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Beschlussvorlage GB (Anlage 2a zur Beschlussvorlage GB V 115/2014, Leistungsvereinbarung Frauenberatungsstelle 2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
38 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11
Beschlussvorlage GB (Anlage 2a zur Beschlussvorlage GB V 115/2014, Leistungsvereinbarung Frauenberatungsstelle 2015) Beschlussvorlage GB (Anlage 2a zur Beschlussvorlage GB V 115/2014, Leistungsvereinbarung Frauenberatungsstelle 2015) Beschlussvorlage GB (Anlage 2a zur Beschlussvorlage GB V 115/2014, Leistungsvereinbarung Frauenberatungsstelle 2015) Beschlussvorlage GB (Anlage 2a zur Beschlussvorlage GB V 115/2014, Leistungsvereinbarung Frauenberatungsstelle 2015) Beschlussvorlage GB (Anlage 2a zur Beschlussvorlage GB V 115/2014, Leistungsvereinbarung Frauenberatungsstelle 2015)

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Inhalt der Datei

Träger Verein Frauen helfen Frauen Dienst/Hilfe/Einrichtung: Frauenberatungsstelle (allgemeine) 01) Leistungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. unterhält im Kreis Euskirchen eine Frauenberatungsstelle. Sie arbeitet nach den geltenden Richtlinien des MGEPA über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen des Landes NRW. Danach sind Frauenberatungsstellen „Einrichtungen, die parteienunabhängig Hilfen für Frauen und zu frauenspezifischen Problemen anbieten und damit das Angebot vorhandener Lebensberatungsstellen wirksam ergänzen und auf der Grundlage eines professionellen Angebots auch präventive und innovative Arbeit leisten. Sie erbringen eine frauenspezifische, parteiliche, ganzheitliche psychosoziale Begleitung, Beratungsarbeit sowie präventive Arbeit.“ (1.2 der Richtlinien). In die Arbeit der Frauenberatungsstelle ist die Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“ integriert. Rechtsgrundlage: Freiwillige Aufgabe Richtlinien RdErl. des MGEPA NRW v.14.10.2011 313-7232.1, 7254 u. 7233.1 Vereinbarung vom 5.5.99 mit Kreis Euskirchen Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung Beratungsschwerpunkte - Häusliche Gewalt (Gewalt in Partnerschaften und im sozialen Nahraum ) - Beratung nach polizeilicher Wegweisung Gewaltschutzgesetz, Gewaltprävention, Stalking - psychische Belastungssituationen wie Beziehungskonflikte, Trennung/Scheidung - Soziale und finanzielle Notlagen - Essstörungen: Anorexie, Bulimie, Binge-Eating-Störung, Adipositas 1 - Psychische Störungen wie z.B. Ängste, Depressionen, - Lebenskrisen und schwierige Entscheidungssituationen - Beratung und Information von Angehörigen, Bezugspersonen und MultiplikatorInnen zu frauenspezifischen Themen Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung Beratung und Hilfen werden bedarfsorientiert angeboten. Daraus ergeben sich verschiedene Beratungsangebote: - Krisenintervention psychosoziale Einzelberatung kurz-, mittel- und längerfristige Einzelberatung Telefon- und Mailberatung Informationsvermittlung Praktische Hilfen und Begleitungen Begleitungen im Straf- und Zivilverfahren Stellungnahmen Vermittlung weiterer Hilfen themenzentrierte Gruppenangebote, Selbsthilfegruppen, offene Gesprächs- und Kontaktrunden Der niedrigschwellige Zugang zum Beratungsangebot beinhaltet: - - Mittelbare Leistung angemessene regelmäßige Erreichbarkeit durch bedarfsgerechte Öffnungs- und Sprechzeiten auch für berufstätigen Frauen und Schülerinnen Einfache unmittelbare Kontaktaufnahme Kurzfristige Terminvergabe bei akuten Krisen Möglichkeit der anonymen Beratung kostenloses Beratungsangebot flexible Beratungszeiten Anrufbeantworter mit Verweis auf Erreichbarkeit Internetauftritt Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen Zur Sicherstellung des Beratungs- und Unterstützungsangebotes für Frauen sind Kooperation und Vernetzung unverzichtbare Bestandteile der Arbeit der Frauenberatungsstelle. Folgende Leistungen werden angeboten: Kooperation mit ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, TherapeutInnen etc., zuständigen kommunalen Ämtern und anderen staatlichen Stellen wie Jugendamt , Polizei, Gleichstellungsbeauftragte, anderen Beratungsstellen, 2 Institutionen und Angeboten der psychosozialen Versorgung und mit der Fraueninfrastruktur (z.B. Frauenhäuser) regional und überregional Vernetzung und Kooperation im Rahmen des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt im Kreis Euskirchen, der PSAG und des AK Frauen Kreis Euskirchen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Um Frauen und Mädchen auf das Beratungs- und Hilfsangebot der Frauenberatungsstelle hinzuweisen, findet regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit statt, z.B. durch Veröffentlichung auf unserer Homepage, in den Printmedien und durch Informationsveranstaltungen. Darüber hinaus werden, auch im Rahmen der Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen, themenspezifische Informations- und Fachveranstaltungen geplant und durchgeführt. Ziele der Leistung Zielgruppen Als Einrichtung von Frauen für Frauen steht die Frauenberatungsstelle grundsätzlich jeder Frau und jedem Mädchen ab ca. 16 Jahre mit ihrem Anliegen zur Verfügung. Zielgruppen sind außerdem Angehörige und andere Bezugspersonen, MultiplikatorInnen aus rechtlichen, medizinischen, pädagogischen und politischen Berufen sowie die Öffentlichkeit. Ziele der Leistung Die Frauenberatungsstelle bietet eine umfassende Lebensberatung von Frauen für Frauen unter besonderer Berücksichtigung des weiblichen Lebenszusammenhangs an. Ziel der Beratung ist es, Frauen die Bewältigung von Krisensituationen zu ermöglichen, individuelle Wege zur Stärkung und zur Erweiterung der Handlungsfähigkeit von ratsuchenden Frauen zu erarbeiten und ihr Recht auf Selbstbestimmung zu fördern. In Bezug auf den Schwerpunkt Gewalt ist die Zielsetzung Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu reduzieren und Gewaltfolgen zu mindern. Arbeitsziel ist darüber hinaus auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Aufklärung der Bevölkerung über gesellschaftliche Bedingungen, die die Problem- und Konfliktlagen von Frauen verursachen. 3 Personelle Ausstattung Fachkräfte Die Personalausstattung entspricht den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen des Landes NRW. Vorgeschrieben sind mindestens 1,5 hauptberufliche Fachkräfte mit Abschlussdiplom in Psychologie oder Abschlussdiplom und staatlicher Anerkennung in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder mit vergleichbarer Ausbildung – jeweils mit ausreichender Berufserfahrung – oder mit einer im Einzelfall gleichwertigen Berufs- und Beratungserfahrung. Das Team der Frauenberatungsstelle besteht aus einer Dipl.-Sozialarbeiterin, einer Dipl.-Pädagogin und einer Dipl.-Psychologin, jeweils mit 50% Beschäftigungsumfang. Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: Die Frauenberatungsstelle befindet sich im Zentrum der Stadt Euskirchen, Gerberstr. 49. Sie ist mit dem ÖPNV gut erreichbar. Die Räumlichkeiten befinden sich im 1.Stock, sind behindertengerecht über einen Aufzug erreichbar, und sind mit 4 Büro- und Beratungsräumen und 2 Sanitäranlagen ausgestattet. Sonstige Aufwendungen: 4 Träger Verein Frauen helfen Frauen Dienst/Hilfe/Einrichtung: Frauenberatungsstelle (allgemeine) 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Rechtsgrundlage: Freiwillige Aufgabe Richtlinien RdErl.des MGEPA NRW v.14.10.2011 313-7232.1, 7254 u. 7233.1 Vereinbarung vom 5.5.99 mit Kreis Euskirchen Qualität der Leistung Strukturqualität Die Beratungsarbeit wird geleistet - entsprechend den Regeln des fachlichen Könnens im Beratungswesen, insbesondere der fachlichen Unabhängigkeit und Verschwiegenheit - unter Orientierung an dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe - auf der Grundlage freiwilliger Inanspruchnahme ohne Inanspruchnahme eines Leistungsentgelts Prozessqualität Die Arbeitsqualität wird durch regelmäßige Fortbildung und Supervision sichergestellt. Die Fachkräfte sind außerdem verpflichtet, ihre fachliche Qualifikation kontinuierlich weiterzuentwickeln durch Studium aktueller Fachliteratur, Teilnahme an Tagungen, kollegialen und interdisziplinären Austausch. Durch ihre Mitgliedschaft im DV Frauenberatungsstellen NRW und im BV der Frauenberatungsstellen und Notrufe wird die Frauenberatungsstelle regelmäßig über Forschungsergebnisse, Gesetzesänderungen und Fachliteratur informiert. Ergebnisqualität: Die Frauenberatungsstelle verfügt über ein Dokumentationssystem, das für die Berichterstattung für das Land NRW entwickelt wurde. Die Frauenberatungsstelle dokumentiert ihre Arbeit in einer jährlichen Statistik analog zum Berichtswesen nach den Landesrichtlinien, einem Verwendungsnachweis und einem Jahresbericht und weist sie damit nach außen nach. 5