Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
20 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
10.03.14, 12:18
Aktualisiert
10.03.14, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / A 27/2013
Datum: 10.03.2014
Schuleingangsuntersuchungen im südlichen Teil des Kreises Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Verwaltungsseitig wird zu dem oben genannten Antrag der SPD-Fraktion wie folgt Stellung genommen:
Zu der jetzigen Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchung hat die
Gemeinde Hellenthal mit Schreiben vom 11. November 2013 gefordert:
“ Die Schuleingangsuntersuchungen sollen wie in der Vergangenheit in einer Gemeinde, zum Beispiel
in der Stadt Schleiden, durchgeführt werden.“
Diese Forderung wird unterstützt von den Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Kall und der Stadt
Schleiden sowie den Grundschulleitungen.
Verwiesen wird auch auf die Anfrage der FDP-Fraktion und Stellungnahme der Verwaltung Z1 / F2 /
2013 vom 24.2.2013.
Am 8. Januar 2014 hat eine gemeinsame Erörterung zum zukünftigen Vorgehen bei den Schuleingangsuntersuchungen mit den Bürgermeistern der Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Kall, Hellenthal
und der Stadt Schleiden beim allgemeinen Vertreter des Landrates, Herrn Poth, und dem Abteilungsleiter der Abteilung Gesundheit stattgefunden.
Der jetzige Ablauf der Schuleingangsuntersuchungen wurde in dieser Erörterung verwaltungsseitig
dargestellt. Auf das Ergebnis der Aufgabenkritik 2010 zur Schuleingangsuntersuchung wurde hingewiesen. Im GPA-Bericht 2010/2011 wird die zentral organisierte Untersuchung der Schuleingangsuntersuchung positiv bewertet:
"Die Qualität der Schuleingangsuntersuchung orientiert sich an den erforderlichen Standards. Die
Abläufe sind effektiv geplant und systematisch ausgerichtet. Die Daten werden EDV-technisch erfasst
und anonym ausgewertet; insbesondere (örtlich) auffällige Entwicklungen im Gesundheitszustand der
Kinder. Die Daten fließen in die vernetzende Sozialplanung des Kreises ein. Es erfolge eine enge
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und dem Sozialamt. Die Personaleinsatzplanung ist entsprechend ausgerichtet."
Bei der Schuleingangsuntersuchung im Kreis Euskirchen ist der Standard das wissenschaftlich evaluierte sozialpädiatrische Entwicklungsscreening (SOPESS), das inzwischen überall in NordrheinWestfalen eingesetzt wird. Die Schuleingangsuntersuchung wird bei einem Kind von einer Arztassistentin und einer/einem Ärztin/Arzt durchgeführt. Für die Untersuchungen durch die Assistentin werden
im Durchschnitt für Abgleich der persönlichen Daten, Durchsicht von Impfausweisen und Vorsorgeuntersuchungen, Sehtest, Hörtest, Untersuchungen zur Wahrnehmung und erste feinmotorische Übungen 30 Minuten benötigt. Danach erfolgt eine ebenfalls 30 minütige Untersuchung durch die Schulärztin oder dem Schularzt. Dabei werden wesentliche vorschulischen Fertigkeiten überprüft wie Konzentrationen, visuelle Wahrnehmung, Visuomotorik , motorische Fertigkeiten und Sprachentwicklung
getestet. Anschließend werden die Gesamtergebnisse bewertet, mit den Eltern kommuniziert und bei
vorhandenen Auffälligkeiten werden die notwendigen Maßnahmen empfohlen.
Diese Screeninguntersuchungen werden jetzt zentral in der Abteilung Gesundheit in der Kreisverwaltung Euskirchen durchgeführt. Die Kreisverwaltung Euskirchen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu
erreichen. Der Eingang zu der Abteilung Gesundheit ist ebenerdig und auch die Türen zu der Abtei-
-2lung Gesundheit sind barrierefrei zu öffnen. Der Raum der ärztlichen Assistentin ist immer direkt neben dem Untersuchungsraum der Schulärztin. Beide Arbeitsplätze für das jeweilige Team sind so
ausgerüstet, dass auf die elektronischen Datenbanken der Fachanwendung und des elektronischen
Archivs zurückgegriffen werden kann. Jeweils ein Sehtestgerät und ein Hörtestgerät sind dort vorhanden. Der Wartebereich ist kindgerecht ausgestattet. Toiletten für männliche und weibliche Besucher sind vorhanden. Separate Toiletten für die Mitarbeiter sind ebenfalls vorhanden. Nicht selten
haben die begleitenden Eltern Säuglinge oder Kleinkinder bei der Untersuchung dabei, aus diesem
Grund wurde auch ein separater Raum mit Wickelkommode eingerichtet. Das ärztliche Assistenzpersonal besteht aus einer Vollzeitkraft und 4 zu 50 Prozent beschäftigten Assistentinnen. Ärztlicherseits
ist eine vollzeitbeschäftigte Ärztin und 4 mit 50 Prozent beschäftigten Ärzten mit der Aufgabe der
Schuleingangsuntersuchung betraut. Auch der ärztliche Teamkoordinator und der Vertreter der Abteilungsleitung sind in einem geringeren Umfang aus fachlichen Gründen mit Schuleingangsuntersuchungen beschäftigt. Die Mitarbeiterinnen des Jugend- und kinderärztlichen Dienstes haben weitere
Aufgabenschwerpunkte z. B. Gutachten zu sonderpädagogischem Förderbedarf, Förderkonferenzen
in den Schulen, Eingliederungshilfen und besonderen schulärztlichen Fragestellungen (zum Beispiel
Schulabsentismus). Ein weiterer wesentlicher Aufgaben- schwerpunkt sind die Untersuchungen und
Beratungen in den Kindergärten und Familienzentren im Rahmen von EUKITA. Über die Inhalte, Aufgaben und Ergebnisse von EUKITA wurde im letzten Gesundheitsausschuss am 21. November 2013
berichtet.
Für das Schuljahr 2014/2015 stehen folgende Einschulungsuntersuchungen an: Insgesamt werden
voraussichtlich 1710 Kinder derzeit von November 2013 bis Juni 2014 untersucht. Davon entfallen
390 Kinder auf die Gemeinden Dahlem, Hellenthal, Kall, Blankenheim und die Stadt Schleiden.
Nach ausführlicher Erörterung mit den Bürgermeistern wurde vereinbart, dass die Stadt Schleiden
prüft, inwieweit geeignete Räumlichkeiten für eine Schuleingangsuntersuchung in der Stadt Schleiden
zur Verfügung gestellt werden können.
Aus fachärztlicher Sicht sind Schuleingangsuntersuchungen in den jeweiligen Grundschulen als Untersuchungsorte wegen der Lärmbelastung, ungünstige Untersuchungsbedingungen und zeitlich belastende Rüstzeiten ausgeschlossen.
Das weitere Vorgehen sollte dann von den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten abhängig gemacht werden.
Verwaltungsseitig wird folgender Raumbedarf für notwendig erachtet:
ein Untersuchungszimmer Arzt
ein Untersuchungszimmer Assistentin
ein Besucherzimmer
ein WC Herren
ein WC Damen
ein WC Personal
zusätzliche Anforderungen:
die Untersuchungsräumlichkeiten sollten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein
sinnvoll und notwendig ist ein ebenerdiger Zugang, da die Eltern nicht selten Kleinkinder mit
Kinderwagen mitführen
ausreichende Stellplätze für PKW
Stellfläche für Kinderwagen
ein Raum mit einem Wickeltisch
Notwendige Ausstattung der Räumlichkeiten
Arztzimmer:
Schreibtisch mit Rollcontainer, abschließbar
Bürodrehstuhl
3 Stühle für Erziehungsberechtigte und Kind
ein abschließbarer Aktenschrank
-3
ein Treppenhochstuhl (zum Beispiel Tipp-Topp-Stuhl für die Testungen)
Zimmer der Arztassistentin:
Schreibtisch mit Rollcontainer
Büro Drehstuhl
3 Stühle für Erziehungsberechtigte und Kind
ein abschließbarer Aktenschrank
ein Treppenhochstuhl (Tipp-Topp-Stuhl- für den Sehtest und Testungen)
Sehr wünschenswert, aber bei Umsetzung sehr teuer (Schätzung ca. 2000 € für eine gesicherte Leitung), ist die elektronische direkte Anbindung an das Intranet des Kreises Euskirchen mit Zugriff auf
die Fachanwendungen und das Archivierungssystem OS.
Am 26. Februar 2014 haben gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Schleiden und dem 1. Beigeordneten der Stadt Schleiden, der Teamkoordinator der Abteilung Gesundheit und der Abteilungsleiter der Abteilung Gesundheit mögliche Räumlichkeiten im Rathaus der Stadt Schleiden besichtigt.
Die Stadt Schleiden kann für die Einschulungsuntersuchung 2 Büroräume in der 3. Etage des Rathauses zur Verfügung stellen. Die beiden Räume liegen direkt nebeneinander und sind von der Größe her für die Einschulungsuntersuchung geeignet. Auf dem Flur vor diesen Räumen könnten Wartebereich und Spielecke für die Kinder eingerichtet werden. Vor dem Rathaus ist eine Bushaltestelle.
Das Rathaus erreicht man selbst über einen Treppenweg oder über einen ca. 400 Meter langen
ebenerdigen Fußweg. Parkplätze sind vorhanden. Im Rathaus selbst gibt es keinen Personenaufzug.
Falls Eltern jüngere Kinder oder Säuglinge mit zu Einschulungsuntersuchung bringen, wären Mitarbeiter der Stadtverwaltung bereit eventuell vorhandene Kinderwagen oder Trageliegen für Säuglinge
in die 3. Etage zu tragen.
Weitere geeignete Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung.
Die Schuleingangsuntersuchung kann für die Zeit der Einschulungsuntersuchung ab Oktober 2015
bis Juni 2016 probeweise in diesen Räumlichkeiten durchgeführt werden.
Zusätzliche erwartete Kosten
Die Einschulungsuntersuchung für die betroffenen Gemeinden und die Stadt Schleiden von 2 halbtags beschäftigten Ärztinnen und Assistentinnen durchgeführt. Die Kinder mit den Eltern werden in
einem halbstündigen Rhythmus ab 8:30 Uhr eingestellt. Alle 4 Mitarbeiterinnen haben Dienstort
Kreisverwaltung Euskirchen. 2 Mitarbeiterinnen wohnen im Stadtgebiet Schleiden. Für alle 4 Mitarbeiterinnen sind generelle Dienstreisen im Kreisgebiet Euskirchen genehmigt. Dienstbeginn ist für alle
Mitarbeiterinnen mit Antritt der Dienstreise. Für die 2 Mitarbeiterinnen aus Schleiden besteht eine
geschätzte Fahrzeit von 15 Minuten bis zum Rathaus Schleiden.
Diese beiden Mitarbeiterinnen haben die Aufgabe die Einschulungsuntersuchung für die Stadt
Schleiden und die Gemeinden Dahlem Hellenthal und Blankenheim durchzuführen. Das sind voraussichtlich 288 Einschulungsuntersuchungen. An einem Untersuchungstag können 6 Einschulungsuntersuchungen durchgeführt werden. Das sind 48 Untersuchungstage.
Die beiden anderen Mitarbeiterinnen haben die Aufgabe die Einschulungsuntersuchung für die Gemeinde Kall durchzuführen. Erwartet werden 104 Untersuchungen. Abgestellt auf die Arbeitszeit von
4 Stunden und jeweils einer Fahrzeit (hin und zurück) von anderthalb Stunden können dann an einem
Tag 4 Kinder untersucht werden. Das sind weitere 26 Untersuchungstage. Die Untersuchungsräume
im Rathaus werden dann an den Vormittagen für ca. 130 Tage im Jahr genutzt.
Wenn die Untersuchungsdaten über eine gesicherte EDV Leitung nicht direkt in das EDV-Systemen
der Kreisverwaltung eingegeben werden können, müssen die Daten nachträglich bei der Kreisverwaltung eingegeben werden.
zusätzliche Fahrtkosten
-4-
48 × 20 Kilometer = 960 Kilometer mal 0,3 € = 288 €
48 × 5 Kilometer = 240 Kilometer mal 0,3 € = 72 €
26 × 66 Kilometer = 1716 Kilometer mal 0,3 € = 515 €
zusätzliche Arbeitszeit
48 mal 0,5 Stunde Fahrzeit für Ärztin mal (KGST Stunden Werte) mal 58,15 € = 1395 €
48 × 1 Stunde Fahrzeit für die Assistentin mal (KGST Stunden Werte) mal 29 € = 669 €
26 × 1,5 Stunde Fahrzeit für Ärztin mal (KGST Stunden Wert) mal 58,15 € = 2268 €
26 × 1,5 Stunden Fahrzeit für Arzthelferin mal (KGST Stunden Wert) mal 29 € = 1131 €
Diese zusätzlichen als Dienstzeit gewerteten Fahrzeiten (~ 150 Dienststunden) fehlen für den Einsatz
der ärztlichen Mitarbeiterinnen und Assistentinnen bei den Untersuchungen in den Kindergärten und
Familienzentren. Zusatzarbeiten durch Übertragung der Daten der Einschulungsuntersuchung in die
Fachanwendung der Abteilung Gesundheit wurde noch nicht berücksichtigt. Für den Fall, dass Kinder ohne vorherige Absage nicht erscheinen, können diese zeitlichen Unterbrechungen nicht wie in
der Kreisverwaltung für andere Routinetätigkeiten genutzt werden.
Zwei Mitarbeiterinnen scheiden altersbedingt in naher Zukunft aus dem Dienst aus. Dann muss bei
Dienstbeginn mit Abfahrt Kreisverwaltung Euskirchen mit höheren Fahrzeiten als anrechenbare
Dienstzeiten gerechnet werden.
Büroausstattung
Sachkostenbüro Arbeitsplatz ohne Miete, sonstige Kosten und IT-Ausstattung nach KGST 4800 € bei
einer Abschreibung über 15 Jahre.
Geschätzte zusätzliche Gesamtkosten ohne IT ermittelt ca. 11 000 €
Dieses veränderte Verfahren der Einschulungsuntersuchung für die Stadt Schleiden und die Gemeinden im Südkreis soll dann im Frühjahr 2016 evaluiert werden.
gez. i. V. Poth