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Beschlussvorlage (Schalltechnische Untersuchung vom 14.11.2011)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
666 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
17.11.11, 21:18
Aktualisiert
17.11.11, 21:18

Inhalt der Datei

TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co.KG Große Bahnstraße 31 ● 22525 Hamburg Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach §§ 26/28 BImSchG ● VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, 14.11.2011 TNU-UBS-BI / Dd Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 der Gemeinde Leopoldshöhe für den Betrieb einer Biogasanlage am Gut Eckendorf; Revision 2, Planungsstand November 2011 TÜV-Auftrags-Nr.: 8000 705 098 / 311UBS045 Auftraggeber: Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Bielefelder Straße 222 33818 Leopoldshöhe Bearbeiter: Dipl.-Ing. Peter Döding Tel: (05 21) 7 86 – 2 83 E-Mail: pdoeding@tuev-nord.de Umfang: 26 Seiten Text, 16 Seiten Anhang Dieser Bericht darf nur komplett vervielfältigt werden. Auszugsweise Kopien bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Verfassers. TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Büro Bielefeld Böttcherstraße 11 • 33609 Bielefeld • Fax.: (05 21) 7 86 - 1 66 TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 2 von 26 Seiten Zusammenfassung Die Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG plant den Betrieb einer Biogasanlage am Gut Eckendorf in Leopoldshöhe. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens einschließlich einer eventuellen zukünftigen Erweiterung der Anlage soll der Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ der Gemeinde Leopoldshöhe aufgestellt werden. Im Rahmen der Planung wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit schalltechnischen Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zum zukünftigen Betrieb der Biogasanlage beauftragt. Der Bebauungsplan gliedert sich in die beiden Sondergebiete „SO1“ (Fläche für die derzeitig geplante Biogasanlage) und „SO2“ (Fläche für die zukünftige Erweiterung der Biogasanlage). Wir schlagen für die beiden Flächen des Plangebietes die Festsetzung von Geräuschemissionskontingenten vor. Diese Emissionskontingente dienen zur Kontingentierung und Begrenzung der zulässigen Geräuschemissionen im Plangebiet mit dem Ziel, dass an der betroffenen schutzwürdigen Nachbarschaft die dort anzustrebenden GesamtImmissionswerte auch unter Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung durch die Nutzung der sonstigen vorhandenen Gewerbebetriebe eingehalten werden. Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass für die einzelnen Flächen im Plangebiet die folgenden Emissionskontingente LEK festgesetzt werden können: Sondergebiet SO1: tagsüber 66 dB(A), nachts 51 dB(A), Sondergebiet SO2: tagsüber 64 dB(A), nachts 49 dB(A). Die auf der Basis der vorgeschlagenen Emissionskontingente LEK für die maßgeblichen Immissionsorte in der Nachbarschaft ermittelten Immissionskontingente LIK für die beiden Teilflächen SO1 und SO2 sowie für das gesamte Plangebiet sind in der Tabelle 2 auf der Seite 15 aufgeführt. An den Immissionsorten IO1, IO2, IO4, IO5, IO6, IO7 und IO8 liegen die Immissionskontingente des gesamten Plangebietes um mindestens 6 dB(A) unter den Richtwerten der TA-Lärm (entsprechend den Orientierungswerten der DIN 18005). Die Immissionszusatzbelastung des Plangebietes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ kann dort nach Nr. 3.2.1 Absatz 2 „Prüfung im Regelfall“ der TA-Lärm / 2/ als irrelevant angesehen werden. Am Immissionsort IO3, an dem keine relevante Vorbelastung durch andere unter die Regelungen der TA-Lärm fallende Anlagen vorhanden ist, unterschreiten die Immissionskontingente des Plangebietes die Richtwerte der TA-Lärm (entsprechend die Orientierungswerte der DIN 18005) um 3 dB(A). TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 3 von 26 Seiten In Anhang 4 ist die Aufteilung des Plangebietes mit den vorgeschlagenen Emissionskontingenten dargestellt. Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan können der Seite 16 im Kapitel 5 dieser Stellungnahme entnommen werden. Im nächsten Schritt wurden die von der geplanten Biogasanlage verursachten und auf die maßgeblichen Immissionsorte in der Nachbarschaft einwirkenden Geräuschimmissionen ermittelt (derzeitiger Planungsstand, Sondergebiet SO1). Bei den schalltechnischen Untersuchungen wurde ein konservativer Ansatz gewählt (gleichzeitig Betrieb der Biogasanlage mit Beschickung und Abtransport der Gärreste sowie Anlieferung und Verdichten der Maissilage). Da derzeit noch nicht endgültig geklärt ist, wo die Ein- / Ausfahrt der Biogasanlage angeordnet wird, wurden 3 Varianten mit unterschiedlichen Ein- / Ausfahrten betrachtet (siehe Anhang 5). Die Berechnungen haben ergeben, dass die für das Sondergebiet SO1 ermittelten Immissionskontingente LIK an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft mit dem vorgenannten konservativen Ansatz und auf der Basis der in Kapitel 6.3 dieses Gutachtens dargelegten Eingangsdaten bei allen Varianten tagsüber um mindestens 6 dB(A) und nachts um mindestens 5 dB(A) unterschritten werden. Es stehen somit sowohl auf der Fläche SO1 als auch auf der im derzeitigen Planungsstadium noch nicht genutzten Fläche SO2 noch Immissionskontingente für eine zukünftige Erweiterung der Biogasanlage zur Verfügung. Mögliche kurzzeitige Geräuschspitzen unterschreiten die zulässigen Werte. Bei der Auslegung der einzelnen Komponenten der Biogasanlage muss darauf geachtet werden, dass in den Geräuschimmissionen keine schädlichen tieffrequenten Geräusche im Sinne von Ziffer 7.3 der TA Lärm und keine wahrnehmbaren Einzeltöne auftreten. Auf die Einhaltung dieser Vorgaben ist der jeweilige Hersteller/Lieferant der Anlage zu verpflichten. Details hierzu können dem Kapitel 6.5 entnommen werden. Eine Betrachtung der Geräusche des betriebsbezogenen Fahrzeugverkehrs im öffentlichen Verkehrsraum hat ergeben, dass nach den diesbezüglichen Regelungen in Nr. 7.4 der TA-Lärm keine organisatorischen Minderungsmaßnahmen erforderlich sind. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik Der Sachverständige Dipl.-Ing. Peter Döding Qualitätssicherung: Dipl.-Ing. Pit Breitmoser TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 4 von 26 Seiten Inhaltsverzeichnis Text: Seite Zusammenfassung 2 Inhaltsverzeichnis 4 1 Aufgabenstellung 5 2 Örtliche Verhältnisse und Immissionsorte 6 3 Beurteilungsmaßstäbe 7 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 10 5 Geräuschkontingentierung für den Bebauungsplan Nr. 08/11 12 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 Geräuschimmissionen der Biogasanlage Betriebsbeschreibung Rechenverfahren Eingangsdaten und Geräuschemissionen Geräuschimmissionen Tieffrequente Geräusche 17 17 18 18 20 21 7 Betriebsbezogener Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen 24 8 Qualität der Prognose 26 Anhang: 1 Schalltechnische Orientierungswerte (aus dem Beiblatt 1 der DIN 18005-1) 2 Seiten 2 Beurteilungsmaßstäbe, Auszug aus der TA-Lärm 2 Seiten 3 Übersichtsplan Betriebsgelände und Nachbarschaft mit der Lage der maßgeblichen Immissionsorte 1 Seite 4 Übersichtsplan Bebauungsplangebiet Nr. „08/11“ 1 Seite 5 Übersichtsplan Biogasanlage, Lage der relevanten Schallquellen 1 Seite 6 Zusammenstellung der Schallemissionsdaten 1 Seite 7 Berechnungsergebnisse für den Immissionsort IO1 „Bielefelder Straße 222“, Variante 1 (Ein- / Ausfahrt Südseite) 8 Seiten TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 1. Seite 5 von 26 Seiten Aufgabenstellung Die Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG plant den Betrieb einer Biogasanlage am Gut Eckendorf in Leopoldshöhe. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Vorhabens einschließlich einer eventuellen zukünftigen Erweiterung der Anlage soll der Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ der Gemeinde Leopoldshöhe aufgestellt werden. Im Rahmen der Planung wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit schalltechnischen Untersuchungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes und zum zukünftigen Betrieb der Biogasanlage beauftragt. Der Bebauungsplan gliedert sich in die beiden Sondergebiete „SO1“ (Fläche für die derzeitig geplante Biogasanlage) und „SO2“ (Fläche für die zukünftige Erweiterung der Biogasanlage). In Abstimmung mit dem Planungsbüro instara und dem Kreis Lippe schlagen wir für die beiden Flächen des Plangebietes die Festsetzung von Geräuschemissionskontingenten vor. Diese Emissionskontingente dienen zur Kontingentierung und Begrenzung der zulässigen Geräuschemissionen im Plangebiet mit dem Ziel, dass an der betroffenen schutzwürdigen Nachbarschaft die dort anzustrebenden Gesamt-Immissionswerte auch unter Berücksichtigung der Geräuschvorbelastung durch die Nutzung der sonstigen vorhandenen Gewerbebetriebe eingehalten werden. Die schalltechnischen Untersuchungen werden auf folgender Basis durchgeführt: - Ortsbesichtigung am 09.08.2011 mit Herrn von Dallwitz (Betreiber); - Ortsbesichtigung am 24.08.2011 mit Herrn von Dallwitz (Betreiber) und Herrn Niehage (Kreis Lippe); - Angaben zum geplanten Betrieb der Biogasanlage von Herrn von Dallwitz im Rahmen der beiden Ortstermine; - Abstimmungsgespräch (telefonisch) mit Herrn Niehage vom Kreis Lippe am 21.09.2011; - Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Gut Eckendorf“ des Planungsbüros instara vom 06.09.2011; - Lageplan für die geplante Biogasanlage am Gut Eckendorf, erstellt von der MT Energie GmbH, Stand 10.05.2011; - Betriebsbeschreibung der Biogasanlage, Stand 14.12.2010; - Aufstellung der Substratmengen und des erforderlichen Fahrzeugverkehrs für die geplante Biogasanlage vom 320.08.2011; - georeferenzierte Grundkarten im TIF-Format (vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt). TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 2. Seite 6 von 26 Seiten Örtliche Verhältnisse und Immissionsorte Die örtlichen Verhältnisse, die Lage des Bebauungsplangebietes und der Standort der geplanten Biogasanlage (BGA) können den Lageplänen in Anhang 3, Anhang 4 und Anhang 5 entnommen werden. Das Bebauungsplangebiet für die Biogasanlage liegt östlich des Gutshofes „Gut Eckendorf“ südlich der Bielefelder Straße in Leopoldshöhe. Die für die schalltechnischen Untersuchungen maßgeblichen Immissionsorte IO1 bis IO8 sind im Anhang 3 eingezeichnet. Die planungsrechtliche Einstufung der Immissionsorte wurde mit der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Kreis Lippe und der Stadt Bielefeld abgestimmt. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die Immissionsorte mit der planungsrechtlichen Einstufung und den zugehörigen Immissionsrichtwerten der TA-Lärm aufgeführt. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm sind mit den schalltechnischen Orientierungswerten der Norm DIN 18005 identisch. Tabelle 1: Ort maßgebliche Immissionsorte, Gebietseinstufung und Immissionsrichtwerte Beschreibung Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte [dB(A)] Tag Nacht IO1 Wohnung „Bielefelder Straße 222“ MI 60 45 IO2 Wohnung „Bielefelder Straße 225“ MI 60 45 IO3 Büro „Bielefelder Straße 221b/223“ MI 60 45 IO4 Wohnhaus „Diekbreede 33“ MI 60 45 IO5 Wohnung „Eckendorfer Straße 159“ MI 60 45 IO6 Wohnhaus „Eckendorfer Straße 119“ MI 60 45 IO7 Wohnhaus „Kuckucksweg 3a“ WR 50 35 IO8 Wohnhaus „Lintheide 9“ WR 50 35 TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 3. Seite 7 von 26 Seiten Beurteilungsmaßstäbe Eine der Grundpflichten einer Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist dafür zu sorgen, dass den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen wird (§ 1 Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Auch im BImSchG (das zwar nicht unmittelbar für die Bauleitplanung, sondern nur für Vorhaben gilt) wird der Schutzanspruch der Wohnnutzung definiert: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbesondere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden.“ (§ 50 BImSchG) Bei der Bauleitplanung sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte (siehe Anhang 1) zuzuordnen. Diese sind für Gewerbelärm identisch mit den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm. Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. Die Anforderungen zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Lärm werden durch die Ausführungen der "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm" (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 26. August 1998 konkretisiert (siehe § 48 BImSchG). Für die Ermittlung und Beurteilung der von der Biogasanlage verursachten Geräuschimmissionen werden von uns daher die Ausführungen der TA-Lärm zugrunde gelegt. Die wesentlichen Inhalte dieser Verwaltungsvorschrift haben wir auszugsweise in Anhang 2, Seiten 1 und 2, zusammen-gestellt. Nach der TA-Lärm ist gemäß Ziffer 3.2.1 "Prüfung im Regelfall" zu prüfen, ob die Gesamtbelastung die Richtwerte nicht überschreitet. Hierbei ist die Gesamtbelastung die Summe aus Vorbelastung und Zusatzbelastung. Die Vorbelastung entspricht den Geräuschimmissionen aller TA-Lärm-Anlagen ohne die zu beurteilende Anlage. Die Zusatzbelastung entspricht den Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage (hier: Biogasanlage). TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 8 von 26 Seiten In Anlehnung an Ziffer 3.2.1 Abs. 2 TA-Lärm ist eine Anlage auch dann genehmigungsfähig, wenn die Geräuschimmissionen der geplanten Anlage als nicht relevant zu bezeichnen sind: „Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.“ Da im vorliegenden Fall eine Geräuschvorbelastung durch andere Anlagen vorhanden sein kann (Gut Eckendorf, Firma Advice IT) gehen wir im Folgenden davon aus, dass die Geräuschimmissionen aus dem Plangebiet Nr. 08/ 11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ (und damit auch die Geräuschimmissionen der Biogasanlage) die anzusetzenden Immissionsrichtwerte der TA-Lärm ( = Orientierungswerte der DIN 18005) um mindestens 6 dB(A) unterschreiten müssen. Nach Ziffer 6.1 der TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. In Ziff. 7.2 der TA Lärm ist bezüglich „seltener Ereignisse" Folgendes ausgeführt: „Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 und 6.2 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für genehmigungsbedürftige Anlagen zugelassen werden. Bei bestehenden genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen kann unter den genannten Voraussetzungen von einer Anordnung abgesehen werden. Dabei ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der Dauer und der Zeiten der Überschreitungen, der Häufigkeit der Überschreitungen durch verschiedene Betreiber insgesamt sowie von Minderungsmöglichkeiten durch organisatorische und betriebliche Maßnahmen zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Nachbarschaft eine höhere als die nach den Nummern 6.1 und 6.2 zulässige Belastung zugemutet werden kann. Die in Nummer 6.3 genannten Werte dürfen nicht überschritten werden. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 9 von 26 Seiten In der Regel sind jedoch unzumutbare Geräuschbelästigungen anzunehmen, wenn auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 und 6.2 verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an insgesamt mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten. Nummer 4.3… bleibt unberührt.“ „Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben b bis f tags 70 dB(A), nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A), in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.“ In Ziff. 7.4 der TA Lärm ist die Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen wie folgt geregelt: "Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigen Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Sonstige Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sind bei der Ermittlung der Vorbelastung zu erfassen und zu beurteilen. Für Verkehrsgeräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen gelten die (folgenden) Absätze 2 bis 4. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nr. 6.11 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, 1 a) b) c) d) e) f) Die unter Punkt 6.1 der TA Lärm aufgeführten Gebiete sind wie folgt gegliedert: Industriegebiete Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete reine Wohngebiete Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 10 von 26 Seiten soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung /3/ (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Der Beurteilungspegel für den Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist zu berechnen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-90, bekannt gemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79.“ Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV betragen: In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tagsüber nachts 59 dB(A), 49 dB(A). In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tagsüber nachts 64 dB(A), 54 dB(A). Aus dem Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV folgt, dass entsprechend deren Anlage 1 „Berechnung der Beurteilungspegel an Straßen“ für die Berechnung die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) des anlagenbezogenen Verkehrs auf der öffentlichen Straße anzusetzen ist und auch die dort genannten Beurteilungszeiten gelten. 4. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Bei den nachfolgenden Untersuchungen wurden die Ausführungen der folgenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien zugrunde gelegt: /1/ BImSchG "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, in der aktuellen Fassung TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 11 von 26 Seiten /2/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm" 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom BMI, 49. Jahrgang, Nr. 26 vom 28. August 1998 /3/ 16. BImSchV "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990 /4/ RLS-90 "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" Ausgabe April 1990, Berichtigter Nachdruck Februar 1992 /5/ DIN ISO 9613-2 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999 /6/ DIN 45 680 "Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft" Ausgabe März 1997 /7/ DIN 45 680 Beiblatt 1 "Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft" Hinweise zur Beurteilung bei gewerblichen Anlagen Ausgabe März 1997 /8/ VDI 3475 Blatt 4 Emissionsminderung, Biogasanlagen in der Landwirtschaft, Vergärung von Energiepflanzen und Wirtschaftsdünger, August 2010 /9/ Hinweise zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern, Anforderungen zur Vermeidung und Verminderung von Gerüchen, Lärm und sonstigen Emissionen, Vorsorge vor sonstigen Gefahren, Zuständigkeiten – Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 30.09.2009, geändert am 22.11.2010 TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 12 von 26 Seiten /10/ DIN EN 12345-4 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus Bauteileigenschaften; Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie April 2004 /11/ VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten Ausgabe August 1976 /12/ DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau Ausgabe 2002 /13/ Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Ausgabe Mai 1987 /14/ DIN 45691 Geräuschkontingentierung Ausgabe Dezember 2006 Bezug: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin 5. Geräuschkontingentierung für den Bebauungsplan Nr. 08/11 Nach § 1 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 der BauNVO können im Bebauungsplan für das jeweilige Baugebiet Festsetzungen getroffen werden, die das Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen regeln. Mit der Begrenzung der Geräuschemissionen auf bestimmte max. zulässige Werte lassen sich Konflikte im Hinblick auf benachbarte Baugebiete planerisch lösen. Die Möglichkeit, (Geräusch-)Emissionsbeschränkungen unmittelbar in Form von Emissionshöchstwerten festzusetzen, bietet das Emissionskontingent LEK nach DIN 45691. Früher wurde hierfür der so genannte „immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel - IFSP“ verwandt. Wir verwenden hier die Emissionskontingente LEK nach DIN 45691, da die DIN 45691 eine einheitliche Terminologie als fachliche Grundlage zur Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen festlegt. Durch eine entsprechende Festsetzung von Emissionskontingenten LEK wird den Betrieben aufgrund ihrer Fläche und Lage im Gebiet ein definierter „anteiliger Immissionsrichtwert“ (Immissionskontingent) in der schützenswerten Nachbarschaft zugeordnet, dergestalt, dass alle Gewerbebetriebe in ihrer Gesamtheit den anzusetzenden GesamtImmissionswert nicht überschreiten. Dieses Immissionskontingent ergibt sich anhand einer gerechten Abwägung der Besonderheiten des jeweiligen Plangebietes und seiner Umgebung. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 13 von 26 Seiten Nach § 1 BauGB sind bei dieser Abwägung neben den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse auch die Belange der Wirtschaft zu beachten, d. h. die Schutzwürdigkeit wird durch den Gebietscharakter und durch eine planerische oder tatsächliche Vorbelastung bestimmt. Normgerecht wird für die Ermittlung der Schallimmissionskontingente ausschließlich das Abstandsmaß Adiv berücksichtigt. Weitere Zusatzdämpfungen und Erhöhungen unter realen Schallausbreitungsbedingungen bleiben bei der Berechnung der Schallemissionsund -immissionskontingente unberücksichtigt. Die Berechnung der Immissionskontingente LIK aus den Emissionskontingenten erfolgt nach folgender Gleichung: LIK LEK Adiv LIk sm S = LEK - Adiv + 10 log S/1m² (1) = Schallemissionskontingent, dB = 10 log (4π sm2/1m²), dB = zulässiger Schallimmissionsanteil der Teilflächen, dB = Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Teilfläche und dem Immissionsort, m = Größe der Teilfläche, m2 Im späteren baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist im Einzelfall die Einhaltung der Geräuschemissionskontingente für jeden Betrieb wie folgt nachzuweisen: Anhand der jeweiligen gesamten Betriebsfläche und der festgesetzten Geräuschemissionskontingente für diese Fläche wird der für diesen Betrieb anzusetzende anteilige Immissionsrichtwert nach Gleichung (1) berechnet. Weiterhin sind die Beurteilungspegel Lr der zu erwartenden Betriebsgeräusche nach den Vorgaben der TA-Lärm zu ermitteln (i. d. R. durch eine detaillierte Schallimmissionsprognose). Die im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente gelten als eingehalten, wenn die nach der TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechneten Beurteilungspegel Lr das Schallimmissionskontingent der Betriebsfläche nicht überschreiten. Bei der Ermittlung der Betriebsgeräusche durch eine detaillierte Schallimmissionsprognose gemäß TA Lärm werden die dann bekannten Ausbreitungsparameter wie z. B. die Anordnung der einzelnen Schallquellen auf dem Betriebsgrundstück, die abschirmende Wirkung von Gebäuden und sonstige Zusatzdämpfungen (Boden- und Meteorologiedämpfung, Luftabsorption etc.) berücksichtigt. Daher können die im Einzelfall physikalisch realisierbaren (zulässigen) Schallleistungen größer sein als die im Bebauungsplan festgesetzten LEK. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 14 von 26 Seiten In Anhang 2 haben wir die Beurteilungsmaßstäbe der TA Lärm zusammengefasst. Die Immissionszusatzbelastung kann nach Nr. 3.2.1 Absatz 2 „Prüfung im Regelfall“ der TA-Lärm / 2/ als irrelevant angesehen werden, wenn die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB(A) unterschritten werden. Auf eine Ermittlung der Geräuschvorbelastung kann dann verzichtet werden. Im vorliegenden Fall ist ggf. an den Immissionsorten IO1, IO2, IO4, IO5, IO6, IO7 und IO8 eine Geräuschvorbelastung durch andere Anlagen vorhanden (Gut Eckendorf, Firma Advice IT). Wir werden daher die Emissionskontingente für den Bebauungsplan Eckendorf“ so dimensionieren, dass die Immissionskontingente des damit auch die Geräuschimmissionen der Biogasanlage) die an Immissionsorten anzusetzenden Immissionsrichtwerte der TA-Lärm werte der DIN 18005) um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. „Biogasanlage Gut Plangebietes (und den vorgenannten ( = Orientierungs- Am Immissionsort IO3 ist keine relevante Vorbelastung durch andere unter die Regelungen der TA-Lärm fallende Anlagen vorhanden. Dort können die aus dem Plangebiet resultierenden Geräuschimmissionen die Richtwerte der TA-Lärm (bzw. die Orientierungswerte der DIN 18005) ausschöpfen. Auf der Basis der getroffenen Annahmen werden die Emissionskontingente und die daraus resultierenden Immissionskontingente nach den Vorgaben der Norm DIN 45691 (siehe Gleichung 1) mit dem Rechenprogramm „IMMI“, Version 2011, des Ing.-Büros Wölfel Messsysteme-Software berechnet. Das Ergebnis resultiert aus einem Optimierungsprozess, der mehrere Rechengänge beinhaltet. Mit den zuvor genannten Rahmenbedingungen ergeben sich für das Plangebiet die folgenden Emissionskontingente LEK für die beiden Flächen SO1 und SO2 des Plangebietes: Sondergebiet SO1: tagsüber 66 dB(A), nachts 51 dB(A), Sondergebiet SO2: tagsüber 64 dB(A), nachts 49 dB(A). Im zweiten Schritt wurden mit diesen Emissionskontingenten die Immissionskontingente für die Teilflächen des Plangebietes und für das gesamte Plangebiet „Biogasanlage Gut Eckendorf“ berechnet. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 2 dargestellt. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Tabelle 2: Seite 15 von 26 Seiten Immissionskontingente Bebauungsplangebiet Nr. 08/ 11 [Zusatzbelastung auf ganze dB(A) gerundet] und Immissionsrichtwerte TA-Lärm / Orientierungswerte DIN 18005 Immissionsorte Immissionskontingente SO1 / SO2 / Summe Immissionsrichtwerte tags nachts tags nachts in dB(A) in dB(A) in dB(A) in dB(A) IO1 „Bielefelder Straße 222“ 53 / 48 / 54 38 / 33 / 39 60 45 IO2 „Bielefelder Straße 225“ 51 / 44 / 52 36 / 29 / 37 60 45 IO3 „Bielefelder Str. 221b/223“ 57 / 48 / 57 42 / 33 / 42 60 45 IO4 „Diekbrede 33“ 46 / 36 / 46 31 / 21 / 31 60 45 IO5 „Eckendorfer-Str. 159“ 47 / 36 / 47 32 / 21 / 32 60 45 IO6 „Eckendorfer-Str. 119“ 40 / 30 / 41 25 / 15 / 26 60 45 IO7 „Kuckucksweg 3a“ 41 / 32 / 41 26 / 17 / 26 50 35 IO8 „Lintheide 3a“ 42 / 34 / 43 27 / 19 / 28 50 35 An den Immissionsorten IO1, IO2, IO4, IO5, IO6, IO7 und IO8 liegen die Immissionskontingente des gesamten Plangebietes um mindestens 6 dB(A) unter den Richtwerten der TA-Lärm (entsprechend den Orientierungswerten der DIN 18005). Die Immissionszusatzbelastung des Plangebietes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ kann dort nach Nr. 3.2.1 Absatz 2 „Prüfung im Regelfall“ der TA-Lärm / 2/ als irrelevant angesehen werden. Am Immissionsort IO3, an dem keine relevante Vorbelastung durch andere unter die Regelungen der TA-Lärm fallende Anlagen vorhanden ist, unterschreiten die Immissionskontingente des Plangebietes die Richtwerte der TA-Lärm (entsprechend die Orientierungswerte der DIN 18005) um 3 dB(A). Die Geräuschimmissionen der jetzt auf der Teilfläche SO1 geplanten Biogasanlage müssen dann die in der Tabelle 2 für diese Fläche aufgeführten Immissionskontingente an den benachbarten Immissionsorten einhalten. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 16 von 26 Seiten Wir empfehlen, die folgenden (unseren Untersuchungen zugrunde liegenden) Hinweise in die textlichen Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes zu übernehmen: 1. Das Plangebiet ist entsprechend § 1 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 der BauNVO hinsichtlich der schalltechnischen Bedürfnisse und Eigenschaften gegliedert. 2. In den vorgegebenen Gebieten dürfen nur Anlagen und Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die die folgenden Schall-Emissionskontingente LEK nicht überschreiten: Sondergebiet SO1 (SO): tagsüber 66 dB(A), nachts 51 dB(A), Sondergebiet SO2 (SO): tagsüber 64 dB(A), nachts 49 dB(A). Die Tageszeit bezieht sich auf den Zeitraum von 16 Stunden (üblicherweise von 06:00 bis 22:00 Uhr), die Nachtzeit auf 8 Stunden (üblicherweise von 22:00 bis 06:00 Uhr). Die Berechnung und Anwendung der Emissionskontingente muss nach den Vorgaben der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“, Ausgabe 12/2006 erfolgen. 3. Umverteilungen der Schall-Emissionskontingente zwischen den Teilflächen können vorgenommen werden, bedürfen aber des schalltechnischen Nachweises, dass dadurch keine Verschlechterung der Immissionssituation eintritt. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 6. Geräuschimmissionen der Biogasanlage 6.1 Betriebsbeschreibung Seite 17 von 26 Seiten Die geplante Biogasanlage soll auf den Flächen östlich des Gutshofes Eckendorf errichtet und betrieben werden. Zur Fermentation in der Biogasanlage sind Wirtschaftsdünger und Energiepflanzen vorgesehen. Das Biogas wird in einer Entfeuchtungsanlage aufbereitet und dann zum Antrieb des BHKW-Modules (in einem massiven Gebäude) auf dem Betriebsgrundstück (Leistung ca. 150 kW el) sowie zum Antrieb der geplanten Satelliten-BHKW genutzt (die Satelliten-BHKW sind nicht Gegenstand der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung). Die erzeugte Energie (Strom) wird in das öffentliche Netz eingespeist, die erzeugten Wärmemengen werden zur Wärmeversorgung der Biogasanlage und für die Gebäude auf dem Gut Eckendorf genutzt. Die über Dach geführten Zu- und Abluftöffnungen sowie der Abgaskamin (Mündungshöhe ca. 11 m über Boden) werden mit Schalldämpfern ausgerüstet. Der Gemischkühler und der Notkühler werden südlich des BHKW-Gebäudes in einem ehemaligen Fahrsilo aufgestellt. In der Anlage sollen ausschließlich nachwachsende Rohstoffe im Sinne des EEG (i. W. 15.000 t/a Mais-, 3.000 t/a Futterrüben, 2.500 t/a Ganzpflanzensilage) und Wirtschaftsdünger (6.000 m³/a Gülle) eingesetzt werden. Die Eingangsstoffe werden in den landwirtschaftlichen Betrieben der örtlichen Landwirte erzeugt, die anfallenden Gärreste werden auf deren Flächen verbracht. Die Anlieferung der Eingangsstoffe erfolgt ebenso wie die Abfuhr der Gärreste von bzw. zu den Feldern im Umkreis der geplanten Anlage. Die Anlieferung und der Abtransport finden jahreszeitlich getrennt statt, das maximale tägliche Verkehrsaufkommen ist bei der Maisernte und bei der Rübenernte mit bis zu 80 Fuhren pro Tag zu erwarten. In der übrigen Zeit ist das Verkehrsaufkommen deutlich geringer. Da derzeit noch nicht endgültig geklärt ist, wo die Ein- / Ausfahrt der Biogasanlage angeordnet wird, werden 3 Varianten mit unterschiedlichen Ein- / Ausfahrten betrachtet (siehe Anhang 5). Die Fahrten für die Rohstoffanlieferung und die Abfuhr der Gärreste werden werktags und nur tagsüber in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr durchgeführt. Wir gehen nachfolgend sicherheitshalber im Rahmen eines konservativen Ansatzes an einem Tag mit hohem Verkehrsaufkommen von 90 Fuhren aus (80 Fuhren Mais oder Zuckerrüben, 10 Fuhren Flüssigmist / Gärreste). TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 18 von 26 Seiten Nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist bei ca. 26 t Transportkapazität je Fahrzeug mit jährlich insgesamt 920 Fuhren entsprechend 1840 Fahrten für den Antransport der Eingangsstoffe und den Abtransport der Gärreste zu rechnen. Der Transport der festen Eingangsstoffe zum Feststoffeintrag erfolgt täglich zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr mit einem Radlader (ca. 22 Schaufeln Silage / Energiepflanzen). Der Flüssigmist (Gülle) wird über eine Rohrleitung aus der Vorgrube direkt in den Fermenter gepumpt. 6.2 Rechenverfahren Entsprechend den Vorgaben der TA Lärm /2/ werden die zu erwartenden Geräuschimmissionen mit einer detaillierten Prognose (DP) im Oktav-Spektrum (31,5 Hz bis 8 kHz) nach den Rechenverfahren der DIN ISO 9613-2 /5/ mit dem schalltechnischen Programmpaket IMMI, Version 2011, des Ing.-Büros Wölfel Messsysteme-Software berechnet. Die mit den anteiligen Immissionsrichtwerten zu vergleichenden Beurteilungspegel werden nach Gleichung G2 der TA Lärm aus dem Mittelungspegel LAeq aller zu berücksichtigenden Quellen bestimmt. Für die Bestimmung der meteorologischen Korrektur Cmet legen wir dabei für Co pauschale Werte von 2,0 dB(A) tagsüber und 1,9 dB(A) nachts zugrunde. Die Bodendämpfung wird nach Ziffer 7.3.2 der Norm DIN ISO 9613-2 /5/ berechnet. 6.3 Eingangsdaten und Geräuschemissionen Aufgrund der eingereichten Unterlagen und auf der Basis von Erfahrungen/Messwerten an vergleichbaren Anlagen setzen wir die folgenden Schallleistungspegel für die immissionsrelevanten Quellen als max. zulässigen oberen Grenzwert an. Die Einhaltung dieser Werte ist vom Lieferanten bzw. Hersteller zu garantieren. Im Einzelnen können jedoch die Werte verändert werden, wenn die Erhöhung des Schallleistungspegels durch eine Verringerung an anderer Stelle kompensiert wird. Abgaskamin BHKW-Modul (siehe auch Tabelle 4 auf Seite 23) LWA ≤ 70 dB(A), BHKW-Abluft LWA ≤ 76 dB(A), BHKW-Zuluft LWA ≤ 74 dB(A), BHKW-Gemischkühler LWA ≤ 74 dB(A), BHKW-Notkühler LWA ≤ 77 dB(A), BHKW-Gebäude, Innenpegel LAeq ≤ 98 dB(A), Gastrocknung (einschließlich Aktivkohlefilter) LWA ≤ 72 dB(A), TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 19 von 26 Seiten Aufnahme Silage (jeweils 1,5 Minuten je Vorgang) LWA ≤ 104 dB(A), Abkippen Silage in Dosierer (jeweils 1,5 Minuten je Vorgang) LWA ≤ 104 dB(A), Feststoffeintrag (Schnecken etc.) LWA ≤ 82 dB(A), Rührwerke (je Rührwerk, mit Flüstergetriebe) LWA ≤ 76 dB(A), Silage abladen auf dem Fahrsilo (5 Minuten je Fahrzeug) LWA = 102 dB(A), Trecker auf Fahrzeugwaage (2 Minuten je Vorgang) LWA = 95 dB(A), Vakuumpumpe Güllefass, jeweils 10 Min je Fuhre (+ 6 dB Tonzuschlag) LWA ≤ 105 dB(A). Im Anhang 6 sind die frequenzabhängigen Emissionsdaten angegeben. Der Betrieb der Notfackel stellt einen nicht bestimmungsgemäßen Betriebszustand der Anlage dar. Normalerweise ist jeder Betreiber einer Biogasanlage bestrebt, das Biogas zu verwerten statt in der Fackel zu verbrennen, sodass die Fackel nur bei Stillstand eines BHKW infolge eines nicht vorhersehbaren Ausfalls oder im Rahmen von Wartungsarbeiten – dann allerdings nur während der Tageszeit – betrieben wird. Der Schallpegel der Fackel ist dann nicht höher als derjenige der dann stillstehenden Anlagen, sodass auf eine gesonderte Berechnung verzichtet werden kann. Für den Technikraum / Aggregate im Bereich zwischen den Behältern (Pumpen und Verteiltechnik zwischen Fermenter und Nachgärer) ist bei fachgerechter Errichtung und unter Beachtung des Standes der Technik zur Lärmminderung davon auszugehen, dass keine immissionsrelevanten Schallemissionen zu erwarten sind. Die Geräuschemissionen weiterer Anlagenbereiche, für die uns derzeit keine Detailangaben vorliegen, sind vernachlässigbar, soweit ihre immissionswirksamen Schallleistungspegel in der Summe unter 80 dB(A) bleiben. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Pumpen von den Rohrleitungen schall- und schwingungstechnisch entkoppelt werden. Grundsätzlich wird vorausgesetzt, dass die Anregung der Gebäudeaußenbauteile und außenliegender Komponenten nur durch Luftschall erfolgt. Die Einleitung von Körperschall muss durch geeignete schwingungsisolierte Lagerung und Kompensatoren in den Rohrleitungen verhindert werden. Schwingende Kanäle und Rohrleitungen dürfen keine kraftschlüssigen Verbindungen mit den Außenbauteilen besitzen. Die Geräuschemissionen des Fahrverkehrs werden durch Linienschallquellen mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel abgebildet. Für eine Fahrt pro Stunde ergibt sich unter Berücksichtigung der möglichen Fahrgeschwindigkeiten ein mittlerer längenbezogener Schallleistungspegel von Radlader- / Treckerfahrten: LWA,1h’ = 65 dB(A)/m. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 20 von 26 Seiten Für das Verdichten der Maissilage in / auf den Fahrsilos setzen wir einen mittleren Schallleistungspegel von LWA = 107 dB(A) an. Verteilt auf eine Flächenschallquelle mit einer Fläche von ca. 3.280 m² ergibt sich dann ein flächenbezogener Schallleistungspegel von LWA'' = 72 dB(A)/m². Zur Berücksichtigung der auftretenden Geräuschspitzen legen wir einen maximalen Schallleistungspegel von LWAmax = 115 dB(A) z. B. beim Schlagen der Laderschaufel auf den Boden zugrunde. Für die Treckerfahrten gehen wir von LWAmax = 110 dB(A) aus. 6.4 Geräuschimmissionen Mit den vorgenannten Eingangsdaten wurden Schallausbreitungsrechnungen mit einem EDV-Modell (dreidimensional) durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3: Beurteilungspegel der Biogasanlage auf der Fläche SO1 Werte tags für Variante 1 / Variante 2 / Variante 3 [Zusatzbelastung auf ganze dB(A) gerundet] und Immissionskontingente für die Fläche SO1 Immissionsorte Beurteilungspegel Immissionskontingente tags V1 / V2 / V3 nachts tags nachts in dB(A) in dB(A) in dB(A) in dB(A) IO1 „Bielefelder Straße 222“ 40 / 42 / 40 24 53 38 IO2 „Bielefelder Straße 225“ 39 / 38 / 38 20 51 36 IO3 „Bielefelder Str. 221b/223“ 51 / 50 / 50 37 57 42 IO4 „Diekbrede 33“ 39 / 38 / 38 18 46 31 IO5 „Eckendorfer-Str. 159“ 41 / 41 / 41 19 47 32 IO6 „Eckendorfer-Str. 119“ 33 / 32 / 32 11 40 25 IO7 „Kuckucksweg 3a“ 35 / 35 / 35 12 41 26 IO8 „Lintheide 3a“ 36 / 35 / 35 12 42 27 TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 21 von 26 Seiten Die von der jetzt auf der Fläche SO1 geplanten Biogasanlage verursachten Geräuschimmissionen unterschreiten bei allen drei Varianten die für das Sondergebiet SO1 ermittelten Immissionskontingente LIK an den maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft tagsüber um mindestens 6 dB(A) und nachts um mindestens 5 dB(A). Es stehen somit sowohl auf der Fläche SO1 als auch auf der im derzeitigen Planungsstadium noch nicht genutzten Fläche SO2 noch Immissionskontingente für eine zukünftige Erweiterung der Biogasanlage zur Verfügung. Die kurzzeitigen Geräuschspitzen betragen tagsüber maximal 60 dB(A) am nächstgelegenen Immissionsort IO3 „Bielefelder Straße 221b/223“. Die zulässigen Werte werden deutlich unterschritten. In der Nachtzeit treten üblicherweise keine relevanten Geräuschspitzen auf. Der Anhang 7 zeigt beispielhaft die Einzelergebnisse zur Berechnung der Beurteilungspegel am Immissionsort IO1 „Bielefelder Straße 222“ (Variante 1 mit Ausfahrt an der Südseite, Immissionsanteile der einzelnen Geräuschquellen am Beurteilungspegel sowie beispielhaft die Detailergebnisse für die Punktschallquellen). 6.5 Tieffrequente Geräusche Tieffrequente Geräusche sind nach Ziff. 7.3 der TA-Lärm bzw. nach DIN 45680 /6/ Geräusche, deren vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz liegen. Im Wohnbereich können tieffrequente Geräusche insbesondere zu Zeiten, wenn andere Geräuschbelastungen niedrig sind, schon dann zu erheblichen Belästigungen führen, wenn sie gerade wahrgenommen werden. Nach Ziff. 7.3 der TA-Lärm können schädliche Umwelteinwirkungen insbesondere auftreten, wenn in schutzbedürftigen Räumen bei geschlossen Fenstern die Differenz LCeq – LAeq den Wert 20 dB überschreitet. Aus Erfahrung von messtechnischen Untersuchungen an vergleichbaren Anlagen (BHKW) ist bekannt, dass bei nicht sachgerechter Auslegung der Lärmminderungsmaßnahmen tieffrequente Geräusche, insbesondere auch wahrnehmbare Einzeltöne – typischerweise zwischen 60 Hz und 100 Hz – über die Kaminmündung auftreten können. Die Frequenz ist abhängig von Drehzahl, Zylinderzahl und Zündfolge des eingesetzten Motors. Zur Beurteilung tieffrequenter Geräusche verweist die TA-Lärm auf die DIN 45680 /6/. Das in dieser Norm beschriebene Verfahren setzt eine Messung der Geräusche in den betroffenen Wohnräumen voraus. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 22 von 26 Seiten Im Rahmen einer Prognose können jedoch normalerweise nur die Schallpegel außen vor den Gebäuden berechnet werden. Die Schallpegeldifferenz „außen – innen“ hängt insbesondere bei schmalbandigen Geräuschen (Motor-Abgasgeräusch) von vielen Faktoren ab (Bauausführung, Raumausstattung, Verhältnis der Zündfolgefrequenz zu Raumresonanzfrequenz etc.). Zur Vermeidung tieffrequenter Schallimmissionen sind die Abgasschalldämpfer des BHKW so auf die Schallemission bei der Zündfolgefrequenz abzustimmen, dass die Hörschwellenkurve der DIN 45680 in Innenräumen von schützenswerten Gebäuden eingehalten wird. Bei einer Unterschreitung der linearen Hörschwellenpegel bereits außen vor dem Gebäude ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben. Hinweise, wie dieser Nachweis erbracht werden kann, sind z.B. der Anlage 2 des Biogasanlagen-Erlasses Mecklenburg-Vorpommern /9/ zu entnehmen. Dort sind drei Prüfkriterien definiert: • LTerz,eq,außen – LHS ≤ -10 dB2 großer • -10 dB < LTerz,eq,außen – LHS ≤ -3 dB • LTerz,eq,außen – LHS > -3 dB Die Anhaltswerte der DIN 45680 werden mit Sicherheit unterschritten, Die Anhaltswerte der DIN 45680 werden unterschritten, Die Anhaltswerte der DIN 45680 werden möglicherweise überschritten. Der Mittelungspegel LTerz,eq,außen außen vor den schutzbedürftigen Räumen wird nach folgender Beziehung berechnet: LTerz,eq,außen = LWTerz,eq – Adiv – Agr – Abar mit LWTerz,eq Adiv d Agr Abar 2 Schallleistungspegel des BHKW-Abgasgeräusches im bestimmungsgemäßen Betrieb (Volllast) in dB geometrische Ausbreitung (Abstandsmaß) in dB, Adiv = 20 lg(d/d0) + 11 mit d0 = 1 m seitlicher Abstand von Mitte Kaminmündung bis zum Immissionsort in m Im Bodeneffekt Agr = 3 dB ist das geometrische Richtwirkungsmaß D für die Schallausbreitung in den Halbraum enthalten Pegelminderung durch Abschirmung auf dem Ausbreitungsweg in dB LTerz,eq,außen = Mittelungspegel außen vor dem Gebäude LHS = Hörschwellenpegel nach DIN 45680 TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Tabelle 4: Seite 23 von 26 Seiten Prüfung auf tieffrequente Abgasgeräusche in den relevanten Terzbändern 50 Hz bis 100 Hz Terzfrequenzband Schallleistungspegel LWTerz,eq 50 Hz 63 Hz 80 Hz 100 Hz 66,3 69,3 74,3 62,3 -46,8 Abstandsmaß Adiv zum Immissionsort IO3 (62 m) Bodeneffekt Agr -3 Abschirmung Abar 0,0 Mittelungspegel außen LTerz,eq,außen 16,5 19,5 24,5 12,5 Hörschwellenpegel LHS 40,5 33,5 28,0 23,5 Hörschwelle Innen überschritten (>0) bzw. unterschritten (<0) -24,0 -14,0 -3,5 -11,0 Aus der Tabelle 4 ist ersichtlich, dass bei einer geeigneten Auslegung der Abgasschalldämpfer auf die tieffrequenten Abgasgeräusche die in der Norm DIN 45680 festgelegten Anhaltswerte unterschritten werden. Unabhängig davon muss der Lieferant bzw. Hersteller des BHKW im Rahmen der Herstellung der Anlage dazu verpflichtet werden, dass die in der Tabelle 4 vorgegebenen, unbewerteten Schallleistungspegel je Terz (LWTerz,eq) bei allen Betriebszuständen des BHKW eingehalten werden und weder schädliche tieffrequente Geräusche im Sinne von Ziffer 7.3 der TA-Lärm noch deutlich wahrnehmbare Einzeltöne in den Geräuschemissionen des Blockheizkraftwerkes auftreten. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 7 Seite 24 von 26 Seiten Betriebsbezogener Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen Nach Ziffer 7.4 der TA Lärm sind auch die Geräusche des anlagenbedingten Verkehrs auf den öffentlichen Straßen zu betrachten. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nr. 6.13 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung /3/ (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Diese Regelung gilt nicht für Immissionsorte in Industrie- und Gewerbegebieten. Für die genaue Prüfung der Eingangskriterien nach Ziff. 7.4 der TA-Lärm muss normalerweise die vorhandene Verkehrsbelastung auf der öffentlichen Straße, d. h. ohne den zusätzlichen Verkehr der Anlage, bekannt sein. Die Prüfung nach Ziff. 7.4 der TA-Lärm kann bei konservativem Ansatz auch ohne Kenntnis dieser Vorbelastung vorgenommen werden: Wenn die Beurteilungspegel des betriebsbedingten Verkehrs die jeweiligen Immissionsgrenzwerte um mindestens 5 dB(A) unterschreiten, können – unabhängig von der Vorbelastung – die o. g. Kriterien nicht gleichzeitig zutreffen. Die Berechnung der anlagenbedingten Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Zufahrten hat nach den Vorgaben der 16. BImSchV zu erfolgen. Dabei wird die „Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke DTV“ zugrunde gelegt. Dies ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres. Das gesamte anlagenbedingte Verkehrsaufkommen auf einem Straßenquerschnitt ist durch 365 Tage zu teilen. Nach den zur Verfügung gestellten Unterlagen ist mit jährlich insgesamt 920 Fuhren entsprechend 1840 Fahrten für den Antransport der Eingangsstoffe und den Abtransport der Gärreste zu rechnen. 3 a) b) c) d) e) f) Die unter Punkt 6.1 der TA Lärm aufgeführten Gebiete sind wie folgt gegliedert: Industriegebiete Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete reine Wohngebiete Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Seite 25 von 26 Seiten Die maßgeblichen Immissionsorte für die Beurteilung des betriebsbezogenen Fahrzeugverkehrs auf öffentlichen Straßen stellen im vorliegenden Fall die Immissionsorte IO6 „Eckendorfer Straße 119“ bei der Variante 1 (Ein- / Ausfahrt an der Südseite) und die Immissionsorte IO1 „Bielefelder Straße 222“ und IO2 „Bielefelder Straße 225“ bei den Varianten 2 und 3 (Ein- / Ausfahrt an der Nordseite) dar, die sich noch innerhalb eines Radius von 500 m vom Betriebsgrundstück (außerhalb von Gewerbegebieten) befinden und direkt an den möglichen An- / Abfahrtsstraßen liegen. Im Rahmen eines konservativen Ansatzes gehen wir nachfolgend davon aus, dass jeweils alle an- und abfahrenden Fahrzeuge an diesen Immissionsorten vorbeifahren. Bei 1840 Fahrten pro Jahr ergibt sich dann im Jahresmittel für die Biogasanlage tagsüber eine Verkehrsmenge von aufgerundet Mt = 0,4 Fahrzeugen pro Stunde. Auf der Eckendorfer Straße liegt keine Geschwindigkeitsbegrenzung vor, auf der Bielefelder Straße sind 50 km/h zulässig. Nach den Rechenregeln der 16. BImSchV / RLS-90 errechnen sich dann mit diesen Ausgangsdaten folgende Beurteilungspegel für die Tageszeit (aufgerundet): IO1 „Bielefelder Straße 222“ (ca. 18 m bis Straßenmitte): Lr = 44 dB(A), IO2 „Bielefelder Straße 225“ (ca. 12 m bis Straßenmitte): Lr = 45 dB(A), IO6 „Eckendorfer Straße 119“ (ca. 23 m bis Straßenmitte): Lr = 44 dB(A). Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 64 dB(A) für Mischgebiete wird um mindestens 19 dB(A) unterschritten. Somit kann im vorliegenden Fall durch den betriebsbezogenen Fahrzeugverkehr im öffentlichen Verkehrsraum nicht gleichzeitig eine Grenzwert-Überschreitung und eine Erhöhung um 3 dB(A) verursacht werden. Nach den Regelungen in Nr. 7.4 der TA-Lärm / 2/ sind dann keine organisatorischen Maßnahmen zur Verminderung der Geräusche auf öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 8 Seite 26 von 26 Seiten Qualität der Prognose Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse wird bestimmt durch die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen und die Messunsicherheit bei der Bestimmung der angesetzten Schallleistungspegel. Die von uns angesetzten Schallpegel entsprechen in der Regel der Genauigkeitsklasse 2 [d. h. Vergleichs-Standardabweichung ca. ± 1,5 dB(A)]. Die Vergleichs-Standardabweichung der Ausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2 / 5/ besitzt ebenfalls eine Standardabweichung von ca. ± 1,5 dB(A). Hieraus ergibt sich für die berechneten Beurteilungspegel ein oberer Vertrauensbereich von ca. + 3 dB(A). Bei n gleichen Quellenanteilen mit jeweils gleicher Unsicherheit reduziert sich die Unsicherheit nach dem Gaußschen Fehlerfortpflanzungsgesetz um den Faktor 1 / n . Damit nimmt die Genauigkeit der Berechnungen mit wachsender Zahl der Quellen zu. Unter diesen Voraussetzungen kann der obere Vertrauensbereich für die berechneten Beurteilungspegel im vorliegenden Fall auf maximal + 2 dB(A) abgeschätzt werden. Im vorliegenden Fall werden die Immissionskontingente einschließlich dieser Unsicherheit noch um mindestens 3 dB(A) unterschritten. – E n d e d e s Te x t t e i l s – TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Anhang 1, Seite 1 g) Bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart tags 45 dB(A) bis 65 dB(A) nachts 35 dB(A) bis 65 dB(A) h) Bei Industriegebieten (GI) 1). 1.1 Orientierungswerte Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstigen Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen: a) b) Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags 50 dB(A) nachts 40 dB(A) bzw. 35 dB(A) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 dB(A) nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) c) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 dB(A) d) Bei besonderen Wohngebieten (WB) tags 60 dB(A) nachts 45 dB(A) bzw. 40 dB(A) e) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 60 dB(A) nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) f) Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 dB(A) nachts 55 dB(A) bzw. 50 dB(A) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden. Anmerkung: Bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. 1.2 Hinweise für die Anwendung der Orientierungswerte Die in Abschnitt 1.1 genannten Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen - zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. 1) Für Industriegebiete kann - soweit keine Gliederung nach § 1 Abs. 4 und 9 Bau NVO erfolgt - kein Orientierungswert angegeben werden. Die Schallemission der Industriegebiete ist nach DIN 18005 Teil 1/05.87, Abschnitt 4.5 zu bestimmen. TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 634 797 / 311UBS026 Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06.00 bis 22.00 Uhr und nachts der Zeitraum von 22.00 bis 06.00 Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt sein. Die Bauflächen, Baugebiete, Sondergebiete und sonstigen Flächen nach Abschnitt 1.1 entsprechen dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung. Soweit bei vorhandener Bebauung der Baunutzungsverordnung entsprechende Baugebiete nicht festgesetzt sind, sind die Orientierungswerte nach Abschnitt 1.1 den Gebieten der Eigenart der vorhandenen Bebauung entsprechend zuzuordnen. Eine Unterschreitung der Orientierungswerte kann sich beispielsweise empfehlen - zum Schutz besonders schutzbedürftiger Nutzungen, - zur Erhaltung oder Schaffung besonders ruhiger Wohnlagen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignet Gebäudeanordnung und Grundrißgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Anhang 1, Seite 2 Überschreitungen der Orientierungswerte nach Abschnitt 1.1 und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes (siehe hierzu z. B. VDI 2718 (z. Z. Entwurf)) sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und gegebenenfalls in den Plänen gekennzeichnet werden. Werden zwischen schutzbedürftigen Gebieten und gewerblich genutzten Gebieten die nach DIN 18005 Teil 1/05.87, Abschnitt 4.5 in Verbindung mit Abschnitt 1.1 berechneten Schutzabstände eingehalten, so kann davon ausgegangen werden, daß diese Gebiete ohne zusätzliche planungsrechtliche Schallschutzmaßnahmen ihrer Bestimmung entsprechend genutzt werden können. TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 2, Seite 1 Beurteilungsmaßstäbe Am 01.11.1998 ist die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 26.08.1998 zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm) in Kraft getreten. Sie gilt - mit einigen Ausnahmen - für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die den Anforderungen des zweiten Teils des BImSchG unterliegen. Grundpflichten des Betreibers: In Ziffer 3.1 (genehmigungsbedürftige Anlage) und Ziffer 4.1 (nicht genehmigungsbedürftige Anlage) wird der Betreiber auf den Stand der Technik zur Lärmminderung verpflichtet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionspunkte außerhalb von Gebäuden: Tabelle 1: Immissionsrichtwerte für Immissionspunkte außerhalb von Gebäuden Einwirkungsbereiche Vergleichbare Baugebiete Immissionsrichtwerte in dB(A) nach BauNVO tags nachts a) in Industriegebieten GI 70 70 b) in Gewerbegebieten GE 65 50 c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten MK, MD und MI 60 45 d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten WA, WS 55 40 e) in reinen Wohngebieten WR 50 35 f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten SO mit entsprechender Nutzung 45 35 Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden; sie beginnt um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 2, Seite 2 Hinweise: Mit diesen Immissionsrichtwerten sind die (bei Überwachungsmessungen um 3 dB(A) geminderten) Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche zu vergleichen. Der Beurteilungspegel wird rechnerisch aus der Höhe der Schallpegel, der Dauer der Einwirkung und der Art des Geräusches - wie Tonhaltigkeit und Impulshaltigkeit - bestimmt. Der Beurteilungspegel wird in Anlehnung an die Norm DIN 45 645-1 "Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen", Teil 1 "Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft", Ausgabe Juli 1996, gebildet. Der dort genannte Zu- und Abschlag für bestimmte Geräusche und Situationen entfällt. Treten in einem Geräusch ein oder mehrere Einzeltöne deutlich hörbar hervor oder ist das Geräusch informationshaltig, so sind in diesen Zeitabschnitten dem maßgebenden Messwert, je nach Auffälligkeit, Zuschläge KT von 3 oder 6 dB(A) hinzuzurechnen. Für impulshaltige Geräusche ist ein Zuschlag KI zu berücksichtigen. Für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ist in den Gebieten "d bis f" der Tabelle 1 ein Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Diese Zeiten sind: an Werktagen: an Sonn- und Feiertagen: 06:00 bis 07:00 Uhr und 20:00 bis 22:00 Uhr; 06:00 bis 09:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr sowie 20:00 bis 22:00 Uhr. Maßgebend für die Beurteilung der Nachtzeit ist die volle Nachtstunde (z. B. 01:00 bis 02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel. Für so genannte "seltene Ereignisse" (an nicht mehr als 10 Tagen bzw. Nächten im Jahr) können höhere Immissionsrichtwerte in Ansatz gebracht werden. Bei diesen Ereignissen betragen die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Tabelle 1, Buchstaben b bis f: tagsüber nachts 06:00 bis 22:00 Uhr 22:00 bis 06:00 Uhr 70 dB(A), 55 dB(A). 475400 475600 475800 476000 476200 476400 476600 476800 5764400 5764400 Anhang 3 8000 705 098 IO7-Kuckucksweg 3a Legende Immissionsorte Plangrenzen 5764000 5764000 5764200 5764200 IO8-Lintheide 9 IO1-Bielef. Str. 222 5763800 Bebauungsplan Nr. 08/11 5763600 5763600 IO3-Biel.Str221b/223 5763800 IO2-Bielef. Str. 225 IO4-Diekbreede 33 5763400 IO6-Eckend. Str. 119 5763200 5763200 0 475400 IMMI 2011-1 06/2011 5763400 IO5-Eckend. Str. 159 475600 475800 476000 476200 476400 M 1:6000 476600 500 m 476800 Auftraggeber: Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Projekt: Bau und Betrieb einer Biogasanlage am Gut Eckendorf an der Bielefelder Straße in Leopoldshöhe Planinhalt: Übersichtsplan B-Plangebiet und Nachbarschaft mit der Lage der maßgeblichen Immissionsorte Bearbeiter: TN-UBS-BI / Döding Datum: 14.11.2011 Projektdatei: BGA_Agrargas_Eckendorf.ipr Anhang 4 8000 705 098 Legende 5764000 Immissionsorte Plangrenzen Flächenschallquellen DIN 45691 y/m IO1-Bielef. Str. 222 SO2: LEK 64/49 dB(A) Tag/Nacht IO2-Bielef. Str. 225 SO1: LEK 66/51 dB(A) Tag/Nacht 5763800 IO3-Biel.Str221b/223 5763700 Auftraggeber: Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Projekt: Bau und Betrieb einer Biogasanlage am Gut Eckendorf an der Bielefelder Straße in Leopoldshöhe Planinhalt: Übersichtsplan Bebauungsplan mit den vorgeschlagenen Emissionskontingenten auf den beiden Flächen SO1 und SO2 Bearbeiter: TN-UBS-BI / Döding Datum: 14.11.2011 5763600 0 475900 476000 476100 x/m M 1:2000 100 m 476300 Projektdatei: BGA_Agrargas_Eckendorf.ipr IMMI 2011-1 06/2011 5763950 Variante 3, Ausfahrt Nord-Ost Anhang 5 8000 705 098 Legende Variante 2, Ausfahrt Nord-West y/m IO1-Bielef. Str. 222 Biogasanlage Wandelement (Fahrsilo) Technische Anlagen Rührwerke 5763850 Gastrocknung Nachgärer Substrat abkippen / aufnehmen Gülle / Flüssigmist pumpen Mais einlagern Fackel Pump.raum 5763800 IO3-Biel.Str221b/223 BHKW Schnell 150kw Trecker Waage Fermenter Feststoffeintrag Gärrproduktlager Fahrwege Trecker und verdichten Fahrwege Radlader Annahmebeh. Abtankplatz Mais Einlagern / Verdichten ge Waa 5763750 Maschinenhalle 5763700 Auftraggeber: Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG 5763650 Projekt: Bau und Betrieb einer Biogasanlage am Gut Eckendorf an der Bielefelder Straße in Leopoldshöhe Planinhalt: Übersichtsplan Betriebsgelände mit der Lage der relevanten Schallquellen, 3 mögliche Varianten für die Ein- / Ausfahrt 5763600 Variante 1, Ausfahrt Süd 475950 IMMI 2011-1 06/2011 476000 476050 0 476100 476150 M 1:1500 x/m 476250 100 m Bearbeiter: TN-UBS-BI / Döding Datum: 14.11.2011 Projektdatei: BGA_Agrargas_Eckendorf.ipr TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 6 Zusammenstellung der schalltechnischen Eingangsdaten Schallleistungspegel Spektren lineare Terz / Oktavpegel bei Frequenz in Hz, Summenpegel in dB(A) 32 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 Hz ∑ 0. Gastrocknung_LWA_72 67,0 64,0 59,0 66,0 62,0 65,0 67,0 65,0 59,0 dB 72,0 dB(A) 1. Trafo_LWA_68 73,0 74,0 76,0 75,0 62,0 54,0 48,0 42,0 38,0 dB 68,1 dB(A) 2. Feststoff Förderschnecke_LWA_82 81,0 84,0 82,0 80,0 81,0 77,0 73,0 67,0 58,0 dB 82,1 dB(A) 3. Rührwerk_LWA_76 91,0 83,0 78,0 75,0 74,0 71,0 67,0 63,0 57,0 dB 76,1 dB(A) 4. Treckerfahrt_LWA_65 69,0 68,0 68,0 65,0 58,0 59,0 58,0 56,0 53,0 dB 65,0 dB(A) 5. Silage_Verdichten_LWA_107 109,0 104,0 105,0 105,0 105,0 102,0 99,0 95,0 91,0 dB 107,1 dB(A) 6. Vakuumpumpe_LWA_105 101,0 110,0 113,0 100,0 95,0 99,0 97,0 98,0 92,0 dB 105,0 dB(A) 7. Silo_Abladen_LWA_102 106,0 105,0 105,0 102,0 95,0 96,0 95,0 93,0 90,0 dB 102,0 dB(A) 8. Silage_Aufnehmen_LWA_104 106,0 101,0 102,0 102,0 102,0 99,0 96,0 92,0 88,0 dB 104,1 dB(A) 9. Silage_in_Dosierer_kippen_LWA_104 106,0 101,0 102,0 102,0 102,0 99,0 96,0 92,0 88,0 dB 104,1 dB(A) 10. Trecker_auf_der_Waage_LWA_95 99,0 98,0 95,0 88,0 89,0 88,0 86,0 83,0 dB 95,0 dB(A) 11. Li_BHKW_Raum_98 103,0 104,0 100,0 101,0 97,0 91,0 87,0 79,0 73,0 dB 98,1 dB(A) 64,3 66,3 62,3 65,3 62,3 59,3 58,3 55,3 47,3 dB 65,3 69,3 61,3 65,3 62,3 59,3 57,3 51,3 45,3 dB 70,0 dB(A) 69,3 74,3 70,3 63,3 62,3 60,3 55,3 49,3 43,3 dB 80,4 73,4 76,4 69,4 61,4 59,4 48,4 42,4 40,4 dB 70,4 80,4 77,4 69,4 63,4 54,4 47,4 41,4 45,4 dB 74,0 dB(A) 74,4 88,4 84,4 65,4 61,4 51,4 46,4 40,4 42,4 dB 81,9 81,9 83,9 75,9 67,9 59,9 53,9 46,9 39,9 dB 80,9 81,9 83,9 76,9 64,9 60,9 52,9 45,9 45,9 dB 76,0 dB(A) 78,9 82,9 78,9 74,9 62,9 57,9 50,9 42,9 38,9 dB 76,6 76,4 84,4 68,5 64,6 64,7 62,5 57,0 51,0 dB 79,0 75,3 75,8 64,6 64,6 64,7 60,6 55,6 48,1 dB 74,0 dB(A) 75,7 75,1 69,3 63,9 64,9 63,5 59,1 53,9 45,4 dB 78,6 79,6 75,6 73,6 68,6 67,6 63,6 55,6 47,6 dB 73,6 80,6 76,6 73,6 68,6 67,6 61,6 52,6 45,6 dB 77,0 dB(A) 77,6 84,6 76,6 74,6 69,6 65,6 57,6 49,6 45,6 dB 12. Kamin_Super_Silent_LWA_70 13. BHKW_Zuluft_LWA_74 14. BHKW_Abluft_LWA_76 15. Gemischkühler_LWA_74 16. Notkuehler_LWA_77 98,0 Schalldämm-Maße Spektren Schalldämm Maße in dB 32 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 Hz 0. Mauerwerk / Beton_Rw_55 dB 16,0 24,0 34,0 43,0 50,0 54,0 58,0 62,0 62,0 dB 1. Tuer_Tor_Rw_25 dB 6,0 12,0 18,0 22,0 25,0 28,0 26,0 25,0 23,0 dB TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 7, Seite 1 Immissionsort: IO1 „Bielefelder Straße 222”, Variante 1 mit Ein- / Ausfahrt an der Südseite Werktag (06h-22h) Element Bezeichnung Nacht (22h-06h) L r,i Lr L r,i Lr in dB(A) in dB(A) in dB(A) in dB(A) EZQi001 Silage Aufnehmen 18,5 18,5 EZQi002 Substr.i.Dosier.Kipp 15,6 20,3 EZQi003 Gärrest/Gülle Pumpen 29,8 30,3 EZQi004 Silage Abladen 26,8 31,9 EZQi005 Trecker Waage 22,0 32,3 EZQi006 Rührwerk 1 Ferm. 7,6 32,3 7,6 7,6 EZQi007 Rührwerk 2 Ferm. 8,0 32,3 8,0 10,9 EZQi008 Rührw. 1 Nachgärer 7,1 32,4 7,1 12,4 EZQi009 Rührw. 2 Nachgärer 7,6 32,4 7,7 13,6 EZQi010 Rührwerk 1 Endlager 7,8 32,4 7,9 14,7 EZQi011 Rührwerk 2 Endlager 12,4 32,4 12,4 16,7 EZQi012 Eintragsschnecke 10,1 32,5 10,2 17,6 EZQi013 Gastrocknung KWS 10,7 32,5 10,7 18,4 EZQi014 BHKW-Zuluft 17,0 32,6 17,0 20,8 EZQi015 BHKW-Abluft 18,2 32,8 18,2 22,7 EZQi016 BHKW-Kaminmündung 15,9 32,8 15,9 23,5 EZQi017 Gemischkühler 4,7 32,9 4,8 23,6 EZQi018 Notkühler 8,7 32,9 8,8 23,7 EZQi019 Trafo 8,8 32,9 8,9 23,9 LIQi001 Fahrweg Beschickung 16,4 33,0 LIQi002 Ein- / Ausfahrt 34,5 36,8 -87,0 23,9 LIQi003 Fahrweg Silo-Fahrz. 29,2 37,5 -94,5 23,9 LIQi004 Fahrweg Gülle-Fahrz. 20,7 37,6 -96,3 23,9 FLQi001 Mais Einlag.Verdicht 36,0 39,9 FLQi002 BHKW Wand Nord 1,9 39,9 1,9 23,9 FLQi003 BHKW Wand West 4,7 39,9 4,7 23,9 FLQi004 BHKW Wand Ost 2,3 39,9 2,4 24,0 FLQi005 BHKW-Wand Süd -2,4 39,9 -2,4 24,0 FLQi006 BHKW-Dachfläche 6,5 39,9 6,5 24,1 FLQi007 BHKW Tor Nord 12,9 39,9 13,0 24,4 23,9 23,9 L r,i = Immissionsanteil der einzelnen Geräuschquellen am betrachteten Immissionsort, Lr = Summe am Immissionsort, von oben nach unten aufsummiert; TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 7, Seite 2 Legende zur nachfolgenden detaillierten Ergebnisliste ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Legende zur Ergebnisliste (Lange Liste) LfT = Lw + Dc - Adiv - Aatm - Agr - Afol - Ahous - Abar - Cmet Bezeichnung Name der Schallquelle "Abschnitt 1": Bezeichnung des Teilstücks einer Linienschallquelle "Teil 1": Bezeichnung einer Teilschallquelle, die durch Unterteilung einer Linien- oder Flächenschallquelle entstanden ist "Gastrocknung KWS / HAUS008(3)“ Reflexionsanteil infolge des bezeichneten Elements Lw: Schalleistungspegel Dc = D0 + DI + Domega: Raumwinkelmaß+Richtwirkungsmaß+Bodenreflexion (frq.-unabh. Berechnung) Abstand: Abstand s des Immissionsortes von der Schallquelle Adiv: Abstandsmaß Aatm: Luftabsorptionsmaß Agr: Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß Afol: Bewuchsdämpfungsmaß Ahous: Bebauungsdämpfungsmaß Abar: Einfügungsdämpfungsmaß eines Schallschirms Cmet: Meteorologische Korrektur LfT /dB: Schalldruckpegel am Immissionsort für ein Teilstück LfT /dB(A) Schalldruckpegel (A-bewertet) am Immissionsort für ein Teilstück LAT ges: Schalldruckpegel am Immissionsort, summiert über alle Schallquellen Achtung: Die nachfolgenden Einzelergebnisse für die Punktschallquellen enthalten noch keine Korrekturen für die zeitliche Einwirkdauer und die Anzahl der Ereignisse! Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 Element Bezeichnung EZQi001 Silage Aufnehmen EZQi002 EZQi003  Lw / dB Dc / dB Abstand /m Adiv / dB Aatm / dB Agr / dB Afol / dB LfT = Lw + Dc ' Adiv ' Aatm ' Agr ' Afol ' Ahous ' Abar ' Cmet Ahous Abar Cmet LfT LfT / dB / dB / dB / dB / dB(A) 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 106,0 101,0 102,0 102,0 102,0 99,0 96,0 92,0 88,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 287,5 287,5 287,5 287,5 287,5 287,5 287,5 287,5 287,5 60,2 60,2 60,2 60,2 60,2 60,2 60,2 60,2 60,2 0,0 0,0 0,1 0,3 0,6 1,2 3,1 10,5 37,4 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 4,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,6 1,4 2,4 3,9 5,8 8,1 10,6 13,1 14,8 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4 42,5 36,7 36,6 34,9 32,7 26,8 19,4 5,5 '27,1 3,1 10,5 20,5 26,3 29,5 26,8 20,6 6,5 '28,2 33,1 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 106,0 101,0 102,0 102,0 102,0 99,0 96,0 92,0 88,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 214,9 214,9 214,9 214,9 214,9 214,9 214,9 214,9 214,9 57,6 57,6 57,6 57,6 57,6 57,6 57,6 57,6 57,6 0,0 0,0 0,1 0,3 0,5 0,9 2,3 7,9 28,0 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,7 5,8 8,2 10,8 13,3 15,0 15,0 15,0 15,0 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 42,4 35,2 33,8 31,0 28,3 23,2 18,8 9,3 '14,9 3,0 9,0 17,7 22,4 25,1 23,2 20,0 10,3 '16,0 29,5 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 101,0 110,0 113,0 100,0 95,0 99,0 97,0 98,0 92,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 193,2 193,2 193,2 193,2 193,2 193,2 193,2 193,2 193,2 56,7 56,7 56,7 56,7 56,7 56,7 56,7 56,7 56,7 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,8 2,1 7,1 25,2 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,1 4,1 6,4 9,0 11,7 14,3 14,8 14,9 14,9 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 39,8 46,8 47,4 31,7 23,8 24,8 21,0 16,9 '7,2 0,4 20,6 31,3 23,1 20,6 24,8 22,2 17,9 '8,3 33,7 Substr.i.Dosier.Kipp Gärrest/Gülle Pumpen TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 7, Seite 3 Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 Element Bezeichnung EZQi004 Silage Abladen EZQi005 EZQi006 EZQi007 EZQi008  Lw / dB Dc / dB Abstand /m Adiv / dB Aatm / dB Agr / dB Afol / dB LfT = Lw + Dc ' Adiv ' Aatm ' Agr ' Afol ' Ahous ' Abar ' Cmet Ahous Abar Cmet LfT LfT / dB / dB / dB / dB / dB(A) 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 106,0 105,0 105,0 102,0 95,0 96,0 95,0 93,0 90,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 278,5 278,5 278,5 278,5 278,5 278,5 278,5 278,5 278,5 59,9 59,9 59,9 59,9 59,9 59,9 59,9 59,9 59,9 0,0 0,0 0,1 0,3 0,6 1,2 3,0 10,2 36,3 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 4,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 1,2 2,5 4,7 7,3 9,9 12,5 14,9 17,1 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 1,2 43,4 41,6 40,3 34,9 25,0 22,9 17,4 5,8 '25,5 4,0 15,4 24,2 26,3 21,8 22,9 18,6 6,8 '26,6 30,6 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 99,0 98,0 98,0 95,0 88,0 89,0 88,0 86,0 83,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 209,6 209,6 209,6 209,6 209,6 209,6 209,6 209,6 209,6 57,4 57,4 57,4 57,4 57,4 57,4 57,4 57,4 57,4 0,0 0,0 0,1 0,3 0,5 0,9 2,3 7,7 27,3 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 4,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 3,4 5,3 7,6 10,1 12,7 14,9 14,9 14,9 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 1,3 37,4 34,8 32,8 27,4 17,6 15,6 11,0 3,6 '19,0 '2,0 8,6 16,7 18,8 14,4 15,6 12,2 4,6 '20,1 23,3 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 91,0 83,0 78,0 75,0 74,0 71,0 67,0 63,0 57,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 198,5 198,5 198,5 198,5 198,5 198,5 198,5 198,5 198,5 56,9 56,9 56,9 56,9 56,9 56,9 56,9 56,9 56,9 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,8 2,2 7,3 25,9 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 3,0 4,5 6,5 8,8 11,3 13,8 15,2 15,2 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 30,5 21,4 14,8 9,7 6,1 0,2 '7,6 '18,1 '42,7 '8,9 '4,8 '1,3 1,1 2,9 0,2 '6,4 '17,1 '43,8 7,6 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 91,0 83,0 78,0 75,0 74,0 71,0 67,0 63,0 57,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 198,6 198,6 198,6 198,6 198,6 198,6 198,6 198,6 198,6 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 57,0 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,8 2,2 7,3 25,9 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 2,9 4,3 6,1 8,4 10,8 13,3 15,2 15,2 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 30,6 21,5 15,0 10,0 6,6 0,8 '7,1 '18,1 '42,7 '8,8 '4,7 '1,1 1,4 3,4 0,8 '5,9 '17,1 '43,8 8,0 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 91,0 83,0 78,0 75,0 74,0 71,0 67,0 63,0 57,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 189,9 189,9 189,9 189,9 189,9 189,9 189,9 189,9 189,9 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,8 2,1 6,9 24,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,8 3,3 5,2 7,5 10,1 12,8 15,0 15,3 15,3 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 31,1 21,6 14,6 9,1 5,4 '0,7 '8,1 '17,3 '41,1 '8,3 '4,6 '1,5 0,5 2,2 '0,7 '6,9 '16,3 '42,2 7,1 Trecker Waage Rührwerk 1 Ferm. Rührwerk 2 Ferm. Rührw. 1 Nachgärer TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 7, Seite 4 Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 Element Bezeichnung EZQi009 Rührw. 2 Nachgärer EZQi010 EZQi011 EZQi012 EZQi013  Lw / dB Dc / dB Abstand /m Adiv / dB Aatm / dB Agr / dB Afol / dB LfT = Lw + Dc ' Adiv ' Aatm ' Agr ' Afol ' Ahous ' Abar ' Cmet Ahous Abar Cmet LfT LfT / dB / dB / dB / dB / dB(A) 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 91,0 83,0 78,0 75,0 74,0 71,0 67,0 63,0 57,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 179,9 179,9 179,9 179,9 179,9 179,9 179,9 179,9 179,9 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,7 1,9 6,6 23,4 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,2 2,4 4,5 7,5 10,5 13,3 15,7 17,8 18,6 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 32,3 23,1 15,9 9,8 5,6 '0,5 '8,1 '18,8 '42,6 '7,1 '3,1 '0,2 1,2 2,4 '0,5 '6,9 '17,8 '43,7 7,6 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 91,0 83,0 78,0 75,0 74,0 71,0 67,0 63,0 57,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 170,4 170,4 170,4 170,4 170,4 170,4 170,4 170,4 170,4 55,6 55,6 55,6 55,6 55,6 55,6 55,6 55,6 55,6 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,7 1,8 6,2 22,2 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 2,6 4,9 8,0 11,0 13,8 16,1 18,1 18,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 32,7 23,4 16,1 9,9 5,7 '0,4 '7,9 '18,2 '40,8 '6,7 '2,8 0,0 1,3 2,5 '0,4 '6,7 '17,2 '41,9 7,8 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 91,0 83,0 78,0 75,0 74,0 71,0 67,0 63,0 57,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 174,3 174,3 174,3 174,3 174,3 174,3 174,3 174,3 174,3 55,8 55,8 55,8 55,8 55,8 55,8 55,8 55,8 55,8 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,7 1,9 6,4 22,7 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 3,6 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,8 1,8 3,3 5,3 7,6 10,2 12,9 14,6 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 33,7 25,0 18,9 14,3 11,2 5,5 '2,3 '13,4 '37,4 '5,7 '1,2 2,8 5,7 8,0 5,5 '1,1 '12,4 '38,5 12,4 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 81,0 84,0 82,0 80,0 81,0 77,0 73,0 67,0 58,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 212,3 212,3 212,3 212,3 212,3 212,3 212,3 212,3 212,3 57,5 57,5 57,5 57,5 57,5 57,5 57,5 57,5 57,5 0,0 0,0 0,1 0,3 0,5 0,9 2,3 7,8 27,7 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,9 4,5 6,6 8,9 11,4 13,9 15,2 15,2 15,2 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 18,8 20,1 16,0 11,5 9,8 2,9 '3,8 '15,2 '44,1 '20,6 '6,1 '0,1 2,9 6,6 2,9 '2,6 '14,2 '45,2 10,1 32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz 8000 Hz Summe 67,0 64,0 59,0 66,0 62,0 65,0 67,0 65,0 59,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 133,1 133,1 133,1 133,1 133,1 133,1 133,1 133,1 133,1 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 0,0 0,0 0,1 0,2 0,3 0,6 1,4 4,9 17,3 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,2 0,7 1,5 2,5 3,8 5,3 7,0 9,1 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8 12,1 8,8 3,3 9,4 4,2 5,7 5,4 '1,8 '22,4 '27,3 '17,4 '12,8 0,8 1,0 5,7 6,6 '0,8 '23,5 10,7 Rührwerk 1 Endlager Rührwerk 2 Endlager Eintragsschnecke Gastrocknung KWS TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 7, Seite 5 Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 Element Bezeichnung EZQi014 BHKW'Zuluft EZQi015  Lw / dB Dc / dB Abstand /m Adiv / dB Aatm / dB Agr / dB Afol / dB LfT = Lw + Dc ' Adiv ' Aatm ' Agr ' Afol ' Ahous ' Abar ' Cmet Ahous Abar Cmet LfT LfT / dB / dB / dB / dB / dB(A) 12 Hz 16 Hz 20 Hz 25 Hz 32 Hz 40 Hz 50 Hz 63 Hz 80 Hz 100 Hz 125 Hz 160 Hz 200 Hz 250 Hz 315 Hz 400 Hz 500 Hz 630 Hz 800 Hz 1000 Hz 1250 Hz 1600 Hz 2000 Hz 2500 Hz 3150 Hz 4000 Hz 5000 Hz 6350 Hz 8000 Hz Summe 79,4 75,4 72,4 80,4 70,4 74,4 73,4 80,4 88,4 76,4 77,4 84,4 69,4 69,4 65,4 61,4 63,4 61,4 59,4 54,4 51,4 48,4 47,4 46,4 42,4 41,4 40,4 40,4 45,4 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 134,1 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 53,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,4 0,6 0,7 1,0 1,5 2,1 3,2 4,9 7,4 11,5 17,5 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,7 0,8 1,0 1,2 1,5 1,8 2,2 2,7 3,3 3,9 4,7 5,4 6,2 7,1 7,9 8,7 9,6 10,4 11,3 12,2 13,1 13,9 14,7 15,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 24,9 20,8 17,7 25,6 15,5 19,3 18,2 25,0 32,7 20,5 21,2 27,7 12,2 11,6 6,9 2,1 3,3 0,4 '2,5 '8,4 '12,4 '16,6 '18,9 '21,4 '27,3 '31,0 '35,3 '40,2 '42,0 '38,5 '35,9 '32,8 '19,1 '23,9 '15,3 '12,0 '1,2 10,2 1,4 5,1 14,3 1,3 3,0 0,3 '2,7 0,1 '1,5 '3,3 '8,4 '11,8 '15,6 '17,7 '20,1 '26,1 '30,0 '34,8 '40,3 '43,1 17,0 12 Hz 16 Hz 20 Hz 25 Hz 32 Hz 40 Hz 50 Hz 63 Hz 80 Hz 100 Hz 125 Hz 160 Hz 200 Hz 250 Hz 315 Hz 400 Hz 500 Hz 630 Hz 800 Hz 1000 Hz 1250 Hz 1600 Hz 2000 Hz 2500 Hz 3150 Hz 4000 Hz 5000 Hz 6350 Hz 8000 Hz Summe 87,9 85,9 83,9 81,9 80,9 78,9 81,9 81,9 82,9 83,9 83,9 78,9 75,9 76,9 74,9 67,9 64,9 62,9 59,9 60,9 57,9 53,9 52,9 50,9 46,9 45,9 42,9 39,9 45,9 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 137,7 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 53,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 1,1 1,5 2,2 3,3 5,0 7,6 11,8 17,9 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 0,3 0,5 0,6 0,7 0,8 1,0 1,2 1,4 1,7 2,0 2,5 2,9 3,5 4,2 4,9 5,6 6,4 7,1 7,9 8,8 9,6 10,5 11,3 12,2 13,0 13,9 14,7 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 33,1 31,0 28,9 26,7 25,6 23,5 26,3 26,2 27,0 27,7 27,5 22,1 18,6 19,1 16,5 8,7 5,0 2,2 '1,6 '1,5 '5,5 '10,7 '12,9 '16,4 '22,4 '26,1 '32,4 '40,5 '41,4 '30,3 '25,7 '21,6 '18,0 '13,8 '11,1 '3,9 0,0 4,5 8,6 11,4 8,7 7,7 10,5 9,9 3,9 1,8 0,3 '2,4 '1,5 '4,9 '9,7 '11,7 '15,1 '21,2 '25,1 '31,9 '40,6 '42,5 18,2 BHKW'Abluft TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 7, Seite 6 Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 Element Bezeichnung EZQi016 BHKW'Kaminmündung  Lw / dB Dc / dB Abstand /m Adiv / dB Aatm / dB Agr / dB Afol / dB LfT = Lw + Dc ' Adiv ' Aatm ' Agr ' Afol ' Ahous ' Abar ' Cmet Ahous Abar Cmet LfT LfT / dB / dB / dB / dB / dB(A) 12 Hz 16 Hz 20 Hz 25 Hz 32 Hz 40 Hz 50 Hz 63 Hz 80 Hz 100 Hz 125 Hz 160 Hz 200 Hz 250 Hz 315 Hz 400 Hz 500 Hz 630 Hz 800 Hz 1000 Hz 1250 Hz 1600 Hz 2000 Hz 2500 Hz 3150 Hz 4000 Hz 5000 Hz 6350 Hz 8000 Hz 10000 Hz Summe 62,3 63,3 58,3 64,3 65,3 69,3 66,3 69,3 74,3 62,3 61,3 70,3 65,3 65,3 63,3 62,3 62,3 62,3 59,3 59,3 60,3 58,3 57,3 55,3 55,3 51,3 49,3 47,3 45,3 43,3 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 136,6 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 1,0 1,5 2,1 3,2 5,0 7,5 11,7 17,8 26,3 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 2,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,2 2,2 2,1 2,1 2,1 2,0 1,9 1,8 1,6 1,5 1,2 0,8 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,9 7,9 2,9 9,0 10,0 14,1 11,2 14,3 19,4 7,6 6,8 16,2 11,6 11,9 9,9 8,8 8,8 8,7 5,6 5,5 6,4 4,0 2,6 '0,1 '1,1 '6,9 '11,4 '17,6 '25,7 '36,2 '56,5 '48,8 '47,6 '35,7 '29,4 '20,5 '19,0 '11,9 '3,1 '11,5 '9,3 2,8 0,7 3,3 3,3 4,0 5,6 6,8 4,8 5,5 7,0 5,0 3,8 1,2 0,1 '5,9 '10,9 '17,7 '26,8 '38,7 15,9 500 Hz 630 Hz 800 Hz 1000 Hz 1250 Hz 1600 Hz 2000 Hz 2500 Hz 3150 Hz 4000 Hz 5000 Hz Summe 61,3 61,3 58,3 58,3 59,3 57,3 56,3 54,3 54,3 50,3 48,3 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 228,6 228,6 228,6 228,6 228,6 228,6 228,6 228,6 228,6 228,6 228,6 58,2 58,2 58,2 58,2 58,2 58,2 58,2 58,2 58,2 58,2 58,2 0,5 0,6 0,8 1,0 1,2 1,8 2,5 3,6 5,4 8,4 12,6 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 3,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 12,9 13,8 14,8 15,7 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 16,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 '11,3 '12,3 '16,5 '17,6 '17,7 '20,2 '21,9 '25,0 '26,8 '33,8 '40,1 '14,5 '14,2 '17,3 '17,6 '17,1 '19,2 '20,7 '23,7 '25,6 '32,8 '39,6 '8,0 BHKW'Kaminmündung / HAUS018(12) TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 7, Seite 7 Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 Element Bezeichnung EZQi017 Gemischkühler EZQi018  Lw / dB Dc / dB Abstand /m Adiv / dB Aatm / dB Agr / dB Afol / dB LfT = Lw + Dc ' Adiv ' Aatm ' Agr ' Afol ' Ahous ' Abar ' Cmet Ahous Abar Cmet LfT LfT / dB / dB / dB / dB / dB(A) 12 Hz 16 Hz 20 Hz 25 Hz 32 Hz 40 Hz 50 Hz 63 Hz 80 Hz 100 Hz 125 Hz 160 Hz 200 Hz 250 Hz 315 Hz 400 Hz 500 Hz 630 Hz 800 Hz 1000 Hz 1250 Hz 1600 Hz 2000 Hz 2500 Hz 3150 Hz 4000 Hz 5000 Hz 6350 Hz 8000 Hz Summe 86,2 83,5 80,1 76,6 79,0 75,7 76,4 75,3 75,1 84,4 75,8 69,3 68,5 64,6 63,9 64,6 64,6 64,9 64,7 64,7 63,5 62,5 60,6 59,1 57,0 55,6 53,9 51,0 48,1 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 139,4 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,5 0,6 0,8 1,1 1,5 2,2 3,3 5,1 7,7 12,0 18,2 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,4 1,8 2,2 2,7 3,4 4,2 5,1 6,2 7,3 8,4 9,5 10,6 11,6 12,5 13,4 14,2 15,0 15,8 16,6 17,2 17,8 18,5 18,6 18,6 18,6 18,6 18,6 18,6 18,6 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 29,2 26,1 22,2 18,2 20,0 15,8 15,6 13,4 12,1 20,3 10,6 2,9 1,1 '3,7 '5,4 '5,6 '6,4 '6,9 '8,0 '8,8 '10,8 '12,7 '15,1 '17,3 '20,5 '23,7 '28,0 '35,2 '44,3 '34,2 '30,6 '28,3 '26,5 '19,4 '18,8 '14,6 '12,8 '10,4 1,2 '5,5 '10,5 '9,8 '12,3 '12,0 '10,4 '9,6 '8,8 '8,8 '8,8 '10,2 '11,7 '13,9 '16,0 '19,3 '22,7 '27,5 '35,3 '45,4 4,7 12 Hz 16 Hz 20 Hz 25 Hz 32 Hz 40 Hz 50 Hz 63 Hz 80 Hz 100 Hz 125 Hz 160 Hz 200 Hz 250 Hz 315 Hz 400 Hz 500 Hz 630 Hz 800 Hz 1000 Hz 1250 Hz 1600 Hz 2000 Hz 2500 Hz 3150 Hz 4000 Hz 5000 Hz 6350 Hz 8000 Hz Summe 68,6 64,6 65,6 78,6 73,6 77,6 79,6 80,6 84,6 75,6 76,6 76,6 73,6 73,6 74,6 68,6 68,6 69,6 67,6 67,6 65,6 63,6 61,6 57,6 55,6 52,6 49,6 47,6 45,6 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 140,4 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 53,9 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 0,1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,3 0,4 0,5 0,6 0,8 1,1 1,5 2,2 3,3 5,1 7,7 12,0 18,3 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 3,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,0 1,3 1,6 2,0 2,5 3,2 4,0 4,9 5,9 6,9 7,9 9,0 9,9 10,8 11,7 12,7 13,5 14,3 15,1 15,9 16,6 17,3 17,9 18,5 18,5 18,5 18,5 18,5 18,5 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 1,0 11,9 7,6 8,2 20,8 15,3 18,6 19,8 19,9 22,9 12,9 12,9 11,8 7,8 6,8 6,9 '0,1 '0,9 '0,8 '3,7 '4,6 '7,5 '10,5 '13,6 '18,8 '22,0 '26,8 '32,4 '38,7 '47,0 '51,5 '49,1 '42,3 '23,9 '24,1 '16,0 '10,4 '6,3 0,4 '6,2 '3,2 '1,6 '3,1 '1,8 0,3 '4,9 '4,1 '2,7 '4,5 '4,6 '6,9 '9,5 '12,4 '17,5 '20,8 '25,8 '31,9 '38,8 '48,1 8,7 Notkühler TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik 8000 705 098 / 311UBS045 Anhang 7, Seite 8 Elementtyp: Einzelschallquelle (ISO 9613) Schallimmissionsberechnung nach ISO 9613 Element Bezeichnung EZQi019 Trafo  32 Hz 63 Hz 125 Hz 250 Hz 500 Hz 1000 Hz 2000 Hz 4000 Hz Summe Lw / dB 73,0 74,0 76,0 75,0 62,0 54,0 48,0 42,0 Dc / dB 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 Abstand /m 136,1 136,1 136,1 136,1 136,1 136,1 136,1 136,1 Adiv / dB 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 53,7 Aatm / dB 0,0 0,0 0,1 0,2 0,3 0,6 1,5 5,0 Agr / dB 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 3,7 Afol / dB 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 LfT = Lw + Dc ' Adiv ' Aatm ' Agr ' Afol ' Ahous ' Abar ' Cmet Ahous Abar Cmet LfT LfT / dB / dB / dB / dB / dB(A) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,4 1,1 2,2 3,8 5,9 8,3 11,0 13,7 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 17,3 17,6 18,4 15,7 0,5 '10,2 '19,7 '31,9 '22,1 '8,6 2,3 7,1 '2,7 '10,2 '18,5 '30,9 8,8