Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,6 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 30 zur Vorlage V 4/2014
30
Vogelsang ip gGmbH
a) Gesellschafterversammlung
Nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter berechtigt, bis zu drei
Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Soweit ein Gesellschafter mehr
als ein Mitglied entsendet, ist ein Stimmführer zu benennen.
Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für den Fall der Verhinderung ist gem. § 8
Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages zulässig.
Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der
Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in
die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und
3 KrO).
b) Aufsichtsrat
Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern,
wovon 3 vom Kreis Euskirchen entsandt werden. Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Benennung von Stellvertretern zulässig.
Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35
Abs. 4 und 3 KrO).
Bisherige Vertreter/innen des Kreises:
a) Gesellschafterversammlung
Ordentliche Mitglieder:
1.
2.
3.
AV Poth, Manfred
Jülich, Urban-Josef
Ramers, Markus
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
CDU
SPD
LR Rosenke, Günter
Stolz, Ute
Schmitz, Uwe
CDU
SPD
Zum Stimmführer war Herr Urban-Josef Jülich bestimmt.
b) Aufsichtsrat
Ordentliche Mitglieder:
1.
2.
3.
AV Poth, Manfred
Reidt, Josef
Schmitz, Uwe
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
CDU
SPD
LR Rosenke, Günter
Kolvenbach, Bernd
Ramers, Markus
CDU
SPD
Beschlussentwurf:
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _____ Person(en) vertreten werden soll.
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Vogelsang ip gGmbH:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
______________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
_____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
______________________________
_____________________________
3.
______________________________
_____________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird _______________ zum/zur Stimmführer/in gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der
ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
b) Aufsichtsrat
Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen in den Aufsichtsrat der
Vogelsang ip gGmbH:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
________________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
____________________________
________________________________
3.
____________________________
________________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.