Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,5 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 31 zur Vorlage V 4/2014
31
Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH)
Gesellschafterversammlung
Nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter berechtigt, drei Vertreter
in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. In diesem Fall ist ein Stimmführer zu benennen.
Die Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO).
Bisherige Vertreter/innen des Kreises:
Gesellschafterversammlung
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
LR Rosenke, Günter
2.
3.
Weber, Günter
Waasem, Thilo
KK Hessenius, Ingo
(Kreisverwaltung)
Mertens, Johannes
Ramers, Markus
CDU
SPD
CDU
SPD
Zum Stimmführer war Herr Günter Weber bestimmt.
Beschlussentwurf:
Gesellschafterversammlung
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH):
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
_____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
______________________________
_____________________________
3.
______________________________
_____________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _______________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.