Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11
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Inhalt der Datei
LVR-Landesjugendamt Rheinland
Fachbereich Jugend
Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe
nach § 79a SGB VIII
Euskirchen, 13. Februar 2014
LVR-Landesjugendamt Rheinland
Fachbereich Jugend
Zentrale Änderungen im SGB VIII bei der
Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes
§ 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
§ 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und
Jugendhilfe
§ 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe
beim Zuständigkeitswechsel
§ 99
Erhebungsmerkmale
§ 103 Übermittlung
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§ 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und
Jugendhilfe
Verpflichtung der Jugendämter zur Qualitäts(weiter)entwicklung für:
•die Gewährung und Erbringung von Leistungen
•die Erfüllung anderer Aufgaben
•den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a
•die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
•Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern/
Jugendlichen in Einrichtungen und deren Schutz vor Gewalt
Orientierung an den fachlichen Empfehlungen des Landesjugendamtes und bereits
angewandten Qualitätsmaßnahmen
Zusätzlich:
Erweiterung der Fördervoraussetzungen für freie Träger in § 74 SGB VIII um die
Gewährleistung der „Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a“
Ziel: Anwendung der Qualitätsentwicklung auf alle Träger und alle
Leistungen
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Der § 79a SGB VIII ist nicht neu!
Beispiele:
•Der § 78b SGB VIII, der den Abschluss einer
Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit den Trägern der
ambulanten und stationären Erziehungshilfe fordert.
•§ 79 SGB VIII richtet sich darauf, dass „geeignete
Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen (…) rechtzeitig
und ausreichend“ zur Verfügung gestellt werden.
„Geeignet“ bedeutet das Resultat einer fachlichen, also
qualitativen, Einschätzung.
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Was ist Qualitätsentwicklung?
Qualitätsentwicklung ist die Suche nach der
Antwort auf die Frage:
„Wann ist unsere Arbeit gut?“
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Sie ist handlungsleitend bezüglich
der Frage:
„Was können wir tun, um die Wahrscheinlichkeit einer guten Leistungserbringung zu gewährleisten und
kontinuierlich weiterzuentwickeln?“
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Was verstehen wir unter Qualität?
•Strukturqualität
•Prozessqualität
•Ergebnisqualität
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Strukturqualität benennt die
Rahmenbedingungen, die
notwendig sind, um die
vereinbarte Leistung zu erbringen!
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Strukturqualität zeichnet sich aus durch
•Merkmale der Organisation
(Aufbau- und Ablauforganisation, Teamstrukturen)
•Materielle Merkmale
(Art und Umfang der Ausstattung)
•Personelle Merkmale
(Art und Anzahl des Personals, Qualifikation und Ausbildung,
Personalschlüssel)
•Fachliche Merkmale
(Teamstrukturen, Supervisionen, Fortbildung)
•Systemmerkmale
(wie die Art des sozialen Sicherungssystems, Finanzierung, gesetzliche
Regelungen)
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Prozessqualität beschreibt Abläufe
und Verantwortlichkeiten
innerhalb der Einrichtung, damit
auch die erwünschten Ergebnisse
erzielt werden können.
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Bei der Ergebnisqualität sollen
Indikatoren eine Umsetzung der
pädagogischen Ziele verdeutlichen.
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Ergebnisqualität beschreibt die Qualität der
Zielebene. Sie bezieht sich auf das Ergebnis einer
Leistung und kennzeichnet sich in dem
Zielerreichungsgraf eines zuvor beschriebenen
Ziels.
Wichtig:
Realistische Ziele benennen, die in der eigenen
Handlungsverantwortung stehen!
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Wichtige Unterscheidung zwischen Output und
Outcome
KGSt macht Unterscheidung zwischen
•Wirkungsqualität und
•Leistungs- und Ergebnisqualität
•Ergebnisqualität bezieht sich auf quantitative Aussagen (z.
B. Anzahl der Beratungen)
•Wirkungsqualität bezieht sich auf verändertes Verhalten
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Wirkung:
Das Problem des technologischen
Defizites der Erziehung
(Niklas Luhmann)
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Grundlage:
Realistische Steuerungserwartung
Qualitätsentwicklung muss alltagsbezogen sein
„Steuerung“ als Anregung von dynamischen und
diskursiven Prozessen:
•gemeinsame Definition von Qualitätskriterien der jeweils örtlich
Beteiligten (begrenzter Umfang von Qualitätskriterien)
•Verständigung auf Verfahren der Qualitätsbewertung
•dadurch Vermittlung von Impulsen in die Einrichtungen Herausforderung systematischer Qualitätsreflexionen und einrichtungsinterner Weiterentwicklung
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Verfahrensschritte nach Prof. Merchel
Empfehlungen (!) des Landesjugendamtes
1. Personelle Regelung zur Wahrnehmung der
Steuerungsverantwortung
2. Erarbeiten eines Konzeptes zum Vorgehen bei der
QuE
3. Diskussion und Beschluss des QuE-Konzeptes im JHA
4. Auswahl/Bestimmung der AG-Moderatoren
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5. AG‘en für die Handlungsfelder einrichten
6. Erarbeitung von Qualitätskriterien in den AG‘en
Wir empfehlen Beschränkung
7. JHA-Beschluss zu Qualitätskriterien im Handlungsfeld
8. Erarbeitung von Instrumentalien zur Qualitätsbewertung
Es müssen für einzelnen Qualitätskriterien aussagefähige
Indikatoren gesucht werden.
Woran ist zu erkennen, ob die Arbeit einer Einrichtung das
Qualitätskriterium mehr oder weniger gut erfüllt?
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9. Einsatz der Instrumente/Durchführung von
Qualitätserhebungen
Zentrale Bedingung Akzeptanz der Mitarbeiter
10. Auswertung der Qualitätserhebung innerhalb der
beteiligten Einrichtung
11. Kurzberichte der beteiligten Einrichtungen für die AG‘en
12. Erstellung des Gesamtberichtes in der jeweiligen AG
13. Vorstellung und Beschlussfassung des Berichts der
Steuerungsgruppe im JHA zum weiteren Vorgehen
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Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!