Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
13.03.14, 09:28
Aktualisiert
13.03.14, 09:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
V 119/2014
26.02.2014
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.03.2014
Kreistag
09.04.2014
Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 53 Abs.1
KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW
Sachbearbeiter/in: Frau Huthmacher-Schmitz
Tel.: 423
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Regelung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen
gem. § 53 Abs.1 KrO NRW i. V. m. § 22 Abs.1 GemHVO NRW in der Fassung der Anlage 1 zu.
-2Begründung:
Aufgrund von § 22 Abs. 1 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen
übertragbar. Der Landrat regelt mit Zustimmung des Kreistages die Grundsätze über Art, Umfang und
Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Verwaltungsseitig wird die anliegende Regelung vorgeschlagen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)