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Beschlussvorlage GB (24 - Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
6,7 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (24 - Biologische Station im Kreis Euskirchen e.V.)

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Inhalt der Datei

Anlage 24 zur Vorlage V 4/2014 24 Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V. Nach § 4 Abs. 1 der Satzung der Biologischen Station im Kreis Euskirchen e. V., Nettersheim, entsendet der Kreis Euskirchen als Mitglied des Vereins „Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V.“ zwei Vertreter/innen in die Mitgliederversammlung. Ebenso können die Vereinsmitglieder für die zu entsendenden Vertreter/innen Stellvertreter/innen benennen (§ 4 Abs. 4 der Satzung). Die Mitglieder entsenden ihre Vertreter/innen nach § 4 Abs. 4 der Satzung für die Dauer von drei Jahren. Für die Wahl der/des vom Kreistag zu benennenden Vertreters/Vertreterin sowie deren/dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Bisherige Vertreter des Kreises in der Mitgliederversammlung waren: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. AV Poth, Manfred 2. Berners, Ingrid Blindert, Achim GBL IV/Kreisverwaltung Rüscher, Rudolf CDU SPD Beschlussentwurf: Der Kreistag wählt für die Dauer von drei Jahren als Vertreter/innen des Kreises Euskirchen in die Mitgliederversammlung des Vereins „Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V.“: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) ________________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ___________________________ (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) ________________________________ ___________________________