Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
10.03.14, 12:18
Aktualisiert
10.03.14, 12:18
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 108/2014
28.02.2014
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
18.03.2014
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule Matthias-Hagen durch den Kreis
Euskirchen zum 01.08.2015
Sachbearbeiter/in: Herr Recher
Tel.: 15 191
Abt.: 40 - Schulen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den
Haushalt 2015 veranschlagt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule
(Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und
Soziale Entwicklung (ES)) von der Kreisstadt Euskirchen gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz
NRW mit Wirkung vom 01.08.2015.
-2-
Die Verwaltung wird beauftragt,
die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3
SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.
in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Kreisstadt Euskirchen die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84
Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.
die entsprechenden Haushaltsmittel bei der Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2015 einzuplanen.
2. Der Kreistag beschließt, die Bildung der Schuleinrichtungen im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO ab
dem 01.08.2015 wie folgt neu zu ordnen:
2.1.
Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs eine Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4
KrO.
2.2.
Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.-Nikolaus-Schule).
2.3.
Förderschulen mit sonstigen Förderschwerpunkten (Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden eine weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56 Abs.
4 KrO.
Begründung:
1. Ausgangslage und Zielvorgaben
Mit der Beschlussvorlage V 77/2013 wurden die politischen Gremien des Kreises Euskirchen davon
in Kenntnis gesetzt, dass sich die Verwaltung vor dem Hintergrund der von der Landesregierung im
Rahmen der Inklusion vorgegebenen Veränderungen im Förderschulbereich gezwungen sieht,
Grundsätze für eine künftige Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen festzulegen. Dabei soll das
Förderschulangebot des Kreises Euskirchen möglichst zeitnah den gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden. Um alle bisherigen Förderschulstandorte möglichst lange
halten zu können, muss es im Sinne einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von
Schulen kommen. Dabei muss eine solidarische Finanzierung gewährleistet sein.
Ein erster Schritt ist die Übernahme der Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule durch den
Kreis Euskirchen zum Schuljahr 2015/2016.
Im Übrigen ist die Ausgangslage der Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen im Vergleich zur
V 77/2013 nahezu unverändert, weshalb auf diese verwiesen wird.
2. Trägerwechsel
-3-
Der Wechsel des Schulträgers gilt gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW als Änderung einer Schule. Für
die Entscheidung über diese Änderung ist ein Beschluss der Schulträger erforderlich.
Gegenüber der Variante der Auflösung der Schule - was gemäß § 81 Abs. 2 einer Errichtung gleich
kommt - hat die Variante "Änderung in Form eines Trägerwechsels" den Vorteil, dass die Schule in
der bisherigen Form erhalten bleibt und es nicht zu einem Wechsel in der Schulleitung oder bei den
Lehrkräften der Schule kommen wird.
Der schulorganisatorische Beschluss des Schulträgers bedarf gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW der
Genehmigung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird es im März bei der Bezirksregierung Köln zu diesem
Thema einen Gesprächstermin mit Vertretern der Bezirksregierung (Dez. 48), der Kreisstadt Euskirchen sowie des Kreises Euskirchen geben, bei der diese Angelegenheit ausführlich erörtert werden
wird.
Die Kreisstadt Euskirchen als bisheriger und der Kreis Euskirchen als neuer Schulträger fassen in
ihren politischen Gremien entsprechende Beschlüsse über die Übertragung der Schulträgeraufgaben
auf den Kreis Euskirchen.
3. Bildung von Schuleinzugsbereichen
Für die Matthias-Hagen-Schule wird ab Übernahme in Kreisträgerschaft gemäß § 84 SchulG NRW
ein Schuleinzugsbereich gebildet. Der Schuleinzugsbereich umfasst die Gebiete der kreisangehörigen Städte Euskirchen und Bad Münstereifel sowie die Gemeinde Weilerswist und deckt somit das
nördliche Kreisgebiet ab.
Die Festlegung dient vor allem der Abgrenzung zu den übrigen Förderschulstandorten in Mechernich
und Zülpich (Kreismitte) sowie in den Kommunen des Südkreises (Hellenthal/Kall/Schleiden und
Blankenheim/Dahlem/Nettersheim), wo bereits Förderschulen im Verbund vorgehalten werden. Durch
das Bilden von Schuleinzugsbereichen für die Matthias-Hagen-Schule kann die Aufnahme einer
Schülerin oder eines Schülers abgelehnt werden, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich
wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt.
4. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Die Bedingungen des Schulträgerwechsels zwischen der Kreisstadt Euskirchen und des Kreises
Euskirchen werden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis festgehalten.
In mehreren Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt und des Kreises konnte bereits bei folgenden
Eckpunkten eine Einigung erzielt werden:
4.1.
Anmietung des Schulgebäudes in Euskirchen-Kuchenheim durch den Kreis Euskirchen
Die Primarstufe der Matthias-Hagen-Schule (ehem. Schule an der Erftaue) sowie die
Sekundarstufe I der Matthias-Hagen-Schule sind zurzeit noch in separaten Gebäuden
(Billiger Str. 2 sowie Herrenbenden 41) untergebracht. Die Kreisstadt Euskirchen verlagert die beiden Standorte der Matthias-Hagen-Schule zum 01.08.2014 in das Schulgebäude der jetzigen Joseph-Emonds-Schule, Euskirchen-Kuchenheim. Dieser Umzug
wird in den Sommerferien durch die Kreisstadt Euskirchen erfolgen, so dass der Umzug bei der Übernahme der Matthias-Hagen-Schule in Kreisträgerschaft bereits vollzogen ist.
-4Ab 01.08.2015 wird der Kreis Euskirchen die für die Matthias-Hagen-Schule nötigen
Gebäude als Mieter übernehmen. Dieses Prinzip ergibt sich aus dem bei der Kreisstadt Euskirchen praktizierten Mieter/-Vermietermodell, das so auch aktuell zwischen
dem städtischen Fachbereich 6 - Schulen, Generationen und Soziales - und dem
städtischen Eigenbetrieb - Zentrales Immobilienmanagement ZIM - Anwendung findet.
Für die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule ergeben sich voraussichtlich folgende
Miet- und Betriebskosten (Stand: Haushaltsjahr 2014):
Schulgebäude M-H-S
Peter-Weber-Halle
Miete
164.150 €
88.860 €
Betriebskosten
122.998 €
32.690 €
253.010 €
155.688 €
(48 % für Schulnutzung)
SUMME
In den Betriebskosten sind ebenfalls die Kosten für den Hausmeister enthalten, so
dass hier keine weiteren Personalkosten entstehen. Von einer Übernahme des Hausmeisters oder einem Personalgestellungsvertrag wird abgesehen, damit der Hausmeister auch weiterhin komplett in Zuständigkeit der Kreisstadt Euskirchen - als Eigentümerin der Immobilie - agiert. Neben dem Schulgebäude der Matthias-Hagen-Schule
und der Peter-Weber-Halle zeigt sich der Hausmeister auch für die benachbarte städtische Grundschule und die dazugehörige Turnhalle verantwortlich.
Weitere Details werden in noch abzuschließenden Mietverträgen mit dem Eigenbetrieb
"ZIM" vereinbart.
4.2.
Übernahme der bisher in den Diensten der Kreisstadt Euskirchen stehenden Schulsekretärin durch den Kreis Euskirchen
Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen wird der Kreis die jetzige Schulsekretärin der Matthias-Hagen-Schule übernehmen. Diese ist mit 25 Stunden im Schulsekretariat der Matthias-Hagen-Schule tätig. Die entsprechenden Stellenanteile sind im
Stellenplan 2015 aufzunehmen.
4.3.
Übernahme des Schulinventars zum aktuellen Restbuchwert
Die Kreisstadt Euskirchen übergibt dem Kreis Euskirchen die zum Betrieb der Matthias-Hagen-Schule bestimmte Sachausstattung gegen Zahlung der zum Zeitpunkt der
Übernahme geltenden Restbuchwerte. Das Inventar geht in das Eigentum des Kreises
Euskirchen über und wird von diesem inventarisiert. Darüber hinaus übernimmt der
Kreis Euskirchen als Schulträger ab dem 01.08.2015 alle Investitionen in das bewegliche Vermögen, das für den Betrieb der Matthias-Hagen-Schule notwendig ist.
Für die Übernahme des Inventars der Matthias-Hagen-Schule werden im Haushalt
2015 vorsorglich 100.000 € veranschlagt.
4.4
Investitionen im Haushaltsjahr 2014
Für das Haushaltsjahr 2014 plant die Kreisstadt Euskirchen Investitionen in Höhe von
ca. 62.000 €, die ebenfalls den einmaligen Sonderbedarf der Matthias-Hagen-Schule
beinhalten, der sich aus dem Umzug der beiden Standorte nach EuskirchenKuchenheim ergibt.
-5Diese Summe ist in den folgenden Haushaltsjahren entsprechend der Nutzungsdauer
der einzelnen Investitionen abzuschreiben.
4.5.
Weiterführung der bestehenden Linien des Schülerspezialverkehrs
Der Kreis Euskirchen wird den Schülerspezialverkehr, den die Kreisstadt Euskirchen
für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Matthias-Hagen-Schule eingerichtet
hat, fortführen. Den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I wird ein Schülerticket zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für die Schülerbeförderung belaufen sich im Haushaltsjahr 2014 auf
218.000 €. Dabei entfallen 179.000 € auf den Schülerspezialverkehr und 39.000 € auf
die Ausgabe von Schülertickets.
4.6.
Übernahme bestehender Verträge zur Regelung der OGS bzw. Übermittagsbetreuung
Der Kreis Euskirchen ist als zukünftiger Schulträger der Matthias-Hagen-Schule ebenso wie die Kreisstadt Euskirchen daran interessiert, den Schülerinnen und Schülern
auch zukünftig eine OGS bzw. Übermittagsbetreuung anbieten zu können.
Aktuell ist die Kreisstadt Euskirchen dabei, die OGS bzw. Übermittagsbetreuung für
das Schuljahr 2014/15 teilweise neu zu organisieren, weshalb nicht definitiv dargelegt
werden kann, wie sich die Kostensituation entwickelt. Die Aufstellung der letzten
Haushaltsjahre ergibt sich aus Anlage 1.
Nach dem dargelegten Ansatz 2014 ist es so, dass sich die OGS bzw. Übermittagsbetreuung über Landeszuweisungen und Elternbeiträge finanziert und der Kreisstadt
Euskirchen somit keine weiteren Kosten entstehen.
Der Kreis wird die zum Zeitpunkt der Übernahme bestehenden Verträge prüfen und
gegebenenfalls übernehmen.
4.7.
Schulsozialarbeit
Die Kreisstadt finanziert an der Matthias-Hagen-Schule derzeit eine volle Stelle (39
Stunden) für Schulsozialarbeit:
Eine halbe Stelle (19,5 Stunden) - in Trägerschaft des Arbeiterwohlfahrt Regionalverbandes Rhein-Erft und Euskirchen e.V. - ist am Teilstandort Herrenbenden eingesetzt;
eine weitere halbe Stelle (19,5 Stunden) Schulsozialarbeit wird in Trägerschaft des Caritasverbandes für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. für den Teilstandort Billiger Str.
finanziert.
Trotz der allgemein eher rückläufigen Schülerzahlen an den Förderschulen hat sich
nach Einschätzung der Schulaufsicht, der Schulleitungen und des Jugendamtes der
Bedarf an Schulsozialarbeit nicht verringert. Vielmehr wird es auch zukünftig an nur einem Standort der Matthias-Hagen-Schule in Kuchenheim notwendig sein, eine ganze
Stelle für die Schulsozialarbeit vorzuhalten.
Demnach ergeben sich für die Schulsozialarbeit an der Matthias-Hagen-Schule für das
Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich Kosten in Höhe von 68.950 €.
Dabei wird die Schulsozialarbeit für die Matthias-Hagen-Schule ab 01.08.2015 - entgegen der bisherigen Methode, sie im Bereich der Jugendhilfe anzusiedeln - im Budget
-6der Schulverwaltung geführt, um diese Kosten ebenfalls im Rahmen einer differenzierten Kreisumlage umlegen zu können (s.u.).
5. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
Um einen ersten Überblick zu geben, welche Kosten auf den Kreis Euskirchen durch die Übernahme
der Matthias-Hagen-Schule ab dem 01.08.2015 zukommen, folgt eine Aufstellung der Haushaltsansätze von der Kreisstadt Euskirchen für das Haushaltsjahr 2014:
Gebäudekosten
(siehe 4.1)
Personalaufwand
Aufwendungen Sach- und
Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
(Schulinventar)
Sonstige Aufwendungen
Schulsozialarbeit
OGS
Ansatz HHJ 2014
Miete
253.010 €
Betriebskosten
155.688 €
SUMME
408.698 €
Schulverwaltung
9.961 €
Schulsekretärin
29.780 €
Hausmeister
0€
(siehe 4.1)
Beitragsstelle OGS
1.208 €
SUMME
40.949 €
Versicherungsbeiträge für Inventar
2.200 €
Unterhaltungsaufwand (Bewirtschaftung)
18.314 €
Lernmittel
6.330 €
Hauswirtschaftlicher Unterricht
3.060 €
Sonstige Dienstleistungen (u.a. Umzugskos26.300 €
ten)
Support EDV
3.000 €
Einstellungsuntersuchungen (Praktikum)
600 €
Nutzungsentgelt Sportanlagen (Geräte)
1.300 €
Mietaufwendungen Kopierer
3.000 €
Sachkosten (Schulschwimmen)
7.644 €
Schülerbeförderung
218.000 €
SUMME:
289.748 €
Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände müssten zu gegebener Zeit ermittelt werden (siehe 4.3. und 4.4.)
Geschäftsaufwendungen
Beschaffungen GWG
Versicherungsbeiträge*
SUMME:
siehe 4.6
siehe 4.5
Gesamtkosten
(ohne Berücksichtigung der bilanziellen Abschreibungen)
6.120 €
27.449 €
10.000 €
43.569 €
68.950 €
0€
851.914 €
* 10.000 € ist die Summe, die an Versicherungsbeiträgen beim Kreis Euskirchen fällig würde (analog der übrigen kreiseigenen Förderschulen). Die Summe kann bei der Kreisstadt Euskirchen nicht explizit für den Förderschulbereich berechnet werden, da dort die
Gesamtheit aller Schüler/-innen in einer Summe im Haushalt veranschlagt ist.
Die Übersicht zeigt grob die Kosten des laufenden Schulbetriebes der Matthias-Hagen-Schule; sie
zeigt aber nur mittelbar, welche Kosten auf den Kreis Euskirchen als Schulträger zukommen. Durch
den Umzug im Haushaltsjahr 2014 sind in vielen Bereichen höhere Summen angesetzt als dies in
den folgenden Haushaltsjahren der Fall sein wird. So dienen z.B. die Haushaltsansätze "Lehr- und
Unterrichtsmittel", "Beschaffungen Medienentwicklungsplan" dazu, der Matthias-Hagen-Schule für
den Schulstart in Kuchenheim eine gute schulische Ausstattung vorzuhalten. Im Haushaltsansatz
"Sonstige Dienstleistungen" sind beispielsweise die Umzugskosten enthalten.
-7-
Neben der beabsichtigen Übernahme der Schulsekretärin wird im Stellenplan 2015 für die Bearbeitung der Schulträgerangelegenheiten der Matthias-Hagen-Schule ab 01.08.2015 eine zusätzliche
Sachbearbeiterstelle mit einem Stellenumfang von 10 Wochenstunden neu einzurichten sein. Die
Übernahme der zusätzlich anfallenden Aufgaben mit vorhandenem Personal in der Abt. 40 - Schulen
ist nicht möglich.
6. Finanzierung über eine differenzierte Kreisumlage
Rechtsgrundlage für die Erhebung einer oder mehrerer differenzierten Kreisumlagen ist § 56 Abs. 4
Kreisordnung, der in Satz 1 bestimmt:
„Handelt es sich um Einrichtungen des Kreises, die ausschließlich, in besonders großem oder in besonders geringem Maße einzelnen Teilen des Kreises zustatten kommen, so muss der Kreistag eine
ausschließliche Belastung oder eine nach dem Umfang näher zu bestimmende Mehr oder Minderbelastung dieser Kreisteile beschließen.“
Die aktuelle Situation stellt sich so dar, dass der Kreis zwei Berufskollegs, zwei Förderschulen mit
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.-Nikolaus-Schule) sowie
eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung (Don-BoscoSchule) vorhält. Während im Kreisgebiet der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ausschließlich
vom Kreis abgedeckt wird, existieren in den sonstigen Förderschwerpunkten auch weitere Einrichtungen.
6.1. Einrichtungsbegriff
Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs auch in Zukunft eine Einrichtung im Sinne des § 56
Abs. 4 KrO.
Bisher wurden die Förderschulen als eine Einrichtung angesehen. Infolgedessen erfolgte die
Abwicklung über die allgemeine Kreisumlage, da die Voraussetzungen des § 56 Abs. 4 KrO
nicht erfüllt werden.
Die Übernahme der Trägerschaft der Matthias-Hagen-Schule erfordert nunmehr eine Neuordnung. Es wird folgende Gestaltung ab dem 01.08.2015 favorisiert:
a) Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige
Entwicklung (Hans-Verbeek-Schule und St.-Nikolaus-Schule).
b) Förderschulen im Verbund (Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen, Sprache) bilden
eine weitere eigene Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO.
6.2. Zustattenkommen
a) Die Einrichtung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nehmen derzeit Schüler aus allen Städten und Gemeinden des Kreises in Anspruch. Gegenüber
der durchschnittlichen Inanspruchnahme gibt es zwar in Einzelfällen deutliche Abweichungen,
allerdings wird die übliche Streubreite nicht verlassen, weshalb die Einrichtung nicht in erheblichem Maße ungleichgewichtig zustatten kommt. Die Voraussetzungen des § 56 Abs. 4 KrO
liegen daher hier nicht vor.
-8b) Die Förderschule mit den sonstigen Förderschwerpunkten besteht nach Übernahme der
Matthias-Hagen-Schule aus dieser und der Don-Bosco-Schule in Euskirchen. Die aktuellen
Schülerzahlen weisen folgendes Bild auf:
Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Sonstige (außerhalb Kreis Eu)
Ergebnis
MatthiasDon-BoscoHagenSchule
Schule
22
2
1
149
27
1
1
3
24
5
4
1
1
199
42
Summe
24
1
0
176
0
1
4
0
0
29
4
2
241
Anteil
10,0%
0,4%
0,0%
73,0%
0,0%
0,4%
1,7%
0,0%
0,0%
12,0%
1,7%
0,8%
100,0%
Es liegt ein ausschließliches Zustattenkommen vor, so dass für diese Einrichtung eine entsprechende Mehrbelastung festzusetzen ist.
6.3. Verteilung
Die Verteilung der entstehenden Kosten erfolgt nach der Schülerzahl der Wohnsitzgemeinde
(so durch OVG NRW im Urteil vom 26.02.2002, 15 A 1537/00, bestätigt). Dabei sollten die Daten des Oktobers des Vorjahres (Zeitpunkt der amtlichen Schulstatistik) verwendet werden (im
o.g. Urteil des OVG NRW wurde ein „dem Haushaltsjahr unmittelbar vorausgehender Stichtag“ bestätigt). Die Kosten für Schüler/-innen von außerhalb des Kreises Euskirchen werden
über die allgemeine Kreisumlage finanziert.
Voraussetzung für die o.g. Neugestaltung ist eine entsprechende vorherige Beschlussfassung
des Kreistages zur Abgrenzung der Einrichtungen. Die Verwaltung empfiehlt mit dieser Vorlage einen entsprechenden Beschlusstext unter Ziffer 2 der Beschlussempfehlung.
7. Abstimmung mit benachbarten Schulträgern
Gemäß § 80 SchulG NRW sind die Schulträger verpflichtet zur Sicherung eines gleichmäßigen und
alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich
eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Schulträger sind gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf
ein regional ausgewogenes und differenziertes Angebot zu achten. Schulen anderer Schulträger dürfen durch eine Neuerrichtung in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.
Der Kreis Euskirchen hat in mehreren Gesprächen mit den kreisangehörigen Kommunen die Entwicklung der Förderschulen vor dem Hintergrund der Auswirkungen der demografischen Entwicklung und
der inklusiven Beschulung erörtert.
In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten beim Schulamt für den Kreis Euskirchen wurden die Grundzüge für ein kreisweites Förderschulkonzept festgelegt. Zielsetzung dieses
Konzeptes ist es, solange wie möglich ein auf die Bedürfnisse der Schüler/-innen abgestimmtes An-
-9gebot zur differenzierten sonderpädagogischen Förderung sowohl an einer Regelschule als auch an
einer Förderschule im Kreis Euskirchen anzubieten.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Übernahme der Matthias-Hagen-Schule durch den Kreis Euskirchen zu sehen. Eine Bestandsgefährdung anderer Förderschulen ist durch die Übernahme der Trägerschaft nicht zu befürchten.
8.) Pädagogisches Konzept
Derzeit finden erste Überlegungen für ein neues pädagogisches Konzept für die neue Förderschule in
Kreisträgerschaft statt:
Als Auswirkung der Regelungen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes (Inklusionsgesetz) ist damit
zu rechnen, dass vermehrt auch Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Regelschulen
beschult werden. Für die Schülerinnen und Schüler mit besonders großem Förderbedarf, für die die
Regelschule nicht geeignet ist, soll es nach wie vor das Angebot der Förderschule geben.
Zudem sollten die in der Förderschule tätigen besonders ausgebildeten Sonderpädagogen ihre Erfahrungen und Kenntnisse an die Regelschulen weitergeben, damit auch dort die Schülerinnen und
Schüler mit Förderbedarf optimal gefördert werden können.
Auch die Schülerschaft der Don-Bosco-Schule soll in dem zukünftigen Konzept für die neue kreiseigene Schule ihren Platz finden. Nach wie vor soll es eine Möglichkeit für diese Schülerinnen und
Schüler mit besonders großem Förderbedarf geben, überhaupt beschult zu werden. Dazu könnte die
zukünftige Matthias-Hagen-Schule um einen besonderen Schulort gemäß § 132 Schulrechtsänderungsgesetz erweitert werden, an dem Schülerinnen und Schüler mit besonders großem Förderbedarf
zeitlich befristet unterrichtet werden, mit dem Ziel, sie auf eine baldige Rückkehr an eine Regelschule
oder an eine Förderschule vorzubereiten.
So könnte die zukünftige Matthias-Hagen-Schule sich zu einem überregionalen Förderzentrum für
den Nordkreis Euskirchen entwickeln, dessen pädagogisches Ziel es ist, keinen Schüler unversorgt
zu lassen. In diesem Zusammenhang soll auch über eine neue Namensgebung für das Förderzentrum Euskirchen nachgedacht werden.
9.) Zusammenfassung
Um eine optimale Versorgung des Kreisgebietes mit sonderpädagogischer Kompetenz zu erhalten,
ist eine kreisweite Lösung für die Förderschulen im Verbund unabdingbar. Ziel ist es, auch zukünftig
eine wohnortnahe Förderschullandschaft vorzuhalten und den Eltern die Wahl zu lassen, ihr Kind in
die Obhut einer Förderschule zu geben oder es für den inklusiven Unterricht an einer Regelschule
anzumelden.
Um möglichst alle bisherigen Schulstandorte möglichst lange halten zu können, muss es im Sinne
einer regionalen Zusammenarbeit zu der Zusammenlegung von Schulen kommen.
Der Kreis Euskirchen übernimmt ab 01.08.2015 die Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule von
der Kreisstadt Euskirchen und somit die Beschulung der Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten ES, LE, SQ vornehmlich aus den Kommunen Euskirchen, Bad Münstereifel und Weilerswist.
Für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler wird gegenüber den beteiligten Herkunftskommunen eine differenzierte Kreisumlage gemäß 6.3 erhoben.
Die organisatorische Umsetzung des Schulträgerwechsels erfolgt zum 01.08.2015.
- 10 -
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)