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Info GB (Anlage zur Info GB Info 81/2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11

Inhalt der Datei

LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII Euskirchen, 13. Februar 2014 LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Zentrale Änderungen im SGB VIII bei der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe beim Zuständigkeitswechsel § 99 Erhebungsmerkmale § 103 Übermittlung LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend § 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Verpflichtung der Jugendämter zur Qualitäts(weiter)entwicklung für: •die Gewährung und Erbringung von Leistungen •die Erfüllung anderer Aufgaben •den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a •die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen •Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern/ Jugendlichen in Einrichtungen und deren Schutz vor Gewalt Orientierung an den fachlichen Empfehlungen des Landesjugendamtes und bereits angewandten Qualitätsmaßnahmen Zusätzlich: Erweiterung der Fördervoraussetzungen für freie Träger in § 74 SGB VIII um die Gewährleistung der „Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a“ Ziel: Anwendung der Qualitätsentwicklung auf alle Träger und alle Leistungen LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Der § 79a SGB VIII ist nicht neu! Beispiele: •Der § 78b SGB VIII, der den Abschluss einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit den Trägern der ambulanten und stationären Erziehungshilfe fordert. •§ 79 SGB VIII richtet sich darauf, dass „geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen (…) rechtzeitig und ausreichend“ zur Verfügung gestellt werden. „Geeignet“ bedeutet das Resultat einer fachlichen, also qualitativen, Einschätzung. LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Was ist Qualitätsentwicklung? Qualitätsentwicklung ist die Suche nach der Antwort auf die Frage: „Wann ist unsere Arbeit gut?“ LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Sie ist handlungsleitend bezüglich der Frage: „Was können wir tun, um die Wahrscheinlichkeit einer guten Leistungserbringung zu gewährleisten und kontinuierlich weiterzuentwickeln?“ LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Was verstehen wir unter Qualität? •Strukturqualität •Prozessqualität •Ergebnisqualität LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Strukturqualität benennt die Rahmenbedingungen, die notwendig sind, um die vereinbarte Leistung zu erbringen! LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Strukturqualität zeichnet sich aus durch •Merkmale der Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation, Teamstrukturen) •Materielle Merkmale (Art und Umfang der Ausstattung) •Personelle Merkmale (Art und Anzahl des Personals, Qualifikation und Ausbildung, Personalschlüssel) •Fachliche Merkmale (Teamstrukturen, Supervisionen, Fortbildung) •Systemmerkmale (wie die Art des sozialen Sicherungssystems, Finanzierung, gesetzliche Regelungen) LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Prozessqualität beschreibt Abläufe und Verantwortlichkeiten innerhalb der Einrichtung, damit auch die erwünschten Ergebnisse erzielt werden können. LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Bei der Ergebnisqualität sollen Indikatoren eine Umsetzung der pädagogischen Ziele verdeutlichen. LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Ergebnisqualität beschreibt die Qualität der Zielebene. Sie bezieht sich auf das Ergebnis einer Leistung und kennzeichnet sich in dem Zielerreichungsgraf eines zuvor beschriebenen Ziels. Wichtig: Realistische Ziele benennen, die in der eigenen Handlungsverantwortung stehen! LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Wichtige Unterscheidung zwischen Output und Outcome KGSt macht Unterscheidung zwischen •Wirkungsqualität und •Leistungs- und Ergebnisqualität •Ergebnisqualität bezieht sich auf quantitative Aussagen (z. B. Anzahl der Beratungen) •Wirkungsqualität bezieht sich auf verändertes Verhalten LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Wirkung: Das Problem des technologischen Defizites der Erziehung (Niklas Luhmann) LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Grundlage: Realistische Steuerungserwartung Qualitätsentwicklung muss alltagsbezogen sein „Steuerung“ als Anregung von dynamischen und diskursiven Prozessen: •gemeinsame Definition von Qualitätskriterien der jeweils örtlich Beteiligten (begrenzter Umfang von Qualitätskriterien) •Verständigung auf Verfahren der Qualitätsbewertung •dadurch Vermittlung von Impulsen in die Einrichtungen  Herausforderung systematischer Qualitätsreflexionen und einrichtungsinterner Weiterentwicklung LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Verfahrensschritte nach Prof. Merchel Empfehlungen (!) des Landesjugendamtes 1. Personelle Regelung zur Wahrnehmung der Steuerungsverantwortung 2. Erarbeiten eines Konzeptes zum Vorgehen bei der QuE 3. Diskussion und Beschluss des QuE-Konzeptes im JHA 4. Auswahl/Bestimmung der AG-Moderatoren LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend 5. AG‘en für die Handlungsfelder einrichten 6. Erarbeitung von Qualitätskriterien in den AG‘en Wir empfehlen Beschränkung 7. JHA-Beschluss zu Qualitätskriterien im Handlungsfeld 8. Erarbeitung von Instrumentalien zur Qualitätsbewertung Es müssen für einzelnen Qualitätskriterien aussagefähige Indikatoren gesucht werden. Woran ist zu erkennen, ob die Arbeit einer Einrichtung das Qualitätskriterium mehr oder weniger gut erfüllt? LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend 9. Einsatz der Instrumente/Durchführung von Qualitätserhebungen Zentrale Bedingung Akzeptanz der Mitarbeiter 10. Auswertung der Qualitätserhebung innerhalb der beteiligten Einrichtung 11. Kurzberichte der beteiligten Einrichtungen für die AG‘en 12. Erstellung des Gesamtberichtes in der jeweiligen AG 13. Vorstellung und Beschlussfassung des Berichts der Steuerungsgruppe im JHA zum weiteren Vorgehen LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachbereich Jugend Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!