Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Anlage zur Info 2/2014 - Teil 1)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,8 MB
Datum
01.10.2014
Erstellt
03.06.14, 09:14
Aktualisiert
03.06.14, 09:14

Inhalt der Datei

KREIS EUSKIRCHEN FINANZEN UND STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG JAHRESABSCHLUSS 2010 Jahresabschluss 2010 1 Inhalt I. Einleitung ....................................................................................................................................... 5 II. Ergebnisrechnung 2010 ............................................................................................................... 9 III. Finanzrechnung 2010 ................................................................................................................. 11 IV. Bilanz 2010 .................................................................................................................................. 13 1 Bilanzierung und Bewertung ..................................................................................................... 16 2 1.1 ALLGEMEINES ........................................................................................................................ 16 1.2 ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN................................................... 16 1.2.1 Anlagevermögen ...............................................................................................................16 1.2.2 Umlaufvermögen ..............................................................................................................17 1.2.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................17 1.2.4 Eigenkapital ......................................................................................................................17 1.2.5 Sonderposten....................................................................................................................18 1.2.6 Rückstellungen .................................................................................................................18 1.2.7 Verbindlichkeiten ..............................................................................................................19 1.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten ..........................................................................19 Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................... 19 2.1 AKTIVA................................................................................................................................... 19 2.1.1 Anlagevermögen ...............................................................................................................20 2.1.1.1 Immaterielle Vermögenswerte ................................................................................ 20 2.1.1.2 Sachanlagen ........................................................................................................... 21 2.1.1.3 Finanzanlagen ......................................................................................................... 23 2.1.2 Umlaufvermögen ..............................................................................................................23 2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................27 2.2 PASSIVA................................................................................................................................. 29 1 Jahresabschluss 2010 2.2.1 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage .............................................................................................. 29 2.2.1.2 Sonderrücklagen ..................................................................................................... 29 2.2.1.3 Ausgleichsrücklage ................................................................................................. 30 2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2010 .............................................................. 30 2.2.2 Sonderposten für Zuwendungen ............................................................................. 30 2.2.2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich ............................................................. 31 2.2.2.3 Sonstige Sonderposten ........................................................................................... 32 Rückstellungen .................................................................................................................32 2.2.3.1 Pensionsrückstellungen .......................................................................................... 32 2.2.3.2 Rückstellung für Deponie und Altlasten .................................................................. 35 2.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................... 35 2.2.3.4 Sonstige Rückstellungen......................................................................................... 36 2.2.4 Verbindlichkeiten ..............................................................................................................38 2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................................41 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ...................................................................................... 42 3.1 ORDENTLICHE ERTRÄGE ......................................................................................................... 42 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................42 3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ..........................................................................43 3.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................................................44 3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .............................................................................44 3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte ....................................................................................45 3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen .........................................................................45 3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ............................................................................................45 3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen ................................................................................................46 3.2 2 Sonderposten....................................................................................................................30 2.2.2.1 2.2.3 3 Eigenkapital ......................................................................................................................29 ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN .............................................................................................. 46 Jahresabschluss 2010 3.2.1 Personalaufwendungen ....................................................................................................46 3.2.2 Versorgungsaufwendungen ..............................................................................................47 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...............................................................47 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen ...............................................................................................47 3.2.5 Transferaufwendungen .....................................................................................................48 3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen ................................................................................49 3.3 FINANZERGEBNIS.................................................................................................................... 51 3.3.1 Finanzerträge ....................................................................................................................51 3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen ................................................................................51 3.4 AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN.............................................................. 51 3.5 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE ....................................................................................................... 51 3.6 VORSCHLAG ZUR BEHANDLUNG DES JAHRESERGEBNISSES 2010.............................................. 52 4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung ....................................................................... 53 4.1 INVESTIVE EINZAHLUNGEN ...................................................................................................... 54 4.2 INVESTIVE AUSZAHLUNGEN ..................................................................................................... 55 V. Anlagenspiegel ........................................................................................................................... 59 VI. Forderungsspiegel...................................................................................................................... 61 VII. Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................................... 63 VIII. Lagebericht .................................................................................................................................. 65 IX. Teilergebnisrechnungen .......................................................................................................... 123 X. Teilfinanzrechnungen ............................................................................................................... 253 3 4 Jahresabschluss 2010 Einleitung I. Einleitung Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) haben die Gemeinden und Kreise zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang. Außerdem ist dem Jahresabschuss gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. § 37 Abs. 2 GemHVO NRW ein Lagebericht beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu. Soweit er von dem ihm vorgelegten Entwurf abweicht, kann der Kämmerer dazu eine Stellungnahme abgeben. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Landrat die Stellungnahme mit dem Entwurf dem Kreistag vorzulegen. Mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des NKF (1. NKF- Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG) vom 18. September 2012 wurde im Hinblick auf noch ausstehende Jahresabschlüsse eine Übergangsregelung in Art. 8 § 4 geschaffen, wonach der Anzeige des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen sind, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 der GO NRW angezeigt worden sind. 5 Jahresabschluss 2010 Einleitung Der Kreis Euskirchen macht von dieser Regelung Gebrauch, da die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 betroffen sind (siehe Beschluss des Kreistages vom 17.07.2013, V 28/2013). Der vorliegende Jahresabschluss wird in Folge dessen -wie bereits der Jahresabschluss 2009- in der vom Landrat nach § 95 Absatz 3 der GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 beigefügt. Die Inanspruchnahme dieser Regelung hat zur Folge, dass dieser Abschluss nicht nach § 101 Abs. 8 GO NRW formal durch die Rechnungsprüfung geprüft und dem Landrat keine Entlastung erteilt wird. Der Kreistag fasst für den vorliegenden Abschluss keine feststellenden Beschlüsse, sondern nimmt das Rechnungsergebnis lediglich zur Kenntnis. Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen. Hier werden alle Aufwendungen und Erträge aus den produktorientierten Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch das Gesetz oder die Verordnung nichts anderes zugelassen ist. Die Finanzrechnung hingegen ist ein Nachweis der tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr. Nach § 39 GemHVO sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Auch hier dürfen die Auszahlungen nicht mit den Einzahlungen verrechnet werden (soweit durch das Gesetz oder Verordnung nichts anderes zugelassen ist). Die Teilrechnungen sind nach § 40 GemHVO gegliedert in Teilergebnisrechnung und Teilfinanzrechnung. Hier werden die in den Teilplänen ausgewiesenen Kennzahlen um tatsächliche Ist-Zahlen ergänzt. In den Teilrechnungen erfolgt die produktorientierte Zuordnung der Ein- und Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen. Die Bilanz gibt umfassend Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Kreises. Sie hat sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Sie unterteilt sich in Aktiv- und Passivseite. Im Rahmen des Jahresabschlusses bildet die Bilanz das zentrale Element der drei Rechnungskomponenten. Im Anhang nach § 44 GemHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und 6 Jahresabschluss 2010 Einleitung Schätzungen ist zu beschreiben. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Gesondert anzugeben und zu erläutern sind nach Abs.2: 1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt, 2. die Verringerung der allgemeinen Rücklage und ihre Auswirkungen auf die weitere Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung, 3. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden, 4. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages, 5. die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5, sofern es sich um wesentliche Beträge handelt, 6. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen, 7. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen, 8. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung, 9. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Zu 1.: Es sind keine besonderen Umstände bekannt, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Zu 2.: Der vorliegende Abschluss führt zu keiner Verringerung der allgemeinen Rücklage. Zu 3.: In 2010 wurde nicht vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen. Zu 4.: Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.3. Zu 5.: 7 Jahresabschluss 2010 Einleitung Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.4. Zu 6.: In 2010 wurde als Abschreibungsmethode nur die lineare Abschreibung gewählt. Zu 7.: Der Kreis Euskirchen erhebt keine Erschließungsbeiträge. Zu 8.: Es wurden keine Fremdwährungen in den Abschluss 2010 einbezogen. Zu 9.: Es sind keine Leasingverträge bekannt, die in den Abschluss 2010 hätten einbezogen werden müssen. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können und weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der GO NRW oder der GemHVO für den Anhang vorgesehen sind. Die zum Stichtag 31.12.2010 bestehenden Haftungsverhältnisse bestehen ausnahmslos aus gewährten Bürgschaften an beteiligte Gesellschaften des Kreises Euskirchen bzw. in einem Fall aus einer Bürgschaft, die an die Gemeinde Nettersheim als Bürgschaftsnehmer gewährt wurde (siehe Übersicht unter Abschnitt 2.2.4). Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Nach § 48 GemHVO ist der dem Jahresabschluss beizufügende Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises zum Abschlussstichtag vermittelt wird. 8 Jahresabschluss 2010 Ergebnisrechnung 2010 II. Ergebnisrechnung 2010 9 Jahresabschluss 2010 Ergebnisrechnung 2010 10 Jahresabschluss 2010 Finanzrechnung 2010 III. Finanzrechnung 2010 11 Jahresabschluss 2010 Finanzrechnung 2010 12 Jahresabschluss 2010 Bilanz 2010 IV. Bilanz 2010 - Siehe folgende Seiten – 13 Jahresabschluss 2010 Bilanz 2010 14 Jahresabschluss 2010 Bilanz 2010 15 Jahresabschluss 2010 Bilanzierung und Bewertung 1 Bilanzierung und Bewertung 1.1 Allgemeines Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise die Vorschriften des 8. Teils der GO NRW entsprechend. Die Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG) werden vom Kreis Euskirchen seit dem 01.01.2009 angewendet. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnisund Finanzrechnung sowie der produktorientierten Teilrechnungen entsprechen den amtlichen Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO NRW (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW). Nach § 28 GemHVO sind in einer Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben (Inventar). Die Vermögensgegenstände sind mindestens alle drei Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Für den Jahresabschluss 2010 wurde im Thomas-Eßer-Berufskolleg und in der Don-Bosco-Schule eine körperliche Inventur, in den anderen Gebäuden und Einrichtungen die Inventur als Buch- bzw. Beleginventur durchgeführt. Bei letzter Inventurform werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung ermittelt. 1.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.2.1 Anlagevermögen In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 beschafften Anlagegüter mit dem vorsichtig geschätzten Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung der seither zugegangenen Anlagegüter erfolgte durchgängig zum Anschaffungswert. Für die bis zum 31.12.2008 zugegangenen Anlagegüter gelten dabei gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW die vorsichtig geschätzten Zeitwerte lt. Eröffnungsbilanz als Anschaffungskosten. Abnutzbare Anlagegüter wurden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Die dabei zugrunde gelegten 16 Jahresabschluss 2010 Bilanzierung und Bewertung Nutzungsdauern richten sich nach den Inventurrichtlinien des Kreises Euskirchen, basierend auf der amtlichen NKF-Rahmentabelle des Landes. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von 410 € (netto) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Verbrauch wurde unterstellt. Ebenso wurde von dem Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW, Vermögensgegenstände mit einem Wert unter 60,00 € (netto) aufwandswirksam zu buchen, Gebrauch gemacht. 1.2.2 Umlaufvermögen Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten nach dem Ergebnis der Inventur ausgewiesen. Die Forderungen sind zu Nennbeträgen abzüglich der Wertberichtigungen angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf niedergeschlagene Forderungen wurden Ausfallrisiken und Unsicherheiten durch angemessene Wertberichtigungen, z. T. pauschal, berücksichtigt. Eine Übersicht der bestehenden Forderungen ergibt sich aus dem Forderungsspiegel. Als liquide Mittel sind die Sicht- bzw. Geldanlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie im Barmittelbestand vorhandene Kassenbestände ausgewiesen. 1.2.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind (§ 42 Abs.1 GemHVO NRW). Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, wurden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst (§ 43 Abs. 2 GemHVO NRW). Bilanziert wurde der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in Ansatz gebrachten Aufwendungen. 1.2.4 Eigenkapital Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und in den Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gegliedert. 17 Jahresabschluss 2010 Bilanzierung und Bewertung 1.2.5 Sonderposten Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden als Sonderposten angesetzt und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (§ 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Darüber hinaus wurden die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden Einrichtungen Abfallbeseitigung und Rettungsdienst als Sonderposten für den Gebührenausgleich ausgewiesen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW). 1.2.6 Rückstellungen Nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW müssen Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung angesetzt werden. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltenden Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Berechnung der Bilanzwerte wurde durch die Rheinische Versorgungskasse vorgenommen und beruht auf Echtdaten anhand vorläufiger Dienstzeitberechnungen. Die Daten sowie die Berechnungsmethode wurden durch die Heubeck AG testiert. Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden dabei nicht pauschal in einer Summe, sondern personenbezogen ermittelt. Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO NRW ist eine Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen zu bilden. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 in Höhe von 234.116.026 € war durch ein externes, von der Gemeindeprüfungsanstalt überprüftes Gutachten erfolgt Seitdem ist die Rückstellungshöhe unverändert. Zum Jahresabschluss 2010 steht die Rückstellung für die Nachsorge der Deponien in unveränderter Höhe wie im Vorjahr zur Verfügung. Der Betrieb der Einrichtung konnte in 2010 aus den übrigen ordentlichen Erträgen gedeckt werden. Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen, die den Bestimmungen gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW unterliegen, wurden in 2010 neue Rückstellungen passiviert. Darüber hinaus waren sonstige Rückstellungen zu bilden. 18 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 1.2.7 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt und sind als Verpflichtungen eindeutig quantifizierbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. 1.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden sowohl vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen angesetzt, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten als auch erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet wurden (§ 42 Abs. 3 GemHVO NRW). Analog zur aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt auch hier eine Auflösung entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung. 2 Erläuterungen zur Bilanz 2.1 Aktiva Aktive Rechnungsabgrenzung 21,4 Mio. € 5% Umlaufvermögen 185,9 Mio. € 41% Aktiva Anlagevermögen 247,0 Mio. € 54% 19 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.1 Anlagevermögen Der Buchwert des Anlagevermögens betrug zum 31.12.2010 rund 247,0 Mio. €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2010 von 250,3 Mio. € ergaben sich damit Veränderungen von -1,3 %. Die wesentlichen bestandsverändernden Faktoren des Jahres 2010 werden im Folgenden erläutert. Im Übrigen ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens aus dem Anlagenspiegel (siehe unten Teil V). Unbebaute Grundstücke 3.821 T€ 2% Bebaute Grundstücke 68.768 T€ 28% Infrastrukturvermögen 95.818 T€ 39% Immaterielle Vermögensgegenstände 514 T€ 0% Schuldscheindarlehen Laufzeit (1 - 5 Jahre) 7.000 T€ 3% Wertpapiere des Anlagevermögens 5.313 T€ 2% Beteiligungen 23.969 T€ 10% Anteile an verbundenen Unternehmen 33.274 T€ 13% Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.290 T€ 0% 2.1.1.1 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.593 T€ 1% Bauten auf fremdem Grund und Boden 412 T€ 0% Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische 216 T€ Anlagen, Fahrzeuge 0% 5.037 T€ 2% Immaterielle Vermögenswerte Das immaterielle Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von 513.845,43 € und stieg damit gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2010 um rd. 20 %. Neben einer Vielzahl kleinerer Lizenzen wurde unter anderem eine neue Wiegedatenerfassungssoftware im Abfallwirtschaftszentrum (rd. 18 T €), das elektronische Archivierungssystem Optimal Systems in der Abteilung 62 (rd. 14 T €) sowie ein Softwaremodul (Mechatronik) im Thomas-Eßer-Berufskolleg (rd. 10 T €) erworben. Den Investitionen im Berichtszeitraum von rd. 262 T€ standen Abschreibungen von rd. 177 T€ gegenüber. 20 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.1.2 Sachanlagen Als Sachanlagevermögen wurde zum 31.12.2010 ein Buchwert von insgesamt 176.955.412,77 € geführt (Bestand 01.01.2010: 180.354.520,45 €). Den Investitionen im Berichtszeitraum von 5,6 Mio. € standen Abschreibungen von 8,1 Mio. € gegenüber. In 2010 wurden neben einer Vielzahl kleinerer Investitionen im Wesentlichen folgende Vermögensgegenstände in Betrieb genommen bzw. folgende Aktivierungen durchgeführt: Art Vermögensgegenstand Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Erläuterung Wertansatz in € Blankenheimerdorf / Wald- und Forstfläche (Nadelholz) Schäferberg 11.773 Schaffung zusätzlicher Klassenräume Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Thomas-EßerThomas-Eßer-Berufskolleg Berufskolleg Thomas-Eßer-Berufskolleg LWL Vernetzung Gaserfassungssystem Abfallwirtschaft 68.997 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 189.966 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.161.980 Brücke über den Urftsee (Victor- Kreisstraße 7 und 17, Infrastrukturvermögen Neels-Brücke) und Radweg Vogelsang 220.059 Infrastrukturvermögen Neubau OD Bodenheim Kreisstraße 11 610.451 Infrastrukturvermögen Neubau OD Marmagen Kreisstraße 60 430.832 Kreisverkehr Hüttenstraße / Infrastrukturvermögen Siemensring, Kall Kreisstraße 67 342.260 Infrastrukturvermögen Böschungssicherung Kreisstraße 7 120.825 div. Grundstücke im Rahmen der StraßenbaumaßInfrastrukturvermögen Erwerb Grund und Boden nahmen 33.868 Fahrzeuge (RTW / N-KTW) Rettungsdienst 675.710 LKW mit Ladekran Kreisbauhof Schleiden 154.751 Teleradlader Kreisbauhof Schleiden 65.521 Dienstfahrzeug PKW Kreisbauhof Schleiden 24.448 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 21 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Umschlagbagger Abfallwirtschaft 226.695 Betriebs- und Geschäftsausstattung Server-Festplatten EDV 65.808 Betriebs- und Geschäftsausstattung Server-Systeme EDV 86.309 Demgegenüber musste als besonderer Vermögensabgang der Verkauf der Nebenstelle Schleiden gebucht werden. Der Nettoaufwand durch Sonderabschreibung für Grundstück und Gebäude abzüglich Verkaufserlös und Auflösung des Sonderpostens betrug rd. 492 T€. Folgende Maßnahmen befanden sich in 2010 im Bau bzw. in der Fertigstellung. Eine Inbetriebnahme erfolgte jedoch in 2010 noch nicht. € Anlagen im Bau Rettungsdienst Beschaffung v. Rettungswagen Abt. 38 43 Rettungsdienst Umstellung der Leitstelle auf Digitalfunk 2.531 Thomas-EßerBerufskolleg Herstellung eines Acrylgehäuserechners Jugendamt Software PROSOZ Losheim Radweg K1 Neubau OD Kuchenheim 4.111 K7 Neubau OD Gemünd 6.018 K 41 Neubau der Neuhofer Straße Lommersdorf 8.403 K 64 Neubau OD Ingersberg-Eichen / Herstellung Radweg 52.198 K 24 Ausbau Billiger Straße 10.849 K 34 Neubau OD Frohngau 11.030 Mechernich Neubau Ostring 82.406 K 82 Neubau Kreisverkehre Kölntor / Münstertor 17.575 K 24n Neubau Ortsumgehung Billig 50.198 K 39 Neubau Schönau / Holzmülheim 25.446 K 44 Neubau OD Wachendorf 25.980 K 61 Brücken- und Straßenbau Manscheid 282.917 K 24 Roitzheimer Straße bis L 210 586.268 Summe 22 415 106.238 46 1.272.673 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 2.1.1.3 Der Finanzanlagen Wert der Finanzanlagen belief sich zum Bilanzstichtag auf 69.555.915,59 € (Vorjahr: 69.562.258,59 €). Die Veränderung ergibt sich durch folgende wertbeeinflussende Tatbestände bei den Finanzanlagen: Anpassung des Stammkapitals der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH im Rahmen der Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages auf volle Euro unter Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse (+ 208,00 €) Außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes der Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung (- 6.551,00 €). 2.1.2 Umlaufvermögen Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb nicht dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. Das Umlaufvermögen des Kreises Euskirchen setzt sich zum 31.12.2010 wie nachstehend zusammen: a) Vorräte b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände c) Liquide Mittel 261.533,80 EUR 13.363.499,88 EUR 172.251.980,83 EUR 185.877.014,51 EUR 23 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz Vorräte 262 T€ 0% Liquide Mittel 172.252 T€ 93% Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 11.591 T€ 6% Privatrechtliche Forderungen 1.122 T€ 1% Sonstige Vermögensgegenstände 651 T€ 0% Zu a) Vorräte Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) beliefen sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von insgesamt 261.533,80 €. Dies entspricht einer Verringerung von rd. 73 T€ gegenüber dem Bilanzwert zum 01.01.2010. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um übliche Schwankungen bei Heizöl-, Schmier- und Treibstoffbeständen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich bzw. an den kreiseigenen Tankstellen und um unerhebliche Bestandserveränderungen bei Ge- und Verbrauchsmaterialien der kostenrechnenden Einrichtungen und der allgemeinen Verwaltung. Zu b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter diesem Bilanzposten sind unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehende Ansprüche des Kreises Euskirchen ausgewiesen, die sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen: 24 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz Veränderung Forderungen Wertberich- +/ - tigung € € 5.129.105,43 -1.062.774,93 -409.500,00 4.475.830,50 408.700,00 15.432,02 -10.353,91 200,00 4.878,11 300,00 2.631.523,87 423.498,20 47.300,00 3.007.722,07 2.903.300,00 3.341.733,07 743.199,44 -17.200,00 4.102.132,51 27.300,00 1.538.536,96 -550.770,45 -116.400,00 1.104.166,51 2.920.000,00 11.888,12 4.352,58 0,00 16.240,70 0,00 172.506,63 -172.506,63 0,00 0,00 0,00 9.231,59 -7.810,21 0,00 1.421,38 100,00 2.724.488,32 -2.073.380,22 0,00 651.108,10 0,00 15.574.446,01 -2.706.546,13 -495.600,00 13.363.499,88 6.259.700,00 Bestand Forderungsart nachrichtlich Veränderung 01.01.2010 € Bestand Wertberich- 31.12.2010 tigung zum € 31.12.2010 €2 I. Öffentlich-rechtliche Forderungen Gebührenforderungen Steuerforderungen (Jagdsteuer) Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen II. Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegenüber verbundenen Unternehmen gegen Beteiligungen Sonstige Vermögensgegenstände Summe: In der Position „Gebührenforderungen“ sind u.a. die Forderungen aus dem Rettungsdienst enthalten, die sich gegenüber dem 31.12.2009 um 1.576.825,23 € reduziert haben. Die allgemeinen Gebührenforderungen erhöhten sich um 565.080,73 €. Unter der Position „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ ist ein Betrag von 694.000 € aus geleisteten Zuweisungen für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren enthalten, der nach Aktivierung beim Zuwendungsempfänger unter der Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ ausgewiesen werden wird. Die allgemeinen Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich haben sich um 405.480,20 € reduziert. Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ sind die Ansprüche zu bilanzieren, die keinem anderen Bilanzposten zugeordnet werden können. Hier sind die privatrechtlichen antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten (607.420,76 €) auszuweisen, die sich gegenüber dem Jahr 2009 um 368.665,28 € reduziert haben. Des Weiteren sind hier noch nicht zugeordnete Auszahlungen 25 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz (7.623,00 €) enthalten. Im Jahresabschluss 2009 war hierunter u.a. die letzte Abbuchung der Agentur für Arbeit (1.485.455,26 €) auszuweisen. In der Bilanz sind nur solche Forderungen auszuweisen, die auch als werthaltig einzustufen sind. Nicht werthaltige bzw. nicht voll werthaltige Forderungen wurden mit einem Gesamtbetrag von 6.259.700 € wertberichtigt. Die Wertberichtigung wurde durch die Anwendung der Verfahren der Einzelwertberichtigung (609.600 €), pauschalen Einzelwertberichtigung (5.639.000 €) und Pauschalwertberichtigung (11.100 €) ermittelt. Wie sich die Wertberichtigung auf die einzelnen Forderungsarten verteilt, kann der vorstehenden Tabelle entnommen werden. Zur Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird im Übrigen auf den Forderungsspiegel (Teil VI) verwiesen. Zu c) Liquide Mittel Der zu bilanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Liquide Mittel Betrag EUR Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten Kreissparkasse Euskirchen Postbank Köln Kreissparkasse Euskirchen -BgA - 6.839.015,39 16.998,37 423.833,80 Sonstige Einlagen Termingeldanlagen < 6 Monaten Termingeldanlagen < 6 Monaten -BgATermingeldanlagen > 6 Monaten Bargeld Kassenbestand 13.800.000,00 500.000,00 150.600.000,00 72.133,27 172.251.980,83 Die Salden der Sichteinlagen sind zum Stichtag durch Kontoauszüge, die sonstigen Einlagen durch Saldenbestätigungen der Banken zum Stichtag nachgewiesen. Der Kassenbestand ist durch den Tagesabschluss der Kreiskasse zum Stichtag belegt. Berücksichtigt man die unter „Ausleihungen“ bilanzierten Schuldscheindarlehen, ergibt sich im Hinblick auf den Bestand der Geldanlagen folgendes Bild: 26 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz Schuldscheindarlehen - Laufzeit 1 - 5 Jahre Schuldscheindarlehen - Laufzeit < 1 Jahr Termingeldanlage <6 Monate (Kasse) Termingeldanlage <6 Monate (BgA) Festgeld Kassen- und Sichtbestand 31.12.2010 31.12.2009 01.01.2009 Diff.10/09 7.000 T€ 7.000 T€ 3.500 T€ + 0 T€ 0 T€ 0 T€ 17.220 T€ + 0 T€ 13.800 T€ 4.000 T€ 4.500 T€ + 9.800 T€ 500 T€ 1.200 T€ 2.800 T€ - 700 T€ 150.600 T€ 146.100 T€ 128.525 T€ + 4.500 T€ 7.352 T€ 9.683 T€ 5.882 T€ - 2.331 T€ 179.252 T€ 167.983 T€ 162.427 T€ + 11.269 T€ Stand zum 31.10.2010: Kassen- und Sichtbestand 7.352 T€ 4% Schuldscheindarlehen Laufzeit 1 - 5 Jahre 7.000 T€ 4% Festgeld 150.600 T€ 84% Schuldscheindarlehen Laufzeit < 1 Jahr 0 T€ 0% Termingeldanlage <6 Monate (Kasse) 13.800 T€ 8% Termingeldanlage <6 Monate (BgA) 500 T€ 0% 2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag geleistet werden, die erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zum 31.12.2010 setzen sich wie folgt zusammen: 27 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bestand 01.01.2010 € Zugang Abgang € € Bestand 31.12.2010 € Veränderung +/ € Wertaufhellung allg. (Januar-Besoldung Beamte, SGB II, …) 3.364.685 4.942.202 3.409.513 4.897.375 1.532.689 Fahrzeugförderung ÖPNV 1.528.380 15.636 299.344 1.244.671 - 283.708 14.423.202 1.305.677 891.659 14.837.221 414.019 Förderung von Kindertagesstätten Sonstige ARAP (u.a. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, Römertherme Zülpich) Summe 437.675 79.726 86.055 431.346 - 6.329 19.753.942 6.343.241 4.686.570 21.410.613 1.656.671 Für die investiven Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen und für Fahrzeugförderungen ÖPNV hat der Kreis selbst investive Förderungen erhalten. Diese sind zum Stichtag 31.12.2010 auf der Passivseite nachgewiesen (s. hierzu unter Nr. 2.2.5). 28 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 2.2 Passiva Passive Rechnungsabgrenzung 10,7 Mio. € 2% Eigenkapital Verbindlichkeiten 23,7 Mio. € 11,3 Mio. € 5% 3% Sonderposten 94,3 Mio. € 21% Passiva Rückstellungen 314,3 Mio. € 69% 2.2.1 Eigenkapital Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage nach § 56 a KrO NRW und in den Posten „Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag" gegliedert. 2.2.1.1 Allgemeine Rücklage Die Allgemeine Rücklage weist zum Jahresabschluss 2010 gegenüber dem Anfangsbestand am 01.01.2010 einen unveränderten Betrag von 14.301.489,43 € aus. 2.2.1.2 Sonderrücklagen Als Sonderrücklagen sind zum anderen erhaltene Zuwendungen für Investitionen zu bilanzieren, wenn der Zuwendungsgeber deren ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat (§ 43 Abs. 4 Satz 1 29 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz GemHVO NRW). Es ergaben sich in 2010 keine Sachverhalte, die zur Bildung einer (zweckgebundenen) Sonderrücklage führten. 2.2.1.3 Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage verfügte zum 31.12.2009 über einen Bestand von 7.150.744,72 €. Vorbehaltlich eines noch zu fassenden Kreistagsbeschlusses (siehe hierzu auch Erläuterungen zu Punkt 2.2.1.4) wurde der Jahresfehlbetrag 2009 auf Rechnung des Jahres 2010 vorgetragen und gegen die Ausgleichsrücklage gebucht. Der Abschlusssaldo zum 31.12.2010 beträgt somit 5.668.101,62 €. 2.2.1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2010 Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2010 beläuft sich auf 3.719.825,71 €. Die Ermittlung des Überschusses ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisrechnung. Nach § 75 Abs. 3 GO können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse durch Beschluss des Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals erreicht hat. Der diesen Höchstbetrag überschreitende Anteil des Überschusses wird der Allgemeinen Rücklage zugeschrieben. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Kreistag über die Verwendung des Jahresüberschusses. In Folge der Entscheidung des Kreistages, von der Übergangsregelung des Art. 8 § 4 des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes –NKFWG- Gebrauch zu machen (KT-Beschluss zu V 28/2013), erfolgt dieser Beschluss im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Jahres 2011. 2.2.2 Sonderposten 2.2.2.1 Erhaltene Sonderposten für Zuwendungen zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden zum 31.12.2009 mit 74.771.904,02 Euro ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Zugänge aus Zuwendungen, insbesondere aus dem Bereich Kreisstraßenbau, sowie der Abgänge auf Sonderposten (korrespondierend mit der Abschreibung des geförderten Anlagevermögens) beläuft sich der Endbestand zum 31.12.2010 auf 73.265.125,52 € (- 2 %). 30 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz Wesentliche Zugänge bei Sonderposten für investive Zuwendungen Ansatz in € Sonderposten Sonderposten Infrastrukturvermögen 1.030.000 K 60 - Neubau OD Marmagen 245.000 K 11 - Neubau OD Bodenheim 342.000 K 67 - Kreisverkehr Hüttenstraße / Siemensring Kall 173.000 Brücke über den Urftsee (Victor-Neels-Brücke) und Radweg 270.000 Sonderposten Investitionspauschale 460.514 Sonderposten Feuerschutzpauschale 14.026 Summe: 2.2.2.2 1.504.540 Sonderposten für den Gebührenausgleich Der Kreis ist nach der zum Stichtag geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW verpflichtet, bestehende Kostenüberdeckungen aus Gebührenkalkulationen am Ende des Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Dies bedeutet, dass die Kostenüberdeckung für den Kreis nicht frei verfügbar ist, sondern den Gebührenpflichtigen wieder zu Gute kommen muss. Nach § 43 Absatz 6 GemHVO NRW ist hierfür ein Sonderposten anzusetzen. Zum Jahresabschluss stellen sich die Bestände gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar: Sonderposten für den Gebührenausgleich Bestand Zuführung Entnahme 31.12.2010 +/- € € € € € 9.362.247 0 582.586 8.779.661 -582.586 4.797.462 352.392 0 5.149.854 352.392 14.159.709 352.392 582.586 13.929.515 -230.194 01.01.2010 Einrichtung Abfallbeseitigung Rettungsdienst Summe: Bestand Veränderung Die in 2010 entstandenen Gebührenüberschüsse beim Rettungsdienst wurden ergebniswirksam über die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in den Sonderposten eingestellt. Der Fehlbetrag bei der Abfallbeseitigung wurde über die Auflösung des (Teil-)Sonderpostens ertragswirksam ausgeglichen. 31 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.2.3 Sonstige Sonderposten Unter dem Bilanzposten Sonstige Sonderposten werden im Wesentlichen Schenkungen Dritter und Umstufungen von Infrastrukturvermögen ausgewiesen. In beiden Fällen wird der Kreis wirtschaftlicher Eigentümer der Vermögensgegenstände und aktiviert diese zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe werden auf der Passivseite entsprechende Sonderposten gebildet. Analog zur linearen Abschreibung dieses Anlagevermögens erfolgt die Auflösung der Sonderposten. Umstufungen von Infrastrukturvermögen wurden im Jahr 2010 keine vorgenommen. 2.2.3 Rückstellungen Nach § 88 GO NRW sind für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren oder für bestimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Die Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen regelt § 36 GemHVO NRW. Soweit zum Bilanzstichtag 31.12.2010 Rückstellungen zu bilden waren, werden diese, soweit sie der Höhe nach nicht unwesentlich waren, nachstehend näher erläutert. 2.2.3.1 Pensionsrückstellungen In der Position Pensionsrückstellungen werden neben Versorgungsanwartschaften der Beamten auch Ansätze für Beihilfen gemäß § 77 des Landesbeamtengesetzes zurückgestellt. Der versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungsbedarf belief sich für die aktiven Beamten und Pensionäre zum 31.12.2010 auf insgesamt 55.443.690,00 €. Zum 01.01.2010 war noch ein Wert von insgesamt 54.878.694,00 € ausgewiesen worden (Differenz: 1.772.528,00 €). Der berechnete Rückstellungsbedarf für Beihilfen belief sich zum Abschlussstichtag 31.12.2010 auf 15.804.113,00 €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2010 i. H. v. 15.166.909,00 Mio. € ergibt sich eine Differenz in Höhe von 637.204,00 €. Unter Berücksichtigung der auch bei anderen Bilanzpositionen auszuweisenden Anspruchs- oder Verpflichtungsfälle ergibt sich folgendes Bild: 32 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz Eröffnungsbilanz 31.12.2009 31.12.2010 603.254 € 663.872 € 701.625 € a) Pensionsverpflichtung 621.200 € 642.527 € 709.566 € b) Beihilfeverpflichtung 227.498 € 236.321 € 261.493 € Summe 2. 848.698 € 878.848 € 971.059 € 53.814.891 € 54.878.694 € 55.443.690 € Aktiva 1. Erstattungsansprüche gemäß § 107b BeamtVG 2. Erstattungsansprüche gemäß Gesetz zur Straffung der Behördenstruktur Passiva 1. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen 2. Rückstellung für Erstattungsverpflichtungen nach § 107b BeamtVG / Art. 131 GG / VLVG 3. 120.398 € 354.565 € 357.378 € Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen 14.879.656 € 15.166.909 € 15.804.113 € netto 67.362.993 € 68.857.448 € 69.932.497 € ANZAHL PERSONEN AM 31.12. 140 124 120 123 124 Aktive ohne Erstattungen durch Dritte 100 Pensionäre 80 81 81 79 60 54 49 Witwen, Waisen, Erstattungsfälle an Dritte u.a. 50 40 Aktive mit Erstattungen durch Dritte 20 0 Aktive mit voller Erstattung durch das Land 6 3 5 4 5 2008 2009 2010 33 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz PENSIONS- UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN, ERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND -VERPFLICHTUNGEN - NETTO (T€) AM 31.12. 40.000 35.874 35.256 34.959 35.000 Aktive ohne Erstattungen durch Dritte 30.000 24.780 25.000 Pensionäre 23.812 23.239 20.000 Witwen, Waisen, Erstattungsfälle an Dritte u.a. 15.000 10.000 8.580 8.494 585 678 9.129 Aktive mit Erstattungen durch Dritte 5.000 0 Aktive mit voller Erstattung durch das Land 767 0 0 0 2008 2009 2010 NETTO-PENSIONS- UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN AM 31.12. 72.000 270 69.932 70.000 268 68.857 267 68.000 266 66.000 264 263 263 64.000 262 62.000 260 60.000 258 2008 34 2009 2010 ANZAHL PERSONEN T€ 67.363 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.3.2 Rückstellung für Deponie und Altlasten Die Höhe der Rückstellung beläuft sich unverändert auf dem Anfangsbestand zur Eröffnungsbilanz bzw. auf dem Stand des Vorjahres bei 234.116.026,00 €. 2.2.3.3 Instandhaltungsrückstellungen Für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen nach § 36 Abs. 3 GemHVO gelten die in der GemHVO genannten Bedingungen: Die Nachholung der Instandsetzung muss konkret beabsichtigt sein, als bisher unterlassen bewertet werden, und die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert sein. Die am 01.01.2010 bereits bestehenden Rückstellungen als auch die neuen Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die für das Haushaltsjahr 2010 geplant waren, jedoch nicht realisiert werden konnten, werden nachfolgend aufgeführt: Bestand Bildung 01.01.2010 € € Inanspruchnahme Bestand Veränderung + Auflösung 31.12.2010 +/- € € € 666.109 1.024.623 - 666.109 35.000 - Kreishaus KMF-Sanierung Erneuerung Trinkwasserstation Erneuerung Bodenbeläge 1. u. 3. OG Bauliche IT-Sicherheitsmaßnahmen 1.690.732 35.000 106.200 75.700 30.500 - 75.700 50.000 50.000 - - 50.000 25.000 - 110.000 - 50.000 Thomas-Eßer-Berufskolleg Gasversorgung Physik-/Chemieräume 25.000 Sanierung von Elektrounterverteilungen 160.000 Brandschutzmaßnahmen Trakt C 48.000 Arbeitssicherheitsmängel PC-Räume 1.02 u. 1.22 15.000 Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle 50.000 48.000 6.500 Fassadensanierung inkl. Ingenieurleistungen 100.000 6.500 345.600 - - 48.000 15.000 - - - 6.500 345.600 345.600 Berufskolleg Eifel Erneuerung Trinkwassernetz Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle 170.200 81.200 89.000 - 81.200 7.600 7.600 - - 7.600 Betonsanierung 85.000 85.000 85.000 Abwasserleitungen/Regenentwässerung Kriechkeller 32.000 32.000 32.000 35 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz Deckenerneuerung in 14 Klassenräumen 21.700 21.700 21.700 Erneuerung Bühnenvorhang Aula 10.000 10.000 10.000 Sanierung von Elektrounterverteilungen 77.400 77.400 77.400 - Sankt-Nikolaus-Schule Umrüstung Brandmeldeanlage auf aktuelle Technik 21.000 21.000 21.000 - -640 25.000 - 25.000 25.000 Hans-Verbeek-Schule Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle 640 640 Burgruine Kronenburg Felsabsprengung Burgruine Kronenburg 25.000 Sanierung Burgruine Kronenburg 25.000 Infrastrukturvermögen Instandhaltung Straßen 106.550 Summe: 2.2.3.4 2.339.872 774.250 1.035.749 106.550 106.550 - - 2.078.373 - 261.499 Sonstige Rückstellungen Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen. Die Fortschreibung der im vorangegangenen Jahresabschluss gebildeten Rückstellungen entwickelte sich im Haushaltsjahr 2010 wie folgt: Bestand Zugang Inanspruchnahme 01.01.2010 + Auflösung 31.12.2010 Bestand Veränderung +/- € € € € € 1.329.110,64 183.910,39 161.688,78 1.351.332,25 22.221,61 b) Rückstellung für Überstunden 760.190,45 100.424,43 85.410,17 775.204,71 15.014,26 c) Rückstellung für Altersteilzeit 288.439,06 524.505,76 112.151,45 700.793,37 412.354,31 125.000,00 125.000,00 - 250.000,00 125.000,00 2.521.324,23 446.344,02 - 2.967.668,25 446.344,02 354.565,00 2.813,00 - 357.378,00 2.813,00 Rückstellung a) Rückstellung für Urlaub d) Rückstellung für Forderungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz e) Rückstellung Prozessrisiko Sonderzuwendung f) Rückstellung nach § 107b BeamtVG 36 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz g) Rückstellung Niederschlagswassergebühr 240.197,71 140.366,99 - 380.564,70 140.366,99 63 Baasem - Berk 50.000,00 - - 50.000,00 - Summe: 5.668.827 1.523.365 359.250 6.832.941 1.164.114 h) Rückstellung Rückbauverpflichtung Kreisstraße zu a) und b) Hier handelt es sich um betriebsgewöhnliche unterjährige Zu- und Abgänge, die keiner weiteren Erläuterung bedürfen. zu c) Im Haushaltsjahr 2010 erfolgte eine Inanspruchnahme (einschließlich Auflösung) der Rückstellung für Altersteilzeit mit einem Betrag von 112.151,45 €. Gleichzeitig erfolgt eine Zuführung in Höhe von 524.505,76 €, wobei hier für 14 Mitarbeiter, die die Arbeitsphase der Altersteilzeit erst Ende 2009 begonnen hatten, erstmalig Beträge für ein ganzes Jahr zuzuführen waren. Insgesamt erhöht sich die Rückstellung um 412.354,31 €. zu d) Am 04.02.2010 wurde das Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Landtag NRW beschlossen. Aus einer Modellrechnung des Landtages NRW ergab sich für den Kreis Euskirchen ein jährlicher Zahlbetrag von ca. 125.000 €. Da bis zum 31.03.2011 (Wertaufhellungszeitraum) keine neuen Erkenntnisse bzgl. der zu erwarteten Rückforderung des Landes für die Kosten der deutschen Einheit vorlagen, erfolgte die Zuführung zur Rückstellung in 2010 in identischer Höhe zum Vorjahr. zu e) Das Musterklageverfahren am Bundesverfassungsgericht war zum Jahresabschluss 2010 noch nicht entschieden. Daher musste der zum 01.01.2010 bestehenden Rückstellung ein Betrag von 446.344,02 € für evtl. in 2010 neu entstandene Ansprüche des betroffenen Personenkreises zugeführt werden. zu f) Auch für nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse sind unter bestimmten Voraussetzungen Rückstellungen auf der Passivseite zu bilden, und zwar in den Fällen, in denen sich aus § 107b BeamtVG oder Art. 131 GG eine Verpflichtung des Kreises zur Beteiligung an den Versorgungslasten eines Beamten ergibt. Die Berechnung zum Stichtag 31.12.2010 wurde von der Rheinischen Versorgungskasse vorgenommen; die Daten sowie die Berechnungsmethode durch die Heubeck AG testiert. 37 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz zu g) Nach dem Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2007 sind die Kosten der Regenwasserbeseitigung verursachungsgerecht zu verteilen. Aus diesem Grunde erheben die Städte und Gemeinden für Straßenoberflächen der Kreisstraßen, deren Niederschlagswasser in die gemeindliche Kanalisation geleitet wird, rückwirkend ab dem Jahr 2007 entsprechende Gebühren. Im vorliegenden Abschluss handelt es sich um die erwarteten Veranlagungen zur Niederschlagsgebühr des Jahres 2010 und der Vorjahre. zu h) Im Zuge der Trassenverlegung und Aufstufung eines Teilstücks einer Gemeindestraße zu einem Abschnitt der K 63 hatte sich der Kreis Euskirchen verpflichtet (siehe Beschluss des Kreisausschusses V 866 vom 14.10.1998), die durch die Verlegung nicht mehr benötigte Teiltrasse zurückzubauen und zu rekultivieren. Diese Rückbaumaßnahme sollte im Zuge der damals beantragten Fördermaßnahme „Neubau Kreisstraße 63 Baasem – Berk“ erfolgen. Da ein Ausbau der K 63 aufgrund fehlender Landesförderung noch nicht realisiert werden konnte, wurde die Rückbaumaßnahme immer wieder verschoben, sodass die Rückstellung i. H. v. 50.000 € nach wie vor bestehen bleibt. 2.2.4 Verbindlichkeiten Unter diesem Bilanzposten sind die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des Kreises Euskirchen gegenüber Dritten, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, auszuweisen, die sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen: Bestand Bestand Veränderung 01.01.2010 31.12.2010 +/ - € € € 0,00 0,00 0,00 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 vom öffentlichen Bereich 775.440,58 655.910,76 - 119.529,82 vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00 0,00 III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 0,00 227.492,42 185.798,61 - 41.693,81 Arten der Verbindlichkeiten I. Anleihen II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen IV. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 38 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 562.302,11 651.581,39 89.279,28 VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 237.872,30 339.334,50 101.462,20 VII. Sonstige Verbindlichkeiten 7.459.618,76 9.510.424,25 2.050.805,49 Summe: 9.262.726,17 11.343.049,51 2.080.323,34 Bei den Kreditverbindlichkeiten für Investitionen handelt es sich um ein Altdarlehen im Bereich der ehemaligen Zentralen Mülldeponie Mechernich. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen für Investitionen (2.141.402,81 €), aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung (4.564.102,11 €), aus sonstigen zweckgebundenen Zuweisungen und Ersatzgeldern (464.696,35 €) sowie aus ungeklärten Zahlungseingängen (943.596,62 €) enthalten. Die vorgenannten Positionen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 2.050.805,49 €. Zur Entwicklung der Verbindlichkeiten in 2010 wird im Übrigen auf den beigefügten Verbindlichkeitenspiegel (Teil VII) verwiesen. Im Verbindlichkeitenspiegel sind neben bestehenden Verbindlichkeiten des Kreises nachrichtlich auch Haftungsverhältnisse, die der Kreis Euskirchen gegenüber Dritten eingegangen ist, ausgewiesen (§ 44 Abs. 2 GemHVO). Es handelt sich hier ausnahmslos um eingegangene Ausfallbürgschaften in einer Gesamtsumme von 16.543.204,00 €. Nachfolgende Übersicht listet die bestehenden Einzelverpflichtungen zum Stichtag 31.12.2010 auf: 39 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 40 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Bilanz 2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung Bestand Zugang Abgang 31.12.2010 +/- € € € € € 29.813 1.010.485 14.123 1.026.175 996.362 Fahrzeugförderung ÖPNV 1.528.376 15.635 299.514 1.244.497 - 283.879 Förderung von Kindertagesstätten 7.497.940 1.236.970 463.790 8.271.120 773.180 145.000 76.122 68.435 152.687 7.687 9.201.129 2.339.212 845.862 10.694.479 1.493.350 Passive 01.01.2010 Rechnungsabgrenzungsposten Passive Bestand Veränderung Rechnungsabgrenzung allg. Sonstige PRAP (u.a. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse) Summe Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten u. a. Zuweisungen für den KiTa-Ausbau sowie Zuweisungen für die Fahrzeugförderung im ÖPNV. 41 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Mittelbereitstellung und -verwendung periodisiert zu informieren. Sie weist die geleisteten Aufwendungen und vereinnahmten Erträge eines Haushaltsjahres aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch ab. Im Folgenden werden die bedeutsamen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere wesentliche festgestellte Abweichungen zwischen Plan und Ist des Haushaltsjahres 2010 erläutert. 3.1 Ordentliche Erträge 3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Diese Ertragsposition beinhaltet zum einen die Erträge aus der Jagdsteuer, deren Höhe sich im Ergebnis auf 432.236,36 € (Planansatz 500.000 €) beläuft. Ansonsten wird hier die Ausgleichsleistung des Landes aus Wohngeldersparnis nach AG-SGB II NRW mit 15.220.917,04 € ausgewiesen. Erwartet wurde lediglich eine Ausgleichsleistung in Höhe von 3.400.000 €. Infolge einer Änderung des AG-SGB II erhielt der Kreis Euskirchen in 2010 tatsächlich eine unerwartete Nachzahlung (Nachteilsausgleich) für die Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von 11.790.989,29 €. Dieser verteilt sich auf die vorherigen Jahre wie folgt: JR 2005 JR 2006 JR 2007 JR 2008 JR 2009 JR 2010 Wohngeldersparnis nach alter Regelung (verfassungswidrig) 1.614.461 1.865.186 1.179.033 1.365.903 3.062.412 Nachteilsausgleich 4.570.714 4.153.660 3.066.615 Wohngeldersparnis nach neuer Regelung 5.749.748 5.519.563 6.129.028 3.429.928 42 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Landeszuweisung Wohngeldersparnis unter Einbeziehung des Nachteilsausgleichs 7.000 6.000 5.000 3.067 T€ 4.000 4.571 4.154 3.000 2.000 3.062 1.000 0 1.614 1.865 JR 2005 JR 2006 1.179 1.366 JR 2007 JR 2008 JR 2009 3.430 JR 2010 Aufgrund des späten Zeitpunktes der Regelung hat der Kreistag am 15.12.2010 einen Beschluss über die Verwendung des Nachteilsausgleichs, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Höhe nach bekannt war, gefasst (siehe Z 2 / V 130/2010). Die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen erhielten demzufolge kurz vor Jahresende eine einmalige Zuweisung in Höhe von 10,7 Mio. € (siehe auch weiter unten Nr. 1.2.5). 3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Diese Position mit 153.838.982,76 € beinhaltet insbesondere die Erträge aus der Allgemeinen Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage (112.372.841,00 €), der ÖPNV-Umlage (1.412.688,00 €), der VHS-Umlage (229.697,60 €) und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (19.907.724,00 €). Darüber hinaus sind hier verschiedene Zuweisungen mit insgesamt 13.182.783,32 € enthalten, wobei besonders die Landeszuweisungen für die Betriebskosten der Kindergartenträger zu erwähnen sind (9.554.708,24 €). Die ebenfalls in dieser Ertragsposition ausgewiesene Auflösung von bilanziellen Sonderposten aus Investitionszuweisungen beläuft sich auf 3.602.869,42 €, wovon der überwiegende Anteil auf die Kreisstraßen entfällt (2.801.673,60 €). Zu erwähnen ist auch die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aus erhaltenen Investitionszuwendungen (781.765,01 €). 43 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Überblick Sonderpostenauflösungen: Sonderpostenauflösungen 4161 542 01 Kreisstraßen 111 17 EDV 111 19 Immobilienmanagement 243 01 Schulen 126 01 Gefahrenabwehr Zwischensumme Einzelprodukte Rest SoPo-Auflösung JR 2009 JR 2010 HH 2010 3.530.089,82 2.731.158,00 114.564,00 508.656,00 0,00 55.522,50 3.409.900,50 120.189,32 3.602.869,42 2.801.673,60 123.648,52 508.801,12 0,00 52.981,46 3.487.104,70 115.764,72 4.369.100 2.729.400 1.100 526.600 1.100.000 12.000 4.369.100 0 96,6% 96,8% 100,0% Anteil Einzelprodukte an SoPo-Auflösung Diff. Diff. 10/09 - 766.230,58 - 17,5% + 72.273,60 + 2,6% + 122.548,52 + 11140,8% - 17.798,88 - 3,4% - 1.100.000,00 - 100,0% + 40.981,46 + 341,5% - 881.995,30 + 115.764,72 + 72.779,60 + 70.515,60 + 9.084,52 + 145,12 + 0,00 - 2.541,04 Entgegen der Haushaltsplanung erhöhten sich die Schlüsselzuweisungen um 592.024,00 €, da das Land zu einem späten Zeitpunkt (Dezember 2010) ein Nachtrags-GFG verabschiedet hat, das eine Erhöhung der zu verteilenden Mittel zum Inhalt hatte. Die Landeszuweisung für die Betriebskosten der Kindergartenträger verringerte sich dagegen um 845.291,76 € und die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten um 511.934,99 €. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten entwickelte sich insbesondere bei den Produkten 365 01 (Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder) und 571 04 (Strukturentwicklung) anders als ursprünglich geplant, da sich die Fortführung der Investitionsmaßnahmen verzögert hat („Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“ und „Vorlaufende Planung Forum Vogelsang“). JR 2009 JR 2010 HH 2010 Diff. Auflösung PRAP aus erhaltenen Investitionszuwendungen 365 01 Kindergärten 448.289,00 547 01 ÖPNV 322.423,00 571 04 Strukturentwicklung 0,00 Summe 770.712,00 463.789,93 317.975,08 0,00 781.765,01 649.500 290.200 354.000 1.293.700 - 185.710,07 + 27.775,08 - 354.000,00 - 511.934,99 Diff. 10/09 - 28,6% + 9,6% - 100,0% - 39,6% + 15.500,93 - 4.447,92 + 0,00 + 11.053,01 3.1.3 Sonstige Transfererträge Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 3.159.810,47 €. Zu erwähnen sind hier insbesondere der Ersatz von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen aus dem Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (706.306,18 €), Kostenbeiträge und Ersatz von Aufwendungen (594.388,25 €), Leistungen von Sozialleistungsträgern (910.540,06 €) und Rückzahlungen gewährter Hilfen (610.310,90 €). 3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betragen insgesamt 30.111.049,05 €. Sie verteilen sich auf Verwaltungsgebühren mit 7.018.400,17 € (davon für das Produkt Zulassung 3.662.411,32 €), Benutzungsgebühren mit 17.862.746,34 € (davon für den Rettungsdienst 8.143.594,41 € und für die 44 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Abfallentsorgung 9.711.152,24 €), und ähnliche Entgelte mit 4.647.316,41 € (davon Elternbeiträge bei den Kindertageseinrichtungen mit 3.968.240,99 €). Darüber hinaus sind hier die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten für den Gebührenausgleich, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung aus Vorjahren entstanden sind, mit einem Betrag von 582.586,13 € für die Abfallentsorgung enthalten. Ursprünglich geplant war eine Auflösung von Sonderposten in Höhe von insgesamt 3.625.400,00 €, wovon ein Betrag von 1.500.000 € für den Rettungsdienst vorgesehen waren. Ebenfalls hier geplant waren Entgelte aus Stromverkauf in Höhe von 640.000 €, die aber korrekterweise als Erträge aus Verkauf verbucht wurden (siehe 1.1.5). 3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 1.403.500,77 €. Davon entfallen im Wesentlichen 1.249.867,38 € auf Erträge aus Verkauf (davon 573.785,91 € aus Stromverkauf) und 123.803,67 € auf Mieten und Pachten. 3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen In den in 2010 abgerechneten Kostenerstattungen und Kostenumlagen von 12.949.084,34 € sind die Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (5.331.509,72 €) sowie diverse Erstattungsleistungen von Land, Gemeinden, Bund und Sonstigen (7.617.574,62 €) enthalten. 3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Die Position umfasst mit 13.241.277,06 € u.a. Erträge aus Bußgeldverfahren (3.436.472,44 €), den Ertrag aus der abfallrechtlichen Zinsverpflichtung (2.197.585,61 €) sowie Erträge aus der Wertveränderung von Forderungen (6.309.200,00 €). Bei letzterem handelt es sich um die Ausbuchung des größten Teils der Wertberichtigung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 eingestellt wurde. Die Erträge aus der Zinsverpflichtung Abfalldeponie Strempt und die Ausbuchung der Wertberichtigung waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2010 nicht absehbar und konnten daher nicht geplant werden (siehe hierzu auch 1.2.6). Entgegen der ursprünglichen Planung (2.871.600 €) erfolgt keine Inanspruchnahme der Rückstellung „Abfalldeponie Strempt“. 45 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen Zu aktivierende Eigenleistungen betrafen in 2010 folgende Produkte: Zeile 8 - Aktivierte Eigenleistungen 542 01 Kreisstraßen 537 04 Stilllegung und Nachsorge 111 19 Immobilienmanagement Summe JR 2009 JR 2010 HH 2010 Diff. 122.179,12 116.775,52 0,00 5.403,60 122.179,12 319.522,67 105.752,27 209.515,40 4.255,00 319.522,67 60.000 50.000 0 10.000 60.000 + 259.522,67 + 55.752,27 + 209.515,40 - 5.745,00 + 259.522,67 Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 319.522,67 €, der den Herstellungskosten der aktivierten Vermögensgegenstände zugeschrieben und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. 3.2 Ordentliche Aufwendungen 3.2.1 Personalaufwendungen Eine detaillierte Aufstellung des Personalaufwandes in 2010 getrennt nach Beamten und tariflich Beschäftigten enthält die folgende Tabelle: JR 2009 JR 2010 HH 2010 Diff. 5.251.902,09 5.022,36 260.569,59 345.170,16 105,94 1.588.693,00 305.620,00 7.757.083,14 5.306.393,05 5.829,71 262.476,43 321.587,57 1.520,80 1.775.341,00 598.824,00 8.271.972,56 5.427.400 5.100 0 339.000 800 1.340.000 438.000 7.550.300 - 121.006,95 + 729,71 + 262.476,43 - 17.412,43 + 720,80 + 435.341,00 + 160.824,00 + 721.672,56 Beschäftigte Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte Zuführung Rückstellung Altersteilzeit Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte Beschäftigungsentgelt Zivildienstleistende Honorare Dozenten Feuerwehrlehrgänge Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifl. Besch. Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonst. Besch. Beiträge GUV Summe Beschäftigte 18.726.974,68 187.830,32 466.808,95 100.124,86 11.123,25 1.354.893,78 6.813,03 3.618.805,80 42.681,27 92.397,07 24.608.453,01 Summe Zeile 11 32.365.536,15 Beamte Dienstaufwendungen Aufwandsentschädigung LR / AV Zuführung Rückstellung Prozessrisikio Sonderzuwendung Beihilfen Gesundheitsvorsorge Zuführung Pensionsrückstellung Zuführung Beihilferückstellung Summe Beamte 46 Diff. 10/09 - 5,1% + 90,1% + 32,5% + 36,7% + 9,6% + 54.490,96 + 807,35 + 1.906,84 - 23.582,59 + 1.414,86 + 186.648,00 + 293.204,00 + 514.889,42 19.233.366,35 524.505,76 513.243,28 83.884,04 14.109,75 1.578.298,44 11.600,84 3.732.752,82 53.893,29 99.858,64 25.845.513,21 20.247.900 - 1.014.533,65 - 5,0% 0 + 524.505,76 451.100 + 62.143,28 + 13,8% 118.600 - 34.715,96 - 29,3% 15.000 - 890,25 - 5,9% 1.336.600 + 241.698,44 + 18,1% 8.400 + 3.200,84 + 38,1% 3.962.200 - 229.447,18 - 5,8% 36.800 + 17.093,29 + 46,4% 93.000 + 6.858,64 + 7,4% 26.269.600 - 424.086,79 - 1,6% + 506.391,67 + 336.675,44 + 46.434,33 - 16.240,82 + 2.986,50 + 223.404,66 + 4.787,81 + 113.947,02 + 11.212,02 + 7.461,57 + 1.237.060,20 34.117.485,77 33.819.900 + 1.751.949,62 + 297.585,77 - 2,2% + 14,3% + 0,9% Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.2.2 Versorgungsaufwendungen Der Versorgungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen: Beiträge Versorgungskasse Beamte Beiträge Versorgungskasse Beamte (KKM) Zuführung Rückstellung Prozessrisiko Beihilfen Versorgungsempfänger Summe Zeile 12 JR 2009 JR 2010 HH 2010 3.534.361,00 140.000,00 183.849,88 672.872,56 4.531.083,44 2.660.068,00 150.000,00 183.867,59 934.069,74 3.928.005,33 2.330.000 150.000 0 690.000 3.170.000 Diff. Diff. 10/09 + 330.068,00 + 14,2% + 0,00 + 0,0% + 183.867,59 + 244.069,74 + 35,4% + 758.005,33 + 23,9% - 874.293,00 + 10.000,00 + 17,71 + 261.197,18 - 603.078,11 Entgegen der Haushaltsplanung erhöhten sich die Beiträge zur Versorgungskasse Beamte um 330.068,00 € und die für Beihilfen der Versorgungsempfänger um 244.069,74 €. 3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Diese Position mit 29.745.777,18 € lässt sich wie folgt aufschlüsseln: Zeile 13 - Sach- und Dienstleistungsaufwand Unterhaltung unbewegl. Vermögen davon: InvföG Abfallverbrennung Erstattungen f. Aufw. an Dritte davon: Zulassung Bewirtschaftung Unterhaltung bewegl. Vermögen davon: Haltung von Fahrzeugen Rettungsdienst - Drittleistungen Schülerbeförderung Sonstiges Summe Zeile 13 JR 2009 JR 2010 26.544.078,04 5.210.236,05 169.885,87 7.551.334,18 3.092.383,11 598.867,35 2.331.083,14 2.311.399,07 1.497.780,23 2.406.549,38 1.460.167,98 2.180.925,13 26.544.078,04 29.745.777,18 7.332.312,39 2.332.866,14 7.548.684,16 3.812.712,62 1.347.655,00 2.289.215,57 2.542.499,93 1.712.056,80 2.457.302,70 1.391.242,25 2.371.807,56 29.745.777,18 HH 2010 Diff. Diff. 10/09 32.711.000 - 2.965.222,82 9.391.900 - 2.059.587,61 3.608.000 - 1.275.133,86 8.077.500 - 528.815,84 3.039.900 + 772.812,62 460.000 + 887.655,00 2.442.900 - 153.684,43 2.555.000 - 12.500,07 1.650.900 + 61.156,80 2.565.000 - 107.697,30 1.409.000 - 17.757,75 3.229.800 - 857.992,44 32.711.000 - 2.965.222,82 - 9,1% + 3.201.699,14 - 21,9% + 2.122.076,34 - 35,3% + 2.162.980,27 - 6,5% - 2.650,02 + 25,4% + 720.329,51 + 193,0% + 748.787,65 - 6,3% - 41.867,57 - 0,5% + 231.100,86 + 3,7% + 214.276,57 - 4,2% + 50.753,32 - 1,3% - 68.925,73 - 26,6% + 190.882,43 - 9,1% + 3.201.699,14 3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen Die bilanziellen Abschreibungen betragen insgesamt 8.316,341,26 €. Sie verteilen sich auf Abschreibungen auf Sachanlagen (1.856.397,92 €), Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (2.178.686,60 €), Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen (4.274.705,74 €) sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen (6.551,00 €). Entgegen der ursprünglichen Planung erhöhten sich die Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (543.986,80 €) und verminderten sich die Abschreibungen auf Sachanlagen (548.202,08 €). Insgesamt ergibt sich entgegen der ursprünglichen Planung ein Anstieg um 53.441,26 € (+0,6 %). 47 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen wie folgt auf die Produkte: Zeile 14 - Abschreibungen 126 01 Gefahrenabwehr 542 01 Kreisstraßen 545 01 Winterdienst 111 17 EDV 111 19 Immobilienmanagement 111 09 Zentrale Dienste 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 231 02 Berufskolleg Eifel 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 537 01 Abfallentsorgung Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 14 JR 2009 JR 2010 HH 2010 Diff. 8.102.205,99 198.370,07 4.477.413,00 53.079,46 190.195,86 1.634.865,00 80.961,00 131.381,46 54.884,43 267.820,00 48.354,00 823.269,50 7.960.593,78 141.612,21 8.316.341,26 201.578,58 4.496.352,21 42.880,57 332.263,98 1.644.181,03 88.351,17 97.965,65 42.271,52 292.299,02 90.761,14 813.046,94 8.141.951,81 174.389,45 8.262.900 94.700 4.349.600 26.000 500.000 1.641.100 51.500 89.500 44.900 279.400 84.500 879.400 8.040.600 222.300 + 53.441,26 + 106.878,58 + 146.752,21 + 16.880,57 - 167.736,02 + 3.081,03 + 36.851,17 + 8.465,65 - 2.628,48 + 12.899,02 + 6.261,14 - 66.353,06 + 101.351,81 - 47.910,55 98,3% 97,9% 97,3% Anteil Einzelprodukte an Zeile 14 Diff. 10/09 + 0,6% + 112,9% + 3,4% + 64,9% - 33,5% + 0,2% + 71,6% + 9,5% - 5,9% + 4,6% + 7,4% - 7,5% + 1,3% + 214.135,27 + 3.208,51 + 18.939,21 - 10.198,89 + 142.068,12 + 9.316,03 + 7.390,17 - 33.415,81 - 12.612,91 + 24.479,02 + 42.407,14 - 10.222,56 + 181.358,03 3.2.5 Transferaufwendungen Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 119.752.319,07 €. Davon entfallen im Wesentlichen 48.005.478,76 € auf Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, 15.318.071,15 € auf Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen, 17.076.743,07 € auf Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen, 34.181.050,00 € auf die Landschaftsumlage, 2.210.202,68 € auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie 1.104.252,70 € Investitionspauschalen für Pflegeeinrichtungen. Überblick: Zeile 15 - Transferaufwand Landschaftsumlage 311 01 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) 311 05 Pflegewohngeld (PfG NW) 311 08 Grundsicherungsleistungen nach SGB XII 343 01 Leistungen bei Krankheit (SGB XII) 343 02 Leistungen bei Behinderung (SGB XII) 343 03 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII) 341 01 Unterhaltsvorschussleistungen 361 01 Tagespflege 363 09 Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder Rest Soziales Rest Jugend Zwischensumme Soziales, Jugend & Landschaftsumlage Einmalige Zuweisung an Gemeinden 547 02 Verkehrsunternehmen KDVZ-Umlage 552 01 Natur- und Landschaftsschutz Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 15 Anteil Einzelprodukte an Zeile 15 48 JR 2009 JR 2010 HH 2010 Diff. Diff. 10/09 105.274.907,96 35.092.923,00 1.099.935,04 4.779.370,41 5.949.696,58 1.087.366,98 1.127.128,17 5.602.931,50 1.830.306,00 207.401,90 2.433.629,46 12.639.579,59 25.611.812,84 966.426,61 968.419,22 99.396.927,30 0,00 2.790.000,00 783.860,73 456.622,00 103.427.410,03 1.847.497,93 119.752.319,07 34.181.050,00 1.153.110,94 5.006.013,57 5.810.767,22 824.943,35 1.248.046,16 5.613.576,37 2.210.202,68 681.176,29 2.732.171,29 14.278.180,44 27.222.099,71 1.056.477,53 1.034.497,37 103.052.312,92 10.720.917,03 2.831.634,85 730.725,33 469.625,00 117.805.215,13 1.947.103,94 108.144.000 34.181.000 1.110.000 4.950.000 6.044.000 907.000 1.083.500 5.712.100 1.965.000 691.800 2.380.000 12.761.000 27.784.100 989.000 1.125.200 101.683.700 0 3.000.000 797.000 475.400 105.956.100 2.187.900 + 11.608.319,07 + 50,00 + 43.110,94 + 56.013,57 - 233.232,78 - 82.056,65 + 164.546,16 - 98.523,63 + 245.202,68 - 10.623,71 + 352.171,29 + 1.517.180,44 - 562.000,29 + 67.477,53 - 90.702,63 + 1.368.612,92 + 10.720.917,03 - 168.365,15 - 66.274,67 - 5.775,00 + 11.849.115,13 - 240.796,06 + 10,7% + 14.477.411,11 + 0,0% - 911.873,00 + 3,9% + 53.175,90 + 1,1% + 226.643,16 - 3,9% - 138.929,36 - 9,0% - 262.423,63 + 15,2% + 120.917,99 - 1,7% + 10.644,87 + 12,5% + 379.896,68 - 1,5% + 473.774,39 + 14,8% + 298.541,83 + 11,9% + 1.638.600,85 - 2,0% + 1.610.286,87 + 6,8% + 90.050,92 - 8,1% + 66.078,15 + 1,3% + 3.655.385,62 + 10.720.917,03 - 5,6% + 41.634,85 - 8,3% - 53.135,40 - 1,2% + 13.003,00 98,2% 98,4% 98,0% Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Zu erwähnen ist auch die Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungen aus gewährten Investitionszuwendungen (1.225.111,61 €), denen wie oben bereits erwähnt (siehe Nr. 1.1.2) Erträge von 781.765,01 € gegenüberstehen. Auflösung ARAP aus gewährten Investitionszuweisungen 281 01 Kultur (Römertherme Zülpich) 365 01 Kindergärten 547 01 ÖPNV 554 02 Natur- und Landschaftsschutz 571 04 Strukturentwicklung Summe 281 01 365 01 547 01 554 02 571 04 Summe JR 2009 JR 2010 HH 2010 Diff. 8.743,00 885.483,00 322.423,00 0,00 0,00 1.216.649,00 14.987,43 891.658,54 317.805,64 660,00 0,00 1.225.111,61 15.000 1.087.800 290.200 0 370.100 1.763.100 - 12,57 - 196.141,46 + 27.605,64 + 660,00 - 370.100,00 - 537.988,39 Kultur (Römertherme Zülpich) Kindergärten ÖPNV Natur- und Landschaftsschutz Strukturentwicklung ARAP 14.987,43 891.658,54 317.805,64 660,00 0,00 1.225.111,61 PRAP 0,00 463.789,93 317.975,08 0,00 0,00 781.765,01 Diff. + 14.987,43 + 427.868,61 - 169,44 + 660,00 + 0,00 + 443.346,60 Wie bereits unter Punkt 1.1.1 erläutert, erhielt der Kreis Euskirchen eine Nachzahlung des Landes aus Wohngeldersparnis für die Jahre 2007 bis 2009. Aufgrund des späten Zeitpunktes der Regelung hat der Kreistag am 15.12.2010 einen Beschluss über die Verwendung des Nachteilsausgleichs, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Höhe nach bekannt war, gefasst (siehe V 130/2010 sowie Z 2 / V 130/2010). Die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen erhielten demzufolge kurz vor Jahresende eine einmalige Zuweisung in Höhe von 10,7 Mio. €. 3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen Dieser Position werden alle Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zugeordnet, die nicht zu den bisher genannten Aufwandspositionen zählen. Insgesamt beliefen sich die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in 2010 auf 37.661.055,49 €. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Kosten der Unterkunft (22.809.463,31 €) sowie die einmaligen Leistungen nach dem SGB II (756.656,47 €), die aufgrund von Vorgaben der Landesstatistik nicht unter Transferaufwand zu buchen sind, und die Wertveränderung von Forderungen (6.259.700,00 € abzgl. vorher nicht ausgebuchter Wertveränderung = 5.813.600,00 €). Die Aufwendungen aus der Wertveränderung waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2010 von der Buchungssystematik her nicht absehbar und konnten daher in dieser Höhe nicht berücksichtigt werden. 49 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Die Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar: brutto 31.12.2009 Wertber. 2009 netto 31.12.09 brutto 31.12.2010 Wertber. 2010 netto 31.12.10 5.947 T€ -818 T€ 5.129 T€ 4.885 T€ -409 T€ 4.476 T€ 16 T€ 0 T€ 15 T€ 5 T€ 0 T€ 5 T€ Forderungen aus Transferleistungen 5.488 T€ -2.856 T€ 2.632 T€ 5.911 T€ -2.903 T€ 3.008 T€ Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 3.386 T€ -45 T€ 3.342 T€ 4.129 T€ -27 T€ 4.102 T€ Privatrechtliche Forderungen 4.769 T€ -3.037 T€ 1.732 T€ 4.042 T€ -2.920 T€ 1.122 T€ 19.605 T€ -6.755 T€ 12.850 T€ 18.972 T€ -6.260 T€ 12.712 T€ Forderungen Gebühren Steuern Summe (Rundungsdifferenzen in der Summenzeile) Überblick Zeile 16: Zeile 16 - Sonstiger ordentlicher Aufwand KdU und einmalige Leistungen nach dem SGB II Abfallrechtliche Zinsverpflichtung Ausbildung Fortbildung Aufwendungen für ehrenamtl. und sonstige Tätigkeit Fraktionszuwendungen Wahlkosten Aufwand aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden Geschäftsaufwendungen Versicherungsbeiträge Steuern Mitgliedsbeiträge Einstellung in Sonderposten Gebührenausgleich Dienstreisen Dienst- und Schutzkleidung Mieten Wertberichtigungen Weitere Wertveränderungen Schwerbehindertenangelegenheiten: Gutachten Zwischensumme Einzelpositionen Rest Zeile 16 Anteil Einzelpositionen an Zeile 16 JR 2009 JR 2010 37.158.930,51 22.746.729,21 2.217.801,19 18.567,87 188.723,73 396.108,12 217.584,18 378.525,47 1,00 970.590,57 264.420,25 426.890,46 195.216,51 351.488,36 266.496,65 121.197,48 169.380,40 6.755.300,00 713.787,30 0,00 36.398.808,75 760.121,76 37.661.055,49 23.566.119,78 2.197.585,61 43.405,69 165.366,52 455.401,95 245.043,91 134.867,67 646.014,40 1.075.833,21 285.543,62 246.818,72 196.686,95 352.391,65 260.371,45 105.754,23 330.572,26 5.813.600,00 702.870,56 227.781,93 37.052.030,11 609.025,38 98,0% 98,4% HH 2010 Diff. 31.078.500 + 6.582.555,49 23.700.000 - 133.880,22 2.200.000 - 2.414,39 56.000 - 12.594,31 292.500 - 127.133,48 491.100 - 35.698,05 241.700 + 3.343,91 100.000 + 34.867,67 0 + 646.014,40 1.056.800 + 19.033,21 281.100 + 4.443,62 254.400 - 7.581,28 200.900 - 4.213,05 50.100 + 302.291,65 293.100 - 32.728,55 143.800 - 38.045,77 374.000 - 43.427,74 200.000 + 5.613.600,00 0 + 702.870,56 165.000 + 62.781,93 30.100.500 + 6.951.530,11 978.000 - 368.974,62 Diff. 10/09 + 21,2% - 0,6% - 0,1% - 22,5% - 43,5% - 7,3% + 1,4% + 34,9% + 1,8% + 1,6% - 3,0% - 2,1% + 603,4% - 11,2% - 26,5% - 11,6% + 2806,8% + 38,0% + 502.124,98 + 819.390,57 - 20.215,58 + 24.837,82 - 23.357,21 + 59.293,83 + 27.459,73 - 243.657,80 + 646.013,40 + 105.242,64 + 21.123,37 - 180.071,74 + 1.470,44 + 903,29 - 6.125,20 - 15.443,25 + 161.191,86 - 941.700,00 - 10.916,74 + 227.781,93 96,9% Aufwendungen, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen in bilanzielle Sonderposten für den Gebührenausgleich entstehen. ergaben sich in 2010 lediglich in der kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst in Höhe von 253.903,37 €. Weiterhin wurde in den Sonderposten für den Gebührenausgleich Rettungsdienst ein Betrag von 98.488,28 € eingestellt, der sich aus der Verzinsung des Sonderpostenbestandes ergibt. Ebenfalls hier enthalten ist der Aufwand aus der Veräußerung der Nebenstelle Schleiden in Höhe von 646.014,40 €, dem ein Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 153.598,88 € gegenübersteht. 50 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 3.3 Finanzergebnis 3.3.1 Finanzerträge Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt 6.570.020,97 €. Sie verteilen sich im Wesentlichen auf Zinserträge von Kreditinstituten (4.744.767,76 €), Gewinnanteile aus Beteiligungen (1.496.778,21 €) sowie Erträge aus Wertpapieren (328.475,00 €). Von den Zinserträgen entfallen 8.200,18 € auf die Anlage von Liquiditätsbeständen des BgA Verkehrsunternehmen. Überblick: Zeile 19 - Finanzerträge Zinserträge Beteiligungsertrag ene Beteiligungsertrag EUGEBAU Beteiligungsertrag Radio Euskirchen Beteiligungsertrag RWE AG JR 2009 JR 2010 HH 2010 Diff. 8.616.205,70 6.548.568,44 1.492.119,76 129.582,00 18.043,54 422.325,00 6.570.020,97 4.744.767,76 1.350.316,59 129.582,00 16.879,62 328.475,00 6.721.200 5.000.000 1.250.000 129.600 13.000 328.500 - 151.179,03 - 255.232,24 + 100.316,59 - 18,00 + 3.879,62 - 25,00 Diff. 10/09 - 2,2% - 5,1% + 8,0% - 0,0% + 29,8% - 0,0% - 2.046.184,73 - 1.803.800,68 - 141.803,17 + 0,00 - 1.163,92 - 93.850,00 3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Diese Aufwandsposition von insgesamt 5.591,68 € entspricht den Darlehenszinsen für ein Landesdarlehen. 3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Im Haushaltsjahr 2010 sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden. 3.5 Haftungsverhältnisse Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hat der Kreis Euskirchen Bürgschaften für Darlehen seiner Beteiligungsgesellschaften sowie für eine kreisangehörige Kommune übernommen. Die Gesamtsumme der Darlehensbestände beläuft sich zum 31.12.2010 auf insgesamt 16.543.204,00 €. Dieser Gesamtbestand ist auch im Verbindlichkeitenspiegel (Teil VII) ausgewiesen. 51 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung Unter Berücksichtigung der beim Kreis Euskirchen vorliegenden Informationen ist mit einer Inanspruchnahme des Kreises Euskirchen durch die Gläubiger nicht zu rechnen. Daher waren zum 31.12.2010 aus den Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften keine Beträge zu passivieren. 3.6 Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses 2010 Das Jahr 2010 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.719.825,71 € ab. Es wird vorgeschlagen, hiervon den Teilbetrag von 1.482.643,10 gemäß § 75 Abs.3 Satz 4 GO der Ausgleichsrücklage und den Restbetrag von 2.237.182,61 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Überschuss wird entsprechend § 41 Abs. 4 GemHVO in der Schlussbilanz zum 31.12.2010 unter dem Passivposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag offen ausgewiesen. 52 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung 4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Die investive Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen von liquiden Mitteln nach und bildet im Jahresabschluss die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung ab. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit: SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 2010 - BEDARFSPRODUKTE 537 04 - Stilllegung und Nachsorge 947.395,89 23% 542 01 - Neubau und Unterhaltung von Straßen 760.228,98 18% Sonstige 290.972,11 7% 231 01 - Thomas-EßerBerufskolleg 182.797,89 5% 111 17 - TUIV 670.169,36 16% 537 01 - Beseitigung und Verwertung von Abfällen 205.239,71 5% 571 04 - Strukturentwicklung 249.468,19 6% 127 01 - Notfallrettung 326.531,53 8% 127 02 - Krankentransport 506.903,66 12% Im Folgenden werden die bedeutsamen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen aus dem investiven Bereich (Zeile 18 bis 29) erläutert. 53 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung 4.1 Investive Einzahlungen Überblick investive Einzahlungen: Einzahlungen investiv Zeile 18 - Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen Zeile 19 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Zeile 22 - Sonstige Investitionseinzahlungen Summe JR 2009 JR 2010 HH 2010 4.818.715,30 89.610,11 43.897,35 4.952.222,76 6.300.120,16 266.597,28 16.180,42 6.582.897,86 14.304.000 46.000 398.000 14.748.000 Diff. Erfüllungsgrad - 8.003.879,84 + 220.597,28 - 381.819,58 - 8.165.102,14 44% 580% 4% 45% Diff. 10/09 + 1.481.404,86 + 176.987,17 - 27.716,93 + 1.630.675,10 Einzahlungen investiv (T€) JR 2009 0 1.000 JR 2010 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 4.819 Zeile 18 - Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen 6.300 90 Zeile 19 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 267 44 Zeile 22 - Sonstige Investitionseinzahlungen 16 Enthalten in Zeile 18 sind unter anderem die Zuwendungen aus Kreisstraßenbaumaßnahmen (rd. 1,5 Mio. €), Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagesstätten (rd. 2,7 Mio. €) sowie die nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW gewährten investiven Pauschalen in Höhe von rd. 1,6 Mio. €. Zeile 18 - Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen 542 01 Kreisstraßen 547 01 ÖPNV-Aufgabenträger 365 01 Kindertageseinrichtungen 612 02 GFG-Pauschalen 571 04 Strukturentwicklung Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 18 Anteil Einzelprodukte an Zeile 18 54 JR 2009 JR 2010 HH 2010 4.818.715,30 2.458.000,00 242.282,51 301.885,00 1.481.045,77 260.440,93 4.743.654,21 75.061,09 6.300.120,16 1.466.000,00 60.210,51 2.742.963,00 1.566.945,32 444.656,70 6.280.775,53 19.344,63 14.304.000 4.335.000 200.000 4.033.000 1.521.000 4.061.000 14.150.000 154.000 98,4% 99,7% 98,9% Diff. Erfüllungsgrad - 8.003.879,84 - 2.869.000,00 - 139.789,49 - 1.290.037,00 + 45.945,32 - 3.616.343,30 - 7.869.224,47 - 134.655,37 44% 34% 30% 68% 103% 11% Diff. 10/09 + 1.481.404,86 - 992.000,00 - 182.072,00 + 2.441.078,00 + 85.899,55 + 184.215,77 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Nennenswerte Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen (Zeile 19) sind durch die Veräußerung der Nebenstelle Schleiden (rd. 147 T€) sowie bei Produkt 537 01 durch den Verkauf eines Umschlagbaggers (45 T€) entstanden. 4.2 Investive Auszahlungen Überblick investive Auszahlungen: Auszahlungen investiv Zeile 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken Zeile 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen Zeile 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Zeile 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Zeile 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Summe JR 2009 JR 2010 54.028,04 3.590.731,49 2.163.406,69 18.300,00 1.114.120,83 6.940.587,05 52.196,11 3.107.320,64 2.360.770,72 17.708,12 2.038.515,48 7.576.511,07 HH 2010 Diff. Erfüllungsgrad 135.000 - 82.803,89 8.311.000 - 5.203.679,36 3.270.000 - 909.229,28 28.000 - 10.291,88 9.055.000 - 7.016.484,52 20.799.000 - 13.222.488,93 39% 37% 72% 63% 23% 36% Diff. 10/09 - 1.831,93 - 483.410,85 + 197.364,03 - 591,88 + 924.394,65 + 635.924,02 Auszahlungen investiv (T€) JR 2009 0 500 JR 2010 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 54 Zeile 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken 52 3.591 Zeile 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 3.107 2.163 Zeile 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2.361 18 Zeile 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 18 1.114 Zeile 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2.039 Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ist festzustellen, dass die Ermächtigungen weitestgehend nicht ausgeschöpft wurden. 55 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Wesentliche Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen: Zeile 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 542 01 Kreisstraßen 537 04 Stilllegung und Nachsorge 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 547 01 ÖPNV-Aufgabenträger Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 25 Anteil Einzelprodukte an Zeile 25 JR 2009 JR 2010 HH 2010 3.590.731,49 3.327.900,41 0,00 2.886,78 2.886,77 57.886,87 3.391.560,83 199.170,66 3.107.320,64 2.041.869,39 932.135,62 1.012,62 0,00 36.463,63 3.011.481,26 95.839,38 8.311.000 6.436.000 1.400.000 5.000 5.000 0 7.846.000 465.000 94,5% 96,9% 94,4% Diff. Erfüllungsgrad -5.203.679,36 - 4.394.130,61 - 467.864,38 - 3.987,38 - 5.000,00 + 36.463,63 - 4.834.518,74 - 369.160,62 37% 32% 67% 20% 0% Diff. 10/09 -483.410,85 - 1.286.031,02 + 932.135,62 - 1.874,16 - 2.886,77 - 21.423,24 Die Zeile 25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – wird vom Kreisstraßenbau dominiert. Insbesondere wurden Auszahlungen für die Maßnahmen K11 Bodenheim (rd. 214 T€), K60 Neubau OD Marmagen (rd. 190 T€), K61 Straßenneubau Manscheid (rd. 203 T€), K67 Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring Kall (rd. 325 T€), K24 Roitzheimer Straße bis L 210 (rd. 559 T€) und den Neubau der Brücke über den Urftsee (rd. 263 T€) vorgenommen. In 2010 wurden zudem auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich die erforderlichen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Deponiegaserfassungssystems fertigstellt (rd. 932 T€). Wesentliche Investitionsauszahlungen bewegliches Vermögen: Zeile 26 - Ausz. für den Erwerb von bewegl. AV 126 01 Gefahrenabwehr 127 01 Notfallrettung 127 02 Krankentransport 111 17 EDV 122 13 Bußgeldverfahren 231 01 Thomas-Eßer-Berufskolleg 231 02 Berufskolleg Eifel 511 03 Geoinformation 537 01 Abfallentsorgung 542 01 Kreisstraßen 545 01 Winterdienst Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 26 Anteil Einzelprodukte an Zeile 26 JR 2009 JR 2010 HH 2010 2.163.406,69 257.554,55 169.861,24 97,02 513.212,96 3.609,87 246.528,52 36.159,00 19.246,78 172.752,86 392.136,99 34.843,44 1.419.022,80 744.383,89 2.360.770,72 66.523,91 345.219,41 513.066,25 670.986,97 545,50 101.918,45 30.683,94 20.005,14 253.489,71 185.599,05 12.850,76 2.002.439,28 358.331,44 3.270.000 150.000 463.000 228.000 1.022.000 1.000 172.000 52.000 20.000 355.000 417.000 48.000 2.463.000 807.000 65,6% 84,8% 75,3% Diff. Erfüllungsgrad -909.229,28 - 83.476,09 - 117.780,59 + 285.066,25 - 351.013,03 - 454,50 - 70.081,55 - 21.316,06 + 5,14 - 101.510,29 - 231.400,95 - 35.149,24 - 460.560,72 - 448.668,56 72% 44% 75% 225% 66% 55% 59% 59% 100% 71% 45% 27% Diff. 10/09 197.364,03 - 191.030,64 + 175.358,17 + 512.969,23 + 157.774,01 - 3.064,37 - 144.610,07 - 5.475,06 + 758,36 + 80.736,85 - 206.537,94 - 21.992,68 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen wurden in Höhe von rd. 2,4 Mio. € geleistet. Im Bereich des Rettungsdienstes wurden diverse Fahrzeugbeschaffungen (RTW/N-KTW) in Höhe von rd. 675 T€ durchgeführt. In der Auszahlungsposition der Kreisstraßen ist die Anschaffung eines LKW mit Ladekran (rd. 155 T€), beim Abfallwirtschaftszentrum die Anschaffung eines Umschlagbaggers (rd. 226 T€) enthalten. Neben Servererweiterungen (rd. 152 T€) wurden bei der EDV diverse Soft- und Hardwaremodule angeschafft. 56 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung Übersicht der Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen: Zeile 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 365 01 Kindertageseinrichtungen 542 01 Kreisstraßen 547 01 ÖPNV-Aufgabenträger 571 04 Strukturentwicklung Zwischensumme Einzelprodukte Rest Zeile 28 Anteil Einzelprodukte an Zeile 28 JR 2009 JR 2010 HH 2010 1.114.120,83 304.916,00 7.800,00 498.355,13 0,00 811.071,13 303.049,70 2.038.515,48 1.305.677,08 0,00 37.000,99 694.000,00 2.036.678,07 1.837,41 9.055.000 4.257.000 45.000 200.000 4.552.000 9.054.000 1.000 72,8% 99,9% 100,0% Diff. Erfüllungsgrad -7.016.484,52 - 2.951.322,92 - 45.000,00 - 162.999,01 - 3.858.000,00 - 7.017.321,93 + 837,41 23% 31% 0% 19% 15% Diff. 10/09 924.394,65 + 1.000.761,08 - 7.800,00 - 461.354,14 + 694.000,00 57 Jahresabschluss 2010 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung 58 Jahresabschluss 2010 Anlagenspiegel V. Anlagenspiegel 59 Jahresabschluss 2010 Forderungsspiegel 60 Jahresabschluss 2010 Forderungsspiegel VI. Forderungsspiegel 61 Jahresabschluss 2010 Forderungsspiegel 62 Jahresabschluss 2010 Verbindlichkeitenspiegel VII. Verbindlichkeitenspiegel 63 Jahresabschluss 2010 Verbindlichkeitenspiegel 64