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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ im Ortsteil Schuckenbaum Antragsteller: im Bereich Brunsheide)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
454 kB
Erstellt
16.09.11, 21:17
Aktualisiert
16.09.11, 21:17
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ im Ortsteil Schuckenbaum
Antragsteller: im Bereich Brunsheide) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ im Ortsteil Schuckenbaum
Antragsteller: im Bereich Brunsheide)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 103/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 16. September 2011 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ im Ortsteil Schuckenbaum Antragsteller: im Bereich Brunsheide Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 29.09.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Antragsteller beantragt eine Vergrößerung der überbaubaren Fläche für sein Grundstück. Die einzelnen Änderungspunkte sind dem Antrag und der unten nachfolgenden Skizze des Antragstellers (s. Abb. 1) zu entnehmen. Abb. 1 Bebauungsvorschlag Antragsteller Der geplante Anbau würde die südliche Baugrenze um ca. 3 m überschreiten und hätte eine Grundfläche von ca. 30 qm. Anmerkung: blaue / gestrichelte Linie = Baugrenze rote / durchgezogene Linie = Grundstück des Antragstellers -2- Verwaltungsseitig wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes nicht befürwortet, da der rechtskräftige BPlan dem Antragsteller Möglichkeiten zur Realisierung einer Gebäudeerweiterung gibt. Ist-Situation Ist-Situation Der Bebauungsplan nimmt die Baugrenze genau in dem Bereich zurück, in dem der Antragsteller die Erweiterung plant. Die Zurücknahme der Baugrenze an dieser Stelle dient dazu, gegenüber dem nördlichen Nachbarn einen ausreichenden Sozialabstand zu sichern. Mit einer Erweiterung der überbaubaren Fläche in diese Richtung würde eine räumliche Verdichtung einhergehen, die das planerische Konzept dieses B-Planes nicht beabsichtigt hat. Deutlich wird dieses u.a. durch die versetzten Baufenster. Alternativ könnte der Antragsteller, sein Wohnhaus in Richtung Westen erweitern. Das Haus hat zu dieser Grundstücksgrenze einen Abstand von ca. 6 m und der Bebauungsplan setzt hier überbaubare Fläche fest. Die Nutzungsoptimierung dieser Anbauvariante an das bestehende Wohnhaus ist Aufgabe des Architekten / der Architektin. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ ab. Schemmel Anlage: Antrag