Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
20.07.11, 06:30
Aktualisiert
20.07.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Hauptausschusses am 12.07.2011
6.1
Änderung der Gebührensatzung der VHS (Drs.Nr. 249/2011)
Die Gebührensatzung der VHS wird in § 2, Abs. 1 und 2 wie folgt neu gefasst:
(1)
Die Gebühr für Kurse, Arbeitsgemeinschaften oder Einzelveranstaltungen wird auf
um 50 % ermäßigt für:
Antrag
a) Schülerinnen, Schüler, Auszubildende, Studierende mit Ausnahme von
Gasthörer/innen und Teilnehmer/innen an Fern- oder Seniorenstudien;
b) Arbeitslose;
c) Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis;
d) Empfänger/innen von Leistungen nach SGB II, SGB XII und
Asylbewerberleistungsgesetz;
e) Dienstleistende des Bundesfreiwilligendienstes;
f) Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr;
g) Junge Menschen, die als au pair arbeiten;
h) Personen, die eine Bildungsprämie oder einen Bildungscheck vorlegen.
(2)
Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB XII oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz, die an einem Integrationskurs oder einer vergleichbaren
Bildungsmaßnahme teilnehmen möchten, können einen Antrag an das Amt für Jugend,
Familie und Soziales der Stadt Erftstadt richten, um die verbleibenden 50 % ermäßigt zu
bekommen. Die entsprechende Kostenübernahme für den Kursbesuch erfolgt in diesem
Fall durch diese Stelle.
Die Vorlage wird dem Rat zur Beschlussfassung zugeleitet.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)