Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
10.02.14, 14:48
Aktualisiert
06.03.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
Datum:
X Öffentliche Sitzung
A 37/2014
06.02.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
11.03.2014
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.03.2014
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Schwerbehindertenantragsverfahren
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen beantragt die Aufnahme des Punktes
Schwerbehindertenantragsverfahren
in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen (schriftlich):
Der beträchtliche Rückgang der Anzahl von Gutachten durch Abt. 53 in Schwerbehindertenangelegenheiten (dokumentiert im Haushalt 2014, Geschäftsbereich III, S. 123) über die vergangenen Jahre, von 7.174 im Jahr 2009 auf 2.691 im Jahr 2012, wurde im vergangenen Ausschuss für Soziales
und Gesundheit (21.11.2013) mit der Zuweisung von Gutachtenaufträge an externe ÄrztInnen erklärt.
Hieraus ergeben sich einige Fragen zur Gutachtenpraxis:
1. Wie viele externe Gutachten wurden in den Jahren 2010 ff. von externen und wieviele von ÄrztInnen des Gesundheitsamtes durchgeführt?
2. Hat der Kreis überprüft, ob bei externen ÄrztInnen eine ärztekammeranerkannte
Fortbildung für die Erstellung von Schwerbehindertengutachten absolviert und ggf.
aktualisiert wurde?
3. In welchem Stadium des Schwerbehindertenantragsverfahrens werden externe
GutachterInnen eingeschaltet?
-2In diesem Zuge ergibt sich aus dem Gesundheitsbericht des Kreises Euskirchen für das Jahr 2013
eine weitere Frage:
4. Wie erklärt die Kreisverwaltung, dass die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung pro Bezugsgröße im Kreis Euskirchen im Vergleich mit ähnlich strukturierten
und Nachbar-Kreisen deutlich unter den Vergleichszahlen liegt (Gesundheitsbericht
2013, S.62)?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Altersstruktur im Kreis Euskirchen immer
stärker in den oberen Bereich verschiebt, was sich auch in den steigenden Kosten für
Unterbringung in Pflegeeinrichtungen widerspiegelt. Auch wenn Pflegebedürftigkeit
und (Schwer-)Behinderung unterschiedliche Begrifflichkeiten darstellen, ist doch von
einer gewissen gleichsinnigen Korrelation auszugehen: Mehr alte und pflegedürftige
KreisbürgerInnen dürften auch mehr (Schwer-)Behinderte bedeuten.
Im Speziellen bittet die SPD-Fraktion im Kreistag Euskirchen um die Beantwortung folgender Fragen
im Rahmen der Schwerbehindertenantragsverfahren:
5. Wie bemisst sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei den einzelnen
Schwerbehindertenantragsverfahren von der Antragstellung bis zur ersten Bescheidung und dann ggf. im Widerspruchsverfahren?
6. Wie sind die entsprechenden Bearbeitungsstellen - quantitativ und qualitativ - mit
Personal besetzt bzw. wie viel Personal steht zur Verfügung und wie wird dieses entsprechend geschult?
7. Werden gesetzte Fristen hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Anträgen, falls vorhanden, überschritten?
8. Wie stellt die Kreisverwaltung bzw. die zuständige Abteilung sicher, dass ein Antrag so schnell wie möglich bearbeitet und erledigt wird?
9. Inwieweit ist der Kreis mit seiner Behörde rechtlich angreifbar, wenn er durch fehlende Arbeitsstrukturen (schleppende, oberflächliche Bearbeitung von Anträgen)
Schaden für den Bürger nicht abwendet (Schadensersatz)?
10. Wie viele Sozialgerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Anerkennung einer
Schwerbehinderung werden pro Jahr geführt und welche Kosten entstehen dafür
beim Kreis Euskirchen?
11. Welche Stelle / Möglichkeit ist in der Kreisverwaltung vorhanden, die die Antragsteller in ihrem Anliegen einen Schwerbehinderten(-park)ausweis zu beantragen
und zu erhalten, unterstützt (z.B. Behindertenbeauftragter)?
11.1. Falls eine entsprechende Stelle besteht: Wie viele Personen nahmen die Unterstützung wahr? (Wünschenswert ist eine Auflistung der Anzahlen pro Jahr für die vergangenen vier Jahre.)
11.2. Falls eine entsprechende Stelle nicht besteht: Wie viele Personen
wurden in den vergangenen vier Jahren vor der Ablehnung Ihres Antrages
auf Ausstellung eines Schwerbehinderten(-park)ausweises zum klärenden
Gespräch bei der entsprechenden Abteilung / dem entsprechenden Sachbearbeiter eingeladen?
In wie vielen Fällen erfolgte vor der endgültigen Ablehnung eines Antrages
auf Ausstellung eines Schwerbehinderten(-park)ausweises eine ärztliche
-3Untersuchung durch ÄrztInnen des Gesundheitsamtes in den Räumlichkeiten im Euskirchener Kreishaus?
Begründung:
Aus der Mitte der Bevölkerung im Kreis Euskirchen wurden uns zuletzt Beschwerden bezüglich des
Umgangs mit Menschen mit Behinderung, vor allem mit Blick auf die Bearbeitungszeiten bei der Beantragung und Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und eines Schwerbehindertenparkausweises sowie der Ablehnung derselben, zugetragen.
Für die Betroffenen ist es häufig nicht nachvollziehbar, weshalb die Bearbeitungszeiträume für Anträge zur Anerkennung von Schwerbehinderungen oft sehr lange sind. Zugleich gilt, dass lange Bearbeitungszeiten gerade für Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung und aufgrund eines fehlenden
Schwerbehindertenparkausweises in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, eine schwere (psychische) Belastung darstellen können.
Nach Auffassung der SPD-Kreistagsfraktion gilt es mit Blick auf den gesamten Weg zur Ausstellung
eines Schwerbehinderten(-park)ausweises im Kreis Euskirchen, inklusive der Gutachtenpraxis, ständig Verbesserungen hinsichtlich eines transparenten, schnellen und bürgerfreundlichen Verfahrens
zu verwirklichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Schulte
Fraktionsvorsitzender
f.d.R. gez. Florian Schrott
Fraktionsgeschäftsführer