Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
11.11.11, 11:45
Aktualisiert
17.11.11, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
142/2011
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
17. November 2011
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der
förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
24.11.2011
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die nach § 35 BauGB genehmigte privilegierte Biogasanlage Gut Eckendorf befindet sich derzeit im Bau.
Die Leistung der im Bau befindlichen Anlage liegt entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt
maßgeblichen „Privilegierungsgrenze“ bei 0,5 MW elektrisch. Ziel der Planung ist es, eine
Leistungssteigerung über die Grenzen der Privilegierung hinaus auf maximal 1,5 MW elektrisch (etwa 3,0
MW Feuerungswärmeleistung) planungsrechtlich zu ermöglichen. Im Zuge der beantragten
Leistungssteigerung der Biogasanlage werden auch bauliche Erweiterungen der genehmigten Anlage
erfolgen.
Es ist vorgesehen, mit dem erzeugten Gas bis zu acht externe Blockheizkraftwerke (BHKW) zu versorgen.
An den einzelnen externen BHKW-Standorten soll Biogas, welches mittels eines neu zu errichtenden
Rohrleitungsnetzes zugeführt wird, zu elektrischer Energie (Strom) und thermischer Energie (Wärme)
umgewandelt werden. Während der so gewonnene regenerative Strom in das lokale Netz eingespeist wird,
soll die gewonnene regenerative Wärme gezielt an Endverbraucher abgegeben werden, die an den
Standorten bereits vorhanden sind. Die externen Blockheizkraftwerke sollen im nahegelegenen
Gewerbegebiet westlich der Autobahn A 2 errichtet werden und die Wärme zu Heizzwecken und als
Prozesswärme an Gewerbebetriebe abgeben. Durch diese kleinteilige Versorgungsstruktur ist eine effektive
Wärmeabgabe an eine Vielzahl von Endverbrauchern möglich.
Für die Erweiterung der Biogasanlage über die Grenzen der Privilegierung hinaus, ist es erforderlich, neben
der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Vom 04.10.2011 bis einschließlich 02.11.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Am 20.10.2011 wurde die
Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Grundzüge der
Planung informiert. Der Öffentlichkeit wurde in diesem Rahmen Gelegenheit zu Fragen und zur Abgabe von
Stellungnahmen gegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie die der Öffentlichkeit wurden ausgewertet und als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der
Bauleitpläne herangezogen. Die ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge dienen als Dokumentation der
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Berücksichtigung der Stellungnahmen sowie als Entscheidungsgrundlage über die Entwürfe der
Bauleitpläne.
Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Änderungen der Planung, insbesondere bezüglich der
verkehrlichen Erschließung, haben Ergänzungen der Planzeichnung, der Begründung, des Umweltberichtes
sowie der Immissionsschutzgutachten zur Folge. Die Überarbeitung der Unterlagen erfolgt zur Zeit, ggf.
werden diese kurzfristig nachgereicht.
Derzeit werden Wechselwirkungen zwischen der vorliegenden Bauleitplanung und dem in Planung
befindliche Bürgerradweg geprüft. Aus den aktuellen Entwürfen der Bauleitpläne ergeben sich
voraussichtlich keine Konflikte mit der Radwegeplanung. Sollten sich in Abstimmung mit dem
Straßenbaulastträger (Straßen-NRW) Änderungen für die Bauleitplanung oder den Bürgerradweg im
Bereich der Bauleitplanung ergeben, wird darüber in dieser Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses berichtet.
Die Entwürfe der Planunterlagen für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wurden um
die im Hochbau- und Planungsausschuss vom 29.09.2011 geforderten Inhalte ergänzt.
Bei entsprechender Beschlusslage über die Abwägungsvorschläge sowie die Entwürfe der Bauleitpläne soll
die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden, um dem Anlagenbetreiber
möglichst zügig die Realisierung der Leistungssteigerung zu ermöglichen.
Ergänzend zu den o.g. Bauleitplanverfahren wird mit den Investoren ein Städtebaulicher Vertrag
geschlossen. Ein erster Entwurf, der die bisherigen Abstimmungsinhalte wiedergibt, ist als Anlage beigefügt.
Inhalt und Rechtsform des Vertrages sowie die inhaltliche Abstimmung mit den Bauleitplanverfahren haben
bis zum Satzungsbeschluss zu erfolgen. Die Investoren sind während der Sitzung anwesend.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara
GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan Nr. 08/11
„Biogasanlage Gut Eckendorf“ zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Bebauungsplanverfahren Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara
GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf.
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Verfahren zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde
Leopoldshöhe.
Schemmel
Anlagen:
Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Nr. 08/11
„Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
Entwürfe der Planzeichnungen und der Begründungen des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut
Eckendorf“ sowie der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
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Entwurf des städtebaulichen Vertrages