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Verwaltungsergänzung (Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Tagesmütter im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
13.03.2014
Erstellt
07.03.14, 04:11
Aktualisiert
07.03.14, 04:11
Verwaltungsergänzung (Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Tagesmütter im Kreis Euskirchen) Verwaltungsergänzung (Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Tagesmütter im Kreis Euskirchen)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 / F 9/2014 Datum: 26.02.2014 Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Tagesmütter im Kreis Euskirchen Zu den einzelnen Fragen der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: ¾ 1. Wie viele Tagesmütter sind im Kreis Euskirchen aktiv (differenziert nach den jeweiligen Kommunen und im Verhältnis zu den vorhandenen Plätzen in den Kindertagesstätten)? Bezüglich der Tagespflegepersonen wird auf die beiliegende Aufstellung (Anlage 1) verwiesen. Die vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen können der D 18/2014 entnommen werden. ¾ 2. Sind flächendeckend Tagesmütter vorhanden oder gibt es irgendwo erkennbare Engpässe in der Vorsorgung? Zur Zeit ist ein anstehender Engpass in der Stadt Euskirchen erkennbar. Dringender und konkreter Bedarf der Eltern konnte bisher versorgt werden. ¾ 3. Wie viele Tagesmütter betreuen jeweils ein Kinder, zwei Kinder, drei Kinder …. und wie viele Kinder sind unter drei Jahre alt ? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. ¾ 4. Gibt es eine Vertretungsregel (Krankheit, Urlaub, ….) ? Grundsätzlich sind alle im Kreisgebiet tätigen Tagespflegepersonen mit zumindest einer anderen Tagespflegeperson vernetzt und stellen damit eine Vertretung sicher. Der Kreis Euskirchen fördert entsprechend der im JHA beschlossenen Richtlinien während einer Ausfallzeit einer Tagespflegeperson von bis zu 4 Wochen auch 2 Tagespflegepersonen. ¾ 5. Wie ist die Randzeitenbetreuung geregelt? Vor der Inanspruchnahme einer Randzeitenbetreuung müssen entsprechend den vom JHA beschlossenen Richtlinien vorrangige Betreuungsmöglichkeiten (Kindertageseinrichtung, OGS, etc.) ausgeschöpft sein. Darüber hinaus erfolgt die Bewilligung einer Randzeitenbetreuung mit 4,60 € pro Stunde. Soweit die Randzeitenbetreuung 15 Stunden wöchentlich überschreitet, erfolgt eine Bewilligung in Höhe von pauschal 399,00 €, ab 25 Wochenstunden eine Bewilligung in Höhe von pauschal 598,00 €. Die Randzeitenbetreuung wird über von Tagespflegeperson und Eltern unterzeichnete Stundenzettel abgerechnet. -2- ¾ 6. Können wie im Kindergarten 25, 35 oder 45 Stunden "gebucht" werden oder nach welchen Kriterien richten sich die vom Kreis finanzierten "Betreuungsstunden"? Entsprechend den Richtlinien können ohne konkreten Nachweis des Bedarfs 25 Wochenstunden gebucht werden. Darüber hinausgehender Bedarf muss konkret nachgewiesen werden. Betreuungsstunden werden dann anerkannt, wenn beide Elternteile wegen Erwerbstätigkeit, Studium, Ausbildung oder einer Maßnahme nach dem SGB II außerhäusig tätig sind. Nach Nachtschichten werden 8 Stunden Schlafzeit berücksichtigt. Im Bereich der Buchungen für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen wird der Betreuungsbedarf von 45 Wochenstunden oder zur U 3 - Betreuung ebenfalls konkret nachgefragt und soll entsprechend des sich daraus ergebenden Bedarfs bewilligt werden. ¾ 7. Wie hoch ist - nach Kommunen differenziert - das Angebot an Betreuungsplätzen insgesamt und in wie weit entspricht es auch der Nachfrage (auch in Bezug auf die nachgefragte Betreuungszeit)? Eine tagesaktuelle Aussage über das tatsächliche Angebot von Betreuungsplätzen in der Tagespflege ist nicht möglich. Die Praxis hat in der Vergangenheit gezeigt, dass zertifizierte Tagespflegepersonen zwar in den meisten Fällen bis zu 5 Kinder betreuen können, bei konkreter Nachfrage aber keine weiteren Kinder aufnehmen wollen oder die Tätigkeit als Tagespflegeperson wieder aufgegeben haben. Wie bereits zur Frage 2 ausgeführt, konnte konkreter und dringender Bedarf der Eltern bisher versorgt werden. gez. i. V. Poth