Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,7 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 24 zur Vorlage V 4/2014
24
Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V.
Nach § 4 Abs. 1 der Satzung der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e. V.,
Nettersheim, entsendet der Kreis Euskirchen als Mitglied des Vereins „Biologische Station
im Kreis Euskirchen e. V.“ zwei Vertreter/innen in die Mitgliederversammlung. Ebenso
können die Vereinsmitglieder für die zu entsendenden Vertreter/innen Stellvertreter/innen
benennen (§ 4 Abs. 4 der Satzung). Die Mitglieder entsenden ihre Vertreter/innen nach § 4
Abs. 4 der Satzung für die Dauer von drei Jahren.
Für die Wahl der/des vom Kreistag zu benennenden Vertreters/Vertreterin sowie
deren/dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2
KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises in der Mitgliederversammlung waren:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
AV Poth, Manfred
2.
Berners, Ingrid
Blindert, Achim
GBL IV/Kreisverwaltung
Rüscher, Rudolf
CDU
SPD
Beschlussentwurf:
Der Kreistag wählt für die Dauer von drei Jahren als Vertreter/innen des Kreises
Euskirchen in die Mitgliederversammlung des Vereins „Biologische Station im Kreis
Euskirchen e. V.“:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
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(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
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(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
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