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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier:Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
11.11.11, 11:45
Aktualisiert
17.11.11, 21:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange                                 (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange                                 (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange                                 (gem. § 4 Abs. 2 BauGB))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 142/2011 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 17. November 2011 Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 24.11.2011 Bemerkungen Sachdarstellung: Die nach § 35 BauGB genehmigte privilegierte Biogasanlage Gut Eckendorf befindet sich derzeit im Bau. Die Leistung der im Bau befindlichen Anlage liegt entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt maßgeblichen „Privilegierungsgrenze“ bei 0,5 MW elektrisch. Ziel der Planung ist es, eine Leistungssteigerung über die Grenzen der Privilegierung hinaus auf maximal 1,5 MW elektrisch (etwa 3,0 MW Feuerungswärmeleistung) planungsrechtlich zu ermöglichen. Im Zuge der beantragten Leistungssteigerung der Biogasanlage werden auch bauliche Erweiterungen der genehmigten Anlage erfolgen. Es ist vorgesehen, mit dem erzeugten Gas bis zu acht externe Blockheizkraftwerke (BHKW) zu versorgen. An den einzelnen externen BHKW-Standorten soll Biogas, welches mittels eines neu zu errichtenden Rohrleitungsnetzes zugeführt wird, zu elektrischer Energie (Strom) und thermischer Energie (Wärme) umgewandelt werden. Während der so gewonnene regenerative Strom in das lokale Netz eingespeist wird, soll die gewonnene regenerative Wärme gezielt an Endverbraucher abgegeben werden, die an den Standorten bereits vorhanden sind. Die externen Blockheizkraftwerke sollen im nahegelegenen Gewerbegebiet westlich der Autobahn A 2 errichtet werden und die Wärme zu Heizzwecken und als Prozesswärme an Gewerbebetriebe abgeben. Durch diese kleinteilige Versorgungsstruktur ist eine effektive Wärmeabgabe an eine Vielzahl von Endverbrauchern möglich. Für die Erweiterung der Biogasanlage über die Grenzen der Privilegierung hinaus, ist es erforderlich, neben der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Vom 04.10.2011 bis einschließlich 02.11.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt. Am 20.10.2011 wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Grundzüge der Planung informiert. Der Öffentlichkeit wurde in diesem Rahmen Gelegenheit zu Fragen und zur Abgabe von Stellungnahmen gegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit wurden ausgewertet und als Grundlage für die Erarbeitung der Entwürfe der Bauleitpläne herangezogen. Die ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge dienen als Dokumentation der -2- Berücksichtigung der Stellungnahmen sowie als Entscheidungsgrundlage über die Entwürfe der Bauleitpläne. Die sich aus den Stellungnahmen ergebenden Änderungen der Planung, insbesondere bezüglich der verkehrlichen Erschließung, haben Ergänzungen der Planzeichnung, der Begründung, des Umweltberichtes sowie der Immissionsschutzgutachten zur Folge. Die Überarbeitung der Unterlagen erfolgt zur Zeit, ggf. werden diese kurzfristig nachgereicht. Derzeit werden Wechselwirkungen zwischen der vorliegenden Bauleitplanung und dem in Planung befindliche Bürgerradweg geprüft. Aus den aktuellen Entwürfen der Bauleitpläne ergeben sich voraussichtlich keine Konflikte mit der Radwegeplanung. Sollten sich in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (Straßen-NRW) Änderungen für die Bauleitplanung oder den Bürgerradweg im Bereich der Bauleitplanung ergeben, wird darüber in dieser Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses berichtet. Die Entwürfe der Planunterlagen für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wurden um die im Hochbau- und Planungsausschuss vom 29.09.2011 geforderten Inhalte ergänzt. Bei entsprechender Beschlusslage über die Abwägungsvorschläge sowie die Entwürfe der Bauleitpläne soll die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden, um dem Anlagenbetreiber möglichst zügig die Realisierung der Leistungssteigerung zu ermöglichen. Ergänzend zu den o.g. Bauleitplanverfahren wird mit den Investoren ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Ein erster Entwurf, der die bisherigen Abstimmungsinhalte wiedergibt, ist als Anlage beigefügt. Inhalt und Rechtsform des Vertrages sowie die inhaltliche Abstimmung mit den Bauleitplanverfahren haben bis zum Satzungsbeschluss zu erfolgen. Die Investoren sind während der Sitzung anwesend. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Bebauungsplanverfahren Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf. 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Verfahren zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel Anlagen: Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe Abwägungsvorschläge zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe Entwürfe der Planzeichnungen und der Begründungen des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ sowie der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe -3- Entwurf des städtebaulichen Vertrages