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Beschlussvorlage (Straßenausbau westliche Mühlenstraße hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
18.11.11, 21:15
Aktualisiert
18.11.11, 21:15
Beschlussvorlage (Straßenausbau westliche Mühlenstraße 
hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm) Beschlussvorlage (Straßenausbau westliche Mühlenstraße 
hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 134/2011 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 18. November 2011 Straßenausbau westliche Mühlenstraße hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 30.11.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Der als Anlage beigefügte Lageplan und Regelquerschnitt enthält ein Planungskonzept für den Straßenendausbau der Mühlenstraße im OT Greste. Der Ausbau der Mühlenstraße auf ca. 2500 qm Fläche wird aus wirtschaftlichen Gründen vorerst ausschließlich im westlichen Bereich zwischen Fettpottbach und der Ermgasser Heide durchgeführt. Der dort angesiedelte überwiegende Gewerbebereich benötigt geregelte Zu- und Ausfahrtsregelungen, eine ausreichende Anzahl an definierten Stellplatzflächen, sowie eine geordnete Wasserführung im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen. Der östliche Bereich der Mühlenstraße befindet sich in einem akzeptablen Gesamtzustand, der durch überschaubare Unterhaltungsmaßnahmen auch weiterhin verkehrssicher erhalten werden kann. Die Straßenbaumaßnahme wird in enger Abstimmung im Anschluss an die punktuell notwendigen Kanalsanierungsmaßnahmen des Abwasserwerkes der Gemeinde durchgeführt. Die vorhandene Verkehrsbelastung der Mühlenstraße im geplanten Ausbaubereich erfordert einen Mindestaufbau gemäß RStO 01 im Bereich der Klassen III bis IV (ca. 60 cm Gesamtaufbau). Die Parzellenbreite von 10,50 Meter wird weitestgehend auf voller Breite ausgeschöpft. Grunderwerb ist in Teilbereichen erforderlich (ca. 260 qm). Aufgrund der überwiegend gewerblichen Nutzung empfiehlt sich aus technischer Sicht ein Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise. Kleinere Grünflächen werden zur optischen Auflockerung in den nördlich geplanten Parkplatzstreifen eingelassen. Der Gehwegbereich wird ebenfalls nördlich einseitig angelegt. Südlich begrenzt ein Schrammbord die Verkehrsanlage. Der Straßenendausbau löst Erschließungsbeiträge nach BauGB aus. Eine Anliegerinformationsveranstaltung ist nach erfolgtem Ausbaubeschluss zeitnah durchzuführen. Aus dieser Veranstaltung resultierende Vorschläge werden, soweit sinnvoll und praktikabel, in der Ausführung berücksichtigt. Die Maßnahme ist im aktuellen Haushalt auskömmlich auf Seite 159 unter N 30 30 80 14 als Verpflichtungsermächtigung für 2012 verankert und wird zeitnah im Winter 2011/2012 ausgeschrieben. -2- Beschlussvorschlag: Das in heutiger Sitzung vorgestellte Planungskonzept wird in dieser Form als Bauprogramm beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt den Straßenendausbau der Mühlenstraße gemäß der vorliegenden Planung und nach den Erkenntnissen aus der Anliegerversammlung auszubauen. Schemmel