Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
04.03.14, 12:04
Aktualisiert
04.03.14, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 110/2014
20.02.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.03.2014
Kreisausschuss
26.03.2014
Errichtung einer Buswendeschleife im Bereich Adlerhof, Vogelsang
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
I 542012585
VE 2013
Produkt:
54201
Zeile: 25
i.H.V. 400.000 €
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2014 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zur Errichtung einer Buswendeschleife im Bereich des
Adlerhofs in Vogelsang im Zuge der K 17 zu.
-2-
Begründung:
Die vorliegende Entwurfsplanung umfasst die Planung einer Buswendeschleife im Zuge der K
17 im zentralen Bereich Vogelsangs im Stadtgebiet Schleiden.
Die K 17 erfüllt im bestehenden Straßennetz die Funktion als Zubringer zum heutigen Forum
Vogelsang. Auf Grund der zentralen Lage im Nationalpark ist Vogelsang auch Ausgangs- und
Zielpunkt zahlreicher Aktionen, Programme und Aktivitäten im und um den Nationalpark Eifel.
Der siedlungsferne Standort erfordert eine Anbindung über den ÖPNV sowohl im Sinne der
Alltagserreichbarkeit, als auch in touristischer Hinsicht.
Aus ihrer Funktion als Zubringer und nicht Durchfahrtsstraße ergibt sich die Ausbildung der K
17 als Sackgasse. Für den ÖPNV mit einer vorzugsweise zentralen Anbindung an den Kernbereich Vogelsang und seine Einrichtungen ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung einer
Wendemöglichkeit für den ÖPNV. Der hierzu in Abstimmung mit dem Entwicklungskonzept
gefundene Standpunkt greift eine vorhandene Verkehrsstruktur in den Grundzügen auf und
passt diese an den Bedarf des ÖPNV an. Die vorhandene Form der Buswendeschleife besteht
bereits heute in ihren Grundzügen, eignet sich jedoch auf Grund der geometrischen und topographischen Ausbildung nicht zum Wenden von Bussen. Neben der zentralen Lage liegt ein
wesentlicher Vorteil in einer Minimalisierung des Eingriffs, da die grundlegenden räumlichen
Strukturen bereits vorhandenen und durch Flächen der Infrastruktur belegt sind. Gemäß den
mit Polizei und Straßenverkehrsamt geführten Abstimmungsgesprächen soll im Bereich der
Buswendeschleife zur Vereinfachung und sicheren Gestaltung der Verkehrsführung kein gegenläufiger Verkehr zugelassen werden. Dies bedingt, dass die untergeordneten Verkehre des
geplanten, nördlich gelegenen Mitarbeiterparkplatzes und der geplanten Jugendherberge ebenfalls über die Buswendeschleife abzuwickeln sind. Der vorgesehene Ausbau der Buswendeschleife bewegt sich somit weitestgehend in der bestehenden Trassenführung.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 173 m zuzüglich ca. 62 m Anschlüsse.
Beschreibung des Ist-Zustandes
Der derzeitige Ist-Zustand wird dem ÖPNV weder im Hinblick auf den baulichen Zustand der
Fahrbahn und Haltestellen noch im Bezug auf die logistischen Abläufe gerecht. Unzumutbar
war hierbei der Zustand, dass dem Bus auf Grund des zur Verfügung stehenden Raums im
Bereich des Alderhofes kein zulässiger Wendevorgang ermöglicht werden konnte. Zum Andienen der Haltestelle war ein Wendemanöver in mehreren Zügen unter Zurücksetzen des Busses
notwendig.
Das Befahren der Haltestelle am Adlerhof mit einem Gelenkbus war unter den beschriebenen
Umständen nicht möglich.
Mit Eröffnung des Forum Vogelsang besteht die Notwendigkeit die Erreichbarkeit des Geländes
mit öffentlichen Verkehrsmitteln qualitativ zu verbessern und an die Erfordernisse eines modernen ÖPNV anzupassen.
Geplante Maßnahmen
Die Planung sieht die Schaffung eines zentralen Ankunfts-, Abfahrts- und Wendebereichs für
den ÖPNV auf Vogelsang vor. Im Sinne einer klaren Verkehrsführung ist im gesamten Bereich
der Wendeschleife ein Einrichtungsverkehr vorgesehen. Die Fahrbahnbreite im Einfahrtsbereich beträgt 4,50 m und im Ausfahrtsbereich 7,50 m. Der Scheitelpunkt der Buswendeschleife
ist aufgrund der durch Fahrsimulationen ermittelten überstrichenen Fläche mit einer Breite von
7,75 m zu dimensionieren. Im Ausfahrtsbereich befinden sich die beiden Haltestellen, welche
-3hintereinander an einem Buscup angeordnet werden sollen. Die geplante Aufstelllänge orientiert sich an 2 hintereinander stehenden Gelenkbussen. Die geplante Fahrbahnbreite von 7,50
m gewährleistet das Ab- bzw. Vorbeifahren eines an der hinteren Position haltenden Busses
während die vordere Haltestelle besetzt ist. Die Fahrbahnbreiten und geometrischen Verhältnisse im Bereich der Buswendeschleife ergeben sich über die geführten dynamischen
Schleppkurvennachweise. Die derzeitige von der Haltestelle zum Adlerhof führende Fahrbahn
wird im Zuge der Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen von Vogelsang zu einer SharedSpace-Mischverkehrsfläche umgebaut. Der Haltestellenbereich wird barrierefrei an diesem Bereich angeschlossen und findet somit Anschluss an das übergeordnete Leit- und Orientierungssystem von Vogelsang. Der Inselbereich der Wendeschleife soll in wassergebundener
Bauweise hergestellt werden. Zum Verhindern von wildem Parken wird die Fläche im äußeren
Randbereich mit Findlingen belegt. Zur Nutzung als alternative Aufenthaltsfläche zum Haltestellenbereich sollen Bänke auf der Inselfläche vorgesehen werden.
Zusammenfassung
Die gewählte künftige Lage der Buswendeschleife im Kernbereich von Vogelsang unmittelbar
angrenzend an den Adlerhof, als zentralem Ankunfts- und Begegnungspunkt, gewährleistet
einen reibungslosen Ablauf des ÖPNV und eine gute Erreichbarkeit der zentralen Einrichtungen Vogelsangs. Zur Sicherstellung eines klar strukturierten Verkehrsablaufs ist die Befahrbarkeit der Buswendeschleife, wie im Fall eines Kreisverkehrs, nur in einer Richtung zulässig.
Die Gesamtbruttokosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 530.000 €. Die Maßnahme wird
über das Programm der Föderrichtlinien ÖPNV-Invest-RL ZVNVR gefördert.
Der Förderantrag liegt beim NVR als fördernde Stelle vor. Der Bewilligungsbescheid der Maßnahme wird im ersten Quartal 2014 erwartet.
Die Maßnahme soll noch im Jahr 2014 umgesetzt werden.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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