Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
20.07.11, 06:30
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Hauptausschusses am 12.07.2011
6.2
Änderung der Musikschulgebührensatzung (Drs.Nr. 250/2011)
Die Musikschulgebührensatzung wird in § 4 wie folgt neu gefasst:
Eine Gebührenermäßigung und ein Gebührenerlass richten sich nach den z. Zt. gültigen allgemeinen
Grundsätzen der Abgabenordnung.
Die Gebühren für die Unterrichte, Arbeitsgemeinschaften, Workshops und Leihinstrumente werden
für bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder und Jugendliche auf Antrag um 50 % ermäßigt.
Ebenso haben diese Kinder und Jugendlichen freien Eintritt bei allen Veranstaltungen.
Die Vorlage wird dem Rat zur Beschlussfassung zugeleitet.
10 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)