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Beschlussvorlage GB (30 - Vogelsang ip gGmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,6 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
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Inhalt der Datei

Anlage 30 zur Vorlage V 4/2014 30 Vogelsang ip gGmbH a) Gesellschafterversammlung Nach § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ist jeder Gesellschafter berechtigt, bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Soweit ein Gesellschafter mehr als ein Mitglied entsendet, ist ein Stimmführer zu benennen. Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern für den Fall der Verhinderung ist gem. § 8 Abs. 1 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages zulässig. Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). b) Aufsichtsrat Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, wovon 3 vom Kreis Euskirchen entsandt werden. Entsprechend § 10 Abs. 3 Satz 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Benennung von Stellvertretern zulässig. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Bisherige Vertreter/innen des Kreises: a) Gesellschafterversammlung Ordentliche Mitglieder: 1. 2. 3. AV Poth, Manfred Jülich, Urban-Josef Ramers, Markus Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) CDU SPD LR Rosenke, Günter Stolz, Ute Schmitz, Uwe CDU SPD Zum Stimmführer war Herr Urban-Josef Jülich bestimmt. b) Aufsichtsrat Ordentliche Mitglieder: 1. 2. 3. AV Poth, Manfred Reidt, Josef Schmitz, Uwe Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) CDU SPD LR Rosenke, Günter Kolvenbach, Bernd Ramers, Markus CDU SPD Beschlussentwurf: a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _____ Person(en) vertreten werden soll. Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Vogelsang ip gGmbH: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) _____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. ______________________________ _____________________________ 3. ______________________________ _____________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird _______________ zum/zur Stimmführer/in gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. b) Aufsichtsrat Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen in den Aufsichtsrat der Vogelsang ip gGmbH: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. ____________________________ ________________________________ 3. ____________________________ ________________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.