Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,8 MB
Datum
24.11.2011
Erstellt
11.11.11, 11:45
Aktualisiert
17.11.11, 21:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Agrargas Eckendorf
GmbH & Co. KG
Erweiterung der Biogasanlage am Gut Eckendorf
Umweltbericht
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung der Biogasanlage am Gut Eckendorf
Umweltbericht
Auftraggeber:
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Bielefelder Straße 222
33818 Leopoldshöhe
Verfasser:
Kortemeier Brokmann
Landschaftsarchitekten GmbH
Oststraße 92, 32051 Herford
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Anne Brand
Herford, den 10.11.2011
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
-I-
INHALTSVERZEICHNIS
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.5.1
1.5.2
1.5.3
1.5.4
1.5.5
1.5.6
1.5.7
1.5.8
1.5.9
1.6
Einleitung............................................................................................................ 1
Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................... 1
Beschreibung des Vorhabens .............................................................................. 1
20. Änderung des Flächennutzungsplans ............................................................ 2
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“.................................... 2
Ziele übergeordneter Planungen .......................................................................... 4
Regionalplanung .................................................................................................. 4
Flächennutzungsplanung ..................................................................................... 4
Natura 2000 ......................................................................................................... 4
Landschaftsplanung ............................................................................................. 5
Geschützte Biotope .............................................................................................. 7
Biotopkataster ...................................................................................................... 7
Gewässerschutz .................................................................................................. 7
Bau- und Bodendenkmale.................................................................................... 7
Altlasten ............................................................................................................... 8
Berücksichtigung der Umweltschutzziele in den Bauleitplänen............................ 8
2.
2.1
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.4
2.4.1
2.4.2
2.5
2.5.1
2.5.2
2.6
2.6.1
2.6.2
2.7
2.7.1
2.7.2
2.8
2.8.1
2.8.2
2.9
2.10
Vorhandene Umweltsituation und zu erwartende Umweltwirkungen.......... 10
Methodische Vorgehensweise ........................................................................... 10
Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation .............................................. 10
Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt ............................ 11
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 11
Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 12
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ............................................ 13
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 13
Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 17
Schutzgut Boden ................................................................................................ 18
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 18
Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 18
Schutzgut Wasser .............................................................................................. 19
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 19
Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 20
Schutzgut Klima, Luft ......................................................................................... 20
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 20
Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 21
Schutzgut Landschaft......................................................................................... 22
Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 22
Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 23
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................... 23
Wechselwirkungen ............................................................................................. 23
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei NichtDurchführung der Planung (Nullvariante) ...................................................... 24
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen ............................................................................. 24
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ...................................................... 24
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .................................................................. 26
Nachweis der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ................................. 28
Monitoring .......................................................................................................... 28
5.
Zusammenfassung .......................................................................................... 29
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
- II -
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Abb. 4
Abb. 5
Abb. 6
Abb. 7
Abb. 8
Abb. 9
Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde
Leopoldshöhe mit Stand vom 06.09.2011 (ohne Maßstab, Quelle:
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE 2011) .......................................................................... 2
Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 06.09.2011 (ohne
Maßstab, Quelle: INSTARA 2011) ....................................................................... 3
Auszug aus dem Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold,
Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (ohne Maßstab, BEZIRKSREGIERUNG
DETMOLD 2004) .................................................................................................... 4
Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes Nr. 2
„Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“ (ohne Maßstab, KREIS LIPPE 2001) .......... 5
Zufahrt zum landwirtschaftlichen Betrieb (Foto 1 in Anlage 2) ........................... 14
Fischteich südlich des Plangebietes (Foto 2 in Anlage 2) .................................. 15
Gehölzbestand am Südrand des Plangebietes (Foto 3 in Anlage 2) .................. 15
Gehölzbestand am Südrand des Plangebietes (Foto 4 in Anlage 2) .................. 16
Blick auf die im Bau befindliche Biogasanlage (Foto 5 in Anklage 2) ................. 22
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Fachplanungen ......................................................................... Maßstab 1 . 7:500
Biotopbestand ........................................................................... Maßstab 1 : 2.000
Planung ..................................................................................... Maßstab 1 : 2.000
Externe Kompensationsmaßnahme .......................................... Maßstab 1 : 5.000
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
1.
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung
-1-
Die Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG plant die Erweiterung einer in 2011 errichteten
Biogasanlage am Gut Eckendorf an der Bielefelder Straße 222 in Leopoldshöhe im Kreis
Lippe. Ziel ist der Ausbau der bestehenden Anlage auf eine elektrische Leistung von maximal 1,5 MW. Das Vorhaben wird derzeit über den Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe planungsrechtlich vorbereitet.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen wird gem. § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung für die
Belange des Umweltschutzes durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden. Hierbei ist die Anlage 1 zum BauGB zu beachten, welche die erforderlichen Prüfungsaufgaben beschreibt. Der Umweltbericht ist gem. § 2a BauGB gesonderter Teil der
Begründung zum Entwurf des Bauleitplans. Der vorliegende Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen
ermittelt und bewertet wurden.
1.2
Beschreibung des Vorhabens
Das Plangebiet grenzt unmittelbar östlich an den landwirtschaftlichen Betrieb vom Gut
Eckendorf an und besitzt eine Größe von ca. 3,5 ha. Die äußere Erschließung der Vorhabensfläche ist über einen vorhandenen privaten Verkehrsweg vorgesehen. Der Weg mündet ca. 200 m südlich des Gutes auf die Landstraße L968 (Milser Holz).
Die Leistung der derzeit im Bau befindlichen Biogasanlage im Plangebiet liegt entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt maßgeblichen Privilegierungsgrenze für landwirtschaftliche Betriebe bei 0,5 MW elektrisch. Ziel der Planung ist es, eine Leistungssteigerung auf maximal 1,5 MW elektrisch (ca. 3 MW Feuerungswärme) planungsrechtlich zu
ermöglichen. Zur Realisierung der angestrebten Leistungssteigerung der Biogasanlage
werden bauliche Erweiterungen auf dem ursprünglichen Anlagengelände und darüber hinaus erforderlich. Mit dem erzeugten Biogas sollen über mehrere Biogasleitungen bis zu
acht externe Blockkraftheizwerke versorgt werden. Das Gas soll an den jeweiligen Standorten in elektrische und thermische Energie umgewandelt werden. Der Strom wird in das
lokale Netz eingespeist, während die Wärme von anliegenden Gewerbebetrieben genutzt
wird.
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
1.3
-2-
20. Änderung des Flächennutzungsplans
Durch die Änderung soll das Plangebiet im Flächennutzungsplan zukünftig als „Sondergebiet Biogasanlage“ statt derzeit „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt werden (siehe
hierzu Abb. 1).
Abb. 1
Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe mit Stand
vom 06.09.2011 (ohne Maßstab, Quelle: GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE 2011)
1.4
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung von Sondergebieten (SO) vor (siehe hierzu Abb.
2). Im SO1 ist die Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Gülle möglich. Darüber können in SO1 und in SO2 ergänzende Nutzungen, die dem Betrieb dienen, erfolgen (Maschinenhallen, Stellflächen, Versickerungsanlagen, Gasaufbereitung, Silagelagerflächen, Anlagen zur Trocknung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse).
Die baulichen Anlagen dürfen eine Höhe von 14,5 m im südlichen Teil des Plangebietes
(SO1) und 8,0 m im nördlichen Plangebiet (SO2) an der Bielefelder Straße nicht überschreiten. Die vorgesehene Grundflächenzahl von 0,8 ermöglicht eine Überbauung von
80 % der Fläche (ca. 2,8 ha). Die Errichtung von Gebäuden mit über 50 m Länge ist möglich.
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
Abb. 2
-3-
Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 06.09.2011
(ohne Maßstab, Quelle: INSTARA 2011)
Zur Eingrünung des Plangebietes sind im Norden und Osten Flächen für Gehölzanpflanzungen vorgesehen. Diese können mit den erforderlichen Erdwällen (Havarieschutz) kombiniert werden. Die Flächen Nr. 1 und 2 werden in der Pflanzperiode nach Rechtskraft der
Planung angelegt. Fläche Nr. 3 soll in der Pflanzperiode nach Inanspruchnahme von SO2
mit Gehölzen bepflanzt werden. Die Gehölze auf Fläche Nr. 2 werden dann wieder entfernt.
Die Gehölzflächen Nr. 2 und Nr. 3 können durch Zufahrten zur Anbindung von SO1 bzw.
SO2 an die Bielefelder Straße unterbrochen werden. Die Erschließung des Plangebietes
wird als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ im Bereich einer privaten Verkehrsfläche dargestellt.
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
1.5
Ziele übergeordneter Planungen
1.5.1
Regionalplanung
-4-
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ dar. Das Windwehetal gehört zu den Gebieten
für den Schutz der Natur, welche sich in einem Abstand von mindestens ca. 250 m zum
Plangebiet befinden.
Legende (Auszug)
Abb. 3
Auszug aus dem Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (ohne Maßstab, BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004)
1.5.2
Flächennutzungsplanung
Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe wird das
Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt.
1.5.3
Natura 2000
Im Umfeld des Vorhabens befinden sich keine Natura 2000-Schutzgebiete. Das nächstgelegene europäische Schutzgebiet ist das FFH-Gebiet östlicher Teutoburger Wald in über
15 km Entfernung.
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1.5.4
-5-
Landschaftsplanung
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“, welcher am 10.12.2001 Rechtskraft erlangte (KREIS LIPPE 2001, siehe
hierzu auch Anlage 1). In der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes wird für den überwiegenden Teil des Plangebietes das Entwicklungsziel „Anreicherung“ festgesetzt. Teilflächen am Nord-, Süd- und Westrand sind mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ belegt (siehe Abb. 4).
Legende
Abb. 4
Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“ (ohne Maßstab, KREIS LIPPE 2001)
Naturschutzgebiete
Ca. 300 m westlich des Plangebietes verläuft die Windwehe, welche sowohl auf dem
Stadtgebiet Bielefeld, als auch im Kreis Lippe als Naturschutzgebiet „Windwehetal“ (2.2-1)
gesichert ist. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt
zur Erhaltung und Entwicklung eines morphologisch besonders ausgeprägten Talsystems mit seinen naturnahen z. T. stark mäandrierenden Bachläufen sowie Prall- und
Gleitufern,
zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von extensiv genutzten Grünlandgesellschaften verschiedener Feuchtestufen,
zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensstätten wildlebender
Pflanzen und Tiere, die an Gewässer und gewässernahe Biotopstrukturen gebunden
sind,
zur Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Waldbrüche (KREIS LIPPE 2001).
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-6-
Das Windwehetal ist ein „zwischen Milser Heide und Gut Eckendorf liegender, überwiegend naturnah ausgepägter Bachabschnitt der Windwehe innerhalb eines morphologisch
deutlich ausgeprägten Talsystems. Der stellenweise stark mäandrierende Bach mit ausgeprägten Prallufern und Gleithängen wird weitgehend von standortheimischen Ufergehölzen
gesäumt, die sich lokal (u. a südl. Gut Eckendorf sowie östl. Lübbertshof) auch zu charakteristischen Auwäldern aus Erle und Esche ausdehnen. Den Übergang vom Ufergehölzrand zur landseitigen landwirtschaftlichen Nutzung bilden häufig nitrophile … Krautsäume,
lokal kommen auch Pestwurzfluren vor. Zahlreiche angrenzende brachgefallene, frische bis
feuchte Grünlandflächen sind meist stark mit nitrophilen Arten durchsetzt … Bewirtschaftetes Feuchtgrünland ist nur kleinflächig am Mühlenbach vorhanden … Das naturnahe Bachtal mit seinen angrenzenden Gehölzbeständen sowie schutzwürdigen Feuchtbrachen stellt
ein bedeutendes Vernetzungselement im Landschaftsraum dar. Es ist allerdings durch die
angrenzende Ackernutzung (Düngerdrift-Eutrophierung) tlw. stark beeinträchtigt“ (LANUV 2011A).
Landschaftsschutzgebiete
Das Plangebiet liegt im „Landschaftsschutzgebiet Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald
und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (L2.2-01) (KREIS LIPPE 2001). Die
Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt insbesondere
zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit
seinen vielfältigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und
Artenschutz in einem durch Siedlungsbereiche, Streubebauung und Verkehr stark beanspruchten und z. T. beeinträchtigten Raum,
zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes
mit seinen prägenden Tälern, naturnahen Waldbeständen, geomorphologischen Ausprägungen und gliedernden und belebenden Elementen,
zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes für die
Erholung.
Weitere, für das Vorhaben relevante Schutzgebiete und Schutzobjekte sind nicht im Landschaftsplan festgesetzt.
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
1.5.5
-7-
Geschützte Biotope
Folgende, gem. § 30 BNatSchG geschützte Biotope befinden sich im Umfeld des Plangebietes:
GB-3917-405: natürliches oder naturnahes, unverbautes Fließgewässer und Auwald,
Lage ca. 150 m nordöstlich des Plangebietes;
GB-3917-201: NSG Windweheniederung, Lage ca. 300 m westlich des Plangebietes.
1.5.6
Biotopkataster
Ca. 120 m nördlich des Plangebietes liegt das kartierte Biotop „Waldgebiet nördlich Gut
Eckendorf“ (BK-3917-449). Es handelt sich um ein „teilweise eichenreiches HainsimsenBuchenwaldgebiet, an dessen südlicher Grenze ein naturnaher Bach mit begleitendem,
lokal quelligen Bach-Erlen-Eschenwald liegt. Während im nördlichen Bereich die Buchenwälder aus mittleren bis starkem Baumholz bestehen, weisen die nach Süden hin zunehmend stieleichenreicheren Bestände teilweise auch sehr starkes Baumholz auf …. Das
Gebiet wird in Nord-Südrichtung von einem gut ausgebauten Forstweg durchquert …“ (LANUV 2011A). Schutzziel sind der Erhalt und die Optimierung eines Laubwaldgebietes mit
Althölzern sowie eines naturnahen Bachtales mit begleitendem Auwald (ebd.).
Zudem ist das Naturschutzgebiet Windwehetal als BK-3917-520 in der Biotopkartierung
NRW erfasst (siehe Kapitel 1.5.4). Schutzziel sind der Erhalt und die Optimierung eines
morphologisch besonders ausgeprägten Talsystems mit naturnahem Bach, Ufergehölzen
und Auwaldbeständen sowie Wiederherstellung extensiv genutzter, teilweise feuchter
Grünlandflächen (ebd.).
1.5.7
Gewässerschutz
Trinkwasserschutzgebiete oder Heilquellenschutzgebiete sind nicht durch das Vorhaben
betroffen. Das Überschwemmungsgebiet der Windwehe befindet sich in einem Abstand
von mindestens ca. 300 m zum Plangebiet (MUNLV 2011).
1.5.8
Bau- und Bodendenkmale
Das Gutshaus nördlich der Bielefelder Straße am Gut Eckendorf ist als Baudenkmal gesichert (mündliche Auskunft von Frau Silke Möller am 24.10.2011, Gemeinde Leopoldshöhe). Bodendenkmäler sowie archäologische Fundplätze sind im Plangebiet nicht bekannt
(mündliche Auskunft am 24.10.2011 von Herrn Dr. Daniel Bérenger, LWL-Archäologie für
Westfalen). Lediglich im Waldgebiet nördlich der Bielefelder Straße sind mittelalterliche
Wölbäcker und Wölbäcker-Flurbegrenzungen bekannt (ebd.).
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
1.5.9
-8-
Altlasten
Altlastenverdachtsflächen sind innerhalb des Änderungs- bzw. geplanten Geltungsbereichs
nicht bekannt.
1.6
Berücksichtigung der Umweltschutzziele in den Bauleitplänen
Die in Tab. 1 genannten Vorgaben für das Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz
inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt.
Tab. 1
Beschreibung der Umweltschutzziele
Schutzgut
Umweltschutzziele
Mensch
Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des
Menschen vor Immissionen (z. B. Lärm, Geruch) zielen.
Tiere und Pflanzen,
Landschaft, Biotopschutz
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NW und im Baugesetzbuch vorgegeben.
Konkrete Ziele sind zudem in den Landschaftsplänen bzw. in ordnungsbehördlichen Vorordnungen von Schutzgebieten formuliert.
Artenschutz
Artenschutzbelange müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungsund Zulassungsverfahren entsprechend den europäischen Bestimmungen
geprüft werden. Hierbei sind alle europäisch geschützten FFH-Anhang-IVArten und die europäischen Vogelarten zu beachten. Die Prognose der
artenschutzrechtlichen Tatbestände erfolgt durch Überprüfung der Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG.
Boden und Wasser
Hier sind insbesondere die Vorgaben des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes und die Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches sowie
des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze zu beachten.
Luft und Klima
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Landschaftsgesetz NW
über den Schutz von Biotopen Vorgaben für den Klimaschutz.
Landschafts- und Ortsbild
Die Berücksichtigung dieses Schutzgutes ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW und im Baugesetzbuch vorgegeben.
Kultur- und Sachgüter
Bau- und Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter
Schutz gestellt.
Auf die genannten sowie weiteren rechtlichen Belange und Anforderungen wird im Einzelnen in den folgenden Kapiteln der schutzgutbezogenen Raumanalyse und Auswirkungsprognose eingegangen.
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
-9-
Dem Vermeidungsgrundsatz der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 1a
Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG) wurde insofern Rechnung getragen, als dass mit der Standortwahl und Ausgestaltung des Plangebietes keine direkten
Inanspruchnahmen oder erheblichen Beeinträchtigungen von:
Natura-2000-Gebieten,
Naturschutzgebieten,
geschützten Landschaftsbestandteilen,
besonders geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG,
Naturdenkmalen,
Biotopkatasterflächen,
besonders wichtigen Bereichen für den Biotopverbund,
Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebieten oder
Überschwemmungsgebieten
bewirkt werden. Mit der baulichen Neuordnung ist demzufolge keine direkte Überplanung
oder erhebliche Beeinträchtigung von besonderen Schutzgebieten und geschützten Objekten des Naturschutzes verbunden. Unter Denkmalschutz stehende Objekte, Bodendenkmale oder archäologische Fundorte sind ebenfalls nicht betroffen.
Bezüglich der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Regionalplanung läuft derzeit eine landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung.
Das Vorhaben wird innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L2.2-01 errichtet und widerspricht dessen Schutzzielen. Daher ist das Plangebiet aufgrund der flächendeckenden
Lage innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“ im Zuge
des Gesamtverfahrens aus dem Landschaftsschutz zu entlassen. Gem. § 29 (4) LG NW
gilt, dass bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im
Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Bauleitplanes mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans außer
Kraft treten, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem
Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.
Die Auswirkungen der Planungen auf möglicherweise im Plangebiet vorkommende planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten wurden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen
Prüfung untersucht (KORTEMEIER BROKMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2011). Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht erfüllt, sodass auch aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Restriktionen zu erwarten sind und die Ziele des Umweltschutzes
eingehalten werden.
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- 10 -
2.
Vorhandene Umweltsituation und zu erwartende Umweltwirkungen
2.1
Methodische Vorgehensweise
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgen gemäß den Vorgaben des § 1 (6) BauGB eine
Darstellung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der
Landschaftspflege und die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen auf die
Schutzgüter
Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
Boden,
Wasser,
Klima und Luft,
Landschaft,
Kultur- und sonstige Sachgüter
sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.
Im Zusammenhang mit einzelnen Schutzgütern werden dabei auch berücksichtigt:
die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
die Nutzung von erneuerbarer Energie,
und die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.
Die Erfassung und Bewertung der Bestandssituation der Schutzgüter erfolgt auf der Grundlage der Auswertung vorhandener Unterlagen sowie eigener Erhebungen. Weiterhin erfolgte in diesem Zusammenhang auch eine Auswertung der Darstellungen von Fachplänen.
Die Schutzgutbetrachtung wird anhand von Kriterien vorgenommen, die aus den gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden. Mit diesen Kriterien werden Bedeutungen des Schutzgutes und Empfindlichkeiten gegenüber dem Vorhaben beschrieben und anschließend bewertet.
2.2
Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation
Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Ravensberger Hügelland“ (NR531) in der Großlandschaft Weserbergland (LANUV 2011A). In der Untereinheit „Herforder
Platten- und Hügelland“ (531.23), in welcher das Plangebiet liegt, herrscht der LuzulaEichen-Hainbuchenwald als natürliche Waldgesellschaft vor (MEISEL 1959).
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2.3
- 11 -
Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
Bei dem Schutzgut Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der
Menschen im Vordergrund. Die planungsrelevanten Werte und Funktionen lassen sich den
Teilschutzgütern Wohnen und (landschaftsbezogene) Erholung zuordnen.
2.3.1
Vorhandene Umweltsituation
Innerhalb des Plangebietes liegen keine Siedlungsflächen. Die Vorhabensfläche und dessen Umfeld sind durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Hierzu zählen neben den
Produktionsflächen auch die Wirtschaftsgebäude des vorhandenen landwirtschaftlichen
Betriebes und die im Plangebiet vorhandene Biogasanlage.
Wohnnutzungen am Gut Eckendorf sind im Herrenhaus nördlich der Bielefelder Straße
(Bielefelder Straße 222) und in einem weiteren Wohngebäude am Westrand des Landwirtschaftsbetriebes (Bielefelder Straße 225) vorhanden. Darüber hinaus befindet sich eine
Büronutzung in einem Wirtschaftsgebäude am Südrand der Hofanlage (Bielefelder Straße
221b bzw. 223). Einzelwohnlagen sind zudem in der Diekbrede 33 ca. 375 m westlich des
Plangebietes und in der Eckendorfer Straße 159 ca. 250 m südlich der Vorhabensfläche
vorhanden. Die nächstgelegenen zusammenhängenden Siedlungsbereiche befinden sich
nördlich der Salzufler Straße unmittelbar an der Autobahn A2 ca. 600 m nordwestlich des
Plangebietes sowie am Westrand des Ortsteils Nienhagen ca. 800 m nordöstlich der Vorhabensfläche.
Für die Wohnnutzungen bestehen Vorbelastungen durch die Landstraße L 805 und die
Autobahn A2. Darüber hinaus verläuft ca. 150 m östlich des Plangebietes eine 380 kVFreileitung in Nord-Süd-Ausrichtung.
Für das Vorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt (TÜV NORD
UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011A). Es wurden acht verschiedene Immissionsorte
festgelegt, welche auch die o. g. Siedlungsbereiche berücksichtigen. Nach den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm bzw. den Orientierungswerten der Norm DIN 18005 werden für die
reinen Wohngebiete (WR) 50 dB(A) tags bzw. 35 dB(A) nachts festgelegt. Für Mischgebiete (MI) gelten als Grenzwerte 60 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts (ebd.).
Besondere Infrastrukturen für Freizeit- oder Erholungsnutzungen sind auf der Vorhabensfläche und in ihrem nahen Umfeld nicht vorhanden. Die Radwanderkarte Nr. 21 stellt eine
Radwegeverbindung zwischen der nördlich verlaufenden „Wellness-Radroute“ und den
Radfernweg R3 bzw. der „Tour de Teuto“ im Süden dar (LANDESVERMESSUNGSAMT NRW
2002). Diese Querverbindung führt aus nördlicher Richtung kommend am Gut Eckendorf
vorbei über den landwirtschaftlichen Betrieb, an der Biogasanlage - und damit dem Plangebiet - vorbei auf die Eckendorfer Straße. Nach der vorhandenen Beschilderung ist Radfahren auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes jedoch verboten.
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
- 12 -
Das Gutshaus nördlich der Bielefelder Straße am Gut Eckendorf ist als Baudenkmal gesichert (mündliche Auskunft von Frau Silke Möller am 24.10.2011, Gemeinde Leopoldshöhe)
und ist Anziehungspunkt für einzelne Tagestouristen.
2.3.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen
Baubedingte Auswirkungen werden als unerheblich eingestuft, da sie zeitlich begrenzt sind
und keine nachhaltigen Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsfunktion oder die menschliche Gesundheit insgesamt ausüben.
Die Auswirkungen des Anlagenbetriebes wurden in der Schalltechnischen Untersuchung
(TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011A) auf der Grundlage von Emissionskontingenten ermittelt. Diese Kontingente begrenzen die zulässigen Geräuschemissionen im
Plangebiet auf 66 dB(A) tags bzw. 51 dB(A) nachts im Sondergebiet SO1 und auf 64 dB(A)
tags bzw. 49 dB(A) nachts im Sondergebiet SO2 (ebd.). Bei der Festlegung der Kontingente wurden sämtliche mit dem Betrieb der Anlage verbundenen und quantifizierbaren Geräusche - auch die Anlieferung des Siliergutes an die Fahrsilos und Abfuhr der Gärreste berücksichtigt.
Durch das Vorhaben werden bei Einhaltung der Emissionskontingente die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm bzw. die Orientierungswerten der Norm DIN 18005 um 3
bzw. 6 dB(A) unterschritten (ebd.).
Für die Beurteilung der Geruchsimmissionen der ersten Ausbaustufe der Biogasanlage
erfolgte im August 2008 eine Prognose (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH &
CO. KG 2011B). Die Beurteilung des geplanten Ausbaus der Biogasanlage erfolgte auf der
Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und berücksichtigte folgende Erweiterungen:
Installation eines zweiten BHKWs mit 370 kW Feuerungswärmeleistung
Zusätzliche Silagelager mit maximal 375 m² Silageschnittfläche bei Verdreifachung der
Silagemenge
Zusätzliche Feststoffeinbringung ohne Deckel
Gasaufbereitung (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011c)
Das Auftreten von anlagebezogenen Gerüchen in mindestens 10 % der Messzeit wird als
„Geruchsstunde“ gewertet. Eine erhebliche Geruchsbelästigung liegt in der Regel vor,
wenn der relative Anteil der Geruchsstunden an den Jahresstunden 10 % in Wohn- und
Mischgebieten bzw. 15 % in Gewerbe-, Industrie- oder Dorfgebieten überschreitet. Ergebnis der Untersuchung ist, dass mit bis zu 2,4 % der Jahresstunden das Irrelevanzkriterium
des GIRL eingehalten wird (ebd.).
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
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- 13 -
Durch das Vorhaben entstehen nach den derzeit gültigen Beurteilungsmaßstäben somit
keine erheblichen Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Schall oder Geruch. Eine
deutliche Verschlechterung der Wohnfunktion im Raum ist somit nicht zu erwarten.
In Hinblick auf die landschaftsgebundene Erholungsnutzung übernehmen die durch die
baulichen Planungen verloren gehenden Bereiche keine besondere Funktion. Im Umfeld
des Plangebietes werden ebenfalls keine Strukturen mit besonderer Erholungsfunktion
beeinträchtigt.
Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass durch die 20. FNP-Änderung bzw.
Aufstellung des B-Plans Nr. 08/11 entstehenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut
Menschen und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt als tolerierbar und nicht erheblich
einzustufen sind.
2.4
Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
2.4.1
Vorhandene Umweltsituation
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche
Das Plangebiet liegt im „Landschaftsschutzgebiet Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald
und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (L2.2-01) (siehe Anlage 1). Geschützte Biotope sind nicht im unmittelbaren Nahbereich des Vorhabens vorhanden. Ca.
300 m westlich des Plangebietes verläuft die Windwehe, welche sowohl auf dem Stadtgebiet Bielefeld, als auch im Kreis Lippe als Naturschutzgebiet „Windwehetal“ (2.2-1) gesichert ist.
Biotop- und Lebensraumstrukturen
Die Biotopstrukturen des Plangebietes sind in Anlage 2 dargestellt. Der landwirtschaftliche
Betrieb Gut Eckendorf liegt in Einzellage ca. 2,0 km östlich von Bielefeld-Heepen. Von dem
Bielefelder Ortsteil Heepen ist das Gut durch die Autobahn A2 und den Bielefelder Ostring
als stark frequentierte Straßen getrennt. Prägend für das Umfeld des Plangebietes sind
ausgedehnte, intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen bei weitgehend flachwelliger
Geländemorphologie. Die ackerbauliche Nutzung (Saatgutzucht) überwiegt. Die Vorhabensfläche selbst stellt sich ebenfalls als intensiv ackerbaulich genutzte Fläche mit der zum
Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Unterlage in Bau befindlichen Biogasanlage dar.
Eine intensiv genutzte Weidefläche mit einzelnen mittelalten Obstbäumen grenzt westlich
des Plangebietes an das Gut an. Ca. 350 m westlich und südlich verläuft die Windwehe als
naturnaher Bach mit einem teilweise über 100 m breiten Band aus begleitenden Bachauengehölzen, Grünland- und Sukzessionsflächen.
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
- 14 -
Von Süden führt ein befestigter Privatweg an den landwirtschaftlichen Betrieb heran. Am
westlichen Wegrand wurde der ehemalige Baumbestand durch eine Stieleichen-Baumreihe
(Neuanpflanzung) ersetzt (siehe hierzu Abb. 5).
Südlich des Plangebietes verläuft in Ost-West-Richtung ein kleines Fließgewässer. Das
Gewässer ist in Teilen verrohrt und durchfließt zunächst einen Teich unmittelbar südlich
des Plangebietes. Auch im weiteren Verlauf im Bereich der o. g. Weidefläche ist das Gewässer verrohrt und mündet anschließend in die Windwehe. Nach Osten hin wird der Wasserlauf von einem unbefestigten Weg, dichten Heckenstrukturen und kleinen Grünlandflächen begleitet (siehe hierzu Abb. 7 und Abb. 8).
Abb. 5
Zufahrt zum landwirtschaftlichen Betrieb (Foto 1 in Anlage 2)
Der mit Fischen besetzte Teich unmittelbar südlich des Plangebietes besitzt steile Ufer und
weist keine Flachwasserzonen mit Röhrichten oder sonstige naturnahe Ufer- oder Wasservegetation auf (siehe hierzu Abb. 6). Weitere Teiche umgeben als Teile einer Gräftenanlage das Herrenhaus nördlich der Bielefelder Straße. Diese Teiche dienen als Amphibienlaichgewässer. Weiter nördlich des Herrenhauses befindet sich eine Parkanlage mit
altem Baumbestand und angrenzend ein Buchenwald mit zum Teil quelligen Bereichen und
einem naturnahen Bachlauf.
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
Abb. 6
Fischteich südlich des Plangebietes (Foto 2 in Anlage 2)
Abb. 7
Gehölzbestand am Südrand des Plangebietes (Foto 3 in Anlage 2)
- 15 -
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
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Umweltbericht gem. § 2a BauGB
Abb. 8
- 16 -
Gehölzbestand am Südrand des Plangebietes (Foto 4 in Anlage 2)
Tiere, Pflanzen sowie Geschützte Arten nach BNatSchG
Für das Vorhaben wurde eine gesonderte artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt
(KORTEMEIER BROKMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2011). Zu den im Untersuchungsgebiet
betrachteten planungsrelevanten Arten zählen 14 Fledermaus-, 25 Vogel-, 2 Amphibienund eine Reptilienart. Ein Vorkommen einiger Arten kann aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen im Wirkungsbereich des Vorhabens ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen
folgender planungsrelevanter Arten bzw. Artengruppen im Wirkungsbereich des Vorhabens
ist jedoch grundsätzlich möglich:
Fledermäuse
Greif- und Eulenvögel
Gehölzgebunden brütende Vogelarten
Weitere Vogelarten, welche das Plangebiet und dessen Umfeld ggf. als Nahrungshabitat
nutzen
Amphibien (Kammmolch und Kleiner Wasserfrosch)
Die Teiche am Herrenhaus nördlich der Bielefelder Straße dienen als Amphibienlaichgewässer. Zum Schutz der über die Bielefelder Straße wandernden Amphibien wird hier jährlich im Frühjahr ein Amphibienschutzzaun aufgestellt. Bei den in den Eimerfallen festgestellten Arten handelt es sich vorwiegend um Erdkröte, aber auch Grasfrosch sowie Bergund Teichmolch (BOHRER 2011).
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2.4.2
- 17 -
Zu erwartende Umweltauswirkungen
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche
Die weitgehende Einbindung in den Landschaftsraum innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L2.2-01 wird durch die vorhandenen und geplanten Gehölzbestände gewährleistet. Diese dienen als Pufferzone und Sichtverschattung zu den angrenzenden Freiflächen.
Das Vorhaben wird innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L2.2-01 errichtet und widerspricht dessen Schutzzielen (siehe hierzu Kapitel 1.5.4). Zudem steht die Realisierung des
Schutzzieles „Anreicherung“ des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ OerlinghausenNord“ im Widerspruch zum Vorhaben (siehe hierzu Kapitel 1.6).
Biotop- und Lebensraumstrukturen
Mit der Realisierung der vorgesehenen Bauleitplanung kommt es zur teilweisen Ablösung
bisheriger Nutzungs- und Biotopstrukturen und der an sie gebundenen Lebensformen auf
ca. 3,5 ha Fläche (siehe hierzu Anlage 3). Dabei ist in Anbetracht der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 eine anteilige Flächenversiegelung von bis zu ca. 2,8 ha der Gesamtfläche möglich (ca. 80 %).
Bei den überplanten Biotopstrukturen, bei denen es sich im Wesentlichen um Acker handelt, sind überwiegend Biotopstrukturen allgemeiner Bedeutung betroffen. Diesen kommt
nach der Arbeitshilfe „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in
NRW“ (LANUV 2008) eine vergleichsweise geringe ökologische Wertigkeit zu. Unabhängig
davon verlieren diese jedoch ihre landwirtschaftliche Nutzungsfunktion.
Im Zuge der Eingriffsermittlung sind sämtliche Verluste nach oben genanntem Bewertungssystem zu bilanzieren sowie geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzunehmen (siehe hierzu Kapitel 4). Unabhängig von ihrem zugeordneten Biotopwert und ihrer
z. T. bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungsfunktion verlieren die überplanten Strukturen zusätzlich auch ihre Lebensraumfunktionen. Eingriffs mindernd wirken die vorgesehenen, abschirmenden Gehölzpflanzungen innerhalb des Plangebietes.
Tiere, Pflanzen sowie Geschützte Arten nach BNatSchG
„Für die möglicherweise im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommenden planungsrelevanten Arten kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände sind nicht erforderlich. Die jeweilige lokale Population der Arten bleibt in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand gesichert. Die ökologische
Funktion der Lebensstätte bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht erfüllt“ (KORTEMEIER BROKMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2011).
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- 18 -
Darüber hinaus sind die nicht planungsrelevante Amphibienarten Erdkröte, Grasfrosch sowie Berg- und Teichmolch für das Umfeld des Plangebietes von Bedeutung. Durch das
Vorhaben werden keine potenziellen Teillebensräume der Arten zerschnitten. Der in unmittelbarer Nähe des Plangebietes befindliche Teich besitzt aufgrund seiner Habitatausstattung keine besondere Bedeutung als Amphibienlaichgewässer. Mögliche Wanderkorridore
zu den südlich an das Plangebiet angrenzenden Gehölzstrukturen am Fließgewässer als
potenzielle Landlebensräume bleiben erhalten. Die Zuwegung zum Plangebiet wird vor
allem tagsüber und damit außerhalb der Hauptwanderzeit der Amphibien frequentiert, so
dass keine relevante Steigerung der Zahl der Kollisionsopfer durch das Vorhaben zu erwarten ist.
Die zu erwartenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen sowie geschützte Arten nach BNatSchG werden als tolerierbar eingestuft. Erhebliche Beeinträchtigungen
von Natur und Landschaft können durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert
werden.
2.5
Schutzgut Boden
2.5.1
Vorhandene Umweltsituation
Nach der Karte der schutzwürdigen Böden (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004) wird das
Plangebiet von zum Teil tief reichend humosen, typischen Parabraunerden bzw. Pseudgley-Parabraunerden eingenommen. Der 40 bis 60 cm mächtige Oberbodenhorizont besteht aus z. T. schwach humosen lehmigen Schluff und schluffigem Lehm. Der humose
Oberboden lagert über lehmigem Schluff oder schluffigem Lehm mit Schichtmächtigkeiten
zwischen 60 und 140 cm. Die beiden oberen Schichten sind aus jungpleistozänem Löss
entstanden und lagern über Festgestein oder sandig-tonigem Lehm.
Der Boden des Plangebietes zählt aufgrund der hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit zu
den sehr schutzwürdigen Böden (Schutzstufe 2 von insgesamt drei Schutzstufen). Effektive
Durchwurzelungstiefe, nutzbare Feldkapazität aber auch die Erodierbarkeit des Oberbodens sind sehr hoch. Kationenaustauschkapazität und Gesamtfilterwirkung des Bodens
sind hoch.
2.5.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen
Gemäß § 1 BBodSchG sind bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner
natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so
weit wie möglich zu vermeiden. Die zu schützenden Funktionen des Bodens werden dabei
im § 2 BBodSchG näher erläutert und decken sich im Wesentlichen mit den in der Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden zugrunde gelegten Bewertung über besondere
Bodenfunktionen gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden in NRW.
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- 19 -
Die geplante Neuordnung des Gebietes führt zu einer dauerhaften Überbauung und Neuversiegelung von ca. 2,4 ha Boden. Die Bodenstruktur der nicht überbauten Freiflächen im
Plangebiet wird ebenfalls zum Teil erheblich durch Zerstörung der natürlichen Horizontfolge
durch Bodenbewegung im Zuge der Baumaßnahmen verändert. Zudem kommt es auf den
verbleibenden Freiflächen im Plangebiet zu Bodenverdichtung durch den Baustellenverkehr bzw. gezielte Bodenverdichtung zur Verhinderung der Versickerung von Gärsubstrat
im Havariefall. Ebenfalls ist die Anlage von Verwallungen für den Havariefall erforderlich.
Durch diese Schutzmaßnahmen kann die Gefahr der Beeinträchtigung von Bodenfunktionen beim Austritt von Gärsubstraten auf ein Minimum reduziert werden.
Innerhalb des Plangebietes ist die Anlage von Gehölzstrukturen vorgesehen. Im Bereich
dieser Maßnahmenflächen können die natürlichen Bodenfunktionen weitgehend wahrgenommen bzw. wieder hergestellt werden. Für die bestehende Biogasanlage und die in Zukunft möglich werdende Erweiterung der Anlage werden auf insgesamt ca. 2,3 ha Fläche
Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Neben der Anlage von Blänken und
Gehölzbeständen sind die Offenlegung eines verrohrten Grabenabschnittes und die extensive Grünlandnutzung einer zuvor intensiv ackerbaulich genutzten Fläche geplant. Durch
die mit diesen Maßnahmen verbundene verminderte Gefahr der Bodenerosion, den geminderten Nährstoffeintrag durch ausbleibende Düngung und die Anreicherung des Bodens
mit organischer Substanz durch die Grünlandnutzung kommt es zur Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen.
Die Aufwertung durch Maßnahmen im Plangebiet und auf externen Kompensationsflächen
kann den durch die Baumaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut
Boden positiv entgegengesetzt werden, so dass die in der Summe verbleibenden Beeinträchtigungen als tolerierbar angesehen werden.
2.6
Schutzgut Wasser
2.6.1
Vorhandene Umweltsituation
Das Überschwemmungsgebiet der Windwehe befindet sich in einem Abstand von mehr als
300 m zum Plangebiet (MUNLV 2011). Ein unmittelbar südlich des Plangebietes verlaufendes Fließgewässer mündet in die Windwehe als naturnahes Fließgewässer mit besonderer
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aber auch für den Gewässerschutz. Die Böden
des Plangebietes besitzen ein gutes Filtervermögen aber auch eine sehr hohe Erodierbarkeit des Oberbodens (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004).
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2.6.2
- 20 -
Zu erwartende Umweltauswirkungen
Gemäß § 1 WHG sind nachteilige Beeinträchtigungen des Wassers zu vermeiden, um gemäß dem wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatz eine möglichst nachhaltige Entwicklung des Schutzgutes zu gewährleisten. Eine Betroffenheit von Schutzgebieten ist nicht
gegeben. Beeinträchtigungen sind daher auszuschließen.
Durch das Vorhaben kommt es zur Neuversiegelung von ca. 2,4 ha Fläche. Nach § 51a
Landeswassergesetz NRW ist das anfallende Niederschlagswasser von Grundstücken, die
nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.
Die Versiegelungsflächen gehen - wenn möglich - nicht als Versickerungsfläche und damit
in ihrer Funktion für die Grundwasserneubildung verloren, da das anfallende Oberflächenwasser nach Möglichkeit vor Ort versickert wird.
Grundsätzlich besteht die Gefahr der Grundwasserbeeinträchtigung beim Austreten von
Gärsubstraten im Havariefall. Neben weiteren technischen Vorsichtsmaßnahmen wird diese Gefahr durch die geplanten Verwallungen als Überlaufschutz minimiert.
Oberflächengewässer werden durch das Vorhaben nicht überplant. Die Gefahr des Eintrags von Gärsubstrat in das nördlich des Plangebietes verlaufende Fließgewässer und
damit in die Windwehe wird durch die o. g. Schutzmaßnahmen für den Havariefall minimiert. Technische Details der Entwässerung des Plangebietes werden im Zuge des weiteren Verfahrens geklärt. Ein „Havarieplan“ ist spätestens im Bauantragsverfahren darzulegen. Da sich die Entwässerungsplanung an den einschlägigen Regelwerken orientiert, wird
davon ausgegangen, dass es zu keiner Belastung der Oberflächengewässer durch die
eventuelle Einleitung von Oberflächenwässern aus dem Plangebiet kommt.
In der Summe werden die durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen für das
Schutzgut Wasser als tolerierbar und nicht erheblich erachtet. Voraussetzung hierfür ist die
Darlegung eines „Havarieplanes“ im Zuge des Bauantragsverfahrens.
2.7
Schutzgut Klima, Luft
2.7.1
Vorhandene Umweltsituation
Nordrhein-Westfalen liegt in der Übergangszone zwischen dem atlantischen und dem subatlantischen Klimabereich. Die vorherrschend westlichen Winde bedingen in diesem Raum
ein warm-gemäßigtes Regenklima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern (MURL
1989). Die mittlere Jahrestemperatur im Plangebiet liegt bei 13 bis 14°C bei einer jährlichen
Niederschlagsmenge von 700 bis 800 mm. Im Mittel werden im Plangebiet 1.480 bis 1.520
Sonnenscheinstunden jährlich registriert. Die genannten Klimawerte wurden dem Klimaat-
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- 21 -
las NRW entnommen (LANUV 2011B) und beruhen auf Daten aus den Jahren 1971 bis
2000.
Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten ist prinzipiell zwischen den Siedlungsflächen und offenen landwirtschaftlichen Flächen, Wald bzw. Gewässern zu unterscheiden, die im Gegensatz zu den Siedlungsflächen durch ihre Kaltluftproduktion und
Filterwirkung mögliche klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume darstellen können.
Demzufolge kann die Planfläche generell als potenzieller Kaltluftentstehungsraum gesehen
werden. Wärme produzierende sowie auf Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung deutlich negativ einwirkende Lasträume, wie z. B. hoch versiegelte Gewerbeflächen oder geschlossene
Siedlungsbereiche mit starker Verdichtung, sind im engeren Umfeld des Änderungsbereichs nicht vorhanden.
Mit der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und dem Landwirtschaftsbetrieb des Gutes
Eckendorfes sind bereits heute gewisse, für den landwirtschaftlich genutzten Außenbereich
übliche Geruchsbelastungen im Plangebiet und dessen Umfeld verbunden.
2.7.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen
Der dauerhafte Verlust von Freiflächen durch die entstehenden Versiegelungen innerhalb
des Plangebietes wird durch die Verkleinerung von Kaltluftentstehungsflächen zu einer
kleinräumigen Veränderung des Mikroklimas führen. Aufgrund der relativen Kleinflächigkeit
der Vorhabensfläche innerhalb eines großflächigen Kaltluftentstehungsgebietes ist das
Plangebiet nicht als zukünftiger Lastraum für umliegende Bebauungen zu sehen.
Für die Beurteilung der Geruchsimmissionen der ersten Ausbaustufe der Biogasanlage
erfolgte im August 2008 eine Prognose (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH &
CO. KG 2011B). Die ergänzende Beurteilung des geplanten Ausbaus der Biogasanlage
erfolgte auf der Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und berücksichtigte
folgende Erweiterungen:
Installation eines zweiten BHKWs mit 370 kW Feuerungswärmeleistung;
Zusätzliche Silagelager mit maximal 375 m² Silageschnittfläche bei Verdreifachung der
Silagemenge;
Zusätzliche Feststoffeinbringung ohne Deckel;
Gasaufbereitung (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011c).
Das Auftreten von anlagebezogenen Gerüchen in mindestens 10 % der Messzeit wird als
„Geruchsstunde“ gewertet. Eine erhebliche Geruchsbelästigung liegt in der Regel vor,
wenn der relative Anteil der Geruchsstunden an den Jahresstunden 10 % in Wohn- und
Mischgebieten bzw. 15 % in Gewerbe-, Industrie- oder Dorfgebieten überschreitet. Ergebnis der Untersuchung ist, dass mit bis zu 2,4 % Anteil der Geruchsstunden an den Jahresstunden das Irrelevanzkriterium des GIRL eingehalten wird (ebd.). Temporär auftretende
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- 22 -
Gerüche durch den Betrieb der Biogasanlage lassen sich nicht vermeiden, sind jedoch im
Außenbereich mit landwirtschaftlichen Nutzflächen durchaus üblich.
Die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe reduziert im Vergleich zur Nutzung
fossiler Energieträger die Freisetzung von Treibhausgasen (INSTARA 2011). Stofftransporte und Anlagenbau sind bei dieser Ökobilanz berücksichtigt worden. Die positive Ökobilanz
wird durch die vorgesehene Nutzung der Abwärme zusätzlich verstärkt. Insgesamt ist eine
jährliche Einsparung von bis zu ca. 5.300 Tonnen Kohlendioxid durch die Biogasanlage
möglich (ebd.).
Zusammenfassend werden die durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen für
das Schutzgut Klima / Luft als nicht erheblich erachtet.
2.8
Schutzgut Landschaft
2.8.1
Vorhandene Umweltsituation
Das Umfeld des Plangebietes ist durch die überwiegende intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Gliedernde Strukturelemente fehlen bei den großflächigen Ackerschlägen
weitgehend, so dass der Landschaftsraum in Verbindung mit der überwiegend flachwelligen Geländemorphologie eine hohe visuelle Transparenz besitzt. Sichtverschattende Elemente stellen der Wald nördlich des Gutes, der Gehölzsaum an der Windwehe und dessen
Zufluss nördlich des Plangebietes und die Gutsanlage selbst mit ihren Gebäuden und
Baumbeständen dar. Als Relikt einer bäuerlichen Kulturlandschaft ist die mit einzelnen
Obstbäumen bestandene Weidefläche westlich des Plangebietes anzusehen.
Visuelle Vorbelastungen des Landschaftsraumes sind durch die vorhandene bzw. in Bau
befindliche Biogasanlage, die Autobahn A2 in Dammlage und die ca. 150 m östlich des
Plangebietes verlaufende 380 kV-Freileitung gegeben (siehe hierzu auch Abb. 9).
Abb. 9
Blick auf die im Bau befindliche Biogasanlage (Foto 5 in Anklage 2)
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2.8.2
- 23 -
Zu erwartende Umweltauswirkungen
Im Plangebiet sind bauliche Anlagen mit einer maximalen Höhe von 14,5 m möglich. Die
vorgesehenen Pflanzflächen werden u. a. mit hoch wachsenden Baumarten 1. Ordnung
dicht bepflanzt, so dass langfristig eine sichtverschattende Wirkung in nördliche und östliche Richtung erzielt werden kann. Nach Süden hin sind entlang des Gewässerlaufes bereits Gehölzstrukturen vorhanden. Diese bewirken zumindest eine teilweise Sichtverschattung der Anlage. In westlicher Richtung wirken der Gebäudebestand des Gutes und die
Gehölzkulisse an der Windwehe der Transparenz des Raumes entgegen. Insgesamt ist
durch die vorhandenen und geplanten sichtverschattenden Elemente eine weitgehende
visuelle Einbindung der Anlage in den Landschaftsraum möglich. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird hierdurch gering gehalten. Unter Berücksichtigung der genannten Festsetzungen und der vorhandenen Strukturen können die Auswirkungen des Vorhabens unter
landschaftsbildprägenden Gesichtspunkten auf ein unvermeidbares Maß reduziert werden.
2.9
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Gutshaus nördlich der Bielefelder Straße am Gut Eckendorf ist als Baudenkmal gesichert. Weitere Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Wirkungsbereich des Vorhabens
nicht bekannt (siehe hierzu Kapitel 1.5.8). Das Plangebiet wird zum Gutshaus nördlich der
Bielefelder Straße langfristig durch einen Gehölzriegel abgeschirmt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Baudenkmals durch das Vorhaben sind insgesamt nicht zu erwarten.
Sollten im Zuge der Baumaßnahmen kultur- oder erdgeschichtlichen Bodenfunde oder
Befunde entdeckt werden, sind diese nach § 15 und § 16 DSchG unverzüglich der Gemeinde oder dem LWL-Archäologie für Westfalen anzuzeigen und die Entdeckung drei
Tage in unverändertem Zustand zu erhalten.
2.10
Wechselwirkungen
Bei einer Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter wird deutlich, dass sie zusammen ein komplexes Wirkungsgefüge darstellen, in dem sich viele Funktionen gegenseitig ergänzen und
aufeinander aufbauen. Besonders zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden,
Wasser, Luft und Klima besteht in der Regel ein komplexes Wirkungsgefüge mit zahlreichen Abhängigkeiten und Einflussfaktoren.
Aufgabe dieses Umweltberichtes ist es nicht, sämtliche funktionalen und strukturellen Beziehungen aufzuzeigen, sondern es sollen vielmehr die Bereiche herausgestellt werden, in
denen vorhabenbezogene Auswirkungen das gesamte Wirkungsgefüge beeinflussen und
sich Auswirkungen verstärken können. Dies sind so genannte Wechselwirkungskomplexe.
Im Plangebiet ist das Wechselwirkungsgefüge aufgrund der bestehenden Randeinflüsse im
näheren Umfeld sowie der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des Raums bereits vorbelastet und gestört. Aus ökosystemarer Sicht sind keine herausragenden Wechselwirkungskomplexe innerhalb der Planfläche vorhanden. Erhebliche Beeinträchtigungen aufgrund von möglicherweise durch das Vorhaben bedingten Wechselwirkungen sind somit
nicht zu erwarten.
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3.
- 24 -
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei NichtDurchführung der Planung (Nullvariante)
Im Rahmen der Betrachtung der sogenannten „Nullvariante“ erfolgt eine Abschätzung, in
welcher Art und Weise sich das Untersuchungsgebiet ohne das geplante Vorhaben entwickeln würde. Die Abschätzung kann dabei nicht eindeutig und abschließend vorgenommen
werden, da Veränderungen nicht nur den regionalen Faktoren vor Ort unterliegen, sondern
mitunter auch großräumiger politischer oder gesellschaftlicher Art sein können. Da der derzeitige Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe den Vorhabensbereich als Flächen für die Landwirtschaft darstellt, ist, ohne Änderung der genannten Darstellung weiterhin von einer landwirtschaftlichen Nutzung auszugehen.
4.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen
Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe bzw. der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ werden Nutzungsänderungen von Grundflächen vorbereitet. Mit einigen dieser Nutzungsänderungen
werden Eingriffe in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG eingeleitet. Daraus ergibt
sich nach § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG die Pflicht, Möglichkeiten zur Vermeidung von Eingriffen zu prüfen, vermeidbare Beeinträchtigungen zu
unterlassen und die Kompensation nicht vermeidbarer, erheblicher Beeinträchtigungen
durch geeignete Maßnahmen nachzuweisen. Im Folgenden werden die im Zusammenhang
mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie erforderliche Kompensationsmaßnahmen dargestellt.
4.1
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Der Vermeidungsgrundsatz wurde bei der Standortwahl insofern bereits berücksichtigt, als
dass es durch das Vorhaben zu keiner Inanspruchnahme oder erheblichen Beeinträchtigung von besonders geschützten Bereichen oder Objekten kommt. Eine Betroffenheit von
Wasserschutzgebieten ist ebenfalls nicht gegeben. Neben einer grundsätzlich Flächen
sparenden Planung der Anlage sind folgende Minderungsmaßnahmen vorgesehen:
Inanspruchnahme eines bereits vorbelasteten Landschaftsraumes;
Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturen (Zuwegung);
Bevorzugte Beanspruchung von Biotoptypen mit eher geringer ökologischer Wertigkeit;
Eingrünung des Plangebietes mit Gehölzstrukturen und Nutzung vorhandener Strukturen zur Einbindung in den Landschaftsraum;
Errichtung von Verwallung als Überlaufschutz im Havariefall;
Darlegung eines „Havarieplanes“ im Bauantragsverfahren.
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- 25 -
Die aufgeführten Aspekte dienen sowohl der landschaftsgerechten Einbindung der Planungen als auch der Minimierung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Der Umfang dieser Minderungsmaßnahmen wirkt sich dabei positiv auf den Gesamtbiotopwert der Planung
aus und nimmt demzufolge Einfluss auf den verbleibenden Kompensationsbedarf. Folgende
Maßnahmen werden zur Minderung der Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild im Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ festgesetzt:
Bepflanzung Nr. 1 (ca.: 1.460 m²)
Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 1 ist in der auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes folgenden Pflanzperiode
durch den Grundstückseigentümer mit Gehölzen der nachfolgenden Pflanzliste in der angegebenen Qualität zu bepflanzen. Die anzulegenden Gehölzbestände sind dauerhaft zu
erhalten. Abgänge sind durch Nachpflanzungen mit Gehölzen gleicher Art an ungefähr
gleicher Stelle zu ersetzen.
Bepflanzung Nr. 2 (ca.: 705 m²)
Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 2 ist in der auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes folgenden Pflanzperiode
durch den Grundstückseigentümer mit Gehölzen der nachfolgenden Pflanzliste in der angegebenen Qualität zu bepflanzen. Die anzulegenden Gehölzbestände sind dauerhaft zu
erhalten. Abgänge sind durch Nachpflanzungen mit Gehölzen gleicher Art an ungefähr
gleicher Stelle zu ersetzen.
Die Entfernung der Bepflanzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen Nr. 2 ist nur zulässig, wenn die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 3 gemäß o. g. Pflanzliste
und Pflanzqualitäten und entsprechend der nachfolgenden Festsetzungen bepflanzt wird.
Bepflanzung Nr. 3 (ca.: 980 m²)
Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 3 ist spätestens in der auf erstmalige Baumaßnahmen innerhalb des Sondergebietes SO2 oder der Inanspruchnahme der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 2 für Baumaßnahmen, folgenden Pflanzperiode
durch den Grundstückseigentümer mit Gehölzen der nachfolgenden Pflanzliste in der angegebenen Qualität zu bepflanzen. Die anzulegenden Gehölzbestände sind dauerhaft zu
erhalten. Abgänge sind durch Nachpflanzungen mit Gehölzen gleicher Art an ungefähr
gleicher Stelle zu ersetzen.
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- 26 -
Pflanzliste:
Steileiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Esche (Fraxinus excelsior),
Eberesche (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer campestre), Vogelkirsche (Prunus avium),
Haselnuss (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa), Hundsrose (Rosa canina), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus).
Pflanzqualitäten:
Pflanzdichte: 1,5 x 1,5 m, alle 20 m ist mindestens ein Hochstamm (Stieleiche (Quercus
robur), Hochstamm, 8 -16 cm Stammumfang) anzupflanzen.
Mindestpflanzqualität: Baumarten Heister, Höhe 125 - 200 cm oder Hochstamm mit
8 -16 cm Stammumfang in 1 m Höhe; Sträucher 4 Triebe, Höhe 60 - 100 cm.
4.2
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Eingriffsbilanzierung in Tab. 2 erfolgt nach der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008). Das
Bewertungsverfahren sieht eine Gegenüberstellung des vorhandenen Zustands mit der
Planungssituation vor.
Tab. 2
Eingriffsbilanzierung
Nr. Biotoptyp
Wertpunkte
(WP)
/m²
Fläche
Biotopwertverlust durch die Inanspruchnahme von SO1
Biotopwert vor dem Eingriff
1 Biotoptyp 1.1 (Versiegelung, inkl. 1. Ausbaustufe)
0 WP
14.398 m²
2 Biotoptyp 2.2 (Straßenbegleitgrün ohne Gehölze)
2 WP
1.520 m²
3 Biotoptyp 2.3 (Straßenbegleitgrün mit Gehölzen)
4 WP
470 m²
4 Biotoptyp 3.1 (Acker)
2 WP
11.857 m²
5 Biotoptyp 3.1 (Acker im Bereich der Zufahrt in SO2)
2 WP
500 m²
6 Summe
28.745 m²
Biotopwert nach dem Eingriff
7 Biotoptyp 1.1 (Versiegelte Fläche) (80 % der Gesamtfläche)
0 WP
22.596 m²
8 Biotoptyp 1.1 (Versiegelte Fläche durch Zufahrt in SO2)
0 WP
500 m²
Wert
0 WP
3.040 WP
1.880 WP
23.714 WP
1.000 WP
29.634 WP
0 WP
0 WP
9
Biotoptyp 2.2 (Straßenbegleitgrün ohne Gehölze)
2 WP
3.009 m²
6.018 WP
10
11
12
13
Biotoptyp 2.3 (Straßenbegleitgrün mit Gehölzen)
Biotoptyp 7.2 (Gehölzriegel, standortheimisch)
Summe
Wertpunktverlust durch die Erweiterung in SO1
4 WP
5 WP
470 m²
2.170 m²
28.745 m²
1.880 WP
10.850 WP
18.748 WP
10.886 WP
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
Nr. Biotoptyp
- 27 -
Wertpunkte
(WP)
/m²
Fläche
Biotopwertverlust durch die Inanspruchnahme von SO2
Biotopwert vor dem Eingriff
14 Biotoptyp 1.1 (bereits versiegelte Fläche durch Zufahrt)
0 WP
500 m²
15 Biotoptyp 3.1 (Acker)
2 WP
5.520 m²
16 Biotoptyp 7.2 (Gehölzriegel in SO1, standortheimisch)
5 WP
705 m²
17 Summe
6.225 m²
Biotopwert nach dem Eingriff
Wert
0 WP
11.040 WP
3.525 WP
14.565 WP
18
Biotoptyp 1.1 (Versiegelte Fläche) (80 % der Gesamtfläche)
0 WP
4.816 m²
19
Biotoptyp 2.2 (Straßenbegleitgrün ohne Gehölze)
2 WP
429 m²
858 WP
20
21
22
Biotoptyp 7.2 (Gehölzriegel, standortheimisch)
5 WP
980 m²
Summe
6.225 m²
Wertpunktverlust durch die Erweiterung in SO2
Biotopwertverlust durch die Inanspruchnahme von SO1 und SO2
Summe
Externe Kompensationsfläche
Gesamtgröße der Fläche
anteilige Kompensationsfläche für die erste Ausbaustufe der Biogasanlage
verbleibende Restfläche für die Anlage von Extensivgrünland
Biotopwert Restfläche vor Realisierung der Maßnahme
(3.1 Acker, 2 Wertpunkte/m²)
Biotopwert Restfläche nach Realisierung der Maßnahme
(3.5 artenreiche Mähwiese, 5 Wertpunkte/m²)
Wertpunktsteigerung Restfläche durch die Maßnahme
Wertpunktsteigerung - Kompensationsbedarf = Kompensationsüberhang
4.900 WP
5.758 WP
8.807 WP
23
24
25
26
27
28
29
30
0 WP
19.693 WP
ca. 22.700 m²
11.183 m²
11.517 m²
23.034 WP
57.585 WP
34.551 WP
14.858 WP
Für die Genehmigung der Biogasanlage als landwirtschaftlich privilegierte Anlage wurde
bereits eine Versiegelung von 11.438 m² in der damaligen Eingriffs-AusgleichsBilanzierung veranschlagt. Diese bereits kompensierte Versiegelung ist in Zeile Nr. 1 integriert. Eine mögliche Zufahrt zur Bielefelder Straße vor Inanspruchnahme von SO2 wird
bereits in der Bilanzierung des Eingriffs in SO1 berücksichtigt (Zeile Nr. 8). Bei Inanspruchnahme von SO2 entfällt die Pflanzfläche Nr. 2 zugunsten der größeren Pflanzfläche Nr. 3
(Zeile Nr. 16), was ebenfalls in Tab. 2 Berücksichtigung fand.
Durch die nunmehr geplante Erweiterung entsteht ein zusätzlicher Kompensationsbedarf in
Höhe von ca. 19.693 Wertpunkten.
Für die erste Ausbaustufe der Biogasanlage wurde eine außerhalb des Plangebietes liegende Ackerfläche in der Gemeinde Leopoldshöhe, Gemarkung Schuckenbaum, Flur 6,
Flurstück 6 aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung heraus genommen und soll
naturnah entwickelt werden (siehe hierzu Anlage 4). Auf insgesamt ca. 22.700 m² wird ein
bislang verrohrter Grabenabschnitt offen gelegt, temporär Wasser führende Blänken angelegt und Hecken gepflanzt. Die verbleibenden Freiflächen sollen extensiv als Grünland
bewirtschaftet werden. Der Erhalt und die Entwicklung der Strukturelemente auf der Kom-
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
- 28 -
pensationsfläche wurden bereits zu Kompensation der ersten Ausbaustufe der Biogasanlage veranschlagt. Für die nunmehr vorgesehene Erweiterung erfolgt die Umwandlung von
Acker in extensiv genutztes Grünland. Die Bewirtschaftung des Grünlandes orientiert sich
dabei am Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Lippe:
Nutzung als Wiese oder (Mäh-) Weide ab dem 15. Juni, Pflicht zur zweimaligen Nutzung
pro Jahr, Verzicht auf Düngung, Pflanzenschutzmittel, Pflegeumbruch und Nachsaat. Alternativ Nutzung als Weide mit maximal 2 Großvieheinheiten/ha im Zeitraum zwischen Mitte
März und Mitte Juni. Verzicht auf Düngung, Pflanzenschutzmittel, Pflegeumbruch und
Nachsaat.
4.3
Nachweis der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
Durch die vorgesehenen Maßnahmen kann der geplante Eingriff in Natur und Landschaft
vollständig kompensiert werden. Bei der Bilanzierung der Biotopwerte ergibt sich ein Überhang von ca. 14.850 Wertpunkten der ggf. für weitere zukünftige Eingriffe des Vorhabenträgers zur Verfügung steht. Durch die gleichzeitig positive Wirkung der Maßnahme auf die
Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Landschaft kann durch die gegebene Multifunktionalität den Anforderungen des § 4a LG NW an einen Flächen schonenden Umgang
bei der Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen Rechnung getragen werden.
4.4
Monitoring
Zielsetzung des Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen von Plänen und Programmen frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe
zu ergreifen. Gemäß § 4c BauGB liegt die Verantwortung zur Durchführung des Monitorings bei der Gemeinde Leopoldshöhe.
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
5.
- 29 -
Zusammenfassung
Die Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG plant die Erweiterung einer in 2011 errichteten
Biogasanlage am Gut Eckendorf an der Bielefelder Straße 222 in Leopoldshöhe im Kreis
Lippe. Ziel ist der Ausbau der bestehenden Anlage auf eine elektrische Leistung von maximal 1,5 MW. Das Vorhaben wird derzeit über den Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe planungsrechtlich vorbereitet.
Der vorliegende Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der
die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden.
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ dar. Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe wird das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“
dargestellt. Das Plangebiet liegt im „Landschaftsschutzgebiet Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“. Sonstige Schutzgebiete oder Schutzobjekte befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittelbarem
Umfeld.
Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die
Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.
Die Auswirkungen des Anlagenbetriebes wurden in einer Schalltechnischen Untersuchung
und einer Geruchsimmissions-Prognose genauer betrachtet. Demnach können die Vorgaben der TA-Lärm bei Einhaltung von bestimmten Emissionskontingenten im Plangebiet
eingehalten werden. Auch durch Schall oder Geruch entstehen nach den derzeit gültigen
Beurteilungsmaßstäben keine erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen.
Für das Vorhaben wurde eine gesonderte artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Im
Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Vorhaben mit den artenschutzrechtlichen
Vorgaben des § 44 BNatSchG vereinbar ist.
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
- 30 -
Aufgrund der sensiblen Planung und Standortwahl wird die Eingriffsintensität für alle
Schutzgüter gering gehalten. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass die
durch die 20. FNP-Änderung bzw. Aufstellung des B-Plans Nr. 08/11 entstehenden Beeinträchtigungen für die Schutzgüter insgesamt als tolerierbar und nicht erheblich einzustufen
sind. Voraussetzung hierfür ist die Eingrünung des Plangebietes zur Einbindung in den
Landschaftsraum und die Durchführung weiterer externer Kompensationsmaßnahmen.
Ebenso ist die Darlegung eines „Havarieplanes“ im Bauantragsverfahren erforderlich. Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen nicht. Mit unvorhersehbaren Auswirkungen ist
nicht zu rechnen.
Die entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Landschaft können durch Maßnahmen auf einer
extern gelegenen Fläche kompensiert werden. Vorgesehen ist die extensive Grünlandnutzung einer zuvor intensiv als Acker genutzten Fläche.
Herford, November 2011
Der Verfasser
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
- 31 -
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
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URL: http://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_ Verkehr/009_Regionale_Entwicklungsplanung__Regionalplan/TA_OB_BI/index.php
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Ratsinformationssystem der Gemeinde Leopoldshöhe. Online im Internet: URL:
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Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden im Maßstab 1:50.000.
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Kurzbegründung zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut
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INSTITUT FÜR STADT- UND RAUMPLANUNG (INSTARA) (2011):
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Erweiterung der Biogasanlage am Gut Eckendorf. Unveröff. Gutachten im Auftrag
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Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
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Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 der
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TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO.KG (2011B):
Prognose der Geruchsimmissionen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine geplante Biogasanlage in Leopoldshöhe. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Agrargas Eckendof GmbH & Co. KG, Leopoldshöhe.
TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO.KG (2011C):
Prognose der Geruchsimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung für die Erweiterung der Biogasanlage in Leopoldshöhe. Unveröff. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse im Auftrag der Agrargas Eckendof GmbH & Co. KG, Leopoldshöhe.
.
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Erweiterung einer Biogasanlage
Umweltbericht gem. § 2a BauGB
Anlagen
Anlage 1
Fachplanungen
Anlage 2
Biotopbestand
Anlage 3
Planung
Anlage 4
Externe Kompensationsmaßnahmen
±
GB-3917-404
NSG
"Eichen-Hainbuchenwald am Hölungsfeld"
GB-3917-403
Legende
Bestehende Schutzgebiete und Schutzobjekte
GB-3917-233
Naturschutzgebiet
!
(L
2.2-03
Landschaftsschutzgebiet
Gesetzlich geschütztes Biotop
Sonstiges
Biogasleitung
Gemeindegrenze
L
!
(
2.2-01
3917-201
GB-3917-405
Plangebietsgrenze
GB-3917-406
Kompensationsfläche
2.2-04
!
(
ND 2.3-41
Y:/.../3831/arcview/a_mxd/3897_fachplanungen_01.mxd
GB-3917-201
GB-3917-237
GB-3917-238
NSG
"Windwehe"
2.2-06
GB-3917-201
Fachplanungen
Anlage 1
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Maßstab:
1 : 7:500
Erweiterung einer Biogasanlage
Projekt Nr.:
3897
Plangröße:
DIN A3
Datum:
Okt. 2011
gezeichnet:
Bd.
bearbeitet:
Bd.
geprüft:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW
±
Legende
Plangebietsgrenze
!
(5
*
,
F,*
(1
!
Fotostandpunkt mit Blickrichtung und Foto-Nummer
(Fotos: siehe Textteil)
F
Biotopbestand vor Realisierung der Biogasanlage
3.1 Acker
2.2 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
2.3 Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
1.1- 1.3 Voll-/Teilversiegelung, z. T. mit
nachgeschalteter Versickerung
!
B
Einzelbäume (Neuanpflanzung Stieleiche)
3.1
F,*
4
!
(
Y:\projekte\3000_4000\3800_3900\3831\arcview\a_mxd\3897_bestand_02.mxd
2.2
*
,
3
!
(
F
!
B
1.1
!
B
2.2
!
B
!
B
!
B
!
B
!
B
!
B
!
B
2.3
! F
B
*
,
2
(
!!
B
!
B
!
B
!2.2
B
!
B
!
B
!
B
!F
B
*
,
1
!
(
Biotopbestand
Anlage 2
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Maßstab:
Erweiterung einer Biogasanlage
Projekt Nr.:
3897
Plangröße:
DIN A3
Datum:
Nov. 2011
gezeichnet:
Bd.
bearbeitet:
Bd.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW
geprüft:
1 : 2.000
±
Legende
Plangebietsgrenze
Fläche Nr. 1:
Anlage und dauerhafte Unterhaltung
eines Gehölzstreifens aus
standortheimischen Gehölzen
(Anlage in der Pflanzperiode nach
Rechtskaft der Planung)
Fläche Nr. 3:
Anlage und dauerhafte Unterhaltung eines Gehölzstreifens aus standortheimischen Gehölzen
(Anlage in der Pflanzperiode nach
Inanspruchnahme von SO2)
Fläche Nr. 2:
Anlage und Unterhaltung eines Gehölzstreifens aus standortheimischen Gehölzen
bis zur Inanspruchnahme von SO2
(Anlage in der Pflanzperiode nach
Rechtskaft der Planung)
Biotopbestand nach Realisierung der Biogasanlage
3.1 Acker
2.2 (Straßenbegleitgrün ohne Gehölze)
2.3 (Straßenbegleitgrün mit Gehölzen)
7.2
1.1
1.1- 1.3 Voll-/Teilversiegelung,
z. T. mit nachgeschalteter Versickerung
7.2
SO2
7.2 Hecke, Wallhecke
mit lebensraumtypischen Gehölzen >= 50%
(mit Angabe der Realisierungsreihenfolge)
7.2
!
B
SO1
Einzelbäume (Erhalt der Neuanpflanzung)
1.1
Y:\projekte\3000_4000\3800_3900\3831\arcview\a_mxd\3897_planung_03.mxd
2.2
!
B
!
B
!
B
!
B
!
B
!
B
!
B
!
B
!
B
2.3 1.1
!
B
!
B
!
B
!
B
!2.2
B
!
B
!
B
!
B
!
B
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW
Planung
Anlage 3
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Maßstab:
Erweiterung einer Biogasanlage
Projekt Nr.:
3897
Plangröße:
DIN A3
Datum:
Nov. 2011
gezeichnet:
Bd.
bearbeitet:
Bd.
geprüft:
1 : 2.000
±
Legende
7
!
(
*
,
Kompensationsmaßahme für die Errichtung
einer Biogasanlage am Gut Eckendorf:
- Offenlegung eines verrohrten Grabenabschnittes
- Anlage von Blänken
- Anlage von Gehölzbeständen
- extensive Grünlandbewirtschaftung
F F,*
6
!
(
Plangebietsgrenze
Kompensationsfläche
Externe Kompensationsmaßnahmen
extensive Grünlandbewirtschaftung
Anlage einer Blänke
Offenlegung eines verrohrten
Grabenabschnittes
Anlage und Pflege von Hecken
Bestand
Y:\projekte\3000_4000\3800_3900\3831\arcview\a_mxd\3897_kompensation_04.mxd
z. T. gehölzbestandener, offener Graben
¬
«6
¬
«7
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW
Externe Kompensation
Anlage 4
Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG
Maßstab:
1 : 5.000
Erweiterung einer Biogasanlage
Projekt Nr.:
3897
Plangröße:
DIN A3
Datum:
Okt. 2011
gezeichnet:
Bd.
bearbeitet:
Bd.
geprüft: