Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
18.11.11, 21:15
Aktualisiert
18.11.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
134/2011
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Wehmeier
Telefon:
05208/991-264
Datum:
18. November 2011
Straßenausbau westliche Mühlenstraße
hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
30.11.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der als Anlage beigefügte Lageplan und Regelquerschnitt enthält ein Planungskonzept für den
Straßenendausbau der Mühlenstraße im OT Greste.
Der Ausbau der Mühlenstraße auf ca. 2500 qm Fläche wird aus wirtschaftlichen Gründen vorerst
ausschließlich im westlichen Bereich zwischen Fettpottbach und der Ermgasser Heide durchgeführt. Der
dort angesiedelte überwiegende Gewerbebereich benötigt geregelte Zu- und Ausfahrtsregelungen, eine
ausreichende Anzahl an definierten Stellplatzflächen, sowie eine geordnete Wasserführung im Bereich der
öffentlichen Verkehrsflächen.
Der östliche Bereich der Mühlenstraße befindet sich in einem akzeptablen Gesamtzustand, der durch
überschaubare Unterhaltungsmaßnahmen auch weiterhin verkehrssicher erhalten werden kann.
Die Straßenbaumaßnahme wird in enger Abstimmung im Anschluss an die punktuell notwendigen
Kanalsanierungsmaßnahmen des Abwasserwerkes der Gemeinde durchgeführt.
Die vorhandene Verkehrsbelastung der Mühlenstraße im geplanten Ausbaubereich erfordert einen
Mindestaufbau gemäß RStO 01 im Bereich der Klassen III bis IV (ca. 60 cm Gesamtaufbau).
Die Parzellenbreite von 10,50 Meter wird weitestgehend auf voller Breite ausgeschöpft. Grunderwerb ist in
Teilbereichen erforderlich (ca. 260 qm).
Aufgrund der überwiegend gewerblichen Nutzung empfiehlt sich aus technischer Sicht ein Ausbau der
Fahrbahn in Asphaltbauweise.
Kleinere Grünflächen werden zur optischen Auflockerung in den nördlich geplanten Parkplatzstreifen
eingelassen. Der Gehwegbereich wird ebenfalls nördlich einseitig angelegt. Südlich begrenzt ein
Schrammbord die Verkehrsanlage.
Der Straßenendausbau löst Erschließungsbeiträge nach BauGB aus.
Eine Anliegerinformationsveranstaltung ist nach erfolgtem Ausbaubeschluss zeitnah durchzuführen. Aus
dieser Veranstaltung resultierende Vorschläge werden, soweit sinnvoll und praktikabel, in der Ausführung
berücksichtigt.
Die Maßnahme ist im aktuellen Haushalt auskömmlich auf Seite 159 unter N 30 30 80 14 als
Verpflichtungsermächtigung für 2012 verankert und wird zeitnah im Winter 2011/2012 ausgeschrieben.
-2-
Beschlussvorschlag:
Das in heutiger Sitzung vorgestellte Planungskonzept wird in dieser Form als Bauprogramm beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Straßenendausbau der Mühlenstraße gemäß der vorliegenden Planung
und nach den Erkenntnissen aus der Anliegerversammlung auszubauen.
Schemmel