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Beschlussvorlage GB (26 - Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,5 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (26 - Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Anlage 26 zur Vorlage V 4/2014 26 Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung Gemäß § 8 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung besteht die Verbandsversammlung aus 12 Vertretern/Vertreterinnen der Verbandsmitglieder, von denen 4 vom Kreis Euskirchen, 4 von der Industrie- und Handelskammer zu Aachen und 4 von der Handwerkskammer Aachen entsandt werden. Die Vertreter/innen des Kreises werden durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Kreises Euskirchen gewählt. Nach § 8 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung ist für jeden Vertreter/jede Vertreterin in der Verbandsversammlung für den Fall der Verhinderung ein/e Stellvertreter/in zu bestellen (gebundene Vertretung). Die Wahl der Vertreter/innen des Kreistages erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Bisherige Vertreter/innen des Kreises Verbandsversammlung Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. AV Poth, Manfred 2. 3. 4. Weber, Günter Hettmer, Heinrich Reiff, Hans Poth, Iris (Stabsstelle 80/Kreisverwaltung) Schmitz, Ruth CDU Rhiem, Margret SPD Troschke, Franz FDP CDU SPD FDP Beschlussentwurf: a) Verbandsversammlung Der Kreistag wählt folgende Personen zu Mitgliedern der Verbandsversammlung: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. __________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) _______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. __________________________ _______________________________ 3. __________________________ _______________________________ 4. __________________________ _______________________________