Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
06.03.14, 12:02
Aktualisiert
06.03.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 114/2014
24.02.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
13.03.2014
Einführung eines elektronischen Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem
Kindergartenjahr 2015/2016
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
x
Tel.: 15-617
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Einführung eines elektronischen
Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 zu prüfen und ggfls. nach
Mittelbereitstellung durch den Kreistag umzusetzen.
-2-
Begründung:
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) hat nach dem Beschluss
des Landeskabinetts am 17.12.2013 die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) eingeleitet (s. Info /2014).
§ 3 b des Referentenentwurfs sieht eine schriftliche Anzeige des gewünschten Betreuungsbedarfs,
des Betreuungsumfangs und der Betreuungsart durch die Eltern beim Jugendamt vor.
Diese Anzeige kann auch über elektronische Anmeldesysteme, über die Tageseinrichtungen oder
über die Fachvermittlungsstellen für Kindertagespflege erfolgen.
Damit stellt das Land klar, dass die Möglichkeit besteht, für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ein elektronisches Anzeige- und Anmeldeverfahren zu nutzen. Die Entscheidung hierüber obliegt den jeweiligen Jugendämtern bzw. dem Jugendhilfeausschuss. Soweit die vor Ort eingesetzten Bedarfs- und Anmeldeverfahren vorsehen, dass die Eltern den Betreuungsbedarf in den Tageseinrichtungen anzeigen können, sind die Träger
verpflichtet, am Anmeldesystem mitzuwirken.
Eine Kostenbeteiligung der Träger sieht der Referentenentwurf nicht vor.
Die Neuregelung der Bedarfsanzeige und Anmeldung führt dazu, dass das bisher im
Kreis Euskirchen praktizierte Verfahren überdacht werden muss.
Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Einführung eines elektronischen,
webbasierten Anzeige- und Anmeldeverfahrens ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 zu prüfen.
Die Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII (Kindertageseinrichtungen/Tagespflege) soll in die
Prüfung entsprechender Programme eingebunden werden.
gez. i: V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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