Daten
Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
30.09.2015
Erstellt
14.09.15, 13:02
Aktualisiert
14.09.15, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
167/2015
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 60 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/93.1, 2. Änderung „Josef-Gasten-Weg/ Heinrich-Nagel-Straße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 80 -
02.09.2015
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 167/2015
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
02.09.2015
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/93.1 "Eichholz", 2. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/93.1, 2. Änderung „Josef-Gasten-Weg/ Heinrich-Nagel-Straße“ gemäß den §§ 1 Abs. 3,
2 Abs. 1 BauGB einzuleiten. Das Aufstellungsverfahren wird entsprechend § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Bebauungsplan Nr. 2/93.1 für den ersten Bauabschnitt des Neubaugebietes Eichholz hat am 26.08.2009
Rechtskraft erlangt. Die städtebauliche Konzeption des Bebauungsplans unterscheidet zwischen einer
überwiegend aufgelockerten Einzelhausbebauung im Übergang zum Landschaftsraum und zur Bestandsbebauung Auf dem Eichholzer Acker einerseits und geringfügig dichteren Quartieren im Zentrum des Bebauungsplans andererseits (s. Anlage städtebauliches Konzept).
An städtebaulich bedeutsamen Stellen wie dem Eingang in das Plangebiet an der Eichholzer Straße ist eine
geschlossene Bauweise in Kombination mit einer zwingenden 2-Geschossigkeit festgesetzt. Auch die
Grundflächenzahl (GRZ 0,4) und die Geschossflächenzahl (GFZ 0,8) erlauben hier eine größere Ausnutzbarkeit der Grundstücke und markieren somit in maßstäblich angemessener Form den Auftakt des Plangebiets (s. Anlage „Ursprungsbebauungsplan“).
Von besonderer Bedeutung für das städtebauliche Konzept des Wohngebiets Eichholz sind die Quartiersplätze an den „Gelenken“ der Haupterschließungsachsen. Die zumeist mit Bäumen und Sitzmobiliar ausgestatteten Plätze stellen wichtige Treffpunkte in den Quartieren dar. Entlang der Anton-Engels-Straße werden
die Platzflächen zur Südwestseite jeweils mit einer zwingend 2-geschossigen Bebauung bei einer GRZ von
0,4 und einer GFZ von 0,8 eingefasst. Für die Plätze an der parallel hierzu verlaufende Achse Hans-MockStraße/ Martin-Reglin-Straße/ Heinrich-Nagel-Straße/ Josef-Gasten-Weg wurden im Bebauungsplan ähnliche Festlegungen getroffen, jedoch auf die Festsetzung einer zwingenden 2-Geschossigkeit verzichtet. Entlang beider Verkehrsachsen ist an den Stirnseiten der Plätze eine abweichend offene Bauweise festgesetzt.
Gebäude dürfen hier als Einzel-, Doppelhäuser oder als Hausgruppen bis maximal 25 m Länge errichtet
werden.
Die in den vergangenen Jahren realisierten Bauvorhaben haben an einigen Stellen gezeigt, dass die im Bebauungsplan Nr. 2/93.1 getroffenen Festsetzungen nicht konkret genug sind, um den Quartiersplätzen den
erforderlichen baulichen Rahmen zu geben. Nur durch eine ausreichend dimensionierte Gebäudeeinfassung
können die Plätze ihre Funktion im Zusammenspiel mit den Baufeldern, Straßen- und Freiflächen erfüllen.
Da zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs i.d.R. noch keine Gebäudeplanung durch den Käufer vorliegt, ist
die städtebauliche Steuerungsfunktion der Vermarktung begrenzt. In der Folge sind an einzelnen Plätzen im
Baugebiet z.B. 1 ½-geschossige Einfamilienhäuser mit Satteldach neben 2-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit Flachdach und zusätzlichem Staffelgeschoss realisiert worden. Die heterogene, offene Baustruktur
dieser Bereiche bewirkt eine städtebaulich unerwünschte Auflösung der Platzflächen. Dies gilt insbesondere
für die Bereiche, in denen der Bebauungsplan keine zwingende Geschossigkeit festsetzt.
2. Lösung
Im ersten Bauabschnitt des Baugebiets Eichholz sind zwei städtebaulich bedeutsame Platzgrundstücke bisher unbebaut geblieben. Bei den Grundstücken handelt es sich um das Flurstück Nr. 2141 (Gem. Keldenich,
Flur 8) am Josef-Gasten-Weg und um das Flurstück Nr. 2112 (Gem. Keldenich, Flur 8) an der HeinrichNagel-Straße (s. Anlage Geltungsbereiche). Aufgrund der Erfahrungen an den übrigen Quartiersplätzen im
Baugebiet empfiehlt die Verwaltung eine Änderung des Bebauungsplans entlang der noch unbebauten
Platzflächen. Ziel der Änderung ist eine einheitliche Bebauung von ausreichendem Gewicht, um die Platzflächen entlang der Südostseite einzufassen. Erreicht werden kann dieses Ziel insbesondere durch die Festsetzung einer zwingend 2-geschossigen Bebauung mit Hausgruppen in abweichend offener Bauweise (max.
25 m).
Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereichs kann die Bebauungsplanänderung im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Das Erfordernis für eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB entfällt hierdurch.
Nach der Plan-Änderung für den Bereich „Brüsseler Straße/ Josef-Gasten-Weg“ (1. Änderung) handelt es
sich bei dem hiermit vorgeschlagenen Planverfahren um die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/93.1.
Die 2. Änderung besteht aus den Teiländerungsbereichen „A – Josef-Gasten-Weg“ und „B – Heinrich-NagelStraße“.
3. Alternativen
Bei einem Verzicht auf die Planänderung ist die Realisierung einer stadtgestalterisch ansprechenden Platzbebauung von den individuellen, häufig stark differierenden Wohnvorstellungen der Bauherren abhängig.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die 2.Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/93.1 kann aufgrund des überschaubaren Arbeitsaufwands vom
Bereich 61 erarbeitet werden. Die Einholung von Fachgutachten ist nicht erforderlich.
Anlagen
Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan Nr. 2/93.1 (2009)
Ausschnitt aus dem „Ursprungsbebauungsplan“ Nr. 2/93.1 (2009)
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/93.1