Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,8 MB
Datum
01.10.2014
Erstellt
03.06.14, 09:14
Aktualisiert
03.06.14, 09:14
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN FINANZEN UND
STEUERUNGSUNTERSTÜTZUNG
JAHRESABSCHLUSS 2010
Jahresabschluss 2010
1 Inhalt
I.
Einleitung ....................................................................................................................................... 5
II.
Ergebnisrechnung 2010 ............................................................................................................... 9
III.
Finanzrechnung 2010 ................................................................................................................. 11
IV.
Bilanz 2010 .................................................................................................................................. 13
1
Bilanzierung und Bewertung ..................................................................................................... 16
2
1.1
ALLGEMEINES ........................................................................................................................ 16
1.2
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN................................................... 16
1.2.1
Anlagevermögen ...............................................................................................................16
1.2.2
Umlaufvermögen ..............................................................................................................17
1.2.3
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................17
1.2.4
Eigenkapital ......................................................................................................................17
1.2.5
Sonderposten....................................................................................................................18
1.2.6
Rückstellungen .................................................................................................................18
1.2.7
Verbindlichkeiten ..............................................................................................................19
1.2.8
Passive Rechnungsabgrenzungsposten ..........................................................................19
Erläuterungen zur Bilanz ........................................................................................................... 19
2.1
AKTIVA................................................................................................................................... 19
2.1.1
Anlagevermögen ...............................................................................................................20
2.1.1.1
Immaterielle Vermögenswerte ................................................................................ 20
2.1.1.2
Sachanlagen ........................................................................................................... 21
2.1.1.3
Finanzanlagen ......................................................................................................... 23
2.1.2
Umlaufvermögen ..............................................................................................................23
2.1.3
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten .............................................................................27
2.2
PASSIVA................................................................................................................................. 29
1
Jahresabschluss 2010
2.2.1
2.2.1.1
Allgemeine Rücklage .............................................................................................. 29
2.2.1.2
Sonderrücklagen ..................................................................................................... 29
2.2.1.3
Ausgleichsrücklage ................................................................................................. 30
2.2.1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2010 .............................................................. 30
2.2.2
Sonderposten für Zuwendungen ............................................................................. 30
2.2.2.2
Sonderposten für den Gebührenausgleich ............................................................. 31
2.2.2.3
Sonstige Sonderposten ........................................................................................... 32
Rückstellungen .................................................................................................................32
2.2.3.1
Pensionsrückstellungen .......................................................................................... 32
2.2.3.2
Rückstellung für Deponie und Altlasten .................................................................. 35
2.2.3.3
Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................... 35
2.2.3.4
Sonstige Rückstellungen......................................................................................... 36
2.2.4
Verbindlichkeiten ..............................................................................................................38
2.2.5
Passive Rechnungsabgrenzung .......................................................................................41
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung ...................................................................................... 42
3.1
ORDENTLICHE ERTRÄGE ......................................................................................................... 42
3.1.1
Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................42
3.1.2
Zuwendungen und allgemeine Umlagen ..........................................................................43
3.1.3
Sonstige Transfererträge ..................................................................................................44
3.1.4
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte .............................................................................44
3.1.5
Privatrechtliche Leistungsentgelte ....................................................................................45
3.1.6
Kostenerstattungen und Kostenumlagen .........................................................................45
3.1.7
Sonstige ordentliche Erträge ............................................................................................45
3.1.8
Aktivierte Eigenleistungen ................................................................................................46
3.2
2
Sonderposten....................................................................................................................30
2.2.2.1
2.2.3
3
Eigenkapital ......................................................................................................................29
ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN .............................................................................................. 46
Jahresabschluss 2010
3.2.1
Personalaufwendungen ....................................................................................................46
3.2.2
Versorgungsaufwendungen ..............................................................................................47
3.2.3
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ...............................................................47
3.2.4
Bilanzielle Abschreibungen ...............................................................................................47
3.2.5
Transferaufwendungen .....................................................................................................48
3.2.6
Sonstige ordentliche Aufwendungen ................................................................................49
3.3
FINANZERGEBNIS.................................................................................................................... 51
3.3.1
Finanzerträge ....................................................................................................................51
3.3.2
Zinsen und ähnliche Aufwendungen ................................................................................51
3.4
AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN.............................................................. 51
3.5
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE ....................................................................................................... 51
3.6
VORSCHLAG ZUR BEHANDLUNG DES JAHRESERGEBNISSES 2010.............................................. 52
4
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung ....................................................................... 53
4.1
INVESTIVE EINZAHLUNGEN ...................................................................................................... 54
4.2
INVESTIVE AUSZAHLUNGEN ..................................................................................................... 55
V.
Anlagenspiegel ........................................................................................................................... 59
VI.
Forderungsspiegel...................................................................................................................... 61
VII. Verbindlichkeitenspiegel ........................................................................................................... 63
VIII. Lagebericht .................................................................................................................................. 65
IX.
Teilergebnisrechnungen .......................................................................................................... 123
X.
Teilfinanzrechnungen ............................................................................................................... 253
3
4
Jahresabschluss 2010
Einleitung
I.
Einleitung
Nach § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) bzw. § 37 Gemeindehaushaltsverordnung
NRW (GemHVO) haben die Gemeinden und Kreise zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus
der
Ergebnisrechnung,
der
Finanzrechnung,
den
Teilrechnungen,
der
Bilanz,
dem
Anhang.
Außerdem ist dem Jahresabschuss gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW bzw. § 37 Abs. 2 GemHVO
NRW
ein
Lagebericht
beizufügen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wird nach § 95 Abs. 3 GO NRW vom Kämmerer aufgestellt und
dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt. Der Landrat leitet den von ihm bestätigten Entwurf innerhalb
von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zu. Soweit er von
dem ihm vorgelegten Entwurf abweicht, kann der Kämmerer dazu eine Stellungnahme abgeben. Wird
von diesem Recht Gebrauch gemacht, hat der Landrat die Stellungnahme mit dem Entwurf dem
Kreistag vorzulegen.
Mit dem Ersten Gesetz zur Weiterentwicklung des NKF (1. NKF- Weiterentwicklungsgesetz - NKFWG)
vom 18. September 2012 wurde im Hinblick auf noch ausstehende Jahresabschlüsse eine
Übergangsregelung in Art. 8 § 4 geschaffen, wonach der Anzeige des Jahresabschlusses des
Haushaltsjahres 2011 die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre beizufügen
sind, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 der GO NRW angezeigt worden sind.
5
Jahresabschluss 2010
Einleitung
Der Kreis Euskirchen macht von dieser Regelung Gebrauch, da die Jahresabschlüsse 2009 und 2010
betroffen sind (siehe Beschluss des Kreistages vom 17.07.2013, V 28/2013).
Der vorliegende Jahresabschluss wird in Folge dessen -wie bereits der Jahresabschluss 2009- in der
vom Landrat nach § 95 Absatz 3 der GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des
Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 beigefügt.
Die Inanspruchnahme dieser Regelung hat zur Folge, dass dieser Abschluss nicht nach § 101 Abs. 8
GO NRW formal durch die Rechnungsprüfung geprüft und dem Landrat keine Entlastung erteilt wird.
Der Kreistag fasst für den vorliegenden Abschluss keine feststellenden Beschlüsse, sondern nimmt
das Rechnungsergebnis lediglich zur Kenntnis.
Die Ergebnisrechnung ist ein Nachweis der dem Haushaltsjahr tatsächlich zuzurechnenden Erträge
und Aufwendungen. Hier werden alle Aufwendungen und Erträge aus den produktorientierten
Teilrechnungen zusammengefasst. Die Erträge und Aufwendungen sind nach § 38 GemHVO getrennt
voneinander nachzuweisen. Aufwendungen dürfen nicht mit Erträgen verrechnet werden, soweit durch
das Gesetz oder die Verordnung nichts anderes zugelassen ist.
Die Finanzrechnung hingegen ist ein Nachweis der tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen
im Haushaltsjahr. Nach § 39 GemHVO sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und
geleisteten Auszahlungen getrennt voneinander nachzuweisen. Auch hier dürfen die Auszahlungen
nicht mit den Einzahlungen verrechnet werden (soweit durch das Gesetz oder Verordnung nichts
anderes zugelassen ist).
Die Teilrechnungen
sind nach § 40 GemHVO
gegliedert
in Teilergebnisrechnung und
Teilfinanzrechnung. Hier werden die in den Teilplänen ausgewiesenen Kennzahlen um tatsächliche
Ist-Zahlen ergänzt. In den Teilrechnungen erfolgt die produktorientierte Zuordnung der Ein- und
Auszahlungen bzw. Erträge und Aufwendungen.
Die Bilanz gibt umfassend Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Kreises. Sie hat
sämtliche Vermögensgegenstände als Anlage- oder Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die
Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Sie unterteilt sich in Aktiv- und
Passivseite. Im Rahmen des Jahresabschlusses bildet die Bilanz das zentrale Element der drei
Rechnungskomponenten.
Im Anhang nach § 44 GemHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
anzugeben.
Die
Positionen
der
Ergebnisrechnung
und
die
in
der
Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und
6
Jahresabschluss 2010
Einleitung
Schätzungen ist zu beschreiben. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die
Sachverhalte beurteilen können.
Gesondert anzugeben und zu erläutern sind nach Abs.2:
1. Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt,
2. die Verringerung der allgemeinen Rücklage und ihre Auswirkungen auf die weitere
Entwicklung des Eigenkapitals innerhalb der auf das abgelaufene Haushaltsjahr bezogenen
mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung,
3. Abweichungen vom Grundsatz der Einzelbewertung und von bisher angewandten
Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden,
4. die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages,
5. die Aufgliederung des Postens „Sonstige Rückstellungen“ entsprechend § 36 Abs. 4 und 5,
sofern es sich um wesentliche Beträge handelt,
6. Abweichungen von der standardmäßig vorgesehenen linearen Abschreibung sowie von der
örtlichen Abschreibungstabelle bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen,
7. noch nicht erhobene Beiträge aus fertiggestellten Erschließungsmaßnahmen,
8. bei Fremdwährungen der Kurs der Währungsumrechnung,
9. die Verpflichtungen aus Leasingverträgen.
Zu 1.:
Es sind keine besonderen Umstände bekannt, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nicht ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermittelt.
Zu 2.:
Der vorliegende Abschluss führt zu keiner Verringerung der allgemeinen Rücklage.
Zu 3.:
In 2010 wurde nicht vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen.
Zu 4.:
Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.3.
Zu 5.:
7
Jahresabschluss 2010
Einleitung
Siehe hierzu weiter unten Abschnitt 2.2.3.4.
Zu 6.:
In 2010 wurde als Abschreibungsmethode nur die lineare Abschreibung gewählt.
Zu 7.:
Der Kreis Euskirchen erhebt keine Erschließungsbeiträge.
Zu 8.:
Es wurden keine Fremdwährungen in den Abschluss 2010 einbezogen.
Zu 9.:
Es sind keine Leasingverträge bekannt, die in den Abschluss 2010 hätten einbezogen werden
müssen.
Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie
alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können und
weitere wichtige Angaben, soweit sie nach Vorschriften der GO NRW oder der GemHVO für den
Anhang vorgesehen sind.
Die zum Stichtag 31.12.2010 bestehenden Haftungsverhältnisse bestehen ausnahmslos aus
gewährten Bürgschaften an beteiligte Gesellschaften des Kreises Euskirchen bzw. in einem Fall aus
einer Bürgschaft, die an die Gemeinde Nettersheim als Bürgschaftsnehmer gewährt wurde (siehe
Übersicht unter Abschnitt 2.2.4).
Gemäß § 44 Abs. 3 GemHVO ist dem Anhang ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein
Verbindlichkeitenspiegel beizufügen.
Nach § 48 GemHVO ist der dem Jahresabschluss beizufügende Lagebericht so zu fassen, dass ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Kreises zum Abschlussstichtag vermittelt wird.
8
Jahresabschluss 2010
Ergebnisrechnung 2010
II.
Ergebnisrechnung 2010
9
Jahresabschluss 2010
Ergebnisrechnung 2010
10
Jahresabschluss 2010
Finanzrechnung 2010
III.
Finanzrechnung 2010
11
Jahresabschluss 2010
Finanzrechnung 2010
12
Jahresabschluss 2010
Bilanz 2010
IV.
Bilanz 2010
- Siehe folgende Seiten –
13
Jahresabschluss 2010
Bilanz 2010
14
Jahresabschluss 2010
Bilanz 2010
15
Jahresabschluss 2010
Bilanzierung und Bewertung
1 Bilanzierung und Bewertung
1.1 Allgemeines
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) gelten für die Haushaltswirtschaft der Kreise die
Vorschriften des 8. Teils der GO NRW entsprechend. Die Vorschriften des Gesetzes über ein Neues
Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG) werden vom
Kreis Euskirchen seit dem 01.01.2009 angewendet. Form und Gliederung der Bilanz, der Ergebnisund Finanzrechnung sowie der produktorientierten Teilrechnungen entsprechen den amtlichen
Mustern für das doppische Rechnungswesen und zu Bestimmungen der GO NRW und der GemHVO
NRW (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW).
Nach § 28 GemHVO sind in einer Inventur zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres die im
wirtschaftlichen Eigentum stehenden Vermögensgegenstände, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur vollständig
aufzunehmen. Dabei ist der Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben
(Inventar). Die Vermögensgegenstände sind mindestens alle drei Jahre durch eine körperliche
Inventur aufzunehmen.
Für den Jahresabschluss 2010 wurde im Thomas-Eßer-Berufskolleg und in der Don-Bosco-Schule
eine körperliche Inventur, in den anderen Gebäuden und Einrichtungen die Inventur als Buch- bzw.
Beleginventur
durchgeführt.
Bei
letzter
Inventurform
werden
Art,
Menge
und
Wert
der
Vermögensgegenstände und Schulden anhand der Buchführung ermittelt.
1.2 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.2.1 Anlagevermögen
In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 wurden die bis zum 31.12.2008 beschafften Anlagegüter mit
dem vorsichtig geschätzten Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung der seither zugegangenen
Anlagegüter erfolgte durchgängig zum Anschaffungswert. Für die bis zum 31.12.2008 zugegangenen
Anlagegüter gelten dabei gemäß § 92 Abs. 3 GO NRW die vorsichtig geschätzten Zeitwerte lt.
Eröffnungsbilanz als Anschaffungskosten. Abnutzbare Anlagegüter wurden entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Die dabei zugrunde gelegten
16
Jahresabschluss 2010
Bilanzierung und Bewertung
Nutzungsdauern richten sich nach den Inventurrichtlinien des Kreises Euskirchen, basierend auf der
amtlichen NKF-Rahmentabelle des Landes. Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wert
von 410 € (netto) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Verbrauch wurde
unterstellt. Ebenso wurde von dem Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 Satz 2 GemHVO NRW,
Vermögensgegenstände mit einem Wert unter 60,00 € (netto) aufwandswirksam zu buchen, Gebrauch
gemacht.
1.2.2 Umlaufvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten nach dem Ergebnis der
Inventur ausgewiesen. Die Forderungen sind zu Nennbeträgen abzüglich der Wertberichtigungen
angesetzt.
Neben
Einzelwertberichtigungen
auf
niedergeschlagene
Forderungen
wurden
Ausfallrisiken und Unsicherheiten durch angemessene Wertberichtigungen, z. T. pauschal,
berücksichtigt. Eine Übersicht der bestehenden Forderungen ergibt sich aus dem Forderungsspiegel.
Als liquide Mittel sind die Sicht- bzw. Geldanlagen bei Banken und Kreditinstituten sowie im
Barmittelbestand vorhandene Kassenbestände ausgewiesen.
1.2.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
angesetzt, die aufwandsmäßig einer bestimmten Zeit nach diesem Tag zuzurechnen sind (§ 42 Abs.1
GemHVO NRW). Geleistete Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen und einklagbaren
Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, wurden ebenfalls als Rechnungsabgrenzungsposten
aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst (§ 43 Abs. 2
GemHVO NRW). Bilanziert wurde der jeweilige Auszahlungsbetrag bzw. Restwert der noch nicht in
Ansatz gebrachten Aufwendungen.
1.2.4 Eigenkapital
Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden
(Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die
Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage und
in den Posten „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" gegliedert.
17
Jahresabschluss 2010
Bilanzierung und Bewertung
1.2.5 Sonderposten
Erhaltene zweckgebundene Zuwendungen für Investitionen wurden als Sonderposten angesetzt und
entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes aufgelöst (§ 43 Abs. 5
GemHVO NRW). Darüber hinaus wurden die Gebührenüberschüsse der kostenrechnenden
Einrichtungen Abfallbeseitigung und Rettungsdienst als Sonderposten für den Gebührenausgleich
ausgewiesen (§ 43 Abs. 6 GemHVO NRW).
1.2.6 Rückstellungen
Nach § 36 Abs. 1 GemHVO NRW müssen Pensionsverpflichtungen nach beamtenrechtlichen
Vorschriften als Rückstellung angesetzt werden. Zu diesen Rückstellungen gehören bestehende
Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltenden Ansprüche nach
dem Ausscheiden aus dem Dienst. Die Berechnung der Bilanzwerte wurde durch die Rheinische
Versorgungskasse
vorgenommen
und
beruht
auf
Echtdaten
anhand
vorläufiger
Dienstzeitberechnungen. Die Daten sowie die Berechnungsmethode wurden durch die Heubeck AG
testiert. Die Pensions- und Beihilferückstellungen wurden dabei nicht pauschal in einer Summe,
sondern personenbezogen ermittelt.
Gemäß § 36 Abs. 2 GemHVO NRW ist eine Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von
Deponien in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und
Nachsorgemaßnahmen zu bilden. Die Ermittlung der Rückstellungshöhe für die Eröffnungsbilanz zum
01.01.2009 in Höhe von 234.116.026 € war durch ein externes, von der Gemeindeprüfungsanstalt
überprüftes Gutachten erfolgt Seitdem ist die Rückstellungshöhe unverändert.
Zum Jahresabschluss 2010 steht die Rückstellung für die Nachsorge der Deponien in unveränderter
Höhe wie im Vorjahr zur Verfügung. Der Betrieb der Einrichtung konnte in 2010 aus den übrigen
ordentlichen Erträgen gedeckt werden.
Für
unterlassene
Instandhaltungen
von
Sachanlagen,
die
den
Bestimmungen
gem.
§ 36 Abs. 3 GemHVO NRW unterliegen, wurden in 2010 neue Rückstellungen passiviert. Darüber
hinaus waren sonstige Rückstellungen zu bilden.
18
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
1.2.7 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Zahlungsbetrag angesetzt und sind als Verpflichtungen
eindeutig quantifizierbar. Einzelheiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.
1.2.8 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden sowohl vor dem Bilanzstichtag eingegangene
Einnahmen angesetzt, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellten als
auch erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die an Dritte weitergeleitet wurden (§ 42 Abs. 3
GemHVO NRW). Analog zur aktiven Rechnungsabgrenzung erfolgt auch hier eine Auflösung
entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung.
2 Erläuterungen zur Bilanz
2.1 Aktiva
Aktive
Rechnungsabgrenzung
21,4 Mio. €
5%
Umlaufvermögen
185,9 Mio. €
41%
Aktiva
Anlagevermögen
247,0 Mio. €
54%
19
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
2.1.1 Anlagevermögen
Der Buchwert des Anlagevermögens betrug zum 31.12.2010 rund 247,0 Mio. €. Gegenüber dem
Anfangsbestand zum 01.01.2010 von 250,3 Mio. € ergaben sich damit Veränderungen von -1,3 %.
Die wesentlichen bestandsverändernden Faktoren des Jahres 2010 werden im Folgenden erläutert.
Im Übrigen ergibt sich die Entwicklung des Anlagevermögens aus dem Anlagenspiegel (siehe unten
Teil V).
Unbebaute Grundstücke
3.821 T€
2%
Bebaute Grundstücke
68.768 T€
28%
Infrastrukturvermögen
95.818 T€
39%
Immaterielle
Vermögensgegenstände
514 T€
0%
Schuldscheindarlehen Laufzeit (1 - 5 Jahre)
7.000 T€
3%
Wertpapiere des
Anlagevermögens
5.313 T€
2%
Beteiligungen
23.969 T€
10%
Anteile an verbundenen
Unternehmen
33.274 T€
13%
Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
1.290 T€
0%
2.1.1.1
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.593 T€
1%
Bauten auf fremdem Grund und
Boden
412 T€
0%
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
Maschinen und technische
216 T€
Anlagen, Fahrzeuge
0%
5.037 T€
2%
Immaterielle Vermögenswerte
Das immaterielle Anlagevermögen belief sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von 513.845,43
€ und stieg damit gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2010 um rd. 20 %. Neben einer Vielzahl
kleinerer
Lizenzen
wurde
unter
anderem
eine
neue
Wiegedatenerfassungssoftware
im
Abfallwirtschaftszentrum (rd. 18 T €), das elektronische Archivierungssystem Optimal Systems in der
Abteilung 62 (rd. 14 T €) sowie ein Softwaremodul (Mechatronik) im Thomas-Eßer-Berufskolleg (rd. 10
T €) erworben.
Den Investitionen im Berichtszeitraum von rd. 262 T€ standen Abschreibungen von rd. 177 T€
gegenüber.
20
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
2.1.1.2
Sachanlagen
Als Sachanlagevermögen wurde zum 31.12.2010 ein Buchwert von insgesamt 176.955.412,77 €
geführt (Bestand 01.01.2010: 180.354.520,45 €). Den Investitionen im Berichtszeitraum von 5,6 Mio. €
standen Abschreibungen von 8,1 Mio. € gegenüber.
In
2010
wurden
neben
einer
Vielzahl
kleinerer
Investitionen
im
Wesentlichen
folgende
Vermögensgegenstände in Betrieb genommen bzw. folgende Aktivierungen durchgeführt:
Art
Vermögensgegenstand
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Erläuterung
Wertansatz in €
Blankenheimerdorf /
Wald- und Forstfläche (Nadelholz)
Schäferberg
11.773
Schaffung zusätzlicher
Klassenräume
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Thomas-EßerThomas-Eßer-Berufskolleg
Berufskolleg
Thomas-Eßer-Berufskolleg
LWL Vernetzung
Gaserfassungssystem
Abfallwirtschaft
68.997
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
189.966
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.161.980
Brücke über den Urftsee (Victor-
Kreisstraße 7 und 17,
Infrastrukturvermögen
Neels-Brücke) und Radweg
Vogelsang
220.059
Infrastrukturvermögen
Neubau OD Bodenheim
Kreisstraße 11
610.451
Infrastrukturvermögen
Neubau OD Marmagen
Kreisstraße 60
430.832
Kreisverkehr Hüttenstraße /
Infrastrukturvermögen
Siemensring, Kall
Kreisstraße 67
342.260
Infrastrukturvermögen
Böschungssicherung
Kreisstraße 7
120.825
div. Grundstücke im
Rahmen der
StraßenbaumaßInfrastrukturvermögen
Erwerb Grund und Boden
nahmen
33.868
Fahrzeuge (RTW / N-KTW)
Rettungsdienst
675.710
LKW mit Ladekran
Kreisbauhof Schleiden
154.751
Teleradlader
Kreisbauhof Schleiden
65.521
Dienstfahrzeug PKW
Kreisbauhof Schleiden
24.448
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
21
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Umschlagbagger
Abfallwirtschaft
226.695
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Server-Festplatten
EDV
65.808
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Server-Systeme
EDV
86.309
Demgegenüber musste als besonderer Vermögensabgang der Verkauf der Nebenstelle Schleiden
gebucht werden. Der Nettoaufwand durch Sonderabschreibung für Grundstück und Gebäude
abzüglich Verkaufserlös und Auflösung des Sonderpostens betrug rd. 492 T€.
Folgende Maßnahmen befanden sich in 2010 im Bau bzw. in der Fertigstellung. Eine Inbetriebnahme
erfolgte jedoch in 2010 noch nicht.
€
Anlagen im Bau
Rettungsdienst
Beschaffung v. Rettungswagen Abt. 38
43
Rettungsdienst
Umstellung der Leitstelle auf Digitalfunk
2.531
Thomas-EßerBerufskolleg
Herstellung eines Acrylgehäuserechners
Jugendamt
Software PROSOZ
Losheim
Radweg
K1
Neubau OD Kuchenheim
4.111
K7
Neubau OD Gemünd
6.018
K 41
Neubau der Neuhofer Straße Lommersdorf
8.403
K 64
Neubau OD Ingersberg-Eichen / Herstellung Radweg
52.198
K 24
Ausbau Billiger Straße
10.849
K 34
Neubau OD Frohngau
11.030
Mechernich
Neubau Ostring
82.406
K 82
Neubau Kreisverkehre Kölntor / Münstertor
17.575
K 24n
Neubau Ortsumgehung Billig
50.198
K 39
Neubau Schönau / Holzmülheim
25.446
K 44
Neubau OD Wachendorf
25.980
K 61
Brücken- und Straßenbau Manscheid
282.917
K 24
Roitzheimer Straße bis L 210
586.268
Summe
22
415
106.238
46
1.272.673
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
2.1.1.3
Der
Finanzanlagen
Wert
der
Finanzanlagen
belief
sich
zum
Bilanzstichtag
auf
69.555.915,59
€
(Vorjahr: 69.562.258,59 €). Die Veränderung ergibt sich durch folgende wertbeeinflussende
Tatbestände bei den Finanzanlagen:
Anpassung des Stammkapitals der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH im Rahmen der
Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages auf volle Euro unter Beibehaltung der bisherigen
Beteiligungsverhältnisse (+ 208,00 €)
Außerplanmäßige Abschreibung des Beteiligungswertes der Aachener Gesellschaft für
Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT) aufgrund einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung (- 6.551,00 €).
2.1.2 Umlaufvermögen
Als Umlaufvermögen werden die Vermögensgegenstände angesetzt, die dem Geschäftsbetrieb nicht
dauerhaft dienen sollen, sondern zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine sonstige kurzfristige
Nutzung vorgesehen sind.
Das Umlaufvermögen des Kreises Euskirchen setzt sich zum 31.12.2010 wie nachstehend
zusammen:
a) Vorräte
b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
c) Liquide Mittel
261.533,80 EUR
13.363.499,88 EUR
172.251.980,83 EUR
185.877.014,51 EUR
23
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
Vorräte
262 T€
0%
Liquide Mittel
172.252 T€
93%
Öffentlich-rechtliche
Forderungen und Forderungen
aus Transferleistungen
11.591 T€
6%
Privatrechtliche Forderungen
1.122 T€
1%
Sonstige
Vermögensgegenstände
651 T€
0%
Zu a) Vorräte
Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) beliefen sich zum Bilanzstichtag auf einen Buchwert von
insgesamt 261.533,80 €. Dies entspricht einer Verringerung von rd. 73 T€ gegenüber dem Bilanzwert
zum 01.01.2010. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um übliche Schwankungen bei Heizöl-,
Schmier- und Treibstoffbeständen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich bzw. an den kreiseigenen
Tankstellen und um unerhebliche Bestandserveränderungen bei Ge- und Verbrauchsmaterialien der
kostenrechnenden Einrichtungen und der allgemeinen Verwaltung.
Zu b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Unter diesem Bilanzposten sind unter Berücksichtigung der Wertberichtigungen am Bilanzstichtag
gegenüber Dritten bestehende Ansprüche des Kreises Euskirchen ausgewiesen, die sich wie folgt auf
die einzelnen Bilanzpositionen verteilen:
24
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
Veränderung
Forderungen
Wertberich-
+/ -
tigung
€
€
5.129.105,43
-1.062.774,93
-409.500,00
4.475.830,50
408.700,00
15.432,02
-10.353,91
200,00
4.878,11
300,00
2.631.523,87
423.498,20
47.300,00
3.007.722,07
2.903.300,00
3.341.733,07
743.199,44
-17.200,00
4.102.132,51
27.300,00
1.538.536,96
-550.770,45
-116.400,00
1.104.166,51
2.920.000,00
11.888,12
4.352,58
0,00
16.240,70
0,00
172.506,63
-172.506,63
0,00
0,00
0,00
9.231,59
-7.810,21
0,00
1.421,38
100,00
2.724.488,32
-2.073.380,22
0,00
651.108,10
0,00
15.574.446,01
-2.706.546,13
-495.600,00
13.363.499,88
6.259.700,00
Bestand
Forderungsart
nachrichtlich
Veränderung
01.01.2010
€
Bestand
Wertberich-
31.12.2010
tigung zum
€
31.12.2010
€2
I. Öffentlich-rechtliche Forderungen
Gebührenforderungen
Steuerforderungen (Jagdsteuer)
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtlichen
Forderungen
II. Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegenüber verbundenen Unternehmen
gegen Beteiligungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Summe:
In der Position „Gebührenforderungen“ sind u.a. die Forderungen aus dem Rettungsdienst enthalten,
die sich gegenüber dem 31.12.2009 um 1.576.825,23 € reduziert haben. Die allgemeinen
Gebührenforderungen erhöhten sich um 565.080,73 €.
Unter der Position „Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen“ ist ein Betrag von 694.000 € aus
geleisteten Zuweisungen für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren enthalten, der nach
Aktivierung beim Zuwendungsempfänger unter der Position „Aktive Rechnungsabgrenzung“ ausgewiesen werden wird.
Die allgemeinen Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich haben sich um
405.480,20 € reduziert.
Unter den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ sind die Ansprüche zu bilanzieren, die keinem
anderen Bilanzposten zugeordnet werden können. Hier sind die privatrechtlichen antizipativen
Rechnungsabgrenzungsposten (607.420,76 €) auszuweisen, die sich gegenüber dem Jahr 2009 um
368.665,28 € reduziert haben. Des Weiteren sind hier noch nicht zugeordnete Auszahlungen
25
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
(7.623,00 €) enthalten. Im Jahresabschluss 2009 war hierunter u.a. die letzte Abbuchung der Agentur
für Arbeit (1.485.455,26 €) auszuweisen.
In der Bilanz sind nur solche Forderungen auszuweisen, die auch als werthaltig einzustufen sind.
Nicht werthaltige bzw. nicht voll werthaltige Forderungen wurden mit einem Gesamtbetrag von
6.259.700 € wertberichtigt. Die Wertberichtigung wurde durch die Anwendung der Verfahren der
Einzelwertberichtigung (609.600 €), pauschalen Einzelwertberichtigung (5.639.000 €) und Pauschalwertberichtigung (11.100 €) ermittelt. Wie sich die Wertberichtigung auf die einzelnen Forderungsarten
verteilt, kann der vorstehenden Tabelle entnommen werden.
Zur Entwicklung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird im Übrigen auf den
Forderungsspiegel (Teil VI) verwiesen.
Zu c) Liquide Mittel
Der zu bilanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Liquide Mittel
Betrag EUR
Sichteinlagen bei Banken und Kreditinstituten
Kreissparkasse Euskirchen
Postbank Köln
Kreissparkasse Euskirchen -BgA -
6.839.015,39
16.998,37
423.833,80
Sonstige Einlagen
Termingeldanlagen < 6 Monaten
Termingeldanlagen < 6 Monaten -BgATermingeldanlagen > 6 Monaten
Bargeld
Kassenbestand
13.800.000,00
500.000,00
150.600.000,00
72.133,27
172.251.980,83
Die Salden der Sichteinlagen sind zum Stichtag durch Kontoauszüge, die sonstigen Einlagen durch
Saldenbestätigungen der Banken zum Stichtag nachgewiesen. Der Kassenbestand ist durch den
Tagesabschluss der Kreiskasse zum Stichtag belegt.
Berücksichtigt man die unter „Ausleihungen“ bilanzierten Schuldscheindarlehen, ergibt sich im
Hinblick auf den Bestand der Geldanlagen folgendes Bild:
26
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
Schuldscheindarlehen - Laufzeit 1 - 5 Jahre
Schuldscheindarlehen - Laufzeit < 1 Jahr
Termingeldanlage <6 Monate (Kasse)
Termingeldanlage <6 Monate (BgA)
Festgeld
Kassen- und Sichtbestand
31.12.2010
31.12.2009
01.01.2009
Diff.10/09
7.000 T€
7.000 T€
3.500 T€
+ 0 T€
0 T€
0 T€
17.220 T€
+ 0 T€
13.800 T€
4.000 T€
4.500 T€
+ 9.800 T€
500 T€
1.200 T€
2.800 T€
- 700 T€
150.600 T€
146.100 T€
128.525 T€
+ 4.500 T€
7.352 T€
9.683 T€
5.882 T€
- 2.331 T€
179.252 T€
167.983 T€
162.427 T€
+ 11.269 T€
Stand zum 31.10.2010:
Kassen- und Sichtbestand
7.352 T€
4%
Schuldscheindarlehen Laufzeit 1 - 5 Jahre
7.000 T€
4%
Festgeld
150.600 T€
84%
Schuldscheindarlehen Laufzeit < 1 Jahr
0 T€
0%
Termingeldanlage <6 Monate
(Kasse)
13.800 T€
8%
Termingeldanlage <6 Monate
(BgA)
500 T€
0%
2.1.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden angesetzt, wenn Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag
geleistet werden, die erst für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag Aufwand darstellen. Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten zum 31.12.2010 setzen sich wie folgt zusammen:
27
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
Aktive
Rechnungsabgrenzungsposten
Bestand
01.01.2010
€
Zugang
Abgang
€
€
Bestand
31.12.2010
€
Veränderung
+/ €
Wertaufhellung allg. (Januar-Besoldung
Beamte, SGB II, …)
3.364.685
4.942.202
3.409.513
4.897.375
1.532.689
Fahrzeugförderung ÖPNV
1.528.380
15.636
299.344
1.244.671
- 283.708
14.423.202
1.305.677
891.659
14.837.221
414.019
Förderung von Kindertagesstätten
Sonstige ARAP (u.a. Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse, Römertherme
Zülpich)
Summe
437.675
79.726
86.055
431.346
- 6.329
19.753.942
6.343.241
4.686.570
21.410.613
1.656.671
Für die investiven Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen und für Fahrzeugförderungen ÖPNV hat
der Kreis selbst investive Förderungen erhalten. Diese sind zum Stichtag 31.12.2010 auf der
Passivseite nachgewiesen (s. hierzu unter Nr. 2.2.5).
28
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
2.2 Passiva
Passive
Rechnungsabgrenzung
10,7 Mio. €
2%
Eigenkapital
Verbindlichkeiten 23,7 Mio. €
11,3 Mio. €
5%
3%
Sonderposten
94,3 Mio. €
21%
Passiva
Rückstellungen
314,3 Mio. €
69%
2.2.1 Eigenkapital
Das Eigenkapital wird aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktivseite) und den Schulden
(Verbindlichkeiten und Rückstellungen) unter Einbeziehung der Sonderposten gebildet. Die
Eigenkapitalposition wird in die allgemeine Rücklage, in Sonderrücklagen, die Ausgleichsrücklage
nach § 56 a KrO NRW und in den Posten „Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag" gegliedert.
2.2.1.1
Allgemeine Rücklage
Die Allgemeine Rücklage weist zum Jahresabschluss 2010 gegenüber dem Anfangsbestand am
01.01.2010 einen unveränderten Betrag von 14.301.489,43 € aus.
2.2.1.2
Sonderrücklagen
Als Sonderrücklagen sind zum anderen erhaltene Zuwendungen für Investitionen zu bilanzieren, wenn
der Zuwendungsgeber deren ertragswirksame Auflösung ausgeschlossen hat (§ 43 Abs. 4 Satz 1
29
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
GemHVO NRW). Es ergaben sich in 2010 keine Sachverhalte, die zur Bildung einer
(zweckgebundenen) Sonderrücklage führten.
2.2.1.3
Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage verfügte zum 31.12.2009 über einen Bestand von 7.150.744,72 €.
Vorbehaltlich eines noch zu fassenden Kreistagsbeschlusses (siehe hierzu auch Erläuterungen zu
Punkt 2.2.1.4) wurde der Jahresfehlbetrag 2009 auf Rechnung des Jahres 2010 vorgetragen und
gegen die Ausgleichsrücklage gebucht. Der Abschlusssaldo zum 31.12.2010 beträgt somit
5.668.101,62 €.
2.2.1.4
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2010
Der Jahresüberschuss im Jahresabschluss 2010 beläuft sich auf 3.719.825,71 €. Die Ermittlung des
Überschusses ergibt sich aus dem Saldo der Ergebnisrechnung.
Nach § 75 Abs. 3 GO können der Ausgleichsrücklage Jahresüberschüsse durch Beschluss des
Kreistages zugeführt werden, soweit ihr Bestand nicht den Höchstbetrag von einem Drittel des
Eigenkapitals erreicht hat. Der diesen Höchstbetrag überschreitende Anteil des Überschusses wird
der Allgemeinen Rücklage zugeschrieben.
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Kreistag über die Verwendung des Jahresüberschusses. In
Folge der Entscheidung des Kreistages, von der Übergangsregelung des Art. 8 § 4 des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes –NKFWG- Gebrauch zu machen (KT-Beschluss zu V 28/2013), erfolgt
dieser Beschluss im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Jahres 2011.
2.2.2 Sonderposten
2.2.2.1
Erhaltene
Sonderposten für Zuwendungen
zweckgebundene
Zuwendungen
für
Investitionen
wurden
zum
31.12.2009
mit
74.771.904,02 Euro ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der Zugänge aus Zuwendungen,
insbesondere
aus
dem
Bereich
Kreisstraßenbau,
sowie
der
Abgänge
auf
Sonderposten
(korrespondierend mit der Abschreibung des geförderten Anlagevermögens) beläuft sich der
Endbestand zum 31.12.2010 auf 73.265.125,52 € (- 2 %).
30
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
Wesentliche Zugänge bei Sonderposten für investive Zuwendungen
Ansatz in €
Sonderposten
Sonderposten Infrastrukturvermögen
1.030.000
K 60 - Neubau OD Marmagen
245.000
K 11 - Neubau OD Bodenheim
342.000
K 67 - Kreisverkehr Hüttenstraße / Siemensring Kall
173.000
Brücke über den Urftsee (Victor-Neels-Brücke) und Radweg
270.000
Sonderposten Investitionspauschale
460.514
Sonderposten Feuerschutzpauschale
14.026
Summe:
2.2.2.2
1.504.540
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Der Kreis ist nach der zum Stichtag geltenden Fassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW verpflichtet,
bestehende Kostenüberdeckungen aus Gebührenkalkulationen am Ende des Kalkulationszeitraumes
innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Dies bedeutet, dass die Kostenüberdeckung für den
Kreis nicht frei verfügbar ist, sondern den Gebührenpflichtigen wieder zu Gute kommen muss. Nach §
43 Absatz 6 GemHVO NRW ist hierfür ein Sonderposten anzusetzen.
Zum Jahresabschluss stellen sich die Bestände gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Bestand
Zuführung
Entnahme
31.12.2010
+/-
€
€
€
€
€
9.362.247
0
582.586
8.779.661
-582.586
4.797.462
352.392
0
5.149.854
352.392
14.159.709
352.392
582.586
13.929.515
-230.194
01.01.2010
Einrichtung
Abfallbeseitigung
Rettungsdienst
Summe:
Bestand Veränderung
Die in 2010 entstandenen Gebührenüberschüsse beim Rettungsdienst wurden ergebniswirksam über
die sonstigen ordentlichen Aufwendungen in den Sonderposten eingestellt. Der Fehlbetrag bei der
Abfallbeseitigung wurde über die Auflösung des (Teil-)Sonderpostens ertragswirksam ausgeglichen.
31
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
2.2.2.3
Sonstige Sonderposten
Unter dem Bilanzposten Sonstige Sonderposten werden im Wesentlichen Schenkungen Dritter und
Umstufungen von Infrastrukturvermögen ausgewiesen. In beiden Fällen wird der Kreis wirtschaftlicher
Eigentümer der Vermögensgegenstände und aktiviert diese zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Zum
gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe werden auf der Passivseite entsprechende Sonderposten
gebildet. Analog zur linearen Abschreibung dieses Anlagevermögens erfolgt die Auflösung der
Sonderposten. Umstufungen von Infrastrukturvermögen wurden im Jahr 2010 keine vorgenommen.
2.2.3 Rückstellungen
Nach § 88 GO NRW sind für dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtungen, für
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren oder für bestimmte
Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Die Voraussetzungen für die
Bildung von Rückstellungen regelt § 36 GemHVO NRW.
Soweit zum Bilanzstichtag 31.12.2010 Rückstellungen zu bilden waren, werden diese, soweit sie der
Höhe nach nicht unwesentlich waren, nachstehend näher erläutert.
2.2.3.1
Pensionsrückstellungen
In der Position Pensionsrückstellungen werden neben Versorgungsanwartschaften der Beamten auch
Ansätze für Beihilfen gemäß § 77 des Landesbeamtengesetzes zurückgestellt.
Der versicherungsmathematisch berechnete Rückstellungsbedarf belief sich für die aktiven Beamten
und Pensionäre zum 31.12.2010 auf insgesamt 55.443.690,00 €. Zum 01.01.2010 war noch ein Wert
von insgesamt 54.878.694,00 € ausgewiesen worden (Differenz: 1.772.528,00 €).
Der berechnete Rückstellungsbedarf für Beihilfen belief sich zum Abschlussstichtag 31.12.2010 auf
15.804.113,00 €. Gegenüber dem Anfangsbestand zum 01.01.2010 i. H. v. 15.166.909,00 Mio. €
ergibt sich eine Differenz in Höhe von 637.204,00 €.
Unter Berücksichtigung der auch bei anderen Bilanzpositionen auszuweisenden Anspruchs- oder
Verpflichtungsfälle ergibt sich folgendes Bild:
32
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
Eröffnungsbilanz
31.12.2009
31.12.2010
603.254 €
663.872 €
701.625 €
a) Pensionsverpflichtung
621.200 €
642.527 €
709.566 €
b) Beihilfeverpflichtung
227.498 €
236.321 €
261.493 €
Summe 2.
848.698 €
878.848 €
971.059 €
53.814.891 €
54.878.694 €
55.443.690 €
Aktiva
1.
Erstattungsansprüche gemäß § 107b BeamtVG
2.
Erstattungsansprüche
gemäß
Gesetz
zur
Straffung
der
Behördenstruktur
Passiva
1.
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
2.
Rückstellung für Erstattungsverpflichtungen nach § 107b BeamtVG /
Art. 131 GG / VLVG
3.
120.398 €
354.565 €
357.378 €
Rückstellung für Beihilfeverpflichtungen
14.879.656 €
15.166.909 €
15.804.113 €
netto
67.362.993 €
68.857.448 €
69.932.497 €
ANZAHL PERSONEN AM 31.12.
140
124
120
123
124
Aktive ohne Erstattungen
durch Dritte
100
Pensionäre
80
81
81
79
60
54
49
Witwen, Waisen,
Erstattungsfälle an Dritte
u.a.
50
40
Aktive mit Erstattungen
durch Dritte
20
0
Aktive mit voller Erstattung
durch das Land
6
3
5
4
5
2008
2009
2010
33
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
PENSIONS- UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN, ERSTATTUNGSANSPRÜCHE UND
-VERPFLICHTUNGEN - NETTO (T€) AM 31.12.
40.000
35.874
35.256
34.959
35.000
Aktive ohne Erstattungen
durch Dritte
30.000
24.780
25.000
Pensionäre
23.812
23.239
20.000
Witwen, Waisen,
Erstattungsfälle an Dritte
u.a.
15.000
10.000
8.580
8.494
585
678
9.129
Aktive mit Erstattungen
durch Dritte
5.000
0
Aktive mit voller Erstattung
durch das Land
767
0
0
0
2008
2009
2010
NETTO-PENSIONS- UND BEIHILFERÜCKSTELLUNGEN AM 31.12.
72.000
270
69.932
70.000
268
68.857
267
68.000
266
66.000
264
263
263
64.000
262
62.000
260
60.000
258
2008
34
2009
2010
ANZAHL PERSONEN
T€
67.363
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
2.2.3.2
Rückstellung für Deponie und Altlasten
Die Höhe der Rückstellung beläuft sich unverändert auf dem Anfangsbestand zur Eröffnungsbilanz
bzw. auf dem Stand des Vorjahres bei 234.116.026,00 €.
2.2.3.3
Instandhaltungsrückstellungen
Für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen nach § 36 Abs. 3 GemHVO gelten die in der
GemHVO genannten Bedingungen:
Die Nachholung der Instandsetzung muss konkret beabsichtigt sein,
als bisher unterlassen bewertet werden,
und die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und
wertmäßig beziffert sein.
Die am 01.01.2010 bereits bestehenden Rückstellungen als auch die neuen Instandhaltungsrückstellungen für Maßnahmen, die für das Haushaltsjahr 2010 geplant waren, jedoch nicht realisiert
werden konnten, werden nachfolgend aufgeführt:
Bestand
Bildung
01.01.2010
€
€
Inanspruchnahme
Bestand
Veränderung
+ Auflösung
31.12.2010
+/-
€
€
€
666.109
1.024.623
- 666.109
35.000
-
Kreishaus
KMF-Sanierung
Erneuerung Trinkwasserstation
Erneuerung Bodenbeläge 1. u. 3. OG
Bauliche IT-Sicherheitsmaßnahmen
1.690.732
35.000
106.200
75.700
30.500
- 75.700
50.000
50.000
-
- 50.000
25.000
-
110.000
- 50.000
Thomas-Eßer-Berufskolleg
Gasversorgung Physik-/Chemieräume
25.000
Sanierung von Elektrounterverteilungen
160.000
Brandschutzmaßnahmen Trakt C
48.000
Arbeitssicherheitsmängel PC-Räume 1.02 u. 1.22
15.000
Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle
50.000
48.000
6.500
Fassadensanierung inkl. Ingenieurleistungen
100.000
6.500
345.600
-
- 48.000
15.000
-
-
- 6.500
345.600
345.600
Berufskolleg Eifel
Erneuerung Trinkwassernetz
Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle
170.200
81.200
89.000
- 81.200
7.600
7.600
-
- 7.600
Betonsanierung
85.000
85.000
85.000
Abwasserleitungen/Regenentwässerung Kriechkeller
32.000
32.000
32.000
35
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
Deckenerneuerung in 14 Klassenräumen
21.700
21.700
21.700
Erneuerung Bühnenvorhang Aula
10.000
10.000
10.000
Sanierung von Elektrounterverteilungen
77.400
77.400
77.400
-
Sankt-Nikolaus-Schule
Umrüstung Brandmeldeanlage auf aktuelle Technik
21.000
21.000
21.000
-
-640
25.000
-
25.000
25.000
Hans-Verbeek-Schule
Instandsetzung der Sportgeräte in der Turnhalle
640
640
Burgruine Kronenburg
Felsabsprengung Burgruine Kronenburg
25.000
Sanierung Burgruine Kronenburg
25.000
Infrastrukturvermögen
Instandhaltung Straßen
106.550
Summe:
2.2.3.4
2.339.872
774.250
1.035.749
106.550
106.550
-
-
2.078.373
- 261.499
Sonstige Rückstellungen
Unter dem Bilanzposten „Sonstige Rückstellungen“ sind die Rückstellungen für andere als die zuvor
benannten ungewissen Verbindlichkeiten anzusetzen.
Die Fortschreibung der im vorangegangenen Jahresabschluss gebildeten Rückstellungen entwickelte
sich im Haushaltsjahr 2010 wie folgt:
Bestand
Zugang Inanspruchnahme
01.01.2010
+ Auflösung
31.12.2010
Bestand Veränderung
+/-
€
€
€
€
€
1.329.110,64
183.910,39
161.688,78
1.351.332,25
22.221,61
b) Rückstellung für Überstunden
760.190,45
100.424,43
85.410,17
775.204,71
15.014,26
c) Rückstellung für Altersteilzeit
288.439,06
524.505,76
112.151,45
700.793,37
412.354,31
125.000,00
125.000,00
-
250.000,00
125.000,00
2.521.324,23
446.344,02
-
2.967.668,25
446.344,02
354.565,00
2.813,00
-
357.378,00
2.813,00
Rückstellung
a) Rückstellung für Urlaub
d) Rückstellung für Forderungen
nach dem
Einheitslastenabrechnungsgesetz
e) Rückstellung Prozessrisiko
Sonderzuwendung
f) Rückstellung nach § 107b
BeamtVG
36
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
g) Rückstellung
Niederschlagswassergebühr
240.197,71
140.366,99
-
380.564,70
140.366,99
63 Baasem - Berk
50.000,00
-
-
50.000,00
-
Summe:
5.668.827
1.523.365
359.250
6.832.941
1.164.114
h) Rückstellung
Rückbauverpflichtung Kreisstraße
zu a) und b)
Hier handelt es sich um betriebsgewöhnliche unterjährige Zu- und Abgänge, die keiner weiteren
Erläuterung bedürfen.
zu c) Im Haushaltsjahr 2010 erfolgte eine Inanspruchnahme (einschließlich Auflösung) der
Rückstellung für Altersteilzeit mit einem Betrag von 112.151,45 €. Gleichzeitig erfolgt eine Zuführung
in Höhe von 524.505,76 €, wobei hier für 14 Mitarbeiter, die die Arbeitsphase der Altersteilzeit erst
Ende 2009 begonnen hatten, erstmalig Beträge für ein ganzes Jahr zuzuführen waren. Insgesamt
erhöht sich die Rückstellung um 412.354,31 €.
zu d)
Am 04.02.2010 wurde das Einheitslastenabrechnungsgesetz vom Landtag NRW beschlossen. Aus
einer Modellrechnung des Landtages NRW ergab sich für den Kreis Euskirchen ein jährlicher
Zahlbetrag von ca. 125.000 €. Da bis zum 31.03.2011 (Wertaufhellungszeitraum) keine neuen
Erkenntnisse bzgl. der zu erwarteten Rückforderung des Landes für die Kosten der deutschen Einheit
vorlagen, erfolgte die Zuführung zur Rückstellung in 2010 in identischer Höhe zum Vorjahr.
zu e)
Das Musterklageverfahren am Bundesverfassungsgericht war zum Jahresabschluss 2010 noch nicht
entschieden. Daher musste der zum 01.01.2010 bestehenden Rückstellung ein Betrag von
446.344,02 € für evtl. in 2010 neu entstandene Ansprüche des betroffenen Personenkreises zugeführt
werden.
zu f)
Auch für nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse sind unter bestimmten Voraussetzungen
Rückstellungen auf der Passivseite zu bilden, und zwar in den Fällen, in denen sich aus
§ 107b BeamtVG oder Art. 131 GG eine Verpflichtung des Kreises zur Beteiligung an den
Versorgungslasten eines Beamten ergibt. Die Berechnung zum Stichtag 31.12.2010 wurde von der
Rheinischen Versorgungskasse vorgenommen; die Daten sowie die Berechnungsmethode durch die
Heubeck AG testiert.
37
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
zu g)
Nach
dem
Urteil
des
OVG
Nordrhein-Westfalen
vom
18.12.2007
sind
die
Kosten
der
Regenwasserbeseitigung verursachungsgerecht zu verteilen. Aus diesem Grunde erheben die Städte
und Gemeinden für Straßenoberflächen der Kreisstraßen, deren Niederschlagswasser in die
gemeindliche Kanalisation geleitet wird, rückwirkend ab dem Jahr 2007 entsprechende Gebühren. Im
vorliegenden Abschluss handelt es sich um die erwarteten Veranlagungen zur Niederschlagsgebühr
des Jahres 2010 und der Vorjahre.
zu h)
Im Zuge der Trassenverlegung und Aufstufung eines Teilstücks einer Gemeindestraße zu einem
Abschnitt der K 63 hatte sich der Kreis Euskirchen verpflichtet (siehe Beschluss des
Kreisausschusses V 866 vom 14.10.1998), die durch die Verlegung nicht mehr benötigte Teiltrasse
zurückzubauen und zu rekultivieren. Diese Rückbaumaßnahme sollte im Zuge der damals
beantragten Fördermaßnahme „Neubau Kreisstraße 63 Baasem – Berk“ erfolgen. Da ein Ausbau der
K 63 aufgrund fehlender Landesförderung noch nicht realisiert werden konnte, wurde die
Rückbaumaßnahme immer wieder verschoben, sodass die Rückstellung i. H. v. 50.000 € nach wie vor
bestehen bleibt.
2.2.4 Verbindlichkeiten
Unter diesem Bilanzposten sind die zum Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen des Kreises
Euskirchen gegenüber Dritten, die noch nicht oder noch nicht vollständig erfüllt sind, auszuweisen, die
sich wie folgt auf die einzelnen Bilanzpositionen verteilen:
Bestand
Bestand
Veränderung
01.01.2010
31.12.2010
+/ -
€
€
€
0,00
0,00
0,00
von verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
von Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
von Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
vom öffentlichen Bereich
775.440,58
655.910,76
- 119.529,82
vom privaten Kreditmarkt
0,00
0,00
0,00
III. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
0,00
0,00
0,00
227.492,42
185.798,61
- 41.693,81
Arten der Verbindlichkeiten
I. Anleihen
II. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
IV. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
38
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
V. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
562.302,11
651.581,39
89.279,28
VI. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
237.872,30
339.334,50
101.462,20
VII. Sonstige Verbindlichkeiten
7.459.618,76
9.510.424,25
2.050.805,49
Summe:
9.262.726,17
11.343.049,51
2.080.323,34
Bei den Kreditverbindlichkeiten für Investitionen handelt es sich um ein Altdarlehen im Bereich der
ehemaligen Zentralen Mülldeponie Mechernich.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a. Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen für
Investitionen (2.141.402,81 €), aus der antizipativen Rechnungsabgrenzung (4.564.102,11 €), aus
sonstigen zweckgebundenen Zuweisungen und Ersatzgeldern (464.696,35 €) sowie aus ungeklärten
Zahlungseingängen (943.596,62 €) enthalten. Die vorgenannten Positionen erhöhen sich im Vergleich
zum Vorjahr um insgesamt 2.050.805,49 €.
Zur
Entwicklung
der
Verbindlichkeiten
in
2010
wird
im
Übrigen
auf
den
beigefügten
Verbindlichkeitenspiegel (Teil VII) verwiesen.
Im Verbindlichkeitenspiegel sind neben bestehenden Verbindlichkeiten des Kreises nachrichtlich auch
Haftungsverhältnisse, die der Kreis Euskirchen gegenüber Dritten eingegangen ist, ausgewiesen (§ 44
Abs. 2 GemHVO). Es handelt sich hier ausnahmslos um eingegangene Ausfallbürgschaften in einer
Gesamtsumme von 16.543.204,00 €.
Nachfolgende Übersicht listet die bestehenden Einzelverpflichtungen zum Stichtag 31.12.2010 auf:
39
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
40
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Bilanz
2.2.5 Passive Rechnungsabgrenzung
Bestand
Zugang
Abgang
31.12.2010
+/-
€
€
€
€
€
29.813
1.010.485
14.123
1.026.175
996.362
Fahrzeugförderung ÖPNV
1.528.376
15.635
299.514
1.244.497
- 283.879
Förderung von Kindertagesstätten
7.497.940
1.236.970
463.790
8.271.120
773.180
145.000
76.122
68.435
152.687
7.687
9.201.129
2.339.212
845.862
10.694.479
1.493.350
Passive
01.01.2010
Rechnungsabgrenzungsposten
Passive
Bestand Veränderung
Rechnungsabgrenzung
allg.
Sonstige PRAP (u.a. Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse)
Summe
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten u. a. Zuweisungen für den KiTa-Ausbau sowie
Zuweisungen für die Fahrzeugförderung im ÖPNV.
41
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3 Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung hat die Aufgabe, über die Art, die Höhe und die Quellen der Mittelbereitstellung
und -verwendung periodisiert zu informieren. Sie weist die geleisteten Aufwendungen und
vereinnahmten Erträge eines Haushaltsjahres aus und bildet damit das Ressourcenaufkommen und
den Ressourcenverbrauch ab.
Im Folgenden werden die bedeutsamen Ertrags- und Aufwandspositionen, insbesondere wesentliche
festgestellte Abweichungen zwischen Plan und Ist des Haushaltsjahres 2010 erläutert.
3.1 Ordentliche Erträge
3.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Diese Ertragsposition beinhaltet zum einen die Erträge aus der Jagdsteuer, deren Höhe sich im
Ergebnis auf 432.236,36 € (Planansatz 500.000 €) beläuft. Ansonsten wird hier die Ausgleichsleistung
des Landes aus Wohngeldersparnis nach AG-SGB II NRW mit 15.220.917,04 € ausgewiesen.
Erwartet wurde lediglich eine Ausgleichsleistung in Höhe von 3.400.000 €. Infolge einer Änderung des
AG-SGB II erhielt der Kreis Euskirchen in 2010 tatsächlich eine unerwartete Nachzahlung
(Nachteilsausgleich) für die Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von 11.790.989,29 €.
Dieser verteilt sich auf die vorherigen Jahre wie folgt:
JR 2005
JR 2006
JR 2007
JR 2008
JR 2009
JR 2010
Wohngeldersparnis nach alter Regelung
(verfassungswidrig)
1.614.461 1.865.186
1.179.033 1.365.903 3.062.412
Nachteilsausgleich
4.570.714 4.153.660 3.066.615
Wohngeldersparnis nach neuer Regelung
5.749.748 5.519.563 6.129.028 3.429.928
42
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Landeszuweisung Wohngeldersparnis unter Einbeziehung des
Nachteilsausgleichs
7.000
6.000
5.000
3.067
T€
4.000
4.571
4.154
3.000
2.000
3.062
1.000
0
1.614
1.865
JR 2005
JR 2006
1.179
1.366
JR 2007
JR 2008
JR 2009
3.430
JR 2010
Aufgrund des späten Zeitpunktes der Regelung hat der Kreistag am 15.12.2010 einen Beschluss über
die Verwendung des Nachteilsausgleichs, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Höhe nach bekannt
war, gefasst (siehe Z 2 / V 130/2010). Die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen erhielten
demzufolge kurz vor Jahresende eine einmalige Zuweisung in Höhe von 10,7 Mio. € (siehe auch
weiter unten Nr. 1.2.5).
3.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Diese Position mit 153.838.982,76 € beinhaltet insbesondere die Erträge aus der Allgemeinen
Kreisumlage sowie der Jugendamtsumlage (112.372.841,00 €), der ÖPNV-Umlage (1.412.688,00 €),
der VHS-Umlage (229.697,60 €) und die im Rahmen des Finanzausgleichs gewährten Schlüsselzuweisungen (19.907.724,00 €). Darüber hinaus sind hier verschiedene Zuweisungen mit insgesamt
13.182.783,32 € enthalten, wobei besonders die Landeszuweisungen für die Betriebskosten der
Kindergartenträger zu erwähnen sind (9.554.708,24 €). Die ebenfalls in dieser Ertragsposition
ausgewiesene Auflösung von bilanziellen Sonderposten aus Investitionszuweisungen beläuft sich auf
3.602.869,42 €, wovon der überwiegende Anteil auf die Kreisstraßen entfällt (2.801.673,60 €). Zu
erwähnen ist auch die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungen aus erhaltenen
Investitionszuwendungen (781.765,01 €).
43
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Überblick Sonderpostenauflösungen:
Sonderpostenauflösungen 4161
542 01
Kreisstraßen
111 17
EDV
111 19
Immobilienmanagement
243 01
Schulen
126 01
Gefahrenabwehr
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest SoPo-Auflösung
JR 2009
JR 2010
HH 2010
3.530.089,82
2.731.158,00
114.564,00
508.656,00
0,00
55.522,50
3.409.900,50
120.189,32
3.602.869,42
2.801.673,60
123.648,52
508.801,12
0,00
52.981,46
3.487.104,70
115.764,72
4.369.100
2.729.400
1.100
526.600
1.100.000
12.000
4.369.100
0
96,6%
96,8%
100,0%
Anteil Einzelprodukte an SoPo-Auflösung
Diff.
Diff. 10/09
- 766.230,58
- 17,5%
+ 72.273,60
+ 2,6%
+ 122.548,52 + 11140,8%
- 17.798,88
- 3,4%
- 1.100.000,00
- 100,0%
+ 40.981,46
+ 341,5%
- 881.995,30
+ 115.764,72
+ 72.779,60
+ 70.515,60
+ 9.084,52
+ 145,12
+ 0,00
- 2.541,04
Entgegen der Haushaltsplanung erhöhten sich die Schlüsselzuweisungen um 592.024,00 €, da das
Land zu einem späten Zeitpunkt (Dezember 2010) ein Nachtrags-GFG verabschiedet hat, das eine
Erhöhung der zu verteilenden Mittel zum Inhalt hatte.
Die Landeszuweisung für die Betriebskosten der Kindergartenträger verringerte sich dagegen um
845.291,76 € und die Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten um 511.934,99 €. Die
Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten entwickelte sich insbesondere bei den
Produkten 365 01 (Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder) und 571 04 (Strukturentwicklung) anders
als ursprünglich geplant, da sich die Fortführung der Investitionsmaßnahmen verzögert hat („Ausbau
von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren“ und „Vorlaufende Planung Forum Vogelsang“).
JR 2009
JR 2010
HH 2010
Diff.
Auflösung PRAP aus erhaltenen Investitionszuwendungen
365 01
Kindergärten
448.289,00
547 01
ÖPNV
322.423,00
571 04
Strukturentwicklung
0,00
Summe
770.712,00
463.789,93
317.975,08
0,00
781.765,01
649.500
290.200
354.000
1.293.700
- 185.710,07
+ 27.775,08
- 354.000,00
- 511.934,99
Diff. 10/09
- 28,6%
+ 9,6%
- 100,0%
- 39,6%
+ 15.500,93
- 4.447,92
+ 0,00
+ 11.053,01
3.1.3 Sonstige Transfererträge
Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 3.159.810,47 €. Zu
erwähnen sind hier insbesondere der Ersatz von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen aus dem Bereich
des Unterhaltsvorschussgesetzes (706.306,18 €), Kostenbeiträge und Ersatz von Aufwendungen
(594.388,25 €), Leistungen von Sozialleistungsträgern (910.540,06 €) und Rückzahlungen gewährter
Hilfen (610.310,90 €).
3.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte betragen insgesamt 30.111.049,05 €. Sie verteilen sich
auf Verwaltungsgebühren mit 7.018.400,17 € (davon für das Produkt Zulassung 3.662.411,32 €),
Benutzungsgebühren mit 17.862.746,34 € (davon für den Rettungsdienst 8.143.594,41 € und für die
44
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Abfallentsorgung 9.711.152,24 €), und ähnliche Entgelte mit 4.647.316,41 € (davon Elternbeiträge bei
den Kindertageseinrichtungen mit 3.968.240,99 €). Darüber hinaus sind hier die Erträge aus der
Auflösung der Sonderposten für den Gebührenausgleich, die durch die Einstellung von
Gebührenüberschüssen der kostenrechnenden Einrichtungen Rettungsdienst und Abfallentsorgung
aus Vorjahren entstanden sind, mit einem Betrag von 582.586,13 € für die Abfallentsorgung enthalten.
Ursprünglich geplant war eine Auflösung von Sonderposten in Höhe von insgesamt 3.625.400,00 €,
wovon ein Betrag von 1.500.000 € für den Rettungsdienst vorgesehen waren. Ebenfalls hier geplant
waren Entgelte aus Stromverkauf in Höhe von 640.000 €, die aber korrekterweise als Erträge aus
Verkauf verbucht wurden (siehe 1.1.5).
3.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte belaufen sich auf 1.403.500,77 €. Davon entfallen im
Wesentlichen 1.249.867,38 € auf Erträge aus Verkauf (davon 573.785,91 € aus Stromverkauf) und
123.803,67 € auf Mieten und Pachten.
3.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
In den in 2010 abgerechneten Kostenerstattungen und Kostenumlagen von 12.949.084,34 € sind die
Leistungsbeteiligung des Bundes an der Grundsicherung für Arbeitssuchende (5.331.509,72 €) sowie
diverse Erstattungsleistungen von Land, Gemeinden, Bund und Sonstigen (7.617.574,62 €) enthalten.
3.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Die Position umfasst mit 13.241.277,06 € u.a. Erträge aus Bußgeldverfahren (3.436.472,44 €), den
Ertrag aus der abfallrechtlichen Zinsverpflichtung (2.197.585,61 €) sowie Erträge aus der
Wertveränderung von Forderungen (6.309.200,00 €). Bei letzterem handelt es sich um die
Ausbuchung des größten Teils der Wertberichtigung, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2009
eingestellt wurde. Die Erträge aus der Zinsverpflichtung Abfalldeponie Strempt und die Ausbuchung
der Wertberichtigung waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2010 nicht absehbar und konnten
daher nicht geplant werden (siehe hierzu auch 1.2.6). Entgegen der ursprünglichen Planung
(2.871.600 €) erfolgt keine Inanspruchnahme der Rückstellung „Abfalldeponie Strempt“.
45
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
Zu aktivierende Eigenleistungen betrafen in 2010 folgende Produkte:
Zeile 8 - Aktivierte Eigenleistungen
542 01
Kreisstraßen
537 04
Stilllegung und Nachsorge
111 19
Immobilienmanagement
Summe
JR 2009
JR 2010
HH 2010
Diff.
122.179,12
116.775,52
0,00
5.403,60
122.179,12
319.522,67
105.752,27
209.515,40
4.255,00
319.522,67
60.000
50.000
0
10.000
60.000
+ 259.522,67
+ 55.752,27
+ 209.515,40
- 5.745,00
+ 259.522,67
Hierbei handelt es sich um einen Gesamtbetrag von 319.522,67 €, der den Herstellungskosten der
aktivierten Vermögensgegenstände zugeschrieben und über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird.
3.2 Ordentliche Aufwendungen
3.2.1 Personalaufwendungen
Eine detaillierte Aufstellung des Personalaufwandes in 2010 getrennt nach Beamten und tariflich
Beschäftigten enthält die folgende Tabelle:
JR 2009
JR 2010
HH 2010
Diff.
5.251.902,09
5.022,36
260.569,59
345.170,16
105,94
1.588.693,00
305.620,00
7.757.083,14
5.306.393,05
5.829,71
262.476,43
321.587,57
1.520,80
1.775.341,00
598.824,00
8.271.972,56
5.427.400
5.100
0
339.000
800
1.340.000
438.000
7.550.300
- 121.006,95
+ 729,71
+ 262.476,43
- 17.412,43
+ 720,80
+ 435.341,00
+ 160.824,00
+ 721.672,56
Beschäftigte
Dienstaufwendungen tariflich Beschäftigte
Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
Dienstaufwendungen sonstige Beschäftigte
Beschäftigungsentgelt Zivildienstleistende
Honorare Dozenten Feuerwehrlehrgänge
Beiträge Versorgungskasse tariflich Beschäftigte
Beiträge Versorgungskasse sonstige Beschäftigte
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung tarifl. Besch.
Beiträge gesetzliche Sozialversicherung sonst. Besch.
Beiträge GUV
Summe Beschäftigte
18.726.974,68
187.830,32
466.808,95
100.124,86
11.123,25
1.354.893,78
6.813,03
3.618.805,80
42.681,27
92.397,07
24.608.453,01
Summe Zeile 11
32.365.536,15
Beamte
Dienstaufwendungen
Aufwandsentschädigung LR / AV
Zuführung Rückstellung Prozessrisikio Sonderzuwendung
Beihilfen
Gesundheitsvorsorge
Zuführung Pensionsrückstellung
Zuführung Beihilferückstellung
Summe Beamte
46
Diff. 10/09
- 5,1%
+ 90,1%
+ 32,5%
+ 36,7%
+ 9,6%
+ 54.490,96
+ 807,35
+ 1.906,84
- 23.582,59
+ 1.414,86
+ 186.648,00
+ 293.204,00
+ 514.889,42
19.233.366,35
524.505,76
513.243,28
83.884,04
14.109,75
1.578.298,44
11.600,84
3.732.752,82
53.893,29
99.858,64
25.845.513,21
20.247.900 - 1.014.533,65 - 5,0%
0 + 524.505,76
451.100
+ 62.143,28 + 13,8%
118.600
- 34.715,96 - 29,3%
15.000
- 890,25 - 5,9%
1.336.600 + 241.698,44 + 18,1%
8.400
+ 3.200,84 + 38,1%
3.962.200
- 229.447,18 - 5,8%
36.800
+ 17.093,29 + 46,4%
93.000
+ 6.858,64 + 7,4%
26.269.600
- 424.086,79 - 1,6%
+ 506.391,67
+ 336.675,44
+ 46.434,33
- 16.240,82
+ 2.986,50
+ 223.404,66
+ 4.787,81
+ 113.947,02
+ 11.212,02
+ 7.461,57
+ 1.237.060,20
34.117.485,77
33.819.900
+ 1.751.949,62
+ 297.585,77
- 2,2%
+ 14,3%
+ 0,9%
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.2.2 Versorgungsaufwendungen
Der Versorgungsaufwand setzte sich wie folgt zusammen:
Beiträge Versorgungskasse Beamte
Beiträge Versorgungskasse Beamte (KKM)
Zuführung Rückstellung Prozessrisiko
Beihilfen Versorgungsempfänger
Summe Zeile 12
JR 2009
JR 2010
HH 2010
3.534.361,00
140.000,00
183.849,88
672.872,56
4.531.083,44
2.660.068,00
150.000,00
183.867,59
934.069,74
3.928.005,33
2.330.000
150.000
0
690.000
3.170.000
Diff.
Diff. 10/09
+ 330.068,00 + 14,2%
+ 0,00 + 0,0%
+ 183.867,59
+ 244.069,74 + 35,4%
+ 758.005,33 + 23,9%
- 874.293,00
+ 10.000,00
+ 17,71
+ 261.197,18
- 603.078,11
Entgegen der Haushaltsplanung erhöhten sich die Beiträge zur Versorgungskasse Beamte um
330.068,00 € und die für Beihilfen der Versorgungsempfänger um 244.069,74 €.
3.2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position mit 29.745.777,18 € lässt sich wie folgt aufschlüsseln:
Zeile 13 - Sach- und Dienstleistungsaufwand
Unterhaltung unbewegl. Vermögen
davon: InvföG
Abfallverbrennung
Erstattungen f. Aufw. an Dritte
davon: Zulassung
Bewirtschaftung
Unterhaltung bewegl. Vermögen
davon: Haltung von Fahrzeugen
Rettungsdienst - Drittleistungen
Schülerbeförderung
Sonstiges
Summe Zeile 13
JR 2009
JR 2010
26.544.078,04
5.210.236,05
169.885,87
7.551.334,18
3.092.383,11
598.867,35
2.331.083,14
2.311.399,07
1.497.780,23
2.406.549,38
1.460.167,98
2.180.925,13
26.544.078,04
29.745.777,18
7.332.312,39
2.332.866,14
7.548.684,16
3.812.712,62
1.347.655,00
2.289.215,57
2.542.499,93
1.712.056,80
2.457.302,70
1.391.242,25
2.371.807,56
29.745.777,18
HH 2010
Diff.
Diff. 10/09
32.711.000 - 2.965.222,82
9.391.900 - 2.059.587,61
3.608.000 - 1.275.133,86
8.077.500
- 528.815,84
3.039.900
+ 772.812,62
460.000
+ 887.655,00
2.442.900
- 153.684,43
2.555.000
- 12.500,07
1.650.900
+ 61.156,80
2.565.000
- 107.697,30
1.409.000
- 17.757,75
3.229.800
- 857.992,44
32.711.000 - 2.965.222,82
- 9,1% + 3.201.699,14
- 21,9% + 2.122.076,34
- 35,3% + 2.162.980,27
- 6,5%
- 2.650,02
+ 25,4%
+ 720.329,51
+ 193,0%
+ 748.787,65
- 6,3%
- 41.867,57
- 0,5%
+ 231.100,86
+ 3,7%
+ 214.276,57
- 4,2%
+ 50.753,32
- 1,3%
- 68.925,73
- 26,6%
+ 190.882,43
- 9,1% + 3.201.699,14
3.2.4 Bilanzielle Abschreibungen
Die bilanziellen Abschreibungen betragen insgesamt 8.316,341,26 €. Sie verteilen sich auf Abschreibungen auf Sachanlagen (1.856.397,92 €), Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und
Betriebsvorrichtungen (2.178.686,60 €), Abschreibungen auf Infrastrukturvermögen (4.274.705,74 €)
sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen (6.551,00 €). Entgegen der ursprünglichen Planung
erhöhten sich die Abschreibungen auf Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (543.986,80 €)
und verminderten sich die Abschreibungen auf Sachanlagen (548.202,08 €). Insgesamt ergibt sich
entgegen der ursprünglichen Planung ein Anstieg um 53.441,26 € (+0,6 %).
47
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen wie folgt auf die Produkte:
Zeile 14 - Abschreibungen
126 01
Gefahrenabwehr
542 01
Kreisstraßen
545 01
Winterdienst
111 17
EDV
111 19
Immobilienmanagement
111 09
Zentrale Dienste
231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
231 02
Berufskolleg Eifel
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
537 01
Abfallentsorgung
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 14
JR 2009
JR 2010
HH 2010
Diff.
8.102.205,99
198.370,07
4.477.413,00
53.079,46
190.195,86
1.634.865,00
80.961,00
131.381,46
54.884,43
267.820,00
48.354,00
823.269,50
7.960.593,78
141.612,21
8.316.341,26
201.578,58
4.496.352,21
42.880,57
332.263,98
1.644.181,03
88.351,17
97.965,65
42.271,52
292.299,02
90.761,14
813.046,94
8.141.951,81
174.389,45
8.262.900
94.700
4.349.600
26.000
500.000
1.641.100
51.500
89.500
44.900
279.400
84.500
879.400
8.040.600
222.300
+ 53.441,26
+ 106.878,58
+ 146.752,21
+ 16.880,57
- 167.736,02
+ 3.081,03
+ 36.851,17
+ 8.465,65
- 2.628,48
+ 12.899,02
+ 6.261,14
- 66.353,06
+ 101.351,81
- 47.910,55
98,3%
97,9%
97,3%
Anteil Einzelprodukte an Zeile 14
Diff. 10/09
+ 0,6%
+ 112,9%
+ 3,4%
+ 64,9%
- 33,5%
+ 0,2%
+ 71,6%
+ 9,5%
- 5,9%
+ 4,6%
+ 7,4%
- 7,5%
+ 1,3%
+ 214.135,27
+ 3.208,51
+ 18.939,21
- 10.198,89
+ 142.068,12
+ 9.316,03
+ 7.390,17
- 33.415,81
- 12.612,91
+ 24.479,02
+ 42.407,14
- 10.222,56
+ 181.358,03
3.2.5 Transferaufwendungen
Diese aus dem Transfer von Sozialleistungen geprägte Position beläuft sich auf 119.752.319,07 €.
Davon entfallen im Wesentlichen 48.005.478,76 € auf Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke, 15.318.071,15 € auf Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von
Einrichtungen, 17.076.743,07 € auf Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen,
34.181.050,00 € auf die Landschaftsumlage, 2.210.202,68 € auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie 1.104.252,70 € Investitionspauschalen für Pflegeeinrichtungen.
Überblick:
Zeile 15 - Transferaufwand
Landschaftsumlage
311 01 Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
311 05 Pflegewohngeld (PfG NW)
311 08 Grundsicherungsleistungen nach SGB XII
343 01 Leistungen bei Krankheit (SGB XII)
343 02 Leistungen bei Behinderung (SGB XII)
343 03 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit (SGB XII)
341 01 Unterhaltsvorschussleistungen
361 01 Tagespflege
363 09 Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10 Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
365 01 Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Rest Soziales
Rest Jugend
Zwischensumme Soziales, Jugend & Landschaftsumlage
Einmalige Zuweisung an Gemeinden
547 02 Verkehrsunternehmen
KDVZ-Umlage
552 01 Natur- und Landschaftsschutz
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 15
Anteil Einzelprodukte an Zeile 15
48
JR 2009
JR 2010
HH 2010
Diff.
Diff. 10/09
105.274.907,96
35.092.923,00
1.099.935,04
4.779.370,41
5.949.696,58
1.087.366,98
1.127.128,17
5.602.931,50
1.830.306,00
207.401,90
2.433.629,46
12.639.579,59
25.611.812,84
966.426,61
968.419,22
99.396.927,30
0,00
2.790.000,00
783.860,73
456.622,00
103.427.410,03
1.847.497,93
119.752.319,07
34.181.050,00
1.153.110,94
5.006.013,57
5.810.767,22
824.943,35
1.248.046,16
5.613.576,37
2.210.202,68
681.176,29
2.732.171,29
14.278.180,44
27.222.099,71
1.056.477,53
1.034.497,37
103.052.312,92
10.720.917,03
2.831.634,85
730.725,33
469.625,00
117.805.215,13
1.947.103,94
108.144.000
34.181.000
1.110.000
4.950.000
6.044.000
907.000
1.083.500
5.712.100
1.965.000
691.800
2.380.000
12.761.000
27.784.100
989.000
1.125.200
101.683.700
0
3.000.000
797.000
475.400
105.956.100
2.187.900
+ 11.608.319,07
+ 50,00
+ 43.110,94
+ 56.013,57
- 233.232,78
- 82.056,65
+ 164.546,16
- 98.523,63
+ 245.202,68
- 10.623,71
+ 352.171,29
+ 1.517.180,44
- 562.000,29
+ 67.477,53
- 90.702,63
+ 1.368.612,92
+ 10.720.917,03
- 168.365,15
- 66.274,67
- 5.775,00
+ 11.849.115,13
- 240.796,06
+ 10,7% + 14.477.411,11
+ 0,0%
- 911.873,00
+ 3,9%
+ 53.175,90
+ 1,1%
+ 226.643,16
- 3,9%
- 138.929,36
- 9,0%
- 262.423,63
+ 15,2%
+ 120.917,99
- 1,7%
+ 10.644,87
+ 12,5%
+ 379.896,68
- 1,5%
+ 473.774,39
+ 14,8%
+ 298.541,83
+ 11,9% + 1.638.600,85
- 2,0% + 1.610.286,87
+ 6,8%
+ 90.050,92
- 8,1%
+ 66.078,15
+ 1,3% + 3.655.385,62
+ 10.720.917,03
- 5,6%
+ 41.634,85
- 8,3%
- 53.135,40
- 1,2%
+ 13.003,00
98,2%
98,4%
98,0%
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Zu erwähnen ist auch die Auflösung von aktiven Rechnungsabgrenzungen aus gewährten
Investitionszuwendungen (1.225.111,61 €), denen wie oben bereits erwähnt (siehe Nr. 1.1.2) Erträge
von 781.765,01 € gegenüberstehen.
Auflösung ARAP aus gewährten Investitionszuweisungen
281 01 Kultur (Römertherme Zülpich)
365 01 Kindergärten
547 01 ÖPNV
554 02 Natur- und Landschaftsschutz
571 04 Strukturentwicklung
Summe
281 01
365 01
547 01
554 02
571 04
Summe
JR 2009
JR 2010
HH 2010
Diff.
8.743,00
885.483,00
322.423,00
0,00
0,00
1.216.649,00
14.987,43
891.658,54
317.805,64
660,00
0,00
1.225.111,61
15.000
1.087.800
290.200
0
370.100
1.763.100
- 12,57
- 196.141,46
+ 27.605,64
+ 660,00
- 370.100,00
- 537.988,39
Kultur (Römertherme Zülpich)
Kindergärten
ÖPNV
Natur- und Landschaftsschutz
Strukturentwicklung
ARAP
14.987,43
891.658,54
317.805,64
660,00
0,00
1.225.111,61
PRAP
0,00
463.789,93
317.975,08
0,00
0,00
781.765,01
Diff.
+ 14.987,43
+ 427.868,61
- 169,44
+ 660,00
+ 0,00
+ 443.346,60
Wie bereits unter Punkt 1.1.1 erläutert, erhielt der Kreis Euskirchen eine Nachzahlung des Landes aus
Wohngeldersparnis für die Jahre 2007 bis 2009. Aufgrund des späten Zeitpunktes der Regelung hat
der Kreistag am 15.12.2010 einen Beschluss über die Verwendung des Nachteilsausgleichs, der zu
diesem Zeitpunkt noch nicht der Höhe nach bekannt war, gefasst (siehe V 130/2010 sowie Z 2 / V
130/2010). Die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen erhielten demzufolge kurz vor
Jahresende eine einmalige Zuweisung in Höhe von 10,7 Mio. €.
3.2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Dieser Position werden alle Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit zugeordnet, die nicht
zu den bisher genannten Aufwandspositionen zählen. Insgesamt beliefen sich die sonstigen
ordentlichen Aufwendungen in 2010 auf 37.661.055,49 €. Hervorzuheben sind hier insbesondere die
Kosten der Unterkunft (22.809.463,31 €) sowie die einmaligen Leistungen nach dem SGB II
(756.656,47 €), die aufgrund von Vorgaben der Landesstatistik nicht unter Transferaufwand zu
buchen sind, und die Wertveränderung von Forderungen (6.259.700,00 € abzgl. vorher nicht
ausgebuchter Wertveränderung = 5.813.600,00 €). Die Aufwendungen aus der Wertveränderung
waren zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2010 von der Buchungssystematik her nicht absehbar
und konnten daher in dieser Höhe nicht berücksichtigt werden.
49
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Die Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar:
brutto
31.12.2009
Wertber.
2009
netto
31.12.09
brutto
31.12.2010
Wertber.
2010
netto
31.12.10
5.947 T€
-818 T€
5.129 T€
4.885 T€
-409 T€
4.476 T€
16 T€
0 T€
15 T€
5 T€
0 T€
5 T€
Forderungen aus Transferleistungen
5.488 T€
-2.856 T€
2.632 T€
5.911 T€
-2.903 T€
3.008 T€
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
3.386 T€
-45 T€
3.342 T€
4.129 T€
-27 T€
4.102 T€
Privatrechtliche Forderungen
4.769 T€
-3.037 T€
1.732 T€
4.042 T€
-2.920 T€
1.122 T€
19.605 T€
-6.755 T€
12.850 T€
18.972 T€
-6.260 T€
12.712 T€
Forderungen
Gebühren
Steuern
Summe
(Rundungsdifferenzen in der Summenzeile)
Überblick Zeile 16:
Zeile 16 - Sonstiger ordentlicher Aufwand
KdU und einmalige Leistungen nach dem SGB II
Abfallrechtliche Zinsverpflichtung
Ausbildung
Fortbildung
Aufwendungen für ehrenamtl. und sonstige Tätigkeit
Fraktionszuwendungen
Wahlkosten
Aufwand aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
Geschäftsaufwendungen
Versicherungsbeiträge
Steuern
Mitgliedsbeiträge
Einstellung in Sonderposten Gebührenausgleich
Dienstreisen
Dienst- und Schutzkleidung
Mieten
Wertberichtigungen
Weitere Wertveränderungen
Schwerbehindertenangelegenheiten: Gutachten
Zwischensumme Einzelpositionen
Rest Zeile 16
Anteil Einzelpositionen an Zeile 16
JR 2009
JR 2010
37.158.930,51
22.746.729,21
2.217.801,19
18.567,87
188.723,73
396.108,12
217.584,18
378.525,47
1,00
970.590,57
264.420,25
426.890,46
195.216,51
351.488,36
266.496,65
121.197,48
169.380,40
6.755.300,00
713.787,30
0,00
36.398.808,75
760.121,76
37.661.055,49
23.566.119,78
2.197.585,61
43.405,69
165.366,52
455.401,95
245.043,91
134.867,67
646.014,40
1.075.833,21
285.543,62
246.818,72
196.686,95
352.391,65
260.371,45
105.754,23
330.572,26
5.813.600,00
702.870,56
227.781,93
37.052.030,11
609.025,38
98,0%
98,4%
HH 2010
Diff.
31.078.500 + 6.582.555,49
23.700.000
- 133.880,22
2.200.000
- 2.414,39
56.000
- 12.594,31
292.500
- 127.133,48
491.100
- 35.698,05
241.700
+ 3.343,91
100.000
+ 34.867,67
0
+ 646.014,40
1.056.800
+ 19.033,21
281.100
+ 4.443,62
254.400
- 7.581,28
200.900
- 4.213,05
50.100
+ 302.291,65
293.100
- 32.728,55
143.800
- 38.045,77
374.000
- 43.427,74
200.000 + 5.613.600,00
0
+ 702.870,56
165.000
+ 62.781,93
30.100.500 + 6.951.530,11
978.000
- 368.974,62
Diff. 10/09
+ 21,2%
- 0,6%
- 0,1%
- 22,5%
- 43,5%
- 7,3%
+ 1,4%
+ 34,9%
+ 1,8%
+ 1,6%
- 3,0%
- 2,1%
+ 603,4%
- 11,2%
- 26,5%
- 11,6%
+ 2806,8%
+ 38,0%
+ 502.124,98
+ 819.390,57
- 20.215,58
+ 24.837,82
- 23.357,21
+ 59.293,83
+ 27.459,73
- 243.657,80
+ 646.013,40
+ 105.242,64
+ 21.123,37
- 180.071,74
+ 1.470,44
+ 903,29
- 6.125,20
- 15.443,25
+ 161.191,86
- 941.700,00
- 10.916,74
+ 227.781,93
96,9%
Aufwendungen, die durch die Einstellung von Gebührenüberschüssen in bilanzielle Sonderposten für
den Gebührenausgleich entstehen. ergaben sich in 2010 lediglich in der kostenrechnenden
Einrichtung Rettungsdienst in Höhe von 253.903,37 €. Weiterhin wurde in den Sonderposten für den
Gebührenausgleich Rettungsdienst ein Betrag von 98.488,28 € eingestellt, der sich aus der
Verzinsung des Sonderpostenbestandes ergibt.
Ebenfalls hier enthalten ist der Aufwand aus der Veräußerung der Nebenstelle Schleiden in Höhe von
646.014,40 €, dem ein Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 153.598,88 €
gegenübersteht.
50
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
3.3 Finanzergebnis
3.3.1 Finanzerträge
Die Finanzerträge belaufen sich auf insgesamt 6.570.020,97 €. Sie verteilen sich im Wesentlichen auf
Zinserträge von Kreditinstituten (4.744.767,76 €), Gewinnanteile aus Beteiligungen (1.496.778,21 €)
sowie Erträge aus Wertpapieren (328.475,00 €). Von den Zinserträgen entfallen 8.200,18 € auf die
Anlage von Liquiditätsbeständen des BgA Verkehrsunternehmen.
Überblick:
Zeile 19 - Finanzerträge
Zinserträge
Beteiligungsertrag ene
Beteiligungsertrag EUGEBAU
Beteiligungsertrag Radio Euskirchen
Beteiligungsertrag RWE AG
JR 2009
JR 2010
HH 2010
Diff.
8.616.205,70
6.548.568,44
1.492.119,76
129.582,00
18.043,54
422.325,00
6.570.020,97
4.744.767,76
1.350.316,59
129.582,00
16.879,62
328.475,00
6.721.200
5.000.000
1.250.000
129.600
13.000
328.500
- 151.179,03
- 255.232,24
+ 100.316,59
- 18,00
+ 3.879,62
- 25,00
Diff. 10/09
- 2,2%
- 5,1%
+ 8,0%
- 0,0%
+ 29,8%
- 0,0%
- 2.046.184,73
- 1.803.800,68
- 141.803,17
+ 0,00
- 1.163,92
- 93.850,00
3.3.2 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Diese Aufwandsposition von insgesamt 5.591,68 € entspricht den Darlehenszinsen für ein
Landesdarlehen.
3.4 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Haushaltsjahr 2010 sind keine außerordentlichen Erträge und Aufwendungen entstanden.
3.5 Haftungsverhältnisse
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung hat der Kreis Euskirchen Bürgschaften für Darlehen seiner
Beteiligungsgesellschaften
sowie
für
eine
kreisangehörige
Kommune
übernommen.
Die
Gesamtsumme der Darlehensbestände beläuft sich zum 31.12.2010 auf insgesamt 16.543.204,00 €.
Dieser Gesamtbestand ist auch im Verbindlichkeitenspiegel (Teil VII) ausgewiesen.
51
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
Unter Berücksichtigung der beim Kreis Euskirchen vorliegenden Informationen ist mit einer
Inanspruchnahme des Kreises Euskirchen durch die Gläubiger nicht zu rechnen. Daher waren zum
31.12.2010 aus den Haftungsverhältnissen aus Bürgschaften keine Beträge zu passivieren.
3.6 Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses 2010
Das Jahr 2010 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.719.825,71 € ab. Es wird
vorgeschlagen, hiervon den Teilbetrag von 1.482.643,10 gemäß § 75 Abs.3 Satz 4 GO der
Ausgleichsrücklage und den Restbetrag von 2.237.182,61 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Der Überschuss wird entsprechend § 41 Abs. 4 GemHVO in der Schlussbilanz zum 31.12.2010 unter
dem Passivposten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag offen ausgewiesen.
52
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
4 Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Die investive Finanzrechnung weist periodengerecht alle Einzahlungen und Auszahlungen von
liquiden Mitteln nach und bildet im Jahresabschluss die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung
ab.
Schwerpunkte der Investitionstätigkeit:
SALDO AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT 2010 - BEDARFSPRODUKTE
537 04 - Stilllegung und
Nachsorge
947.395,89
23%
542 01 - Neubau und
Unterhaltung von Straßen
760.228,98
18%
Sonstige
290.972,11
7%
231 01 - Thomas-EßerBerufskolleg
182.797,89
5%
111 17 - TUIV
670.169,36
16%
537 01 - Beseitigung und
Verwertung von Abfällen
205.239,71
5%
571 04 - Strukturentwicklung
249.468,19
6%
127 01 - Notfallrettung
326.531,53
8%
127 02 - Krankentransport
506.903,66
12%
Im Folgenden werden die bedeutsamen Einzahlungs- und Auszahlungspositionen aus dem investiven
Bereich (Zeile 18 bis 29) erläutert.
53
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
4.1 Investive Einzahlungen
Überblick investive Einzahlungen:
Einzahlungen investiv
Zeile 18 - Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
Zeile 19 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Zeile 22 - Sonstige Investitionseinzahlungen
Summe
JR 2009
JR 2010
HH 2010
4.818.715,30
89.610,11
43.897,35
4.952.222,76
6.300.120,16
266.597,28
16.180,42
6.582.897,86
14.304.000
46.000
398.000
14.748.000
Diff. Erfüllungsgrad
- 8.003.879,84
+ 220.597,28
- 381.819,58
- 8.165.102,14
44%
580%
4%
45%
Diff. 10/09
+ 1.481.404,86
+ 176.987,17
- 27.716,93
+ 1.630.675,10
Einzahlungen investiv (T€)
JR 2009
0
1.000
JR 2010
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
4.819
Zeile 18 - Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
6.300
90
Zeile 19 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
267
44
Zeile 22 - Sonstige Investitionseinzahlungen
16
Enthalten in Zeile 18 sind unter anderem die Zuwendungen aus Kreisstraßenbaumaßnahmen (rd. 1,5
Mio. €), Zuwendungen für den Ausbau von Kindertagesstätten (rd. 2,7 Mio. €) sowie die nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz NRW gewährten investiven Pauschalen in Höhe von rd. 1,6 Mio. €.
Zeile 18 - Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
542 01
Kreisstraßen
547 01
ÖPNV-Aufgabenträger
365 01
Kindertageseinrichtungen
612 02
GFG-Pauschalen
571 04
Strukturentwicklung
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 18
Anteil Einzelprodukte an Zeile 18
54
JR 2009
JR 2010
HH 2010
4.818.715,30
2.458.000,00
242.282,51
301.885,00
1.481.045,77
260.440,93
4.743.654,21
75.061,09
6.300.120,16
1.466.000,00
60.210,51
2.742.963,00
1.566.945,32
444.656,70
6.280.775,53
19.344,63
14.304.000
4.335.000
200.000
4.033.000
1.521.000
4.061.000
14.150.000
154.000
98,4%
99,7%
98,9%
Diff. Erfüllungsgrad
- 8.003.879,84
- 2.869.000,00
- 139.789,49
- 1.290.037,00
+ 45.945,32
- 3.616.343,30
- 7.869.224,47
- 134.655,37
44%
34%
30%
68%
103%
11%
Diff. 10/09
+ 1.481.404,86
- 992.000,00
- 182.072,00
+ 2.441.078,00
+ 85.899,55
+ 184.215,77
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Nennenswerte Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagevermögen (Zeile 19) sind durch
die Veräußerung der Nebenstelle Schleiden (rd. 147 T€) sowie bei Produkt 537 01 durch den Verkauf
eines Umschlagbaggers (45 T€) entstanden.
4.2 Investive Auszahlungen
Überblick investive Auszahlungen:
Auszahlungen investiv
Zeile 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
Zeile 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
Zeile 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Zeile 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Zeile 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
Summe
JR 2009
JR 2010
54.028,04
3.590.731,49
2.163.406,69
18.300,00
1.114.120,83
6.940.587,05
52.196,11
3.107.320,64
2.360.770,72
17.708,12
2.038.515,48
7.576.511,07
HH 2010
Diff. Erfüllungsgrad
135.000
- 82.803,89
8.311.000 - 5.203.679,36
3.270.000
- 909.229,28
28.000
- 10.291,88
9.055.000 - 7.016.484,52
20.799.000 - 13.222.488,93
39%
37%
72%
63%
23%
36%
Diff. 10/09
- 1.831,93
- 483.410,85
+ 197.364,03
- 591,88
+ 924.394,65
+ 635.924,02
Auszahlungen investiv (T€)
JR 2009
0
500
JR 2010
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
54
Zeile 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
52
3.591
Zeile 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
3.107
2.163
Zeile 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
2.361
18
Zeile 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
18
1.114
Zeile 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
2.039
Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen ist festzustellen, dass die Ermächtigungen weitestgehend
nicht ausgeschöpft wurden.
55
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Wesentliche Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen:
Zeile 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
542 01
Kreisstraßen
537 04
Stilllegung und Nachsorge
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
547 01
ÖPNV-Aufgabenträger
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 25
Anteil Einzelprodukte an Zeile 25
JR 2009
JR 2010
HH 2010
3.590.731,49
3.327.900,41
0,00
2.886,78
2.886,77
57.886,87
3.391.560,83
199.170,66
3.107.320,64
2.041.869,39
932.135,62
1.012,62
0,00
36.463,63
3.011.481,26
95.839,38
8.311.000
6.436.000
1.400.000
5.000
5.000
0
7.846.000
465.000
94,5%
96,9%
94,4%
Diff. Erfüllungsgrad
-5.203.679,36
- 4.394.130,61
- 467.864,38
- 3.987,38
- 5.000,00
+ 36.463,63
- 4.834.518,74
- 369.160,62
37%
32%
67%
20%
0%
Diff. 10/09
-483.410,85
- 1.286.031,02
+ 932.135,62
- 1.874,16
- 2.886,77
- 21.423,24
Die Zeile 25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen – wird vom Kreisstraßenbau dominiert.
Insbesondere wurden Auszahlungen für die Maßnahmen K11 Bodenheim (rd. 214 T€), K60 Neubau
OD Marmagen (rd. 190 T€), K61 Straßenneubau Manscheid (rd. 203 T€), K67 Kreisverkehr
Hüttenstraße/Siemensring Kall (rd. 325 T€), K24 Roitzheimer Straße bis L 210 (rd. 559 T€) und den
Neubau der Brücke über den Urftsee (rd. 263 T€) vorgenommen.
In 2010 wurden zudem auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich die erforderlichen
Maßnahmen zur Ertüchtigung des Deponiegaserfassungssystems fertigstellt (rd. 932 T€).
Wesentliche Investitionsauszahlungen bewegliches Vermögen:
Zeile 26 - Ausz. für den Erwerb von bewegl. AV
126 01
Gefahrenabwehr
127 01
Notfallrettung
127 02
Krankentransport
111 17
EDV
122 13
Bußgeldverfahren
231 01
Thomas-Eßer-Berufskolleg
231 02
Berufskolleg Eifel
511 03
Geoinformation
537 01
Abfallentsorgung
542 01
Kreisstraßen
545 01
Winterdienst
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 26
Anteil Einzelprodukte an Zeile 26
JR 2009
JR 2010
HH 2010
2.163.406,69
257.554,55
169.861,24
97,02
513.212,96
3.609,87
246.528,52
36.159,00
19.246,78
172.752,86
392.136,99
34.843,44
1.419.022,80
744.383,89
2.360.770,72
66.523,91
345.219,41
513.066,25
670.986,97
545,50
101.918,45
30.683,94
20.005,14
253.489,71
185.599,05
12.850,76
2.002.439,28
358.331,44
3.270.000
150.000
463.000
228.000
1.022.000
1.000
172.000
52.000
20.000
355.000
417.000
48.000
2.463.000
807.000
65,6%
84,8%
75,3%
Diff. Erfüllungsgrad
-909.229,28
- 83.476,09
- 117.780,59
+ 285.066,25
- 351.013,03
- 454,50
- 70.081,55
- 21.316,06
+ 5,14
- 101.510,29
- 231.400,95
- 35.149,24
- 460.560,72
- 448.668,56
72%
44%
75%
225%
66%
55%
59%
59%
100%
71%
45%
27%
Diff. 10/09
197.364,03
- 191.030,64
+ 175.358,17
+ 512.969,23
+ 157.774,01
- 3.064,37
- 144.610,07
- 5.475,06
+ 758,36
+ 80.736,85
- 206.537,94
- 21.992,68
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen wurden in Höhe von rd. 2,4 Mio. €
geleistet.
Im Bereich des Rettungsdienstes wurden diverse Fahrzeugbeschaffungen (RTW/N-KTW) in Höhe von
rd. 675 T€ durchgeführt. In der Auszahlungsposition der Kreisstraßen ist die Anschaffung eines LKW
mit Ladekran (rd. 155 T€), beim Abfallwirtschaftszentrum die Anschaffung eines Umschlagbaggers
(rd. 226 T€) enthalten. Neben Servererweiterungen (rd. 152 T€) wurden bei der EDV diverse Soft- und
Hardwaremodule angeschafft.
56
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
Übersicht der Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen:
Zeile 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
365 01
Kindertageseinrichtungen
542 01
Kreisstraßen
547 01
ÖPNV-Aufgabenträger
571 04
Strukturentwicklung
Zwischensumme Einzelprodukte
Rest Zeile 28
Anteil Einzelprodukte an Zeile 28
JR 2009
JR 2010
HH 2010
1.114.120,83
304.916,00
7.800,00
498.355,13
0,00
811.071,13
303.049,70
2.038.515,48
1.305.677,08
0,00
37.000,99
694.000,00
2.036.678,07
1.837,41
9.055.000
4.257.000
45.000
200.000
4.552.000
9.054.000
1.000
72,8%
99,9%
100,0%
Diff. Erfüllungsgrad
-7.016.484,52
- 2.951.322,92
- 45.000,00
- 162.999,01
- 3.858.000,00
- 7.017.321,93
+ 837,41
23%
31%
0%
19%
15%
Diff. 10/09
924.394,65
+ 1.000.761,08
- 7.800,00
- 461.354,14
+ 694.000,00
57
Jahresabschluss 2010
Erläuterungen zur investiven Finanzrechnung
58
Jahresabschluss 2010
Anlagenspiegel
V.
Anlagenspiegel
59
Jahresabschluss 2010
Forderungsspiegel
60
Jahresabschluss 2010
Forderungsspiegel
VI.
Forderungsspiegel
61
Jahresabschluss 2010
Forderungsspiegel
62
Jahresabschluss 2010
Verbindlichkeitenspiegel
VII.
Verbindlichkeitenspiegel
63
Jahresabschluss 2010
Verbindlichkeitenspiegel
64