Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 4/2014
10.04.2014
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
25.06.2014
Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind.
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten des Kreises in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder
des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs die in der
Anlage aufgeführten Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen.
-2Begründung:
Aufgrund der Neuwahl des Kreistages am 25.05.2014 sind die Vertreter/innen des Kreises zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs für die kommende Wahlzeit neu zu bestellen oder vorzuschlagen. Darüber hinaus sind in analoger Anwendung einige weitere Gremien zu besetzen.
Für die Bestellung der Vertreter/innen oder den Vorschlag des Kreises gelten die Vorschriften der §§
26 Abs. 5 und 6 sowie 35 Abs. 2 bis 4 KrO.
Gemäß § 26 Abs. 5 KrO werden die Vertreter/innen des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Die Vertreter/innen des Kreises sind gemäß § 26
Abs. 5 KrO i. V. m. § 113 GO an die Beschlüsse des Kreistags und des Kreisausschusses gebunden.
Sie haben ihr Amt auf Beschluss des Kreistages jederzeit niederzulegen. Diese Bestimmungen gelten
nur, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Sie gelten entsprechend, wenn dem Kreis das
Recht eingeräumt wird, Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen (§ 26 Abs. 6 KrO).
Gemäß § 35 Abs. 2 KrO („Mehrheitswahl“) werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich
vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Hat der Kreistag – außerhalb des „Landratszugriffs“ gem. § 25 Abs. 5 Satz 3 KrO – zwei oder mehr
Vertreter/innen oder Mitglieder zu bestellen oder vorzuschlagen, die nicht hauptberuflich tätig sind,
richtet sich das Wahlverfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt,
ist der einstimmige Beschluss des Kreistags über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 35 Abs. 3 KrO). Hierbei ist das Zählverfahren HareNiemeyer anzuwenden.
Der Landrat hat hier gemäß § 25 Abs. 2 KrO sowohl bei der Mehrheitswahl als auch bei der Verhältniswahl Stimmrecht.
Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises dazuzählen (§ 26 Abs. 5 Satz 3 KrO).
Sieht das eigene Recht der Organisation bestimmte Funktionsträger des Kreises als Vertreter (geborenes Mitglied) vor, so erübrigt sich eine Bestellung durch den Kreistag, da dies ein reiner Formalakt
wäre.
Die Fälle, in denen Vertreter des Kreises zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten sowie als
Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs zu bestellen oder vorzuschlagen sind, sind im Einzelnen aus der Anlage ersichtlich. Die Namen der bisherigen Vertreter/innen in diesen Gremien sind zur Information angegeben.
-3-
Es handelt sich um Gremien in folgenden Organisationen:
1.
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ)
2.
Förderstiftung Römerthermen Zülpich – Museum der Badekultur
3.
RWE AG
4.
Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA)
5.
Zweckverband Kronenburger See
6.
Verein Naturpark Nordeifel e. V.
7.
Landesgartenschau Zülpich 2014 GmbH
8.
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
9.
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH (AGIT)
10. Eifel-Touristik-Agentur NRW e.V.
11.
Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR
12.
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
13.
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
14.
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (enb)
15.
Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (ere)
16.
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
17.
Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV)
18.
KEV Energie GmbH (KEV E)
19.
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG (NER)
20.
LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR (LEP-AöR)
21.
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
22.
Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen (SGB II)
23.
Zweckverband Naturpark Rheinland
24.
Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V.
25.
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
26.
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
-427.
Zweckverband Region Aachen
28.
IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH (IRR )
29.
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH (SEV)
30.
Vogelsang ip gGmbH
31.
Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH)
32.
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
33.
Regio Aachen e.V.
34.
Technik-Agentur Euskirchen GmbH (TAE GmbH)
gez. Rosenke
_________________________
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)