Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
04.04.14, 12:13
Aktualisiert
04.04.14, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 2 / V 125/2014
Datum: 04.04.2014
Jahresabschluss 2013; Ermächtigungsübertragung nach § 22 GemHVO
hier: Nachmeldung
Im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2013 ist übersehen worden, für zwei Sonderbaumaßnahmen im Kreishaus eine Ermächtigungsübertragung gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO zu beantragen.
Es handelt sich hierbei um zwei Flachdachsanierungen im Bereich des Sitzungssaals (75.000 €) sowie am Haus B – Gesundheitsamt (60.000 €). Beide Maßnahmen sind in der Sitzung der AG EC21
am 07.11.2013 vorgestellt und die Durchführung der Flachdachsanierungen nach Besserung der Witterungsverhältnisse befürwortet worden.
Die Deckung der veranschlagten Gesamtsumme von 135.000 € erfolgt über eingesparte Mittel (nicht
benötigte Vorplanungsmittel für anstehende Investitionen am Thomas-Eßer-Berufskolleg aus dem
Haushaltsjahr 2013).
Für diese unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen aus dem Haushaltsjahr 2013 sind Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 135.000 € zu übertragen. Gleichzeitig werden gem. § 36 Abs. 3
GemHVO entsprechende Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet.
Die Summe der konsumtiven Auszahlungsermächtigungen im Rahmen der Ermächtigungsübertragung des Jahresabschlusses 2013 erhöht sich somit auf 1.701.020 €.
Neue Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen bis zur Höhe der Ansätze lt. der V
125/2014 beiliegender Listen einschließlich der Ergänzung der Z 2 / V 125/2014.
gez. i. V. Poth