Daten
Kommune
Wesseling
Größe
3,4 MB
Datum
08.12.2015
Erstellt
23.11.15, 17:06
Aktualisiert
23.11.15, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
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Planzeichenerläuterung
Hinweise
I. Zeichnerische Darstellungen (gem. § 5 BauGB in
Verbindung mit der BauNVO und der PlanzV 90)
Bodendenkmalschutz
Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die
Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, unverzüglich zu
informieren (§§ 15, 16 Denkmalschutzgesetz NRW).
1. Art der baulichen Nutzung
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(§ 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB)
Wohnbauflächen (gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO)
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(§ 5 Abs. 2 Nr. 3 BauGB)
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5. Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die
örtlichen Hauptverkehrswege
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unterirdische Hauptversorgungsleitung, hier: KKS
Pipeline, Gasleitung Lyondell Basell (ehem. ROW)
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9. Grünflächen
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(§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB)
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Flächen für Bahnanlagen
8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen
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Örtliche Hauptverkehrsstraßen
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(§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB)
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Grünflächen
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Zweckbestimmung Parkanlage
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15. Sonstige Planzeichen
)
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der
Flächennutzungsplan- Änderung
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Im Obersten Grund
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Kampfmittelbeseitigung
Das Vorhandensein von Kampfmitteln innerhalb des Plangebietes kann
nicht gänzlich ausgeschlossen werden; deshalb wird eine
Kampfmittelüberprüfung empfohlen. Vor Beginn von Baumaßnahmen
muss die Kampfmittelüberprüfung durchgeführt und die
Kampfmittelfreiheit des Geländes durch die Bezirksregierung
Düsseldorf bescheinigt werden.
Hochwasserschutz
Das Plangebiet liegt außerhalb der Überschwemmungsbereiche des
Rheins (HQ 100). Es befindet sich im potentiellen Überflutungsbereich
und im Extremhochwasser-Bereich außerhalb der
Überschwemmungsbereiche des Rheins (HQ extrem). Es zählt zu den
besonders tiefliegenden Bereichen, die bei Extremhochwasser
mindestens 2 m überflutet werden (Rhein).
Erdbebenzone
Die Gemarkung Wesseling befindet sich in Erdbebenzone 2 in der
Untergrundklasse T gemäß der Karte zur DIN 4149 (Fassung April
2005) der Erdbebenzone und geologischen Untergrundklassen der
Bundesrepublik Deutschland 1 : 350.000, Bundesland NordrheinWestfalen (Juni 2006). In der genannten DIN 4149 (Geltung seit 2005)
sind die entsprechenden bautechnischen Maßnahmen aufgeführt.
Störfall-Betriebsbereiche i.S.d. Artikel 13 der Seveso-III-Richtlinie (RL
2012/18/EU)
Das Plangebiet liegt innerhalb der gutachterlich ermittelten
angemessenen Abstände zweier Betriebsbereiche i.S.d. § 3 (5a)
BImSchG und fällt damit in den Anwendungsbereich des Artikel 13 der
Seveso-III-Richtlinie (RL 2012/18/EU). Die angemessenen Abstände
für Betriebsbereiche i.S.d. §3 (5a) BImSchG sind durch ein
gesamtstädtisches Gutachten zur Verträglichkeit von StörfallBetriebsbereichen unter dem Gesichtspunkt des Art. 13 Seveso-IIIRichtlinie / §50 BImSchG ermittelt worden (TÜV Nord Systems GmbH,
Gutachten Fassung 3/2015).
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Altlasten
Innerhalb des Plangebietes sind keine Hinweise auf
Altlastenverdachtsflächen bekannt.
Sollten sich während Erschließungs-/ Bauarbeiten Hinweise auf
Verdachtsflächen oder Bodenverunreinigungen ergeben, so ist die
Gemeinde oder der Rhein- Erft- Kreis, Untere Wasser-,
Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, unverzüglich zu
informieren.
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Bahngelände
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Übersicht 1_10.000
Rechtsgrundlagen
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4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S.
666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011
(GV NRW S. 685), in der zur Zeit geltenden Fassung.
2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke - in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBI. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, in der zur Zeit
geltenden Fassung.
5. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Fassung vom
21.07.2000 (GV NRW S.568 / SGV NRW 791), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158), in der zur Zeit
geltenden Fassung.
3. Planzeichenverordnung (PlanZV) Verordnung über die Ausarbeitung
der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 I S. 58), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, in der zur Zeit geltenden
Fassung.
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1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) geändert worden ist, in der zur Zeit
geltenden Fassung.
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Plangrundlage
Betriebsflächen Saint-Gobain Abrasives
Aufstellung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling
hat am 17.06.2015 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 4 BauGB die Änderung
des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der
Stadt Wesseling am 24.06.2015 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Offenlagebeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling
hat am __.__.____ die öffentliche Auslegung dieses Flächennutzungsplanes,
mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Wesseling, den ______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Feststellungsbeschluss
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Rat der Stadt
Wesseling am __.__.____ festgestellt worden.
Wesseling, den __________________
Der Bürgermeister
Wirksamkeit
Die Erteilung der Genehmigung sowie
der Ort der Einsichtnahme gem. § 6
Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im
Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt
gemacht worden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die
Änderung des Flächennutzungsplanes
wirksam.
Wesseling, den __________________
Der Bürgermeister
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Erwin Esser
Bürgermeister
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am 17.06.2015
gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die Darlegung der
Planung erfolgte vom 29.06.2015 bis einschließlich 14.08.2015, die Erörterung
am 12.08.2015. Die ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige
Beteiligung ist am 24.06.2015 im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes hat auf Beschluss des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3
Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ öffentlich
ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung
ist am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt.
Genehmigung
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 Abs. 1
BauGB mit Verfügung vom __.__.____ genehmigt worden.
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Stadt Wesseling
__. Ausfertigung
56. Änderung des Flächennutzungsplanes
"Westringquartier"
Gemarkung: Wesseling, Flur 20
Maßstab: ohne
Auftraggeber:
Bauleitplanung:
Stadt Wesseling
Alfons-Müller-Platz
50389 Wesseling
Telefon 02236.701.0
Fax 02236.701.339
E-Mail info@wesseling.de
Köln, den __________________
Bezirksregierung Köln
Wesseling, den _______________________
Der Bürgermeister
In Vertretung
Gunnar Ohrndorf
Erster Beigeordneter
Die Liegenschaftskarte entspricht dem aktuellen Stand.
Für die städtebauliche Planung
Erwin Esser
Bürgermeister
Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung
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reicher haase associierte
Prof. Dipl.- Ing. Christa Reicher
Dipl.- Ing. Joachim Haase
Architekten BDA und Stadtplaner
Stand: 28.10.15
Oppenhoffallee 74
52066 Aachen
Telefon 0241. 463767.40
Fax 0241.463767.41
Email ac@rha-planer.eu
Entwurfsverfasser
Wesseling, den __.__._____
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reicher haase associierte gmbh
Aachen, den __.__._____