Daten
Kommune
Wesseling
Größe
333 kB
Datum
02.03.2016
Erstellt
15.02.16, 17:05
Aktualisiert
15.02.16, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
30/2016
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Mitteilungen der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.02.2016
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 30/2016
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
06.02.2016
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Wesseling
Im Schuljahr 2015/2016 gibt es 1296 Grundschulkinder, von denen 95 Kinder Förderbedarf haben, das sind
7,3 %. Bei den weiterführenden Schulen gibt es 1.498 Schüler/innen, von denen 45 Unterstützungsbedarf
haben, das sind 3 %. (siehe Anlage)
Die von der Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses am 25.11.2015 vorgelegte Mitteilungsvorlage
Nr. 203/2015 beinhaltete eine Aufstellung über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule außerhalb der Stadt Wesseling besuchen. Hier fehlten noch die Kinder, die eine Förderschule des
Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) besuchen. In der Anlage sind die Zahlen ergänzt worden. Es gibt
demnach z. Z. 123 Wesselinger Kinder, die eine externe Förderschule besuchen.
Goetheschule
Die untere Schulaufsicht hat Frau Wibke Leicht als Vertreterin der kommissarischen Leiterin der Goetheschule, Frau Andrea Kellerhof, mit Wirkung vom 26.10.2015 bestellt.
Grundausbildungslehrgang Feuerwehr
Vom 30.05. bis 30.11.2016 und vom 30.10. bis 01.12.2017 wird ein Ausbildungslehrgang der Feuerwehr in
drei Klassenräumen der Hauptschule durchgeführt. Die Leiterin der Wilhelm-Busch-Schule, Frau Dr. Doris
Wirth, hat dies freundlicherweise ermöglicht, in dem sie durch Umstrukturierung des Unterrichtes Räume
freigeschaufelt hat.
Abkürzungen
In der Sitzung des Schulausschusses am 25.11.2015 hat Frau Edith Lux die Verwaltung gebeten, die Abkürzungen in der Mitteilungsvorlage Nr. 203/2015 (Mitteilungen der Verwaltung) aufzuschlüsseln:
FOSR = Fachoberschulreife
FHSR = Fachhochschulreife
HS = Hauptschule
BuS = Übergang Schule und Beruf übergehend in das Projekt „Kein Abschluss ohne
Anschluss“
OGS = Offene Ganztagsschule
GGS = Gemeinschaftsgrundschule
KGS = Katholische Grundschule
RS = Realschule
LES = Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und Soziale Entwicklung und Sprache
AOSF = Feststellungsverfahren, ob sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf nötig
ist
LVR = Landschaftsverband Rheinland
Schulische Inklusion
Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Bernd Jürgen Schneider, hat in einer
Presseerklärung am 01.12.2015 Bezug auf eine repräsentative Online-Befragung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) genommen. Dabei wurden die praktischen Erfahrungen mit der Inklusion
nach Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes, das seit dem 01.08.2014 gilt, abgefragt. Nach
Angaben der Schulen mangelt es vor allem an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung, an Zeit für
Absprachen und Beratung sowie an Unterstützung durch Schulpsychologen/innen und Schulsozialarbeiter/innen. Zudem sind die Klassen gerade im Gemeinsamen Lernen zu groß, und es fehlt an ausreichender
sowie passgenauer Fortbildung und an geeigneten Räumlichkeiten. Schon Anfang 2013 sowie im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahren hatten die kommunlaen Spitzenverbände gefordert, verbindliche Qualitätsstandards für die schulische Inklusion zu formulieren. Das Generationenprojekt Inklusion könne nur gelingen,
wenn einerseits der Qualitätsanspruch definiert werde und andererseits die erforderlichen Ressourcen
zur Verfügung gestellt werden. Dieses Manko sei der Grund für die Verfassungsbeschwerde von mehr als 50
Kommunen gegen die unzureichende Kostenerstattung für die schulische Inklusion durch das Land. Der
Städte –und Gemeindebund fordere deshalb ein rasches Nachsteuern bei der schulischen Inklusion durch
den Gesetzgeber. Erforderlich seien ein landesweiter qualitativer Orientierungsrahmen für die Ausgestaltung
sowie finanzielle und personelle Ressourcen.
Vorbereitungsklasse in den Grundschulen
Eine Anfrage von Herrn Christian Schultze in der Sitzung des Schulausschusses am 23.09.2015 kann dahingehend beantwortet werden, dass bei der zu bildenden Vorbereitungsklassse in der JohannesGutenberg-Schule ein/e Lehrer/in mit Deutsch als Zweitsprache nach Rücksprache mit der unteren Schulaufsicht on top der Schule zugewiesen wird. Mittlerweile fand ein Gespräch mit der unteren Schulaufsicht
statt, an dem neben der Verwaltung die Leitungen der Gutenbergschule und der Schillerschule teilnahmen.
Es wurde hierbei vereinbart, dass der Schulträger einen Antrag auf Bildung einer Vorbereitungsklasse in der
Gutenbergschule stellt, die nur von Kindern ohne Deutschkenntnisse der Gutenbergschule besetzt werden
soll. Dies sind laut beigefügter Aufstellung 24. Für die Goetheschule wurde einvernehmlich mit der Schulleitgung ebenfalls eine Vorbereitungsklasse bei der unteren Schulaufsicht beantragt Dort haben 32 Kinder Bedarf. Die Bezirksregierung muss über diese Anträge entscheiden. Eine Vorbereitungsklasse muss mindestens 15 Kinder haben. Sollte diese Grenze in den anderen Schulen überschritten werden, werden weitere
Anträge gestellt.
Kinder ohne Deutschkenntnisse:
Schule
Anzahl Kinder
Albert-Schweitzer-Schule
13
Brigidaschule
7
Goetheschule
32
Joh.-Gutenberg-Schule
24
Rheinschule
8
Schillerschule
6
Realschule
Mit dem Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts
(12.Schulrechtsänderungsgesetz vom 25.06.2015) hat der Landesgesetzgeber dem Schulträger einer Realschule die Möglichkeit eröffnet, dort einen Bildungsgang ab Klasse 7 einzurichten, der zu den Abschlüssen
der Hauptschule führt. In Betracht kommt diese Bildungsgangeinrichtung, wenn
-
keine Hauptschule mehr im Schulträgergebiet vorhanden ist, oder
eine Hauptschule zwar vorhanden, wegen ihre Randlage aber schwer erreichbar ist, oder
wenn die Schulentwicklungsplanung des betroffenen Schulträgers erkennen lässt, dass es demnächst zu Erreichbarkeitsproblemen kommt.
Anmeldetermine weiterführende Schulen
Die Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen sind wie folgt terminiert:
Käthe-Kollwitz-Gymnasium 01.02. – 12.02.2016
Albert-Einstein-Realschule 10.02. – 19.02.2016
Wilhelm-Busch-Schule
29.02. – 11.03.2016
Belastungsausgleich Inklusion
Auf Grund des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom
09.07.2014 gewährt das Land der Stadt Wesseling für das Schuljahr 2015/2016 einen finanziellen Ausgleich
für wesentliche Belastungen im Rahmen der Inklusion einen Betrag in Höhe von 43.944,23 €.
Schulhof Gutenbergschule
Die Gutenbergschule hat die Verwaltung um ein Gespräch gebeten, das am 08.12.2015 stattfand, und in
dem die Planung einer weiteren Erweiterung des vorderen Schulhofes durch die Natur- und Abenteuerschule Bergisch-Gladbach hinter der Aula mit Sitz- und Balancierplatz und einem Baumstammweg, einem Stelzenweg mit 14 Stelzen und 28 Tritten, einem Waldküchenhaus und einem Materialspielplatz vorgestellt wurde. Die Unterlagen werden jetzt vom Bereich Stadtplanung gesichtet und bewertet. Die Planungen für das
erste Bewegungsgfeld mit Dreierreckstangen, zwei Schaukeln, Sandfallschutz und Baketballfeld sind im
Gange. Die Umsetzung könnte in den Osterferien erfolgen, damit die Kinder auf dem Schulhof nicht durch
Absperrungen weiter eingeengt werden.
Schulen brauchen Hilfe bei der Integration von Flüchtlingen
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in einer Pressemittteilung vom 13.01.2016 dargelegt, dass er
Probleme beim Schulraum und bei der Versorgung mit Lehrkräften und nichtlehrendem Personal sieht.
Die Integration von Flüchtlingskindern stelle die Kommunen als Schulträger vor Herausforderungen, die ohne zusätzliche Unterstützung kaum zu bewältigen seien. Die betroffenen Kinder benötigten eine überdurchschnittliche Betreuung und Förderung. Zum Teil seien die Kinder durch Kriegs- und Gewalterfahrung sowie
durch die belastenden Umstände der Flucht traumatisiert. Es fehle an Unterstützungspersonal wie Dolmetscher/innen, Schulpsychologen/innen und Schulsozialarbeiter/innen. Völlig unklar sei, wie viele Kinder im
schulpflichtigen Alter in diesem Jahr zusätzlich in die jeweilige Kommune kommen und wie viele von diesen
dort länger bleiben. Denn stets sei denkbar, dass sich die Familien in andere Städte und Gemeinden orientierten. In der Regel dürften Kommunen zusätzlichen Schulraum nur dann schaffen, wenn belegt werden
kann, dass dieser für einen längeren Zeitraum benötigt wird. Im Moment fehlten sämtliche Grundlagen für
eine vernünftige Planung.
Sprachförderung von Flüchtlingen
Für die Sprachförderung von Flüchtlingen stellt das Land 2016 zwei Millionen Euro zur Verfügung. Nach
Mitteilung der Landesregierung können Volkshochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung die Mittel bei
der Bezirksregierung beantragen.
Zusätzliche Stellen für die Integration durch Bildung
Mit dem Haushaltsbeschluss 2016 hat der nordrhein-westfälische Landtag 113 zusätzliche Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst geschaffen. Es handelt sich dabei um Stellen für multiprofessionelle Teams zur Integration durch Bildung für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler unter Befristung
bis zum 31.07.2019. Die Stellen sollen dazu beitragen, dass neu zugewanderte Kinder und Jugendliche im
schulpflichtigen Alter so schnell und so gut wie möglich in die nordrhein-westfälischen Schulen integriert
werden können.
In den Landesdienst eingestellt werden können im Wesentlichen Sozialpädagogen/innen, Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen. Diese Fachkräfte sollen im Rahmen eines multiprofessionellen Teams gemeinsam mit Lehr- und anderen Fachkräften in den Schulen sowie anderen Akteur/innen der sozialen Arbeit in
Schulen sowie der Integration durch Bildung schulpflichtige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien
beraten und unterstützen. Grundlage für Ausschreibung, Besetzung und Aufgabenbeschreibung ist ein im
Bereich der Gebietskörperschaft abgestimmtes sozialräumlich bezogenes Handlungskonzept der beteiligten
Schulen in Gebieten, denen eine besonders große Zahl von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern
zugewiesen worden ist. Die neu einzustellenden Fachkräfte werden in der Regel nicht einer einzelnen Schu-
le zugewiesen, sondern sollen in einem vor Ort vorhandenen Team tätig werden, in dem verschiedene
Fachkräfte Schulen mit ihrer jeweiligen sozialpädagogischen Kompetenz unterstützen. Die kommunalen
Gebietskörperschaften, in denen die neu einzustellenden Fachkräfte tätig werden sollen, ergänzen diese
durch eigenes Personal. Dabei ist in der Regel ein Schlüssel von zwei Stellen im Landesdienst zu einer Stelle im kommunalen Dienst anzuwenden. Antragstermin für die Gebietskörperschaften ist bei der Bezirksregierung der 30.04.2016. Die Besetzungsverfahren sollen spätestens zum Beginn des Schuljahres 2016/2017
abgeschlossen werden.