Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
04.03.14, 12:04
Aktualisiert
04.03.14, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 109/2014
20.02.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.03.2014
Kreisausschuss
26.03.2014
K 41, Ausbau der OD Freilingen
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
I 542012555 VE 2013
i.H.v.
Produkt:
54201
Zeile: 25
1.350.000 €
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2014 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zum Ausbau der K 41, OD Freilingen zu und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung der Baumaßnahme.
-2Begründung:
Der Bauentwurf zum Ausbau der K 41, OD Freilingen umfasst den Abschnitt der Lommersdorfer
Straße ausgehend von der L 115 über den Einmündungsbereich der Martinusstraße. Dem weiteren
Verlauf der Martinusstraße folgend führt der Ausbaubereich über die Reetzer Straße bis zum
Ortsausgang in Richtung Freilinger See. Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 1400 m. Gemäß Beschluss zur V 23 / 2013 wurde ein Finanzierungsantrag bei der finanzierenden Stelle vorgelegt. Die
Maßnahme wurde seitens der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2014 vorgesehen.
Beschreibung des Ist-Zustandes
Im gesamten Ausbaubereich weist die K 41 im Zuge OD Freilingen sämtliche bekannten Schadensbilder auf. Die Fahrbahn ist geprägt von Längs-, Quer- und Netzrissen sowie von zahlreichen Fahrbahnaufbrüchen gekennzeichnet. Die beschriebenen Schäden treten nicht nur vereinzelt, sondern
nahezu flächendeckend auf. Das Schadensbild liegt ursächlich in dem vorhandenen, nicht tragfähigen Straßenaufbau begründet. Gemäß vorliegendem Baugrundgutachten handelt es sich hierbei um
eine bituminöse Deckschicht auf einer PAK-haltigen Einstreudecke. Eine Sanierung des Ausbauabschnitts ist auf Grund des nicht ausreichenden Fahrbahnaufbaus wirtschaftlich nicht vertretbar. Es
besteht die Notwendigkeit des Vollausbaus und der grundlegenden Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus.
Ausgehend vom Ortseingang aus Richtung L 115 kommend ist die verkehrliche Situation geprägt
durch eine i.M. 6,00 m breite Fahrbahn mit beidseitig unzureichend bituminös befestigten Gehwegen.
Auf Grund des baulichen Zustands finden sich hier zahlreiche Stolperfallen. Diese sind im Zusammenhang mit den vorhandenen abschnittsweisen Unterschreitungen der Mindestbreiten, mit einem
verkehrssicheren Raum für Fußgänger nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund
der dominanten Fahrbahn und der gestreckten Linienführung in diesem Bereich und dem damit verbundenen nicht angepassten Geschwindigkeitsniveau.
Im als Marienplatz bezeichneten Einmündungsbereich der ehemaligen K 40 und der K 41 mit dem
unmittelbar angrenzenden Eingangsbereich der Kirche beherrscht ebenfalls die Fahrbahn den Verkehrsraum. Ein Aufenthaltsraum vor der Kirche ist nicht vorhanden, während der Einmündungsbereich mit einem ausladenden Fahrbahnteiler großzügig ausgebaut und den Verkehrsverhältnissen
wenig angepasst ist. Die groß gewählten Ausrundungshalbmesser ermöglichen ein zügiges Abbiegen, welches die Verkehrssicherheit des Einmündungsbereichs maßgeblich einschränkt.
Im weiteren Verlauf der Martinusstraße beträgt die Fahrbahnbreite i.M. ebenfalls 6,00 m. Die Gehweganlagen wurden seitens der Gemeinde in Pflasterbauweise erneuert. Die alten Hochborde entlang der Kreisstraße wurden in diesem Zuge nicht erneuert. Die Pflasteranlagen befinden sich in einem baulich guten Zustand, auch wenn sie in dem engen Bereich der Ortslage die vorgeschriebenen
Mindestbreiten von Gehwegen deutlich unterschreiten. Das beschriebene Bild setzt sich bis zum
Ausbauende fort.
Die dominante Ausbildung der Fahrbahn lässt somit keinen durchgängigen sicheren Verkehrsraum
für Fußgänger zu.
Geplante Maßnahmen
Die in den angefügten Lageplänen dargestellte Entwurfsplanung sieht im Bereich zwischen L 115 und
dem Einmündungsbereich an der Kirche (Marienplatz eine grundsätzliche Reduzierung der Fahrbahnbreite auf ein den dörflichen Gegebenheiten angepasstes Maß von 5,50 m vor. Die Gemeinde
beabsichtigt im Zuge der Maßnahme von der L 115 bis zum Marienplatz die Gehwege auf Grund ihres schlechten Zustands inkl. der Hochborde komplett zu erneuern. Hierbei ist die sichere Abwicklung der Begegnungsverkehre gewährleistet und der gewonnene Raum kann den Gehweganlagen
zugeschlagen werden.
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Im Bereich der Martinusstraße oberhalb der Kirche wird die Gemeinde lediglich die Bordanlagen erneuern. Die bestehenden, in einem guten Zustand befindlichen gepflasterten Gehweganlagen werden
dem neuen Verlauf der Bordsteine angepasst. Auf Wunsch der Gemeinde bleibt der derzeitige Verlauf der Fahrbahnränder weitestgehend erhalten. Die durch die Gemeinde ausgebauten Gehwege
verfügen über eine ausreichende Breite. Im Engbereich oberhalb des Marienplatzes ist dies nicht der
Fall. Um hier eine sichere durchgängige Fußgängerführung zu gewährleisten, ist eine deutliche Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 3,75 m geplant, um zumindest eine einseitige Gehwegführung sicherzustellen. Im Bereich der Engstellen ist kein Begegnungsverkehr von PKW-Verkehr möglich. Hier
werden in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei angepasste Vorfahrtsreglungen
getroffen. Neben der Gewährleistung von durchgängigen Gehwegen entfaltet diese Maßnahme eine
geschwindigkeitsreduzierende Wirkung.
Der Einmündungsbereich K 41 / ehemalige K 40 soll zurückgebaut und somit den verkehrlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Wegfall des Fahrbahnteilers und die Anpassung der Ausrundungshalbmesser machen ein Halten im Zuge des Abbiegevorgangs notwendig und erhöhen somit
die Verkehrssicherheit. Der gewonnene Raum ermöglicht das Anlegen eines Aufenthaltsraums im
Eingangsbereich der Kirche und bedeutet somit ein Mehr an Sicherheit für Fußgänger. Auch im Bereich der Kirche sichert eine punktuelle Fahrbahneinengung eine durchgängige Fußgängerführung in
bzw. aus Richtung L 115 und führt gleichzeitig zu einer Beruhigung der Verkehrssituation im Einmündungsbereich.
Die Entwurfsplanung wurde mit der Gemeinde Blankenheim abgestimmt und findet deren Zustimmung. Seitens der Gemeinde Blankenheim und des Kreises Euskirchen wird eine Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt. Es wurde, wie in der V 23/2013 dargelegt, ein gemeinsamer Finanzierungsantrag vorgelegt. Der Kreis stellte hierbei ebenfalls einen Finanzierungsantrag für die in der Baulast
der Gemeinde liegenden Gehwege und Bordanlagen. Die darauf entfallenden Eigenanteile werden
durch die Gemeinde getragen. Seitens der Gemeinde werden ebenfalls die notwendigen Sanierungsmaßnahmen am gemeindlichen Kanal durchgeführt.
Eine abschließende Bürgerbeteiligung zu dem hier vorgelegten Bauentwurf ist für Anfang April 2014
terminiert. Ergänzend zu der Vorstellung der Vorplanung im Rahmen der Dorfwerkstatt in Freilingen
im letzten Jahr soll die Maßnahme nun im Entwurfsstadium mit sämtlichen Anliegern und Betroffenen
abgestimmt werden.
Abschließende Anpassungen auf Grund von Einwänden und Anregungen können im Anschluss nach
Prüfung deren Realisierbarkeit im Zuge der Ausführungsplanung vorgenommen werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich gemäß Finanzierungsantrag auf 1.935.000 €. Nach
Abzug der auf die Gemeinde Blankenheim entfallenden Kosten verbleibt der Anteil des Kreises Euskirchen mit 1.660.000 €. Die Maßnahme wird zu 60% durch Mittel des GVFG gefördert. Damit ergibt
sich der Eigenanteil des Kreises Euskirchen in Höhe von 664.000 €. Eine Umsetzung der Maßnahme
ist für 2015 geplant.
gez.
i.V. Poth
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Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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