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Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der OD Freilingen hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
04.03.14, 12:04
Aktualisiert
04.03.14, 12:04
Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der OD Freilingen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der OD Freilingen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der OD Freilingen
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hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 109/2014 20.02.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 12.03.2014 Kreisausschuss 26.03.2014 K 41, Ausbau der OD Freilingen hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. I 542012555 VE 2013 i.H.v. Produkt: 54201 Zeile: 25 1.350.000 € X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushaltsplan 2014 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 41, OD Freilingen zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme. -2Begründung: Der Bauentwurf zum Ausbau der K 41, OD Freilingen umfasst den Abschnitt der Lommersdorfer Straße ausgehend von der L 115 über den Einmündungsbereich der Martinusstraße. Dem weiteren Verlauf der Martinusstraße folgend führt der Ausbaubereich über die Reetzer Straße bis zum Ortsausgang in Richtung Freilinger See. Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 1400 m. Gemäß Beschluss zur V 23 / 2013 wurde ein Finanzierungsantrag bei der finanzierenden Stelle vorgelegt. Die Maßnahme wurde seitens der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2014 vorgesehen. Beschreibung des Ist-Zustandes Im gesamten Ausbaubereich weist die K 41 im Zuge OD Freilingen sämtliche bekannten Schadensbilder auf. Die Fahrbahn ist geprägt von Längs-, Quer- und Netzrissen sowie von zahlreichen Fahrbahnaufbrüchen gekennzeichnet. Die beschriebenen Schäden treten nicht nur vereinzelt, sondern nahezu flächendeckend auf. Das Schadensbild liegt ursächlich in dem vorhandenen, nicht tragfähigen Straßenaufbau begründet. Gemäß vorliegendem Baugrundgutachten handelt es sich hierbei um eine bituminöse Deckschicht auf einer PAK-haltigen Einstreudecke. Eine Sanierung des Ausbauabschnitts ist auf Grund des nicht ausreichenden Fahrbahnaufbaus wirtschaftlich nicht vertretbar. Es besteht die Notwendigkeit des Vollausbaus und der grundlegenden Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus. Ausgehend vom Ortseingang aus Richtung L 115 kommend ist die verkehrliche Situation geprägt durch eine i.M. 6,00 m breite Fahrbahn mit beidseitig unzureichend bituminös befestigten Gehwegen. Auf Grund des baulichen Zustands finden sich hier zahlreiche Stolperfallen. Diese sind im Zusammenhang mit den vorhandenen abschnittsweisen Unterschreitungen der Mindestbreiten, mit einem verkehrssicheren Raum für Fußgänger nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der dominanten Fahrbahn und der gestreckten Linienführung in diesem Bereich und dem damit verbundenen nicht angepassten Geschwindigkeitsniveau. Im als Marienplatz bezeichneten Einmündungsbereich der ehemaligen K 40 und der K 41 mit dem unmittelbar angrenzenden Eingangsbereich der Kirche beherrscht ebenfalls die Fahrbahn den Verkehrsraum. Ein Aufenthaltsraum vor der Kirche ist nicht vorhanden, während der Einmündungsbereich mit einem ausladenden Fahrbahnteiler großzügig ausgebaut und den Verkehrsverhältnissen wenig angepasst ist. Die groß gewählten Ausrundungshalbmesser ermöglichen ein zügiges Abbiegen, welches die Verkehrssicherheit des Einmündungsbereichs maßgeblich einschränkt. Im weiteren Verlauf der Martinusstraße beträgt die Fahrbahnbreite i.M. ebenfalls 6,00 m. Die Gehweganlagen wurden seitens der Gemeinde in Pflasterbauweise erneuert. Die alten Hochborde entlang der Kreisstraße wurden in diesem Zuge nicht erneuert. Die Pflasteranlagen befinden sich in einem baulich guten Zustand, auch wenn sie in dem engen Bereich der Ortslage die vorgeschriebenen Mindestbreiten von Gehwegen deutlich unterschreiten. Das beschriebene Bild setzt sich bis zum Ausbauende fort. Die dominante Ausbildung der Fahrbahn lässt somit keinen durchgängigen sicheren Verkehrsraum für Fußgänger zu. Geplante Maßnahmen Die in den angefügten Lageplänen dargestellte Entwurfsplanung sieht im Bereich zwischen L 115 und dem Einmündungsbereich an der Kirche (Marienplatz eine grundsätzliche Reduzierung der Fahrbahnbreite auf ein den dörflichen Gegebenheiten angepasstes Maß von 5,50 m vor. Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge der Maßnahme von der L 115 bis zum Marienplatz die Gehwege auf Grund ihres schlechten Zustands inkl. der Hochborde komplett zu erneuern. Hierbei ist die sichere Abwicklung der Begegnungsverkehre gewährleistet und der gewonnene Raum kann den Gehweganlagen zugeschlagen werden. -3- Im Bereich der Martinusstraße oberhalb der Kirche wird die Gemeinde lediglich die Bordanlagen erneuern. Die bestehenden, in einem guten Zustand befindlichen gepflasterten Gehweganlagen werden dem neuen Verlauf der Bordsteine angepasst. Auf Wunsch der Gemeinde bleibt der derzeitige Verlauf der Fahrbahnränder weitestgehend erhalten. Die durch die Gemeinde ausgebauten Gehwege verfügen über eine ausreichende Breite. Im Engbereich oberhalb des Marienplatzes ist dies nicht der Fall. Um hier eine sichere durchgängige Fußgängerführung zu gewährleisten, ist eine deutliche Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 3,75 m geplant, um zumindest eine einseitige Gehwegführung sicherzustellen. Im Bereich der Engstellen ist kein Begegnungsverkehr von PKW-Verkehr möglich. Hier werden in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei angepasste Vorfahrtsreglungen getroffen. Neben der Gewährleistung von durchgängigen Gehwegen entfaltet diese Maßnahme eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung. Der Einmündungsbereich K 41 / ehemalige K 40 soll zurückgebaut und somit den verkehrlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Wegfall des Fahrbahnteilers und die Anpassung der Ausrundungshalbmesser machen ein Halten im Zuge des Abbiegevorgangs notwendig und erhöhen somit die Verkehrssicherheit. Der gewonnene Raum ermöglicht das Anlegen eines Aufenthaltsraums im Eingangsbereich der Kirche und bedeutet somit ein Mehr an Sicherheit für Fußgänger. Auch im Bereich der Kirche sichert eine punktuelle Fahrbahneinengung eine durchgängige Fußgängerführung in bzw. aus Richtung L 115 und führt gleichzeitig zu einer Beruhigung der Verkehrssituation im Einmündungsbereich. Die Entwurfsplanung wurde mit der Gemeinde Blankenheim abgestimmt und findet deren Zustimmung. Seitens der Gemeinde Blankenheim und des Kreises Euskirchen wird eine Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt. Es wurde, wie in der V 23/2013 dargelegt, ein gemeinsamer Finanzierungsantrag vorgelegt. Der Kreis stellte hierbei ebenfalls einen Finanzierungsantrag für die in der Baulast der Gemeinde liegenden Gehwege und Bordanlagen. Die darauf entfallenden Eigenanteile werden durch die Gemeinde getragen. Seitens der Gemeinde werden ebenfalls die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am gemeindlichen Kanal durchgeführt. Eine abschließende Bürgerbeteiligung zu dem hier vorgelegten Bauentwurf ist für Anfang April 2014 terminiert. Ergänzend zu der Vorstellung der Vorplanung im Rahmen der Dorfwerkstatt in Freilingen im letzten Jahr soll die Maßnahme nun im Entwurfsstadium mit sämtlichen Anliegern und Betroffenen abgestimmt werden. Abschließende Anpassungen auf Grund von Einwänden und Anregungen können im Anschluss nach Prüfung deren Realisierbarkeit im Zuge der Ausführungsplanung vorgenommen werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Finanzierungsantrag auf 1.935.000 €. Nach Abzug der auf die Gemeinde Blankenheim entfallenden Kosten verbleibt der Anteil des Kreises Euskirchen mit 1.660.000 €. Die Maßnahme wird zu 60% durch Mittel des GVFG gefördert. Damit ergibt sich der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 664.000 €. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2015 geplant. gez. i.V. Poth __________________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) -4-