Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
7,9 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 9 zur Vorlage V 4/2014
9
Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer GmbH (AGIT)
a) Gesellschafterversammlung
b) Aufsichtsrat
Der Kreis Euskirchen ist Mitglied der AGIT und als solches gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung und gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages einen Vertreter/eine Vertreterin
in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Benennung von Stellvertretern /Stellvertreterinnen für
den Fall der Verhinderung ist zulässig.
Für die Bestellung des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils
die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO).
Bisherige Vertreter des Kreises waren:
a) Gesellschafterversammlung
Ordentliches stimmb. Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
Johannes Esser
LR Rosenke, Günter
CDU
b) Aufsichtsrat
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
LR Rosenke, Günter
AV Poth, Manfred
Beschlussentwurf:
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der
AGIT:
Ordentliches stimmb. Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
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__________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
b) Aufsichtsrat
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der AGIT:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
____________________________
___________________________
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.