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Beschlussvorlage GB (9 - Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
7,9 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Beschlussvorlage GB (9 - Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH) Beschlussvorlage GB (9 - Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH)

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Inhalt der Datei

Anlage 9 zur Vorlage V 4/2014 9 Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer GmbH (AGIT) a) Gesellschafterversammlung b) Aufsichtsrat Der Kreis Euskirchen ist Mitglied der AGIT und als solches gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, eine/n stimmberechtigte/n Vertreter/in in die Gesellschafterversammlung und gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages einen Vertreter/eine Vertreterin in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Benennung von Stellvertretern /Stellvertreterinnen für den Fall der Verhinderung ist zulässig. Für die Bestellung des ordentlichen Mitglieds sowie dessen Stellvertreters/in gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Bisherige Vertreter des Kreises waren: a) Gesellschafterversammlung Ordentliches stimmb. Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) Johannes Esser LR Rosenke, Günter CDU b) Aufsichtsrat Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) LR Rosenke, Günter AV Poth, Manfred Beschlussentwurf: a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der AGIT: Ordentliches stimmb. Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) ___________________________ __________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. b) Aufsichtsrat Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der AGIT: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter/in: (gebundene Vertretung) ____________________________ ___________________________ Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.