Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
13.06.14, 12:02
Aktualisiert
13.06.14, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 18/2014
27.05.2014
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
25.06.2014
Entsendung von Vertretern des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV)
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
Der Kreistag beschließt, neben dem Landrat und dem Vorsitzenden des Vorstandes der
Kreissparkasse Euskirchen entweder
a) das vorsitzende Mitglied des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen
oder
b) das ordentliche Mitglied des Verwaltungsrates
_______________________________
in die Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (RSGV) zu
entsenden.
-2(ggf). 2.
Als Vertreter für das ordentliche Mitglied wird im Falle der vorherigen Beschlussfassung
nach Buchstabe b)
_______________________________
in die Verbandsversammlung des RSGV entsandt.
(ggf.) 3.
Als Ersatzvertreter wird im Falle der vorherigen Beschlussfassung nach Buchstabe b)
_______________________________
in die Verbandsversammlung des RSGV entsandt.
Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des RSGV entsenden die Kreissparkasse Euskirchen und der Kreis
Euskirchen als Träger folgende Mitglieder in die Verbandsversammlung des RSGV:
a) den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates,
b) den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers und
c) den Vorsitzenden des Vorstandes.
Die Entsendung erfolgt für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des kommunalen Trägers.
Nach Absatz 3 des § 5 der Satzung des RSGV werden die Mitglieder nach Absatz 2 von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Für das ordentliche Mitglied des Verwaltungsrates
nach Absatz 2 lit. a) entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates einen Vertreter und einen Ersatzvertreter.
Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen erfolgt entsprechend
Vorlage V 17/2014 zu einem früheren Zeitpunkt in der konstituierenden Sitzung des Kreistages am
25.06.2014.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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