Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
454 kB
Erstellt
16.09.11, 21:17
Aktualisiert
16.09.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
103/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
16. September 2011
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ im Ortsteil
Schuckenbaum
Antragsteller: im Bereich Brunsheide
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
29.09.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt eine Vergrößerung der überbaubaren Fläche für sein Grundstück. Die einzelnen
Änderungspunkte sind dem Antrag und der unten nachfolgenden Skizze des Antragstellers (s. Abb. 1) zu
entnehmen.
Abb. 1 Bebauungsvorschlag Antragsteller
Der geplante Anbau würde die südliche
Baugrenze um ca. 3 m überschreiten und
hätte eine Grundfläche von ca. 30 qm.
Anmerkung:
blaue / gestrichelte Linie = Baugrenze
rote / durchgezogene Linie = Grundstück
des Antragstellers
-2-
Verwaltungsseitig wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes nicht befürwortet, da der rechtskräftige BPlan dem Antragsteller Möglichkeiten zur Realisierung einer Gebäudeerweiterung gibt.
Ist-Situation
Ist-Situation
Der Bebauungsplan nimmt die Baugrenze
genau in dem Bereich zurück, in dem der
Antragsteller die Erweiterung plant. Die
Zurücknahme der Baugrenze an dieser
Stelle dient dazu, gegenüber dem nördlichen
Nachbarn einen ausreichenden
Sozialabstand zu sichern.
Mit einer Erweiterung der überbaubaren
Fläche in diese Richtung würde eine
räumliche Verdichtung einhergehen, die das
planerische Konzept dieses B-Planes nicht
beabsichtigt hat. Deutlich wird dieses u.a.
durch die versetzten Baufenster.
Alternativ könnte der Antragsteller, sein Wohnhaus in Richtung Westen erweitern. Das Haus hat zu dieser
Grundstücksgrenze einen Abstand von ca. 6 m und der Bebauungsplan setzt hier überbaubare Fläche fest.
Die Nutzungsoptimierung dieser Anbauvariante an das bestehende Wohnhaus ist Aufgabe des Architekten /
der Architektin.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08
„Brunsheide“ ab.
Schemmel
Anlage: Antrag