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Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-arbeit -GkG-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Datum
24.09.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-arbeit -GkG-)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 30. Sitzung des Rates am Mittwoch, den 24.09.2008. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:39 Uhr TOP Betreff 2 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg zur Einrichtung einer Rufbereitschaft hinsichtlich der Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der Kernzeiten gem. § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschafts-arbeit GkG- Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bergheim über die Übernahme ordnungsbehördlicher Aufgaben außerhalb der öffentlichen Dienstzeiten abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)