Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 115/2014
24.02.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.03.2014
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und
Beratung bei sexualisierter Gewalt" mit dem Frauen helfen Frauen e.V. für die Zeit vom
01.01.2015 bis 31.12.2017
Sachbearbeiter/in: Frau Haas
Tel.: (02251) 15 521
Abt.: 50
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. geschlossene Vereinbarung
über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich
der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für die Zeit vom
01.01.2015 bis 31.12.2017 zu verlängern und für den Vereinbarungszeitraum beim Produkt 331 01,
Zeile 15, Mittel in Höhe von 42.000 € jährlich bereitzustellen.
Begründung:
-2Im Rahmen der durchgeführten Aufgabenkritik wurden von der Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal,
Controlling" Grundsatzentscheidungen und Handlungsempfehlungen für den Abschluss von Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele bezüglich der Zuschussgewährung an
Verbände und Vereine getroffen.
In seiner Sitzung am 20.07.2011 hat der Kreistag beschlossen, die mit dem Verein Frauen helfen
Frauen e.V. geschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei
sexualisierter Gewalt" für die Zeit vom 01.01.2012-31.12.2014 zu verlängern (s. V 181/2011). Zum
31.12.2014 läuft diese Vereinbarung aus und es wurden vereinbarungsgemäß Verhandlungen über
eine Weiterführung geführt. Die Verhandlungen sind spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vereinbarung abzuschließen, wobei die endgültige Entscheidung dem Kreistag nach vorheriger Entscheidung
durch den Fachausschuss obliegt.
Mit Schreiben vom 20.02.2014 hat der Verein Frauen helfen Frauen e.V. die Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Frauenberatungsstelle Euskirchen
einschließlich der integrierten Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" für die
Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2017 beantragt.
Seitens der Verwaltung wird diese Verlängerung befürwortet, weil die Frauenberatungsstelle und die
Fachstelle "Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt" ein differenziertes, frauenspezifisches
Beratungsangebot vorhalten, das von Frauen und Mädchen aus dem gesamten Kreisgebiet genutzt
wird. Auch die hohe Frequentierung der Beratungsstellen zeigt, wie wichtig die Vorhaltung dieser Beratungsangebote im Kreis Euskirchen ist.
Nach der bestehenden Vereinbarung erfolgt die Bezuschussung durch den Kreis Euskirchen als freiwillige Leistung in Höhe von 42.000,- € jährlich. Gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW vom 14.10.2011 erhält der Verein Frauen helfen Frauen e.V.
eine Festbetragsfinanzierung zu den Personalausgaben und Sachkosten in Höhe von zurzeit
109.500,- €. Davon wird für die Frauenberatungsstelle eine Pauschale von 83.500,- € und für die
Fraueninitiative gegen sexualisierte Gewalt eine Pauschale von 26.000,- € gewährt. Die Restfinanzierung erfolgt über Eigenmittel des Vereins Frauen helfen Frauen e.V..
Der Antrag des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. auf Verlängerung der Vereinbarung (Anlage 1),
der Entwurf der Rahmenvereinbarung (Anlage 2), die Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für die Frauenberatungsstelle (Anlage 2 a) und die Fachstelle "Information und Beratung bei
sexualisierter Gewalt" (Anlage 2 b), die gemeinsame Zielvereinbarung für die Beratungsstellen (Anlage 3) und die Statistik für das Jahr 2013 (Anlage 4) sind als Anlagen beigefügt.
Der Kreistag wird gebeten, der Verlängerung der Vereinbarung mit dem Frauen helfen Frauen e.V. für
die Jahre 2015-2017 zuzustimmen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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