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Beschlussvorlage (Planzeichnung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
3,4 MB
Datum
08.12.2015
Erstellt
23.11.15, 17:06
Aktualisiert
23.11.15, 17:06
Beschlussvorlage (Planzeichnung)

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Inhalt der Datei

ße tra sts ße 18 Po tra ns 71 Ra 081_5418 iffe 16 ise Betriebsflächen HGK g 081_5418 73 tri n 081_5418 68 W es 26 Planzeichenerläuterung Hinweise I. Zeichnerische Darstellungen (gem. § 5 BauGB in Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV 90) Bodendenkmalschutz Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, unverzüglich zu informieren (§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW). 1. Art der baulichen Nutzung 75 081_5418 (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) Wohnbauflächen (gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO) 77 W 081_5418 79 6 81 (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) 081_5418 081_5418 7 5. Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrswege 081_5418 081_5418 5 8 081_5418 13 15 17 081_5418 40 unterirdische Hauptversorgungsleitung, hier: KKS Pipeline, Gasleitung Lyondell Basell (ehem. ROW) 081_5418 42 9. Grünflächen 19 62 (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) 081_5418 r G Flächen für Bahnanlagen 8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen 081_5418 d un 081_5418 081_5418 11 Im Örtliche Hauptverkehrsstraßen 36 9 60 44 21 46 56 48 23 W es trin (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) n tri es W Eis e g 081_5418 58 nb ah Grünflächen n (R he inu Zweckbestimmung Parkanlage fe r 50 g ba hn 15. Sonstige Planzeichen ) Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan- Änderung 52 081_5418 W 2 4 6 8 10 12 Im Obersten Grund stra Kampfmittelbeseitigung Das Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des Plangebietes kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden; deshalb wird eine Kampfmittelüberprüfung empfohlen. Vor Beginn von Baumaßnahmen muss die Kampfmittelüberprüfung durchgeführt und die Kampfmittelfreiheit des Geländes durch die Bezirksregierung Düsseldorf bescheinigt werden.
 Hochwasserschutz Das Plangebiet liegt außerhalb der Überschwemmungsbereiche des Rheins (HQ 100). Es befindet sich im potentiellen Überflutungsbereich und im Extremhochwasser-Bereich außerhalb der Überschwemmungsbereiche des Rheins (HQ extrem). Es zählt zu den besonders tiefliegenden Bereichen, die bei Extremhochwasser mindestens 2 m überflutet werden (Rhein). Erdbebenzone Die Gemarkung Wesseling befindet sich in Erdbebenzone 2 in der Untergrundklasse T gemäß der Karte zur DIN 4149 (Fassung April 2005) der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland NordrheinWestfalen (Juni 2006). In der genannten DIN 4149 (Geltung seit 2005) sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt. Störfall-Betriebsbereiche i.S.d. Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie (RL 2012/18/EU) Das Plangebiet liegt innerhalb der gutachterlich ermittelten angemessenen Abstände zweier Betriebsbereiche i.S.d. § 3 (5a) BImSchG und fällt damit in den Anwendungsbereich des Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie (RL 2012/18/EU). Die angemessenen Abstände für Betriebsbereiche i.S.d. §3 (5a) BImSchG sind durch ein gesamtstädtisches Gutachten zur Verträglichkeit von StörfallBetriebsbereichen unter dem Gesichtspunkt des Art. 13 Seveso-IIIRichtlinie / §50 BImSchG ermittelt worden (TÜV Nord Systems GmbH, Gutachten Fassung 3/2015). eg W Birk en Altlasten Innerhalb des Plangebietes sind keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen bekannt. Sollten sich während Erschließungs-/ Bauarbeiten Hinweise auf Verdachtsflächen oder Bodenverunreinigungen ergeben, so ist die Gemeinde oder der Rhein- Erft- Kreis, Untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, unverzüglich zu informieren. ße 22 5 24 Bahngelände tra ße 26 ne r-S 28 1 od or -K ör Übersicht 1_10.000 Rechtsgrundlagen a 7 Th e 30 11 9 32 15 13 34 30 b 32 a 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685), in der zur Zeit geltenden Fassung. 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der zur Zeit geltenden Fassung. 5. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung vom 21.07.2000 (GV NRW S.568 / SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158), in der zur Zeit geltenden Fassung. 3. Planzeichenverordnung (PlanZV) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, in der zur Zeit geltenden Fassung. 31 36 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, in der zur Zeit geltenden Fassung. 33 Plangrundlage Betriebsflächen Saint-Gobain Abrasives Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 17.06.2015 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 4 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 24.06.2015 ortsüblich bekannt gemacht worden. Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am __.__.____ die öffentliche Auslegung dieses Flächennutzungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Wesseling, den ______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Feststellungsbeschluss Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ festgestellt worden. Wesseling, den __________________ Der Bürgermeister Wirksamkeit Die Erteilung der Genehmigung sowie der Ort der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Wesseling, den __________________ Der Bürgermeister Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Erwin Esser Bürgermeister Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am 17.06.2015 gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Darlegung der Planung erfolgte vom 29.06.2015 bis einschließlich 14.08.2015, die Erörterung am 12.08.2015. Die ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung ist am 24.06.2015 im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Öffentliche Auslegung Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ öffentlich ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Genehmigung Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung vom __.__.____ genehmigt worden. Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Stadt Wesseling __. Ausfertigung 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Westringquartier" Gemarkung: Wesseling, Flur 20 Maßstab: ohne Auftraggeber: Bauleitplanung: Stadt Wesseling
 Alfons-Müller-Platz 
 50389 Wesseling
 Telefon 02236.701.0
 Fax 02236.701.339
 E-Mail info@wesseling.de Köln, den __________________ Bezirksregierung Köln Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Die Liegenschaftskarte entspricht dem aktuellen Stand. Für die städtebauliche Planung Erwin Esser Bürgermeister Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung rha reicher haase associierte Prof. Dipl.- Ing. Christa Reicher Dipl.- Ing. Joachim Haase Architekten BDA und Stadtplaner Stand: 28.10.15 Oppenhoffallee 74 52066 Aachen Telefon 0241. 463767.40 Fax 0241.463767.41 Email ac@rha-planer.eu Entwurfsverfasser Wesseling, den __.__._____ rha reicher haase associierte gmbh Aachen, den __.__._____