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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2 / D 17/2014 (KA 26.03.2014))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.04.14, 12:13
Aktualisiert
04.04.14, 12:13
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 2 /  D 17/2014 (KA 26.03.2014))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / D 17 / 2014 Datum: 04.04.2014 Vorabauszug aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Kreisausschusses vom 26.03.2014 A) TOP 22 Öffentliche Sitzung Stellungnahme des Kreises Euskirchen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes D 17/2014 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Z1 12.03.2014 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) teilt mit, dass man nicht zustimmen werde, weil einerseits nur sieben von elf Kommunen eingearbeitet wurden und andererseits ein Eingriff in die Planungshoheit von Kreis und Kommunen erfolge. Herr Blindert, GBL IV, macht deutlich, dass die Inhalte durchaus mit allen Kommunen besprochen wurden, jedoch vier Verwaltungen keine Stellungnahme abgegeben haben. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass er der Stellungnahme ebenfalls nicht zustimmen werde und führt als Begründung u. a. die unkritische Übernahme der Stellungnahme der LEP-AöR sowie die Ausführungen zur Windenergie und zum Flächenverbrauch an. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) stellt gegenüber Herrn Blindert richtig, dass er von Kommunen und nicht von Verwaltungen gesprochen habe und dies insofern ein Unterscheid sei. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag des Kreises Euskirchen beschließt auf dem Wege der Dringlichkeit die der Z 1 beigefügte aktualisierte Stellungnahme zum LEP. Abstimmungsergebnis: Mehrheit dafür, bei 3 Gegenstimmen (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN und DIE LINKE)