Kunstrasenspielfelds, die Erneuerung der Nebenanlagen, die Sanierung des Drainagesystems, die Erneuerung der Überdachung der Tribünenanlage auf der südlichen Längsseite, den Einbau von Stehstufen auf der gegenüberliegenden Seite, die Ertüchtigung der vorhandenen Flutlichtmaste durch neue Strahler und die Überarbeitung der Verkabelung Haushaltsmittel in Höhe von rd. 1.070.000 € aufgewendet werden. Bei einer Förderquote von 90% beträgt der Eigenanteil rd. 107.000 €. Im Zuge der Antragstellung muss die Stadt – wie zuvor ausgeführt – verbindlich beschreiben, wie der Eigenanteil finanziert wird. Die Finanzierung wird wegen der schwierigen Haushaltssituation auch mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt werden müssen. Da der rote Aschenplatz in das Sondervermögen Sportstätten der Stadt Wesseling eingelegt wurde, müssen die Eigenmittel zu Lasten des Wirtschaftsplans des Sondervermögens finanziert werden. Der Betrag von 107.000 € kann den Rücklagen entnommen werden. Mit den Jahresabschlüssen 2011 und 2012 wurden den Rücklagen Überschüsse von rd. 3 Mio. € zugeführt. Diese Rücklagenmittel sind insbesondere für die Sanierung der Fünffachturnhalle vorgesehen. Zur Finanzierung dieser Maßnahme (und der übrigen Investitionen des Sondervermögens) stehen allerdings auch die Abschreibungen zur Verfügung. Ein Eigenanteil in der genannten Größenordnung ist jedenfalls aus den Rücklagen finanzierbar, ohne die Sanierung der Fünffachturnhalle und der übrigen Investitionen zu gefährden. Haushaltsrechtlich stellt die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Schaffung des Kunstrasenspielfelds eine Mehrauszahlung gemäß § 16 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) dar. Einer Änderung des Wirtschaftsplans bedarf es nicht. Die Entscheidung über die Mehrauszahlung nach § 16 EigVO bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses (Ausschuss für Sport und Freizeit). Die Verwaltung bittet den Rat, die Entscheidung an sich zu ziehen und über die Finanzierung des Eigenanteils zu entscheiden, damit der Antrag termingerecht gestellt werden kann 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben.