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Beschlussvorlage GB (Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem Kindergartenjahr 2015/2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
06.03.14, 12:02
Aktualisiert
06.03.14, 12:02
Beschlussvorlage GB (Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem 
Kindergartenjahr 2015/2016) Beschlussvorlage GB (Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem 
Kindergartenjahr 2015/2016)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 114/2014 24.02.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.03.2014 Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes x Tel.: 15-617 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 zu prüfen und ggfls. nach Mittelbereitstellung durch den Kreistag umzusetzen. -2- Begründung: Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) hat nach dem Beschluss des Landeskabinetts am 17.12.2013 die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) eingeleitet (s. Info /2014). § 3 b des Referentenentwurfs sieht eine schriftliche Anzeige des gewünschten Betreuungsbedarfs, des Betreuungsumfangs und der Betreuungsart durch die Eltern beim Jugendamt vor. Diese Anzeige kann auch über elektronische Anmeldesysteme, über die Tageseinrichtungen oder über die Fachvermittlungsstellen für Kindertagespflege erfolgen. Damit stellt das Land klar, dass die Möglichkeit besteht, für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ein elektronisches Anzeige- und Anmeldeverfahren zu nutzen. Die Entscheidung hierüber obliegt den jeweiligen Jugendämtern bzw. dem Jugendhilfeausschuss. Soweit die vor Ort eingesetzten Bedarfs- und Anmeldeverfahren vorsehen, dass die Eltern den Betreuungsbedarf in den Tageseinrichtungen anzeigen können, sind die Träger verpflichtet, am Anmeldesystem mitzuwirken. Eine Kostenbeteiligung der Träger sieht der Referentenentwurf nicht vor. Die Neuregelung der Bedarfsanzeige und Anmeldung führt dazu, dass das bisher im Kreis Euskirchen praktizierte Verfahren überdacht werden muss. Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Einführung eines elektronischen, webbasierten Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 zu prüfen. Die Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII (Kindertageseinrichtungen/Tagespflege) soll in die Prüfung entsprechender Programme eingebunden werden. gez. i: V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)