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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
333 kB
Datum
02.03.2016
Erstellt
15.02.16, 17:05
Aktualisiert
15.02.16, 17:05
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 30/2016 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.02.2016 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 30/2016 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 06.02.2016 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Wesseling Im Schuljahr 2015/2016 gibt es 1296 Grundschulkinder, von denen 95 Kinder Förderbedarf haben, das sind 7,3 %. Bei den weiterführenden Schulen gibt es 1.498 Schüler/innen, von denen 45 Unterstützungsbedarf haben, das sind 3 %. (siehe Anlage) Die von der Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses am 25.11.2015 vorgelegte Mitteilungsvorlage Nr. 203/2015 beinhaltete eine Aufstellung über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule außerhalb der Stadt Wesseling besuchen. Hier fehlten noch die Kinder, die eine Förderschule des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) besuchen. In der Anlage sind die Zahlen ergänzt worden. Es gibt demnach z. Z. 123 Wesselinger Kinder, die eine externe Förderschule besuchen. Goetheschule Die untere Schulaufsicht hat Frau Wibke Leicht als Vertreterin der kommissarischen Leiterin der Goetheschule, Frau Andrea Kellerhof, mit Wirkung vom 26.10.2015 bestellt. Grundausbildungslehrgang Feuerwehr Vom 30.05. bis 30.11.2016 und vom 30.10. bis 01.12.2017 wird ein Ausbildungslehrgang der Feuerwehr in drei Klassenräumen der Hauptschule durchgeführt. Die Leiterin der Wilhelm-Busch-Schule, Frau Dr. Doris Wirth, hat dies freundlicherweise ermöglicht, in dem sie durch Umstrukturierung des Unterrichtes Räume freigeschaufelt hat. Abkürzungen In der Sitzung des Schulausschusses am 25.11.2015 hat Frau Edith Lux die Verwaltung gebeten, die Abkürzungen in der Mitteilungsvorlage Nr. 203/2015 (Mitteilungen der Verwaltung) aufzuschlüsseln: FOSR = Fachoberschulreife FHSR = Fachhochschulreife HS = Hauptschule BuS = Übergang Schule und Beruf übergehend in das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ OGS = Offene Ganztagsschule GGS = Gemeinschaftsgrundschule KGS = Katholische Grundschule RS = Realschule LES = Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung und Sprache AOSF = Feststellungsverfahren, ob sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf nötig ist LVR = Landschaftsverband Rheinland Schulische Inklusion Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Bernd Jürgen Schneider, hat in einer Presseerklärung am 01.12.2015 Bezug auf eine repräsentative Online-Befragung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) genommen. Dabei wurden die praktischen Erfahrungen mit der Inklusion nach Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das seit dem 01.08.2014 gilt, abgefragt. Nach Angaben der Schulen mangelt es vor allem an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, an Zeit für Absprachen und Beratung sowie an Unterstützung durch Schulpsychologen/innen und Schulsozialarbeiter/innen. Zudem sind die Klassen gerade im Gemeinsamen Lernen zu groß, und es fehlt an ausreichender sowie passgenauer Fortbildung und an geeigneten Räumlichkeiten. Schon Anfang 2013 sowie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren hatten die kommunlaen Spitzenverbände gefordert, verbindliche Qualitätsstandards für die schulische Inklusion zu formulieren. Das Generationenprojekt Inklusion könne nur gelingen, wenn einerseits der Qualitätsanspruch definiert werde und andererseits die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dieses Manko sei der Grund für die Verfassungsbeschwerde von mehr als 50 Kommunen gegen die unzureichende Kostenerstattung für die schulische Inklusion durch das Land. Der Städte –und Gemeindebund fordere deshalb ein rasches Nachsteuern bei der schulischen Inklusion durch den Gesetzgeber. Erforderlich seien ein landesweiter qualitativer Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung sowie finanzielle und personelle Ressourcen. Vorbereitungsklasse in den Grundschulen Eine Anfrage von Herrn Christian Schultze in der Sitzung des Schulausschusses am 23.09.2015 kann dahingehend beantwortet werden, dass bei der zu bildenden Vorbereitungsklassse in der JohannesGutenberg-Schule ein/e Lehrer/in mit Deutsch als Zweitsprache nach Rücksprache mit der unteren Schulaufsicht on top der Schule zugewiesen wird. Mittlerweile fand ein Gespräch mit der unteren Schulaufsicht statt, an dem neben der Verwaltung die Leitungen der Gutenbergschule und der Schillerschule teilnahmen. Es wurde hierbei vereinbart, dass der Schulträger einen Antrag auf Bildung einer Vorbereitungsklasse in der Gutenbergschule stellt, die nur von Kindern ohne Deutschkenntnisse der Gutenbergschule besetzt werden soll. Dies sind laut beigefügter Aufstellung 24. Für die Goetheschule wurde einvernehmlich mit der Schulleitgung ebenfalls eine Vorbereitungsklasse bei der unteren Schulaufsicht beantragt Dort haben 32 Kinder Bedarf. Die Bezirksregierung muss über diese Anträge entscheiden. Eine Vorbereitungsklasse muss mindestens 15 Kinder haben. Sollte diese Grenze in den anderen Schulen überschritten werden, werden weitere Anträge gestellt. Kinder ohne Deutschkenntnisse: Schule Anzahl Kinder Albert-Schweitzer-Schule 13 Brigidaschule 7 Goetheschule 32 Joh.-Gutenberg-Schule 24 Rheinschule 8 Schillerschule 6 Realschule Mit dem Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12.Schulrechtsänderungsgesetz vom 25.06.2015) hat der Landesgesetzgeber dem Schulträger einer Realschule die Möglichkeit eröffnet, dort einen Bildungsgang ab Klasse 7 einzurichten, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt. In Betracht kommt diese Bildungsgangeinrichtung, wenn - keine Hauptschule mehr im Schulträgergebiet vorhanden ist, oder eine Hauptschule zwar vorhanden, wegen ihre Randlage aber schwer erreichbar ist, oder wenn die Schulentwicklungsplanung des betroffenen Schulträgers erkennen lässt, dass es demnächst zu Erreichbarkeitsproblemen kommt. Anmeldetermine weiterführende Schulen Die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen sind wie folgt terminiert: Käthe-Kollwitz-Gymnasium 01.02. – 12.02.2016 Albert-Einstein-Realschule 10.02. – 19.02.2016 Wilhelm-Busch-Schule 29.02. – 11.03.2016 Belastungsausgleich Inklusion Auf Grund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.07.2014 gewährt das Land der Stadt Wesseling für das Schuljahr 2015/2016 einen finanziellen Ausgleich für wesentliche Belastungen im Rahmen der Inklusion einen Betrag in Höhe von 43.944,23 €. Schulhof Gutenbergschule Die Gutenbergschule hat die Verwaltung um ein Gespräch gebeten, das am 08.12.2015 stattfand, und in dem die Planung einer weiteren Erweiterung des vorderen Schulhofes durch die Natur- und Abenteuerschule Bergisch-Gladbach hinter der Aula mit Sitz- und Balancierplatz und einem Baumstammweg, einem Stelzenweg mit 14 Stelzen und 28 Tritten, einem Waldküchenhaus und einem Materialspielplatz vorgestellt wurde. Die Unterlagen werden jetzt vom Bereich Stadtplanung gesichtet und bewertet. Die Planungen für das erste Bewegungsgfeld mit Dreierreckstangen, zwei Schaukeln, Sandfallschutz und Baketballfeld sind im Gange. Die Umsetzung könnte in den Osterferien erfolgen, damit die Kinder auf dem Schulhof nicht durch Absperrungen weiter eingeengt werden. Schulen brauchen Hilfe bei der Integration von Flüchtlingen Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in einer Pressemittteilung vom 13.01.2016 dargelegt, dass er Probleme beim Schulraum und bei der Versorgung mit Lehrkräften und nichtlehrendem Personal sieht. Die Integration von Flüchtlingskindern stelle die Kommunen als Schulträger vor Herausforderungen, die ohne zusätzliche Unterstützung kaum zu bewältigen seien. Die betroffenen Kinder benötigten eine überdurchschnittliche Betreuung und Förderung. Zum Teil seien die Kinder durch Kriegs- und Gewalterfahrung sowie durch die belastenden Umstände der Flucht traumatisiert. Es fehle an Unterstützungspersonal wie Dolmetscher/innen, Schulpsychologen/innen und Schulsozialarbeiter/innen. Völlig unklar sei, wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter in diesem Jahr zusätzlich in die jeweilige Kommune kommen und wie viele von diesen dort länger bleiben. Denn stets sei denkbar, dass sich die Familien in andere Städte und Gemeinden orientierten. In der Regel dürften Kommunen zusätzlichen Schulraum nur dann schaffen, wenn belegt werden kann, dass dieser für einen längeren Zeitraum benötigt wird. Im Moment fehlten sämtliche Grundlagen für eine vernünftige Planung. Sprachförderung von Flüchtlingen Für die Sprachförderung von Flüchtlingen stellt das Land 2016 zwei Millionen Euro zur Verfügung. Nach Mitteilung der Landesregierung können Volkshochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung die Mittel bei der Bezirksregierung beantragen. Zusätzliche Stellen für die Integration durch Bildung Mit dem Haushaltsbeschluss 2016 hat der nordrhein-westfälische Landtag 113 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst geschaffen. Es handelt sich dabei um Stellen für multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler unter Befristung bis zum 31.07.2019. Die Stellen sollen dazu beitragen, dass neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter so schnell und so gut wie möglich in die nordrhein-westfälischen Schulen integriert werden können. In den Landesdienst eingestellt werden können im Wesentlichen Sozialpädagogen/innen, Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen. Diese Fachkräfte sollen im Rahmen eines multiprofessionellen Teams gemeinsam mit Lehr- und anderen Fachkräften in den Schulen sowie anderen Akteur/innen der sozialen Arbeit in Schulen sowie der Integration durch Bildung schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien beraten und unterstützen. Grundlage für Ausschreibung, Besetzung und Aufgabenbeschreibung ist ein im Bereich der Gebietskörperschaft abgestimmtes sozialräumlich bezogenes Handlungskonzept der beteiligten Schulen in Gebieten, denen eine besonders große Zahl von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern zugewiesen worden ist. Die neu einzustellenden Fachkräfte werden in der Regel nicht einer einzelnen Schu- le zugewiesen, sondern sollen in einem vor Ort vorhandenen Team tätig werden, in dem verschiedene Fachkräfte Schulen mit ihrer jeweiligen sozialpädagogischen Kompetenz unterstützen. Die kommunalen Gebietskörperschaften, in denen die neu einzustellenden Fachkräfte tätig werden sollen, ergänzen diese durch eigenes Personal. Dabei ist in der Regel ein Schlüssel von zwei Stellen im Landesdienst zu einer Stelle im kommunalen Dienst anzuwenden. Antragstermin für die Gebietskörperschaften ist bei der Bezirksregierung der 30.04.2016. Die Besetzungsverfahren sollen spätestens zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 abgeschlossen werden.