Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
24.03.14, 14:52
Aktualisiert
24.03.14, 14:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 3/ A 37/2014
Datum: 24.03.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und
Gesundheit vom 20.03.2014
A)
TOP 3
Öffentliche Sitzung
Schwerbehindertenantragsverfahren
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Verwaltungsergänzung
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
A 37/2014
05.03.2014
11.03.2014
Die ausführliche schriftliche Stellungnahme der Verwaltung (Z 1 /
A 37/2014 wird zur Kenntnis genommen.
Seitens der SPD-Fraktion wird erneut vorgebracht, dass sich die
Bearbeitungszeiten im Bereich der
Schwerbehindertenangelegenheiten dramatisch entwickeln. In
einem kleinen Team sei es bei personellen Engpässen sicherlich
schwieriger Bearbeitungsrückstände zu vermeiden. Dennoch sei
ein entsprechendes Monitoring durchzuführen und die Zahlen zur
Bearbeitungsentwicklung für 2013 zur Verfügung zu stellen, wenn
diese vom Land NRW im Rahmen des Benchmarking erhoben
wurden. Auch habe sich die Bearbeitungsdauer in Klageverfahren
vor dem Sozialgericht erheblich verschlechtert und die
Bearbeitungsdauer der Widerspruchsverfahren im Kreis
Euskirchen lägen erheblich über dem Landesdurchschnitt in
NRW. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Kreis
Euskirchen gelte es, den sich abzeichnenden Trend zur
Verschlechterung der Bearbeitungszeiten umzukehren.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass die Situation im Kreis nicht
dramatisch schlechter sei, als in anderen NRW-Kommunen auch.
Die durch das Land vorgegebenen Stellenkontingente seien zur
Zeit besetzt und werden im Rahmen der Konnexität durch das
Land refinanziert. Eine zeitnahe Vorgangsbearbeitung könne
aber nur erreicht werden, wenn ständig alle Stellen auch besetzt
sind und es nicht –wie der Vergangenheit geschehen- zu
krankheitsbedingten Langzeitausfällen kommt.
Wenn man Personal über das vorgegebenen Stellensoll hinaus
einsetzen soll, müsse versucht werden, über das Land einen
zusätzlichen Kostenersatz zu erhalten. Wenn das Land weitere
Forderungen der Kommunen im Rahmen der Konnexität nicht
anerkenne, gingen zusätzliche Mehraufwendungen für Personal
zu Lasten des Kreises.
Seitens der Fraktion DIE LINKE wird ausgeführt, dass bei
Widerspruchsverfahren eine durchschnittliche Bearbeitungszeit
von 4,42 Monaten nicht bürgerfreundlich sei. Solche langen
Bearbeitungszeiten seien gerade bei dem hier betroffenen
Klientel nicht akzeptabel.
Mit dem Land wird die Finanzierung von Personalmehrungen zu
Z1
Z2
diskutieren sein. Wenn das Personal Überstunden leiste stimme
etwas nicht.
Die SPD-Fraktion führt aus, dass es keine Lösung sei,
Sprechzeiten wegen erhöhtem Publikumsaufkommen weiter zu
reduzieren, da ja gerade durch die Auflösung der
Versorgungsämter Bürgernähe erreicht werden sollte.
Die Verwaltung führt aus, dass Beratungszeiten logischerweise
zu verminderten Fallbearbeitungszeiten führen. Durch mehr
Beratung vor Ort sei auch mehr Personal erforderlich. Es gelte,
das Land entsprechend für notwendige Personalaufstockungen
zu sensibilisieren.
Es folgen keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis: ohne Abstimmung