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Beschlussvorlage GB (Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
10.03.14, 12:18
Aktualisiert
10.03.14, 12:18

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 108/2014 28.02.2014 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 18.03.2014 Kreisausschuss 26.03.2014 Kreistag 09.04.2014 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015 Sachbearbeiter/in: Herr Recher Tel.: 15 191 Abt.: 40 - Schulen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2015 veranschlagt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Kreisstadt Euskirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung vom 01.08.2015. -2- Die Verwaltung wird beauftragt, š die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen. š in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Kreisstadt Euskirchen die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren. š den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten. š die entsprechenden Haushaltsmittel bei der Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2015 einzuplanen. 2. Der Kreistag beschließt, die Bildung der Schuleinrichtungen im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO ab dem 01.08.2015 wie folgt neu zu ordnen: 2.1. Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs eine Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO. 2.2. Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.-Nikolaus-Schule). 2.3. Förderschulen mit sonstigen Förderschwerpunkten (Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden eine weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO. Begründung: 1. Ausgangslage und Zielvorgaben Mit der Beschlussvorlage V 77/2013 wurden die politischen Gremien des Kreises Euskirchen davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Verwaltung vor dem Hintergrund der von der Landesregierung im Rahmen der Inklusion vorgegebenen Veränderungen im Förderschulbereich gezwungen sieht, Grundsätze für eine künftige Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen festzulegen. Dabei soll das Förderschulangebot des Kreises Euskirchen möglichst zeitnah den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden. Um alle bisherigen Förderschulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen. Dabei muss eine solidarische Finanzierung gewährleistet sein. Ein erster Schritt ist die Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen zum Schuljahr 2015/2016. Im Übrigen ist die Ausgangslage der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen im Vergleich zur V 77/2013 nahezu unverändert, weshalb auf diese verwiesen wird. 2. Trägerwechsel -3- Der Wechsel des Schulträgers gilt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW als Änderung einer Schule. Für die Entscheidung über diese Änderung ist ein Beschluss der Schulträger erforderlich. Gegenüber der Variante der Auflösung der Schule - was gemäß § 81 Abs. 2 einer Errichtung gleich kommt - hat die Variante "Änderung in Form eines Trägerwechsels" den Vorteil, dass die Schule in der bisherigen Form erhalten bleibt und es nicht zu einem Wechsel in der Schulleitung oder bei den Lehrkräften der Schule kommen wird. Der schulorganisatorische Beschluss des Schulträgers bedarf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird es im März bei der Bezirksregierung Köln zu diesem Thema einen Gesprächstermin mit Vertretern der Bezirksregierung (Dez. 48), der Kreisstadt Euskirchen sowie des Kreises Euskirchen geben, bei der diese Angelegenheit ausführlich erörtert werden wird. Die Kreisstadt Euskirchen als bisheriger und der Kreis Euskirchen als neuer Schulträger fassen in ihren politischen Gremien entsprechende Beschlüsse über die Übertragung der Schulträgeraufgaben auf den Kreis Euskirchen. 3. Bildung von Schuleinzugsbereichen Für die Matthias-Hagen-Schule wird ab Übernahme in Kreisträgerschaft gemäß § 84 SchulG NRW ein Schuleinzugsbereich gebildet. Der Schuleinzugsbereich umfasst die Gebiete der kreisangehörigen Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie die Gemeinde Weilerswist und deckt somit das nördliche Kreisgebiet ab. Die Festlegung dient vor allem der Abgrenzung zu den übrigen Förderschulstandorten in Mechernich und Zülpich (Kreismitte) sowie in den Kommunen des Südkreises (Hellenthal/Kall/Schleiden und Blankenheim/Dahlem/Nettersheim), wo bereits Förderschulen im Verbund vorgehalten werden. Durch das Bilden von Schuleinzugsbereichen für die Matthias-Hagen-Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers abgelehnt werden, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. 4. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Die Bedingungen des Schulträgerwechsels zwischen der Kreisstadt Euskirchen und des Kreises Euskirchen werden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis festgehalten. In mehreren Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt und des Kreises konnte bereits bei folgenden Eckpunkten eine Einigung erzielt werden: 4.1. Anmietung des Schulgebäudes in Euskirchen-Kuchenheim durch den Kreis Euskirchen Die Primarstufe der Matthias-Hagen-Schule (ehem. Schule an der Erftaue) sowie die Sekundarstufe I der Matthias-Hagen-Schule sind zurzeit noch in separaten Gebäuden (Billiger Str. 2 sowie Herrenbenden 41) untergebracht. Die Kreisstadt Euskirchen verlagert die beiden Standorte der Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2014 in das Schulgebäude der jetzigen Joseph-Emonds-Schule, Euskirchen-Kuchenheim. Dieser Umzug wird in den Sommerferien durch die Kreisstadt Euskirchen erfolgen, so dass der Umzug bei der Übernahme der Matthias-Hagen-Schule in Kreisträgerschaft bereits vollzogen ist. -4Ab 01.08.2015 wird der Kreis Euskirchen die für die Matthias-Hagen-Schule nötigen Gebäude als Mieter übernehmen. Dieses Prinzip ergibt sich aus dem bei der Kreisstadt Euskirchen praktizierten Mieter/-Vermietermodell, das so auch aktuell zwischen dem städtischen Fachbereich 6 - Schulen, Generationen und Soziales - und dem städtischen Eigenbetrieb - Zentrales Immobilienmanagement ZIM - Anwendung findet. Für die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule ergeben sich voraussichtlich folgende Miet- und Betriebskosten (Stand: Haushaltsjahr 2014): Schulgebäude M-H-S Peter-Weber-Halle Miete 164.150 € 88.860 € Betriebskosten 122.998 € 32.690 € 253.010 € 155.688 € (48 % für Schulnutzung) SUMME In den Betriebskosten sind ebenfalls die Kosten für den Hausmeister enthalten, so dass hier keine weiteren Personalkosten entstehen. Von einer Übernahme des Hausmeisters oder einem Personalgestellungsvertrag wird abgesehen, damit der Hausmeister auch weiterhin komplett in Zuständigkeit der Kreisstadt Euskirchen - als Eigentümerin der Immobilie - agiert. Neben dem Schulgebäude der Matthias-Hagen-Schule und der Peter-Weber-Halle zeigt sich der Hausmeister auch für die benachbarte städtische Grundschule und die dazugehörige Turnhalle verantwortlich. Weitere Details werden in noch abzuschließenden Mietverträgen mit dem Eigenbetrieb "ZIM" vereinbart. 4.2. Übernahme der bisher in den Diensten der Kreisstadt Euskirchen stehenden Schulsekretärin durch den Kreis Euskirchen Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen wird der Kreis die jetzige Schulsekretärin der Matthias-Hagen-Schule übernehmen. Diese ist mit 25 Stunden im Schulsekretariat der Matthias-Hagen-Schule tätig. Die entsprechenden Stellenanteile sind im Stellenplan 2015 aufzunehmen. 4.3. Übernahme des Schulinventars zum aktuellen Restbuchwert Die Kreisstadt Euskirchen übergibt dem Kreis Euskirchen die zum Betrieb der Matthias-Hagen-Schule bestimmte Sachausstattung gegen Zahlung der zum Zeitpunkt der Übernahme geltenden Restbuchwerte. Das Inventar geht in das Eigentum des Kreises Euskirchen über und wird von diesem inventarisiert. Darüber hinaus übernimmt der Kreis Euskirchen als Schulträger ab dem 01.08.2015 alle Investitionen in das bewegliche Vermögen, das für den Betrieb der Matthias-Hagen-Schule notwendig ist. Für die Übernahme des Inventars der Matthias-Hagen-Schule werden im Haushalt 2015 vorsorglich 100.000 € veranschlagt. 4.4 Investitionen im Haushaltsjahr 2014 Für das Haushaltsjahr 2014 plant die Kreisstadt Euskirchen Investitionen in Höhe von ca. 62.000 €, die ebenfalls den einmaligen Sonderbedarf der Matthias-Hagen-Schule beinhalten, der sich aus dem Umzug der beiden Standorte nach EuskirchenKuchenheim ergibt. -5Diese Summe ist in den folgenden Haushaltsjahren entsprechend der Nutzungsdauer der einzelnen Investitionen abzuschreiben. 4.5. Weiterführung der bestehenden Linien des Schülerspezialverkehrs Der Kreis Euskirchen wird den Schülerspezialverkehr, den die Kreisstadt Euskirchen für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Matthias-Hagen-Schule eingerichtet hat, fortführen. Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I wird ein Schülerticket zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Schülerbeförderung belaufen sich im Haushaltsjahr 2014 auf 218.000 €. Dabei entfallen 179.000 € auf den Schülerspezialverkehr und 39.000 € auf die Ausgabe von Schülertickets. 4.6. Übernahme bestehender Verträge zur Regelung der OGS bzw. Übermittagsbetreuung Der Kreis Euskirchen ist als zukünftiger Schulträger der Matthias-Hagen-Schule ebenso wie die Kreisstadt Euskirchen daran interessiert, den Schülerinnen und Schülern auch zukünftig eine OGS bzw. Übermittagsbetreuung anbieten zu können. Aktuell ist die Kreisstadt Euskirchen dabei, die OGS bzw. Übermittagsbetreuung für das Schuljahr 2014/15 teilweise neu zu organisieren, weshalb nicht definitiv dargelegt werden kann, wie sich die Kostensituation entwickelt. Die Aufstellung der letzten Haushaltsjahre ergibt sich aus Anlage 1. Nach dem dargelegten Ansatz 2014 ist es so, dass sich die OGS bzw. Übermittagsbetreuung über Landeszuweisungen und Elternbeiträge finanziert und der Kreisstadt Euskirchen somit keine weiteren Kosten entstehen. Der Kreis wird die zum Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verträge prüfen und gegebenenfalls übernehmen. 4.7. Schulsozialarbeit Die Kreisstadt finanziert an der Matthias-Hagen-Schule derzeit eine volle Stelle (39 Stunden) für Schulsozialarbeit: Eine halbe Stelle (19,5 Stunden) - in Trägerschaft des Arbeiterwohlfahrt Regionalverbandes Rhein-Erft und Euskirchen e.V. - ist am Teilstandort Herrenbenden eingesetzt; eine weitere halbe Stelle (19,5 Stunden) Schulsozialarbeit wird in Trägerschaft des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. für den Teilstandort Billiger Str. finanziert. Trotz der allgemein eher rückläufigen Schülerzahlen an den Förderschulen hat sich nach Einschätzung der Schulaufsicht, der Schulleitungen und des Jugendamtes der Bedarf an Schulsozialarbeit nicht verringert. Vielmehr wird es auch zukünftig an nur einem Standort der Matthias-Hagen-Schule in Kuchenheim notwendig sein, eine ganze Stelle für die Schulsozialarbeit vorzuhalten. Demnach ergeben sich für die Schulsozialarbeit an der Matthias-Hagen-Schule für das Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich Kosten in Höhe von 68.950 €. Dabei wird die Schulsozialarbeit für die Matthias-Hagen-Schule ab 01.08.2015 - entgegen der bisherigen Methode, sie im Bereich der Jugendhilfe anzusiedeln - im Budget -6der Schulverwaltung geführt, um diese Kosten ebenfalls im Rahmen einer differenzierten Kreisumlage umlegen zu können (s.u.). 5. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Um einen ersten Überblick zu geben, welche Kosten auf den Kreis Euskirchen durch die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule ab dem 01.08.2015 zukommen, folgt eine Aufstellung der Haushaltsansätze von der Kreisstadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2014: Gebäudekosten (siehe 4.1) Personalaufwand Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen (Schulinventar) Sonstige Aufwendungen Schulsozialarbeit OGS Ansatz HHJ 2014 Miete 253.010 € Betriebskosten 155.688 € SUMME 408.698 € Schulverwaltung 9.961 € Schulsekretärin 29.780 € Hausmeister 0€ (siehe 4.1) Beitragsstelle OGS 1.208 € SUMME 40.949 € Versicherungsbeiträge für Inventar 2.200 € Unterhaltungsaufwand (Bewirtschaftung) 18.314 € Lernmittel 6.330 € Hauswirtschaftlicher Unterricht 3.060 € Sonstige Dienstleistungen (u.a. Umzugskos26.300 € ten) Support EDV 3.000 € Einstellungsuntersuchungen (Praktikum) 600 € Nutzungsentgelt Sportanlagen (Geräte) 1.300 € Mietaufwendungen Kopierer 3.000 € Sachkosten (Schulschwimmen) 7.644 € Schülerbeförderung 218.000 € SUMME: 289.748 € Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände müssten zu gegebener Zeit ermittelt werden (siehe 4.3. und 4.4.) Geschäftsaufwendungen Beschaffungen GWG Versicherungsbeiträge* SUMME: siehe 4.6 siehe 4.5 Gesamtkosten (ohne Berücksichtigung der bilanziellen Abschreibungen) 6.120 € 27.449 € 10.000 € 43.569 € 68.950 € 0€ 851.914 € * 10.000 € ist die Summe, die an Versicherungsbeiträgen beim Kreis Euskirchen fällig würde (analog der übrigen kreiseigenen Förderschulen). Die Summe kann bei der Kreisstadt Euskirchen nicht explizit für den Förderschulbereich berechnet werden, da dort die Gesamtheit aller Schüler/-innen in einer Summe im Haushalt veranschlagt ist. Die Übersicht zeigt grob die Kosten des laufenden Schulbetriebes der Matthias-Hagen-Schule; sie zeigt aber nur mittelbar, welche Kosten auf den Kreis Euskirchen als Schulträger zukommen. Durch den Umzug im Haushaltsjahr 2014 sind in vielen Bereichen höhere Summen angesetzt als dies in den folgenden Haushaltsjahren der Fall sein wird. So dienen z.B. die Haushaltsansätze "Lehr- und Unterrichtsmittel", "Beschaffungen Medienentwicklungsplan" dazu, der Matthias-Hagen-Schule für den Schulstart in Kuchenheim eine gute schulische Ausstattung vorzuhalten. Im Haushaltsansatz "Sonstige Dienstleistungen" sind beispielsweise die Umzugskosten enthalten. -7- Neben der beabsichtigen Übernahme der Schulsekretärin wird im Stellenplan 2015 für die Bearbeitung der Schulträgerangelegenheiten der Matthias-Hagen-Schule ab 01.08.2015 eine zusätzliche Sachbearbeiterstelle mit einem Stellenumfang von 10 Wochenstunden neu einzurichten sein. Die Übernahme der zusätzlich anfallenden Aufgaben mit vorhandenem Personal in der Abt. 40 - Schulen ist nicht möglich. 6. Finanzierung über eine differenzierte Kreisumlage Rechtsgrundlage für die Erhebung einer oder mehrerer differenzierten Kreisumlagen ist § 56 Abs. 4 Kreisordnung, der in Satz 1 bestimmt: „Handelt es sich um Einrichtungen des Kreises, die ausschließlich, in besonders großem oder in besonders geringem Maße einzelnen Teilen des Kreises zustatten kommen, so muss der Kreistag eine ausschließliche Belastung oder eine nach dem Umfang näher zu bestimmende Mehr oder Minderbelastung dieser Kreisteile beschließen.“ Die aktuelle Situation stellt sich so dar, dass der Kreis zwei Berufskollegs, zwei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.-Nikolaus-Schule) sowie eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (Don-BoscoSchule) vorhält. Während im Kreisgebiet der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ausschließlich vom Kreis abgedeckt wird, existieren in den sonstigen Förderschwerpunkten auch weitere Einrichtungen. 6.1. Einrichtungsbegriff Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs auch in Zukunft eine Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO. Bisher wurden die Förderschulen als eine Einrichtung angesehen. Infolgedessen erfolgte die Abwicklung über die allgemeine Kreisumlage, da die Voraussetzungen des § 56 Abs. 4 KrO nicht erfüllt werden. Die Übernahme der Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule erfordert nunmehr eine Neuordnung. Es wird folgende Gestaltung ab dem 01.08.2015 favorisiert: a) Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.-Nikolaus-Schule). b) Förderschulen im Verbund (Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden eine weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO. 6.2. Zustattenkommen a) Die Einrichtung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nehmen derzeit Schüler aus allen Städten und Gemeinden des Kreises in Anspruch. Gegenüber der durchschnittlichen Inanspruchnahme gibt es zwar in Einzelfällen deutliche Abweichungen, allerdings wird die übliche Streubreite nicht verlassen, weshalb die Einrichtung nicht in erheblichem Maße ungleichgewichtig zustatten kommt. Die Voraussetzungen des § 56 Abs. 4 KrO liegen daher hier nicht vor. -8b) Die Förderschule mit den sonstigen Förderschwerpunkten besteht nach Übernahme der Matthias-Hagen-Schule aus dieser und der Don-Bosco-Schule in Euskirchen. Die aktuellen Schülerzahlen weisen folgendes Bild auf: Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Sonstige (außerhalb Kreis Eu) Ergebnis MatthiasDon-BoscoHagenSchule Schule 22 2 1 149 27 1 1 3 24 5 4 1 1 199 42 Summe 24 1 0 176 0 1 4 0 0 29 4 2 241 Anteil 10,0% 0,4% 0,0% 73,0% 0,0% 0,4% 1,7% 0,0% 0,0% 12,0% 1,7% 0,8% 100,0% Es liegt ein ausschließliches Zustattenkommen vor, so dass für diese Einrichtung eine entsprechende Mehrbelastung festzusetzen ist. 6.3. Verteilung Die Verteilung der entstehenden Kosten erfolgt nach der Schülerzahl der Wohnsitzgemeinde (so durch OVG NRW im Urteil vom 26.02.2002, 15 A 1537/00, bestätigt). Dabei sollten die Daten des Oktobers des Vorjahres (Zeitpunkt der amtlichen Schulstatistik) verwendet werden (im o.g. Urteil des OVG NRW wurde ein „dem Haushaltsjahr unmittelbar vorausgehender Stichtag“ bestätigt). Die Kosten für Schüler/-innen von außerhalb des Kreises Euskirchen werden über die allgemeine Kreisumlage finanziert. Voraussetzung für die o.g. Neugestaltung ist eine entsprechende vorherige Beschlussfassung des Kreistages zur Abgrenzung der Einrichtungen. Die Verwaltung empfiehlt mit dieser Vorlage einen entsprechenden Beschlusstext unter Ziffer 2 der Beschlussempfehlung. 7. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern Gemäß § 80 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Schulträger sind gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes und differenziertes Angebot zu achten. Schulen anderer Schulträger dürfen durch eine Neuerrichtung in ihrem Bestand nicht gefährdet werden. Der Kreis Euskirchen hat in mehreren Gesprächen mit den kreisangehörigen Kommunen die Entwicklung der Förderschulen vor dem Hintergrund der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und der inklusiven Beschulung erörtert. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten beim Schulamt für den Kreis Euskirchen wurden die Grundzüge für ein kreisweites Förderschulkonzept festgelegt. Zielsetzung dieses Konzeptes ist es, solange wie möglich ein auf die Bedürfnisse der Schüler/-innen abgestimmtes An- -9gebot zur differenzierten sonderpädagogischen Förderung sowohl an einer Regelschule als auch an einer Förderschule im Kreis Euskirchen anzubieten. Vor diesem Hintergrund ist auch die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen zu sehen. Eine Bestandsgefährdung anderer Förderschulen ist durch die Übernahme der Trägerschaft nicht zu befürchten. 8.) Pädagogisches Konzept Derzeit finden erste Überlegungen für ein neues pädagogisches Konzept für die neue Förderschule in Kreisträgerschaft statt: Als Auswirkung der Regelungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Inklusionsgesetz) ist damit zu rechnen, dass vermehrt auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Regelschulen beschult werden. Für die Schülerinnen und Schüler mit besonders großem Förderbedarf, für die die Regelschule nicht geeignet ist, soll es nach wie vor das Angebot der Förderschule geben. Zudem sollten die in der Förderschule tätigen besonders ausgebildeten Sonderpädagogen ihre Erfahrungen und Kenntnisse an die Regelschulen weitergeben, damit auch dort die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf optimal gefördert werden können. Auch die Schülerschaft der Don-Bosco-Schule soll in dem zukünftigen Konzept für die neue kreiseigene Schule ihren Platz finden. Nach wie vor soll es eine Möglichkeit für diese Schülerinnen und Schüler mit besonders großem Förderbedarf geben, überhaupt beschult zu werden. Dazu könnte die zukünftige Matthias-Hagen-Schule um einen besonderen Schulort gemäß § 132 Schulrechtsänderungsgesetz erweitert werden, an dem Schülerinnen und Schüler mit besonders großem Förderbedarf zeitlich befristet unterrichtet werden, mit dem Ziel, sie auf eine baldige Rückkehr an eine Regelschule oder an eine Förderschule vorzubereiten. So könnte die zukünftige Matthias-Hagen-Schule sich zu einem überregionalen Förderzentrum für den Nordkreis Euskirchen entwickeln, dessen pädagogisches Ziel es ist, keinen Schüler unversorgt zu lassen. In diesem Zusammenhang soll auch über eine neue Namensgebung für das Förderzentrum Euskirchen nachgedacht werden. 9.) Zusammenfassung Um eine optimale Versorgung des Kreisgebietes mit sonderpädagogischer Kompetenz zu erhalten, ist eine kreisweite Lösung für die Förderschulen im Verbund unabdingbar. Ziel ist es, auch zukünftig eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule anzumelden. Um möglichst alle bisherigen Schulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen. Der Kreis Euskirchen übernimmt ab 01.08.2015 die Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule von der Kreisstadt Euskirchen und somit die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten ES, LE, SQ vornehmlich aus den Kommunen Euskirchen, Bad Münstereifel und Weilerswist. Für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler wird gegenüber den beteiligten Herkunftskommunen eine differenzierte Kreisumlage gemäß 6.3 erhoben. Die organisatorische Umsetzung des Schulträgerwechsels erfolgt zum 01.08.2015. - 10 - gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)