Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.04.14, 10:43
Aktualisiert
04.04.14, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 108 /2014
Datum:
04.04.2014
Vorabauszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Kreisausschusses vom 26.03.2014
A)
TOP 14
Öffentliche Sitzung
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
Matthias-Hagen durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2015
V 108/2014
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Z1
18.03.2014
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der
Schulträgerschaft der Matthias-Hagen-Schule
(Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE),
Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung
(ES)) von der Kreisstadt Euskirchen gemäß § 81 Abs. 2
Schulgesetz NRW mit Wirkung vom 01.08.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt,
•
die
erforderliche
Genehmigung
der
Oberen
Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu
beantragen.
•
in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der
Kreisstadt Euskirchen die Rahmenbedingungen zur
Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu
vereinbaren.
•
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von
Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG
NRW beschlussreif vorzubereiten.
•
die
entsprechenden
Haushaltsmittel
bei
der
Aufstellung des Haushaltes für das Haushaltsjahr
2015 einzuplanen.
2. Der
Kreistag
beschließt,
die
Bildung
der
Schuleinrichtungen im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO ab dem
01.08.2015 wie folgt neu zu ordnen:
2.1.
Wie bisher bilden die beiden Berufskollegs eine
Einrichtung im Sinne des § 56 Abs. 4 KrO.
2.2.
Eine eigene Einrichtung bilden die Förderschulen
mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
(Hans-Verbeek-Schule und St.-Nikolaus-Schule).
2.3.
Förderschulen mit sonstigen Förderschwerpunkten
(Emotionale und Soziale Entwicklung, Lernen,
Sprache) bilden eine weitere eigene Einrichtung im
Sinne des § 56 Abs. 4 KrO.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig