Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,6 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 34 zur Vorlage V 4/2014
34
Technik-Agentur Euskirchen (TAE GmbH)
Der Gesellschaftsvertrag der TAE GmbH in der Fassung vom 14.12.1999 eröffnet den Gesellschaftern zwei Möglichkeiten zur Entsendung von Vertretern in die Gesellschafterversammlung.
1.
Gem. § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages wird der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch den Landrat (geb. ordentliches Mitglied) sowie vier weiteren
Vertretern/Vertreterinnen aus der Mitte des Kreistages und den Dienstkräften der Kreisverwaltung vertreten. Die Benennung von Stellvertretern/Stellvertreterinnen für den Fall
der Verhinderung ist zulässig.
Für die Wahl der vier weiteren Vertreter/innen des Kreises in die Gesellschafterversammlung aus der Mitte des Kreistages und aus den Dienstkräften der Kreisverwaltung
gelten die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Stimmabgabe ist ein Stimmführer zu bestimmen.
2.
Der Kreis Euskirchen kann sich – wie alle anderen TAE-Gesellschafter – in der Gesellschafterversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dabei ist die Erteilung einer Dauervollmacht zulässig.
Der Kreistag hatte bisher von der Möglichkeit gemäß Ziffer 1 Gebrauch gemacht. Als ordentliche Mitglieder und Stellvertreter der Gesellschafterversammlung waren bestimmt:
Ordentliche Mitglieder:
1.
2.
3.
4.
Weber, Günter
Schneider, Hans-Erhard
Seidler, Stefanie
Reiff, Hans
Stellvertreter/innen:
CDU
CDU
SPD
FDP
Kolvenbach, Bernd
Kohlheyer, Clas
Hettmer, Heinrich
Kindler, Volker
CDU
CDU
SPD
FDP
Zum Stimmführer war Herr Günter Weber (CDU) bestellt.
Anmerkung:
Die Gesellschafterversammlung kann nach § 12 des Gesellschaftsvertrages einen Beirat
einberufen. Bisher ist davon kein Gebrauch gemacht worden. Sollte dies künftig beabsichtigt
sein, sind für den Kreis Euskirchen entsprechende Beiratsmitglieder zu gegebener Zeit vorzuschlagen.
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt die Vertretung des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH nach der Möglichkeit zu Ziffer ___.
falls Ziffer 1:
Der Kreistag wählt neben dem Landrat folgende vier Vertreter für die Dauer der Wahlperiode
in die Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1. _____________________________
___________________________
2. _____________________________
___________________________
3. _____________________________
___________________________
4. _____________________________
___________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _______________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
falls Ziffer 2:
Der Kreistag wählt für die Dauer der Wahlperiode
___________________________________
zum/zur Bevollmächtigten und entsendet diese/n in die Gesellschafterversammlung.