Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
37 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Träger
Verein Frauen helfen Frauen
Dienst/Hilfe/Einrichtung:
Frauenberatungsstelle (sexualisierte Gewalt)
01) Leistungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Der Verein Frauen helfen Frauen e.V. unterhält im Kreis
Euskirchen eine Fachstelle „Information und Beratung bei
sexualisierter Gewalt“, die in die Arbeit der
Frauenberatungsstelle Euskirchen integriert ist.
Die Fachstelle arbeitet nach den geltenden Richtlinien des
Landes NRW.
Die Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter
Gewalt“ bietet konkrete Hilfen bei allen Formen
sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauchs. Sie
leistet in diesem Bereich auch Informations- und
Präventionsarbeit.
Rechtsgrundlage:
Freiwillige Aufgabe
Richtlinien RdErl.des MGEPA NRW v. 14.10.2011
313-7232.1 7254 u. 7233.1
Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsplanungen
2000, Kreis Euskirchen
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Beratungsschwerpunkte
•
Aktuelle sexualisierte Gewalt (Vergewaltigung,
Pornographie, sexueller Missbrauch, sexuelle
Nötigung)
•
Sexueller Missbrauch in der Kindheit und Jugend
•
Sexuelle Übergriffe/ sexueller Missbrauch im Alltag
•
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
•
Information und Präventionsberatung für
Bezugspersonen
•
Abklärung bei Störungen (z.B. Beratung von
Bezugspersonen bei verhaltensauffälligen
Mädchen, chronische posttraumatische
Belastungsstörungen usw.)
1
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
Beratung und Hilfen werden bedarfsorientiert angeboten.
Daraus ergeben sich verschiedene Beratungsangebote:
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Krisenintervention
telefonische Beratung und Information,
stabilisierende psychosoziale und
traumatherapeutische Beratungsreihen,
Prozessvorbereitung und –begleitung,
in Einzelfällen Begleitung zu Ärzt/innen und
anderen Institutionen
Beratung/Information von Bezugspersonen
Stabilisierende Gruppenangebote für Frauen mit
sex. Gewalterfahrungen in der Lebensgeschichte
Vernetzung und Kooperationen mit anderen
Berufsgruppen und Institutionen
Informations- Präventions-, Öffentlichkeitsarbeit
Der niedrigschwellige Zugang zum Beratungsangebot
beinhaltet:
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Mittelbare Leistung
angemessene regelmäßige Erreichbarkeit durch
bedarfsgerechte Öffnungs- und Sprechzeiten auch
für berufstätigen Frauen und Schülerinnen
Einfache unmittelbare Kontaktaufnahme
Kurzfristige Terminvergabe bei akuten Krisen
Möglichkeit der anonymen Beratung
kostenloses Beratungsangebot
flexible Beratungszeiten
Anrufbeantworter mit Verweis auf Erreichbarkeit
Internetauftritt
Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen
Zur Sicherstellung des Beratungs- und Hilfsangebotes für
Frauen sind Kooperation und Vernetzung unverzichtbare
Bestandteile der Arbeit.
Folgende Leistungen werden angeboten:
•
Kooperation mit ÄrztInnen, Polizei,
RechtsanwältInnen, TherapeutInnen etc. sowie mit
zuständigen kommunalen Ämtern und anderen
staatlichen Stellen (Versorgungsamt,
Gleichstellungsbeauftragte usw.) anderen
Beratungsstellen, Institutionen und Angeboten der
psychosozialen Versorgung
•
Vernetzung und Kooperation im Rahmen des
Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt im Kreis
Euskirchen
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Indirekte Leistung
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Um Frauen und Mädchen auf das Beratungs- und
Hilfsangebot
der
Fachstelle
hinzuweisen,
findet
regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit statt, z.B. durch
Veröffentlichung in den Printmedien oder durch
Informationsveranstaltungen.
Darüber hinaus werden, auch im Rahmen der
Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen,
themenspezifische Informations- und Fachveranstaltungen
geplant und durchgeführt.
Ziele der Leistung
Zielgruppen
Als Einrichtung von Frauen für Frauen steht die Fachstelle
„Information und Beratung bei sexualisierter Gewalt“
grundsätzlich jeder betroffenen Frau und jedem
betroffenen Mädchen mit ihrem Anliegen zur Verfügung.
Beraten werden darüber hinaus Bezugspersonen von
Betroffenen. Zielgruppen sind weiterhin Fachleute aus
rechtlichen, medizinischen, pädagogischen und politischen
Berufen sowie die Öffentlichkeit.
Ziele der Leistung
Ziel der Beratung ist es, Frauen und Mädchen die
Bewältigung von Krisensituationen zu ermöglichen,
belastende Überlebensmuster zu mindern und
individuelle Wege zur Stärkung und zur Erweiterung der
Handlungsfähigkeit von ratsuchenden Frauen zu
erarbeiten. Geschlechtsspezifisches Beobachten, Denken
und Intervenieren spielen dabei eine bedeutende Rolle.
Beratung und Hilfen werden bedarfsorientiert angeboten.
In der Multiplikator/Innenarbeit ist das Ziel, die
Bedingungen und die Unterstützung für sexuell
traumatisierte Mädchen und Frauen zu verbessern.
Darüber hinaus geht es in der Informationsarbeit um
Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit.
Gesellschaftliche Bedingungen, die sexualisierte Gewalt
an Frauen und Mädchen verursachen und
aufrechterhalten, sollen erkannt und verändert werden.
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Die Personalausstattung entspricht den Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Fachstellen „Information und Beratung bei
sexualisierter Gewalt“ des Landes NRW.
Vorgeschrieben ist mindestens eine 0,5
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hauptberufliche Fachkraft mit Abschlussdiplom in
Psychologie oder Abschlussdiplom und staatliche
Anerkennung in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik
oder mit vergleichbarer Ausbildung – jeweils mit
ausreichender Berufserfahrung – oder mit einer im
Einzelfall gleichwertigen Berufs- und
Beratungserfahrung.
Die Fachstelle in der Frauenberatungsstelle
Euskirchen ist mit einer Dipl.-Sozialpädagogin besetzt
mit einem Stellenumfang von 50%.
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
Die in die Frauenberatungsstelle integrierte Fachstelle
befindet sich im Zentrum der Stadt Euskirchen,
Gerberstr. 49. Sie ist mit dem ÖPNV gut erreichbar.
Die Räumlichkeiten befinden sich im 1.Stock, sind
behindertengerecht über einen Aufzug erreichbar, und
sind mit 4 Büro- und Beratungsräumen und 2
Sanitäranlagen ausgestattet.
Sonstige Aufwendungen:
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Träger
Verein Frauen helfen Frauen
Dienst/Hilfe/Einrichtung: Frauenberatungsstelle (sexualisierte Gewalt)
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Rechtsgrundlage:
Freiwillige Aufgabe
Richtlinien RdErl.des MGEPA NRW v.14.10.2011
313-7232.1, 7254 u. 7233.1
Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsplanungen
2000, Kreis Euskirchen
Qualität der Leistung
Strukturqualität
Die Beratungsarbeit wird geleistet
• entsprechend den Regeln des fachlichen Könnens im
Beratungswesen, insbesondere der fachlichen
Unabhängigkeit und Verschwiegenheit
• unter Orientierung an dem Prinzip der Hilfe zur
Selbsthilfe
• auf der Grundlage freiwilliger Inanspruchnahme
ohne Inanspruchnahme eines Leistungsentgelts
Prozessqualität
Die Arbeitsqualität wird durch regelmäßige Fortbildung und
Supervision sichergestellt.
Die Fachkraft ist außerdem verpflichtet, ihre fachliche
Qualifikation kontinuierlich weiterzuentwickeln durch
Studium aktueller Fachliteratur, Teilnahme an Tagungen,
kollegialen und interdisziplinären Austausch.
Durch ihre Mitgliedschaft im DV Frauenberatungsstellen
NRW und im BV der Frauenberatungsstellen und Notrufe
wird die Frauenberatungsstelle regelmäßig über
Forschungsergebnisse, Gesetzesänderungen und
Fachliteratur informiert.
Ergebnisqualität:
Die Fachstelle „Information und Beratung bei sexualisierter
Gewalt“ dokumentiert ihre Arbeit in einer jährlichen
Statistik analog zu dem Berichtswesen nach den
Landesrichtlinien, einem Verwendungsnachweis und
einem Jahresbericht und weist sie damit nach außen nach.
Die Frauenberatungsstellen verfügen über ein
Dokumentationssystem, das für die Berichterstattung für
das Land NRW entwickelt wurde und in diese
Dokumentation der Fachstellen-Tätigkeit integriert ist.
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