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Antrag SPD (Z 1 / A 43/2014 (KA 26.03.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.04.14, 10:43
Aktualisiert
04.04.14, 10:43
Antrag SPD (Z 1 / A 43/2014 (KA 26.03.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 /A 43/2014 Datum: 04.04.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Kreisausschusses vom 26.03.2014 A) TOP 5 Öffentliche Sitzung Entwicklung einer kohärenten eGovernment-Strategie für die A 43/2014 Dienstleistungen der Kreisverwaltung Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) erläutert zum Antrag, dass es darum gehe, die Nutzung der modernen Technik weiter auszubauen, um den Bürgerinnen und Bürgern einen weiteren Service zu ermöglichen. Insbesondere sei hier die digitale Antragstellung in verschiedenen Bereichen genannt, die dann auch für die Verwaltung einen Gewinn darstelle. Herr Adams, GBL I, trägt in einer kurzen Stellungnahme (siehe Verwaltungsergänzung Z 2 vom 02.04.2013) den derzeitigen Stand in Sachen eGovernment vor. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) hält die Entwicklung der Kreisverwaltung in diesem Bereich für gut, weist jedoch auch auf die Gefahren in Sachen Datensicherheit hin, so dass man sämtliche Konzepte und Strategien mit Augenmaß und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen angehen sollte. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt zum Stichwort Barrierefreiheit aus, dass hier bereits die normale Homepage nicht den Anforderungen entspreche, so dass bei einer elektronischen Antragstellung sicherlich noch viele Hausaufgaben zu erledigen seien. In diesem Zusammenhang verweist er auf einen fehlerhaften Link im Bereich Schwerbehindertenantragstellung, der an dieser Stelle nicht zu finden sei. Kreisausschussmitglied Ramers (SPD) nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung bereits auf einigen Wegen unterwegs ist, jedoch sei der Antrag, insbesondere mit Blick auf Verwaltungsvorgänge weitergehend. Mit Verweis auf die bis zum Kreistag zu erstellende Verwaltungsergänzung wird der Antrag zunächst zur Kenntnis genommen.