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Beschlussvorlage GB (29 - Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,7 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (29 - Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH) Beschlussvorlage GB (29 - Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH)

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Inhalt der Datei

Anlage 29 zur Vorlage V 4/2014 29 Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH a) Gesellschafterversammlung Nach § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages erhalten die Gesellschafter je 240 € Stammkapitaleinlage in der Gesellschafterversammlung eine Stimme. Jeder Gesellschafter gibt seine Stimme einheitlich ab. Über die Zahl der Vertreter entscheidet jeder Gesellschafter selbst. Bei mehr als einem Vertreter muss ein Stimmführer bestellt werden. Bisher waren drei Vertreter des Kreises Euskirchen in die Gesellschafterversammlung bestellt. Für die Bestellung jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Sollte der Kreistag beschließen, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden, ist § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO zu beachten und im Hinblick auf den/die vom Kreistag zu bestellende/n Vertreter/in ebenfalls nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO) zu verfahren. Sofern drei oder mehr Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung gewählt werden sollen, erfolgt die Wahl unter Berücksichtigung des § 26 Abs. 5 Satz 3 KrO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). b) Aufsichtsrat Gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern, wovon 3 vom Kreis Euskirchen entsandt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3 KrO). Bisherige Vertreter/innen des Kreises: a) Gesellschafterversammlung Ordentliche Mitglieder: 1. 2. 3. AV Poth, Manfred Jülich, Urban-Josef Cremer, Franz Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) CDU SPD LR Rosenke, Günter Berners, Ingrid Hettmer, Heinrich CDU SPD Zum Stimmführer war Herr Urban-Josef Jülich (CDU) bestellt. b) Aufsichtsrat Ordentliche Mitglieder: 1. 2. 3. AV Poth, Manfred Reidt, Josef Schmitz, Uwe Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) CDU SPD LR Rosenke, Günter Schulz, Günther Ramers, Markus CDU SPD Beschlussentwurf: a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch _____ Person(en) vertreten werden soll. Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. 2. ______________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ______________________________ _____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) _____________________________ 3. ______________________________ _____________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird ___________________ zum/zur Stimmführer/Stimmführerin gewählt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder _________________ zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. b) Aufsichtsrat Der Kreistag wählt folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen in den Aufsichtsrat der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. ____________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. ____________________________ ________________________________ 3. ____________________________ ________________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.