Daten
Kommune
Wesseling
Größe
32 kB
Datum
03.11.2015
Erstellt
19.10.15, 13:01
Aktualisiert
19.10.15, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING – STADTTEIL URFELD
Bebauungsplan Nr. 4/122, „Fichtenweg/Tannenweg“
Begründung zum städtebaulichen Entwurf
Stand: 07. Oktober 2015
Stadtplanungsbüro:
H+B Stadtplanung, Beele und Haase Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stadtplaner
Dillenburger Straße 75
51105 Köln
Bearbeitung: Stefan Haase, Sarah Kramme
WES01-beg7.doc, 07.10.2015
Inhaltsverzeichnis
1.
Lage des Plangebietes......................................................................................................... 2
2.
Planungsanlass.................................................................................................................... 2
3.
Planungsrechtliche Situation ................................................................................................ 2
4.
Bestandssituation ................................................................................................................. 3
5.
Planungskonzept ................................................................................................................. 3
6.
Technische Infrastruktur ....................................................................................................... 5
7.
Weiteres Vorgehen .............................................................................................................. 5
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1.
Lage des Plangebietes
Das ca. 3,3 ha große Plangebiet liegt am westlichen Rand des Wesselinger Stadtteils Urfeld.
Das Plangebiet lässt sich im Wesentlichen wie folgt abgrenzen:
•
•
•
•
Im Norden durch die Bebauung westlich des Fichtenweges,
im Osten durch die Stadtbahntrasse der Linie 16,
im Süden durch die Urfelder Straße und
im Westen durch die Jägerstraße und den Fichtenweg.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes kann der Planzeichnung entnommen werden.
2.
Planungsanlass
Die Wilma Wohnen Köln-Bonn Projekte GmbH aus Ratingen (im Weiteren Wilma genannt)
plant auf den Brachflächen in Wesseling- Urfeld den Bau von 35 Einfamilienhäusern. Durch
den Mix aus Doppelhaushälften und Reihenhäusern sollen vor allem junge Familien aus
Wesseling, aber auch aus Bonn und Köln angesprochen werden, die sich auf der Suche
nach einem Eigenheim mit eigener Gartenfläche befinden.
Daneben sollen abseits der Flächen, die die Wilma entwickeln möchte, weitere Flächen in
das Plangebiet aufgenommen werden. Dort soll die realisierte Bebauung mit der
dazugehörigen, teilweise noch nicht vollständig ausgebauten Erschließung gesichert, sowie
der rechtliche Rahmen für die künftige Entwicklung gesetzt werden.
Die Bevölkerung im Stadtgebiet von Wesseling hat sich in den letzten Jahren positiv
entwickelt. Die Einwohnerzahl legte von 34.931 Einwohnern am 31.12.2000 auf 35.547
Einwohner am 31.12.2014 zu, was einem Wachstum von ca. 1,8 % entspricht (Quelle:
it.nrw.de)
In der Stadt Wesseling ist daher nach wie vor ein Bedarf an Eigenheimen zu verzeichnen.
Die besondere Lagegunst der Stadt Wesseling resultiert aus ihrer guten Erreichbarkeit zu
den Oberzentren Köln und Bonn als Arbeitsplatzschwerpunkte und den
landschaftsorientierten Wohnlagen zwischen dem Rheintal und dem Vorgebirge. Außerdem
sind die gute infrastrukturelle Ausstattung mit allen sozialen Einrichtungen sowie die Nähe zu
wichtigen industriellen Arbeitgebern mit überregionaler Bedeutung hervorzuheben. Durch die
vorgesehene Baugebietsentwicklung der Wilma kann eine städtebaulich sinnvolle
Arrondierung der südöstlichen Waldsiedlung erreicht werden.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der o.g. Anliegen zu
schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aufgrund der begrenzten
Grundflächen der vorhandenen und geplanten Wohnbebauung im Plangebiet (< 20.000 qm)
sowie der Annahme, dass mit der Planung keine erheblichen Umweltauswirkungen
verbunden sind, kann der Bebauungsplan im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a
BauGB aufgestellt werden.
3.
Planungsrechtliche Situation
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln ist der zur
Bebauung vorgesehene Bereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Die
Planung entspricht damit den Zielen der Raumordnung.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Wesseling stellt für das Plangebiet
Wohnbauflächen dar. Lediglich ein schmaler Streifen entlang der Urfelder Straße ist als
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Grünfläche ausgewiesen. Sollte auch in diesem Bereich eine bauliche Entwicklung
gewünscht sein - wie im städtebaulichen Entwurf dargestellt - so können dem entgegen
stehende Darstellungen durch eine nachträgliche Berichtigung des Flächennutzungsplans
angepasst werden. Im Übrigen kann der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden.
Für das Plangebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 4/77 B Blatt b vor. Die
Festsetzungen dieses Plans entsprechen jedoch insbesondere aufgrund der
großmaßstäblichen Gebäudeplanung der 1970er Jahre für den Bereich nicht mehr den
Planungszielen der Stadt. Im Jahr 2000 hat die Wesselinger Verwaltung einen
Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der sich mit seinen Festsetzungen näher am vorhandenen
Gebäudebestand orientieren sowie die inzwischen erstellten Verkehrsflächen lagegetreu
übernehmen sollte. Aufgrund nicht ausräumbarer Bedenken des Betreibers einer
Ölfernleitung im Plangebiet (s.u.) wurde das Bebauungsplanverfahren Nr. 4/97 jedoch nicht
abgeschlossen. Damit ist das Planungsrecht wieder auf den zuletzt rechtsgültigen
Bebauungsplan Nr. 4/77 B Blatt b zurückgefallen.
4.
Bestandssituation
Das Plangebiet liegt am westlichen Rand von Urfeld in einem geschlossenen Wohnquartier
jenseits der Stadtbahntrasse der Linie 16, das als Waldsiedlung bezeichnet wird. Das
Plangebiet und seine nähere Umgebung werden von einer ein- bis zweigeschossigen
Wohnbebauung in offener Bauweise geprägt.
Der Planbereich der Wilma wird durch brach liegende Wiesenflächen eingenommen.
Gehölzbestände befinden sich dort nicht, so dass diese Flächen auch keine hohe
ökologische Wertigkeit aufweisen.
Die übergeordnete verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Urfelder Straße
nach Westen zur Siebengebirgsstraße, die als L192 klassifiziert ist. Diese stellt die
Verbindung nach Norden zur Anschlussstelle „Wesseling“ der Autobahn A 555 her.
Die nächstgelegene Haltestelle „Urfeld“ des schienengebundenen öffentlichen
Personennahverkehrs liegt unmittelbar südöstlich des Plangebietes. Dort verkehrt die
Stadtbahnlinie 16 zwischen Köln und Bonn im 20-Minuten-Regeltakt, so dass das Plangebiet
auch gut an den ÖPNV angebunden ist.
Der katholische Kindergarten St. Thomas im Bereich der Waldstraße liegt ca. 150 m Luftlinie
vom Rand des Plangebietes entfernt. Die Neue Rheinschule am Josef-Kuth-Weg liegt dem
Plangebiet am nächsten (ca. 300 m Luftlinie vom Rand des Plangebietes) und deckt die
Grundschulversorgung im Stadtteil Urfeld ab.
Vor allem entlang der Rheinstraße im östlich an das Plangebiet anschließenden Ortskern
von Urfeld sind eine Reihe von Einrichtungen des täglichen Bedarfs und ergänzende
Dienstleistungen vorhanden.
5.
Planungskonzept
Die Grundstücke im Bereich des Fichtenweges mit seinen Nebenstraßen sowie dem
östlichen Teil des Tannenweges sind bereits weitestgehend bebaut. Dort soll der bauliche
Bestand im Bebauungsplan aufgenommen und gesichert werden.
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Optional wurden an verschiedenen Stellen des Plangebietes Flächen untersucht, die sich für
eine bauliche Entwicklung mit Einfamilienhäusern eignen. Dies soll ein Angebot an die
Eigentümer sein, mit der sie keine Bauverpflichtung eingehen.
Die hergestellten Straßen und Wege sowie die noch nicht ausgebauten, jedoch dafür
vorgesehenen Grundstücksflächen sollen planungsrechtlich als öffentliche Verkehrsflächen
festgesetzt werden.
Entlang der HGK-Trasse ist die bisher vorgesehene Festsetzung einer öffentlichen
Verkehrsfläche teilweise nicht mehr notwendig. In den betreffenden Abschnitten wird eine
öffentliche Grünfläche festgesetzt. Darin kann der bestehende, nicht ausgebaute Fußweg
verbleiben.
Im Bereich des Plangebietes, der von der Wilma für eine bauliche Entwicklung vorgesehen
ist, ist eine Bebauung aus 26 Doppelhaushälften geplant. Ferner sollen 9 Reihenhäuser
realisiert werden, so dass von einem Bauvolumen von 35 Wohneinheiten ausgegangen
werden kann.
Für die Doppel- und Reihenhäuser der Wilma ist eine 2- geschossige offene Bauweise mit
ausgebautem Satteldach vorgesehen. Die Grundstücksgrößen bewegen sich in einer
Spannweite von ca. 200 qm (Reihenmittelhäuser) bis ca. 370 qm je Baugrundstück.
Außerhalb des von der Wilma projektierten Gebiets sieht der städtebauliche Entwurf optional
weitere Bebauungsmöglichkeiten in einer Größenordnung von 4 Doppelhaushälften und 3
freistehenden Einfamilienhäusern als 2- geschossige Gebäude mit Dachausbau vor. Die
betroffenen Privatgrundstücke befinden sich im östlichen Bereich der Urfelder Straße sowie
östlich der Bestandsbebauung Fichtenweg 89/91.
Zur Erschließung des Neubaubereiches wird das hergestellte bzw. noch herzustellende
öffentliche Straßensystem der Jägerstraße, des Fichtenweges mit seinen Nebenstraßen und
des Tannenweges genutzt. Dort wo die Straßen noch nicht ausgebaut sind, wird dies nach
der Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgen. Lediglich im südlichen Teil des Plangebietes
wird eine Privaterschließung durch einen kurzen befahrbaren Wohnweg angelegt, der 3
Doppelhaushälften der Wilma erschließt.
Die im Planentwurf des BP Nr. 4/97 vorgesehene durchgängige Verbindung des
Fichtenweges zur HGK-Trasse wird aufgegeben. Stattdessen wird eine Anliegerstraße im
Mischsystem und einer Breite von 5,5 m ausgebaut. Für die Müllabfuhr wird eine Standfläche
am Abfuhrtag für die Müllbehälter im Einmündungsbereich des Fichtenweges in den
Tannenweg vorgesehen. In diesem Bereich des Plangebietes besteht die Möglichkeit, dass
die Stadt der Wilma nicht mehr benötigte Grundstücksflächen veräußert.
Die Jägerstraße wird aufgrund des gegebenen Schulbusverkehrs im Abschnitt zwischen der
Urfelder Straße und dem Fichtenweg so nach Osten aufgeweitet, dass eine durchgängige
Fahrbahn von 5,5 m und auch auf der Ostseite der Straße ein Gehweg von 1,5 m Breite
ausgebildet werden kann. Die Stadt und die Wilma werden auch hierzu eine vertragliche
Vereinbarung treffen.
Zur Kompensation der o.g. Flächenansprüche im Bereich der Jägerstraße wird die parallel
verlaufende Trasse des Tannenweges ebenfalls geringfügig nach Osten verschoben.
Für jede realisierte Wohneinheit werden von der Wilma 2 Stellplätze nachgewiesen. Der 2.
Stellplatz befindet sich in der Garagenzufahrt. Entlang der Urfelder Straße werden die
Garagen so weit nach Norden verschoben, dass in der Einfahrt auch Besucherstellplätze
angeordnet werden können. Garagenzufahrten im unmittelbaren Kreuzungsbereich der
Urfelder Straße mit der Jägerstraße werden nicht zugelassen.
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Das alte Planungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 4/97 sah einen öffentlichen
Kinderspielplatz in einer Größe von ca. 500 qm vor. Der Fachbereich Kinder und Jugend hält
die Anlage eines Kleinkinderspielplatzes weiterhin für erforderlich. Die Fläche des
Spielplatzes wird beibehalten, jedoch lagemäßig an das neue städtebauliche Konzept
angepasst. Finanzmittel für den Ausbau des Spielplatzes müssen noch in den Haushalt
eingestellt werden.
Im weiteren Planverfahren müssen die Auswirkungen des Verkehrslärms insb. aus Richtung
der Stadtbahntrasse gutachterlich betrachtet werden.
6.
Technische Infrastruktur
Bei der Baugebietsentwicklung ist zu beachten, dass die Grundstücke im Bereich
Tannenweg und Jägerstraße von einer Ölfernleitung mit einem beidseitigen 5 Meter breiten
Schutzstreifen durchzogen werden, die im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland steht
und Verteidigungszwecken dient. Dieser Schutzstreifen darf nicht durch Gebäude und
Garagen bebaut werden. Jedoch sind Gartenflächen oder ein öffentlicher Kinderspielplatz
möglich, wenn keine tiefwurzelnden Pflanzen und keine Aufbauten, die einer
Fundamentierung bedürfen, verwendet werden.
Nach heutiger Rechtslage ist eine neue Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zu solchen
Fernleitungen nur dann zulässig, wenn bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Dazu
gehören insbesondere der Ausbau der bisherigen Leitung und der Ersatz durch ein neues,
verstärktes Rohr. Um die von Wilma angekauften, an die Leitung angrenzenden
Brachflächen im Plangebiet einer solchen Nutzung zuführen zu können, hat sich die Wilma
zur Durchführung und Kostentragung dieser Maßnahme im Bereich ihrer eigenen
Projektgrundstücke bereit erklärt. Im Vorfeld sind die direkten Nachbarn (Fichtenweg 89 und
91) angeschrieben worden, um diesen eine Beteiligung an den bevorstehenden Maßnahmen
zu ermöglichen. Dies wurde jedoch von beiden Eigentümern abgelehnt.
Der Ablauf der Ertüchtigungsmaßnahme an der Ölfernleitung sowie des dafür erforderlichen
Genehmigungsverfahrens
ist
bereits
mit
Vertretern
der
Bundeswehr,
der
Fernleitungsbetriebsgesellschaft, des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) sowie der
Bezirksregierung Köln vorbesprochen worden. Das gleiche Procedere müsste der
Eigentümer des Grundstücks östlich der Bebauung Fichtenweg 89/91 veranlassen, sofern er
sein Grundstück bebauen möchte. Durch die Ausweisung von Baufeldern wird der
Bebauungsplan diese Option aufrechterhalten. Generell soll nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
die Bebauung im Bereich der Leitung erst zulässig sein, wenn diese nach dem Stand der
Technik erneuert worden ist.
Entlang der HGK- Trasse verläuft eine Hauptwasserleitung der Stadtwerke mit beidseits 2,5
m breiten Schutzstreifen. Diese Leitungstrasse bleibt innerhalb öffentlicher Verkehrs- und
Grünflächen gesichert.
Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit der technischen Infrastruktur (Kanalisation, Gas,
Wasser,
Strom
etc.)
werden
die
entsprechenden
Versorgungsträger
im
Bebauungsplanverfahren angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.
7.
Weiteres Vorgehen
Wenngleich der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt
wird, soll die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchgeführt werden. Dies dient dazu, eine mögliche Betroffenheit durch die Planung
frühzeitig zu erkennen.
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