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Beschlussvorlage (Umweltbericht)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,8 MB
Datum
24.11.2011
Erstellt
11.11.11, 11:45
Aktualisiert
17.11.11, 21:18

Inhalt der Datei

Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung der Biogasanlage am Gut Eckendorf Umweltbericht Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung der Biogasanlage am Gut Eckendorf Umweltbericht Auftraggeber: Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Bielefelder Straße 222 33818 Leopoldshöhe Verfasser: Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH Oststraße 92, 32051 Herford Bearbeiter: Dipl.-Ing. Anne Brand Herford, den 10.11.2011 Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB -I- INHALTSVERZEICHNIS 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.5.1 1.5.2 1.5.3 1.5.4 1.5.5 1.5.6 1.5.7 1.5.8 1.5.9 1.6 Einleitung............................................................................................................ 1 Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................... 1 Beschreibung des Vorhabens .............................................................................. 1 20. Änderung des Flächennutzungsplans ............................................................ 2 Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“.................................... 2 Ziele übergeordneter Planungen .......................................................................... 4 Regionalplanung .................................................................................................. 4 Flächennutzungsplanung ..................................................................................... 4 Natura 2000 ......................................................................................................... 4 Landschaftsplanung ............................................................................................. 5 Geschützte Biotope .............................................................................................. 7 Biotopkataster ...................................................................................................... 7 Gewässerschutz .................................................................................................. 7 Bau- und Bodendenkmale.................................................................................... 7 Altlasten ............................................................................................................... 8 Berücksichtigung der Umweltschutzziele in den Bauleitplänen............................ 8 2. 2.1 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.4 2.4.1 2.4.2 2.5 2.5.1 2.5.2 2.6 2.6.1 2.6.2 2.7 2.7.1 2.7.2 2.8 2.8.1 2.8.2 2.9 2.10 Vorhandene Umweltsituation und zu erwartende Umweltwirkungen.......... 10 Methodische Vorgehensweise ........................................................................... 10 Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation .............................................. 10 Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt ............................ 11 Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 11 Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 12 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt ............................................ 13 Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 13 Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 17 Schutzgut Boden ................................................................................................ 18 Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 18 Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 18 Schutzgut Wasser .............................................................................................. 19 Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 19 Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 20 Schutzgut Klima, Luft ......................................................................................... 20 Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 20 Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 21 Schutzgut Landschaft......................................................................................... 22 Vorhandene Umweltsituation ............................................................................. 22 Zu erwartende Umweltauswirkungen ................................................................. 23 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ......................................................... 23 Wechselwirkungen ............................................................................................. 23 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei NichtDurchführung der Planung (Nullvariante) ...................................................... 24 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ............................................................................. 24 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ...................................................... 24 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen .................................................................. 26 Nachweis der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen ................................. 28 Monitoring .......................................................................................................... 28 5. Zusammenfassung .......................................................................................... 29 Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - II - ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8 Abb. 9 Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe mit Stand vom 06.09.2011 (ohne Maßstab, Quelle: GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE 2011) .......................................................................... 2 Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 06.09.2011 (ohne Maßstab, Quelle: INSTARA 2011) ....................................................................... 3 Auszug aus dem Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (ohne Maßstab, BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004) .................................................................................................... 4 Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“ (ohne Maßstab, KREIS LIPPE 2001) .......... 5 Zufahrt zum landwirtschaftlichen Betrieb (Foto 1 in Anlage 2) ........................... 14 Fischteich südlich des Plangebietes (Foto 2 in Anlage 2) .................................. 15 Gehölzbestand am Südrand des Plangebietes (Foto 3 in Anlage 2) .................. 15 Gehölzbestand am Südrand des Plangebietes (Foto 4 in Anlage 2) .................. 16 Blick auf die im Bau befindliche Biogasanlage (Foto 5 in Anklage 2) ................. 22 ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Fachplanungen ......................................................................... Maßstab 1 . 7:500 Biotopbestand ........................................................................... Maßstab 1 : 2.000 Planung ..................................................................................... Maßstab 1 : 2.000 Externe Kompensationsmaßnahme .......................................... Maßstab 1 : 5.000 Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 1. Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung -1- Die Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG plant die Erweiterung einer in 2011 errichteten Biogasanlage am Gut Eckendorf an der Bielefelder Straße 222 in Leopoldshöhe im Kreis Lippe. Ziel ist der Ausbau der bestehenden Anlage auf eine elektrische Leistung von maximal 1,5 MW. Das Vorhaben wird derzeit über den Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe planungsrechtlich vorbereitet. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen wird gem. § 2 (4) BauGB eine Umweltprüfung für die Belange des Umweltschutzes durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Hierbei ist die Anlage 1 zum BauGB zu beachten, welche die erforderlichen Prüfungsaufgaben beschreibt. Der Umweltbericht ist gem. § 2a BauGB gesonderter Teil der Begründung zum Entwurf des Bauleitplans. Der vorliegende Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. 1.2 Beschreibung des Vorhabens Das Plangebiet grenzt unmittelbar östlich an den landwirtschaftlichen Betrieb vom Gut Eckendorf an und besitzt eine Größe von ca. 3,5 ha. Die äußere Erschließung der Vorhabensfläche ist über einen vorhandenen privaten Verkehrsweg vorgesehen. Der Weg mündet ca. 200 m südlich des Gutes auf die Landstraße L968 (Milser Holz). Die Leistung der derzeit im Bau befindlichen Biogasanlage im Plangebiet liegt entsprechend der zum Genehmigungszeitpunkt maßgeblichen Privilegierungsgrenze für landwirtschaftliche Betriebe bei 0,5 MW elektrisch. Ziel der Planung ist es, eine Leistungssteigerung auf maximal 1,5 MW elektrisch (ca. 3 MW Feuerungswärme) planungsrechtlich zu ermöglichen. Zur Realisierung der angestrebten Leistungssteigerung der Biogasanlage werden bauliche Erweiterungen auf dem ursprünglichen Anlagengelände und darüber hinaus erforderlich. Mit dem erzeugten Biogas sollen über mehrere Biogasleitungen bis zu acht externe Blockkraftheizwerke versorgt werden. Das Gas soll an den jeweiligen Standorten in elektrische und thermische Energie umgewandelt werden. Der Strom wird in das lokale Netz eingespeist, während die Wärme von anliegenden Gewerbebetrieben genutzt wird. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 1.3 -2- 20. Änderung des Flächennutzungsplans Durch die Änderung soll das Plangebiet im Flächennutzungsplan zukünftig als „Sondergebiet Biogasanlage“ statt derzeit „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt werden (siehe hierzu Abb. 1). Abb. 1 Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe mit Stand vom 06.09.2011 (ohne Maßstab, Quelle: GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE 2011) 1.4 Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ Der Bebauungsplan sieht die Festsetzung von Sondergebieten (SO) vor (siehe hierzu Abb. 2). Im SO1 ist die Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen und Gülle möglich. Darüber können in SO1 und in SO2 ergänzende Nutzungen, die dem Betrieb dienen, erfolgen (Maschinenhallen, Stellflächen, Versickerungsanlagen, Gasaufbereitung, Silagelagerflächen, Anlagen zur Trocknung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse). Die baulichen Anlagen dürfen eine Höhe von 14,5 m im südlichen Teil des Plangebietes (SO1) und 8,0 m im nördlichen Plangebiet (SO2) an der Bielefelder Straße nicht überschreiten. Die vorgesehene Grundflächenzahl von 0,8 ermöglicht eine Überbauung von 80 % der Fläche (ca. 2,8 ha). Die Errichtung von Gebäuden mit über 50 m Länge ist möglich. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB Abb. 2 -3- Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 06.09.2011 (ohne Maßstab, Quelle: INSTARA 2011) Zur Eingrünung des Plangebietes sind im Norden und Osten Flächen für Gehölzanpflanzungen vorgesehen. Diese können mit den erforderlichen Erdwällen (Havarieschutz) kombiniert werden. Die Flächen Nr. 1 und 2 werden in der Pflanzperiode nach Rechtskraft der Planung angelegt. Fläche Nr. 3 soll in der Pflanzperiode nach Inanspruchnahme von SO2 mit Gehölzen bepflanzt werden. Die Gehölze auf Fläche Nr. 2 werden dann wieder entfernt. Die Gehölzflächen Nr. 2 und Nr. 3 können durch Zufahrten zur Anbindung von SO1 bzw. SO2 an die Bielefelder Straße unterbrochen werden. Die Erschließung des Plangebietes wird als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung“ im Bereich einer privaten Verkehrsfläche dargestellt. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 1.5 Ziele übergeordneter Planungen 1.5.1 Regionalplanung -4- Der Regionalplan stellt für das Plangebiet „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ dar. Das Windwehetal gehört zu den Gebieten für den Schutz der Natur, welche sich in einem Abstand von mindestens ca. 250 m zum Plangebiet befinden. Legende (Auszug) Abb. 3 Auszug aus dem Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld (ohne Maßstab, BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD 2004) 1.5.2 Flächennutzungsplanung Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe wird das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. 1.5.3 Natura 2000 Im Umfeld des Vorhabens befinden sich keine Natura 2000-Schutzgebiete. Das nächstgelegene europäische Schutzgebiet ist das FFH-Gebiet östlicher Teutoburger Wald in über 15 km Entfernung. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 1.5.4 -5- Landschaftsplanung Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“, welcher am 10.12.2001 Rechtskraft erlangte (KREIS LIPPE 2001, siehe hierzu auch Anlage 1). In der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes wird für den überwiegenden Teil des Plangebietes das Entwicklungsziel „Anreicherung“ festgesetzt. Teilflächen am Nord-, Süd- und Westrand sind mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung“ belegt (siehe Abb. 4). Legende Abb. 4 Auszug aus der Entwicklungskarte des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“ (ohne Maßstab, KREIS LIPPE 2001) Naturschutzgebiete Ca. 300 m westlich des Plangebietes verläuft die Windwehe, welche sowohl auf dem Stadtgebiet Bielefeld, als auch im Kreis Lippe als Naturschutzgebiet „Windwehetal“ (2.2-1) gesichert ist. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt  zur Erhaltung und Entwicklung eines morphologisch besonders ausgeprägten Talsystems mit seinen naturnahen z. T. stark mäandrierenden Bachläufen sowie Prall- und Gleitufern,  zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von extensiv genutzten Grünlandgesellschaften verschiedener Feuchtestufen,  zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung von Lebensstätten wildlebender Pflanzen und Tiere, die an Gewässer und gewässernahe Biotopstrukturen gebunden sind,  zur Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Waldbrüche (KREIS LIPPE 2001). Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB -6- Das Windwehetal ist ein „zwischen Milser Heide und Gut Eckendorf liegender, überwiegend naturnah ausgepägter Bachabschnitt der Windwehe innerhalb eines morphologisch deutlich ausgeprägten Talsystems. Der stellenweise stark mäandrierende Bach mit ausgeprägten Prallufern und Gleithängen wird weitgehend von standortheimischen Ufergehölzen gesäumt, die sich lokal (u. a südl. Gut Eckendorf sowie östl. Lübbertshof) auch zu charakteristischen Auwäldern aus Erle und Esche ausdehnen. Den Übergang vom Ufergehölzrand zur landseitigen landwirtschaftlichen Nutzung bilden häufig nitrophile … Krautsäume, lokal kommen auch Pestwurzfluren vor. Zahlreiche angrenzende brachgefallene, frische bis feuchte Grünlandflächen sind meist stark mit nitrophilen Arten durchsetzt … Bewirtschaftetes Feuchtgrünland ist nur kleinflächig am Mühlenbach vorhanden … Das naturnahe Bachtal mit seinen angrenzenden Gehölzbeständen sowie schutzwürdigen Feuchtbrachen stellt ein bedeutendes Vernetzungselement im Landschaftsraum dar. Es ist allerdings durch die angrenzende Ackernutzung (Düngerdrift-Eutrophierung) tlw. stark beeinträchtigt“ (LANUV 2011A). Landschaftsschutzgebiete Das Plangebiet liegt im „Landschaftsschutzgebiet Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (L2.2-01) (KREIS LIPPE 2001). Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt insbesondere  zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und Artenschutz in einem durch Siedlungsbereiche, Streubebauung und Verkehr stark beanspruchten und z. T. beeinträchtigten Raum,  zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,  zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen prägenden Tälern, naturnahen Waldbeständen, geomorphologischen Ausprägungen und gliedernden und belebenden Elementen,  zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes für die Erholung. Weitere, für das Vorhaben relevante Schutzgebiete und Schutzobjekte sind nicht im Landschaftsplan festgesetzt. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 1.5.5 -7- Geschützte Biotope Folgende, gem. § 30 BNatSchG geschützte Biotope befinden sich im Umfeld des Plangebietes:  GB-3917-405: natürliches oder naturnahes, unverbautes Fließgewässer und Auwald, Lage ca. 150 m nordöstlich des Plangebietes;  GB-3917-201: NSG Windweheniederung, Lage ca. 300 m westlich des Plangebietes. 1.5.6 Biotopkataster Ca. 120 m nördlich des Plangebietes liegt das kartierte Biotop „Waldgebiet nördlich Gut Eckendorf“ (BK-3917-449). Es handelt sich um ein „teilweise eichenreiches HainsimsenBuchenwaldgebiet, an dessen südlicher Grenze ein naturnaher Bach mit begleitendem, lokal quelligen Bach-Erlen-Eschenwald liegt. Während im nördlichen Bereich die Buchenwälder aus mittleren bis starkem Baumholz bestehen, weisen die nach Süden hin zunehmend stieleichenreicheren Bestände teilweise auch sehr starkes Baumholz auf …. Das Gebiet wird in Nord-Südrichtung von einem gut ausgebauten Forstweg durchquert …“ (LANUV 2011A). Schutzziel sind der Erhalt und die Optimierung eines Laubwaldgebietes mit Althölzern sowie eines naturnahen Bachtales mit begleitendem Auwald (ebd.). Zudem ist das Naturschutzgebiet Windwehetal als BK-3917-520 in der Biotopkartierung NRW erfasst (siehe Kapitel 1.5.4). Schutzziel sind der Erhalt und die Optimierung eines morphologisch besonders ausgeprägten Talsystems mit naturnahem Bach, Ufergehölzen und Auwaldbeständen sowie Wiederherstellung extensiv genutzter, teilweise feuchter Grünlandflächen (ebd.). 1.5.7 Gewässerschutz Trinkwasserschutzgebiete oder Heilquellenschutzgebiete sind nicht durch das Vorhaben betroffen. Das Überschwemmungsgebiet der Windwehe befindet sich in einem Abstand von mindestens ca. 300 m zum Plangebiet (MUNLV 2011). 1.5.8 Bau- und Bodendenkmale Das Gutshaus nördlich der Bielefelder Straße am Gut Eckendorf ist als Baudenkmal gesichert (mündliche Auskunft von Frau Silke Möller am 24.10.2011, Gemeinde Leopoldshöhe). Bodendenkmäler sowie archäologische Fundplätze sind im Plangebiet nicht bekannt (mündliche Auskunft am 24.10.2011 von Herrn Dr. Daniel Bérenger, LWL-Archäologie für Westfalen). Lediglich im Waldgebiet nördlich der Bielefelder Straße sind mittelalterliche Wölbäcker und Wölbäcker-Flurbegrenzungen bekannt (ebd.). Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 1.5.9 -8- Altlasten Altlastenverdachtsflächen sind innerhalb des Änderungs- bzw. geplanten Geltungsbereichs nicht bekannt. 1.6 Berücksichtigung der Umweltschutzziele in den Bauleitplänen Die in Tab. 1 genannten Vorgaben für das Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter berücksichtigt. Tab. 1 Beschreibung der Umweltschutzziele Schutzgut Umweltschutzziele Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissionen (z. B. Lärm, Geruch) zielen. Tiere und Pflanzen, Landschaft, Biotopschutz Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz NW und im Baugesetzbuch vorgegeben. Konkrete Ziele sind zudem in den Landschaftsplänen bzw. in ordnungsbehördlichen Vorordnungen von Schutzgebieten formuliert. Artenschutz Artenschutzbelange müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungsund Zulassungsverfahren entsprechend den europäischen Bestimmungen geprüft werden. Hierbei sind alle europäisch geschützten FFH-Anhang-IVArten und die europäischen Vogelarten zu beachten. Die Prognose der artenschutzrechtlichen Tatbestände erfolgt durch Überprüfung der Verbotstatbestände des § 44 (1) BNatSchG. Boden und Wasser Hier sind insbesondere die Vorgaben des Bundes- und Landesbodenschutzgesetzes und die Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches sowie des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze zu beachten. Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind die Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Landschaftsgesetz NW über den Schutz von Biotopen Vorgaben für den Klimaschutz. Landschafts- und Ortsbild Die Berücksichtigung dieses Schutzgutes ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW und im Baugesetzbuch vorgegeben. Kultur- und Sachgüter Bau- und Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Auf die genannten sowie weiteren rechtlichen Belange und Anforderungen wird im Einzelnen in den folgenden Kapiteln der schutzgutbezogenen Raumanalyse und Auswirkungsprognose eingegangen. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB -9- Dem Vermeidungsgrundsatz der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG) wurde insofern Rechnung getragen, als dass mit der Standortwahl und Ausgestaltung des Plangebietes keine direkten Inanspruchnahmen oder erheblichen Beeinträchtigungen von:          Natura-2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, besonders geschützten Biotopen gem. § 30 BNatSchG, Naturdenkmalen, Biotopkatasterflächen, besonders wichtigen Bereichen für den Biotopverbund, Wasser- bzw. Heilquellenschutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten bewirkt werden. Mit der baulichen Neuordnung ist demzufolge keine direkte Überplanung oder erhebliche Beeinträchtigung von besonderen Schutzgebieten und geschützten Objekten des Naturschutzes verbunden. Unter Denkmalschutz stehende Objekte, Bodendenkmale oder archäologische Fundorte sind ebenfalls nicht betroffen. Bezüglich der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Regionalplanung läuft derzeit eine landesplanerische Anfrage bei der Bezirksregierung. Das Vorhaben wird innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L2.2-01 errichtet und widerspricht dessen Schutzzielen. Daher ist das Plangebiet aufgrund der flächendeckenden Lage innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord“ im Zuge des Gesamtverfahrens aus dem Landschaftsschutz zu entlassen. Gem. § 29 (4) LG NW gilt, dass bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Bauleitplanes mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans außer Kraft treten, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Die Auswirkungen der Planungen auf möglicherweise im Plangebiet vorkommende planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten wurden im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung untersucht (KORTEMEIER BROKMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2011). Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht erfüllt, sodass auch aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Restriktionen zu erwarten sind und die Ziele des Umweltschutzes eingehalten werden. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 10 - 2. Vorhandene Umweltsituation und zu erwartende Umweltwirkungen 2.1 Methodische Vorgehensweise Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgen gemäß den Vorgaben des § 1 (6) BauGB eine Darstellung der Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter         Menschen, seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern. Im Zusammenhang mit einzelnen Schutzgütern werden dabei auch berücksichtigt:  die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,  die Nutzung von erneuerbarer Energie,  und die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität. Die Erfassung und Bewertung der Bestandssituation der Schutzgüter erfolgt auf der Grundlage der Auswertung vorhandener Unterlagen sowie eigener Erhebungen. Weiterhin erfolgte in diesem Zusammenhang auch eine Auswertung der Darstellungen von Fachplänen. Die Schutzgutbetrachtung wird anhand von Kriterien vorgenommen, die aus den gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden. Mit diesen Kriterien werden Bedeutungen des Schutzgutes und Empfindlichkeiten gegenüber dem Vorhaben beschrieben und anschließend bewertet. 2.2 Naturraum und potenzielle natürliche Vegetation Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „Ravensberger Hügelland“ (NR531) in der Großlandschaft Weserbergland (LANUV 2011A). In der Untereinheit „Herforder Platten- und Hügelland“ (531.23), in welcher das Plangebiet liegt, herrscht der LuzulaEichen-Hainbuchenwald als natürliche Waldgesellschaft vor (MEISEL 1959). Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 2.3 - 11 - Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung insgesamt Bei dem Schutzgut Mensch steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen im Vordergrund. Die planungsrelevanten Werte und Funktionen lassen sich den Teilschutzgütern Wohnen und (landschaftsbezogene) Erholung zuordnen. 2.3.1 Vorhandene Umweltsituation Innerhalb des Plangebietes liegen keine Siedlungsflächen. Die Vorhabensfläche und dessen Umfeld sind durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Hierzu zählen neben den Produktionsflächen auch die Wirtschaftsgebäude des vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes und die im Plangebiet vorhandene Biogasanlage. Wohnnutzungen am Gut Eckendorf sind im Herrenhaus nördlich der Bielefelder Straße (Bielefelder Straße 222) und in einem weiteren Wohngebäude am Westrand des Landwirtschaftsbetriebes (Bielefelder Straße 225) vorhanden. Darüber hinaus befindet sich eine Büronutzung in einem Wirtschaftsgebäude am Südrand der Hofanlage (Bielefelder Straße 221b bzw. 223). Einzelwohnlagen sind zudem in der Diekbrede 33 ca. 375 m westlich des Plangebietes und in der Eckendorfer Straße 159 ca. 250 m südlich der Vorhabensfläche vorhanden. Die nächstgelegenen zusammenhängenden Siedlungsbereiche befinden sich nördlich der Salzufler Straße unmittelbar an der Autobahn A2 ca. 600 m nordwestlich des Plangebietes sowie am Westrand des Ortsteils Nienhagen ca. 800 m nordöstlich der Vorhabensfläche. Für die Wohnnutzungen bestehen Vorbelastungen durch die Landstraße L 805 und die Autobahn A2. Darüber hinaus verläuft ca. 150 m östlich des Plangebietes eine 380 kVFreileitung in Nord-Süd-Ausrichtung. Für das Vorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011A). Es wurden acht verschiedene Immissionsorte festgelegt, welche auch die o. g. Siedlungsbereiche berücksichtigen. Nach den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm bzw. den Orientierungswerten der Norm DIN 18005 werden für die reinen Wohngebiete (WR) 50 dB(A) tags bzw. 35 dB(A) nachts festgelegt. Für Mischgebiete (MI) gelten als Grenzwerte 60 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts (ebd.). Besondere Infrastrukturen für Freizeit- oder Erholungsnutzungen sind auf der Vorhabensfläche und in ihrem nahen Umfeld nicht vorhanden. Die Radwanderkarte Nr. 21 stellt eine Radwegeverbindung zwischen der nördlich verlaufenden „Wellness-Radroute“ und den Radfernweg R3 bzw. der „Tour de Teuto“ im Süden dar (LANDESVERMESSUNGSAMT NRW 2002). Diese Querverbindung führt aus nördlicher Richtung kommend am Gut Eckendorf vorbei über den landwirtschaftlichen Betrieb, an der Biogasanlage - und damit dem Plangebiet - vorbei auf die Eckendorfer Straße. Nach der vorhandenen Beschilderung ist Radfahren auf dem Gelände des landwirtschaftlichen Betriebes jedoch verboten. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 12 - Das Gutshaus nördlich der Bielefelder Straße am Gut Eckendorf ist als Baudenkmal gesichert (mündliche Auskunft von Frau Silke Möller am 24.10.2011, Gemeinde Leopoldshöhe) und ist Anziehungspunkt für einzelne Tagestouristen. 2.3.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Baubedingte Auswirkungen werden als unerheblich eingestuft, da sie zeitlich begrenzt sind und keine nachhaltigen Auswirkungen auf Wohn- und Erholungsfunktion oder die menschliche Gesundheit insgesamt ausüben. Die Auswirkungen des Anlagenbetriebes wurden in der Schalltechnischen Untersuchung (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011A) auf der Grundlage von Emissionskontingenten ermittelt. Diese Kontingente begrenzen die zulässigen Geräuschemissionen im Plangebiet auf 66 dB(A) tags bzw. 51 dB(A) nachts im Sondergebiet SO1 und auf 64 dB(A) tags bzw. 49 dB(A) nachts im Sondergebiet SO2 (ebd.). Bei der Festlegung der Kontingente wurden sämtliche mit dem Betrieb der Anlage verbundenen und quantifizierbaren Geräusche - auch die Anlieferung des Siliergutes an die Fahrsilos und Abfuhr der Gärreste berücksichtigt. Durch das Vorhaben werden bei Einhaltung der Emissionskontingente die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm bzw. die Orientierungswerten der Norm DIN 18005 um 3 bzw. 6 dB(A) unterschritten (ebd.). Für die Beurteilung der Geruchsimmissionen der ersten Ausbaustufe der Biogasanlage erfolgte im August 2008 eine Prognose (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011B). Die Beurteilung des geplanten Ausbaus der Biogasanlage erfolgte auf der Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und berücksichtigte folgende Erweiterungen:  Installation eines zweiten BHKWs mit 370 kW Feuerungswärmeleistung  Zusätzliche Silagelager mit maximal 375 m² Silageschnittfläche bei Verdreifachung der Silagemenge  Zusätzliche Feststoffeinbringung ohne Deckel  Gasaufbereitung (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011c) Das Auftreten von anlagebezogenen Gerüchen in mindestens 10 % der Messzeit wird als „Geruchsstunde“ gewertet. Eine erhebliche Geruchsbelästigung liegt in der Regel vor, wenn der relative Anteil der Geruchsstunden an den Jahresstunden 10 % in Wohn- und Mischgebieten bzw. 15 % in Gewerbe-, Industrie- oder Dorfgebieten überschreitet. Ergebnis der Untersuchung ist, dass mit bis zu 2,4 % der Jahresstunden das Irrelevanzkriterium des GIRL eingehalten wird (ebd.). Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 13 - Durch das Vorhaben entstehen nach den derzeit gültigen Beurteilungsmaßstäben somit keine erheblichen Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Schall oder Geruch. Eine deutliche Verschlechterung der Wohnfunktion im Raum ist somit nicht zu erwarten. In Hinblick auf die landschaftsgebundene Erholungsnutzung übernehmen die durch die baulichen Planungen verloren gehenden Bereiche keine besondere Funktion. Im Umfeld des Plangebietes werden ebenfalls keine Strukturen mit besonderer Erholungsfunktion beeinträchtigt. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass durch die 20. FNP-Änderung bzw. Aufstellung des B-Plans Nr. 08/11 entstehenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut Menschen und Gesundheit und Bevölkerung insgesamt als tolerierbar und nicht erheblich einzustufen sind. 2.4 Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt 2.4.1 Vorhandene Umweltsituation Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche Das Plangebiet liegt im „Landschaftsschutzgebiet Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“ (L2.2-01) (siehe Anlage 1). Geschützte Biotope sind nicht im unmittelbaren Nahbereich des Vorhabens vorhanden. Ca. 300 m westlich des Plangebietes verläuft die Windwehe, welche sowohl auf dem Stadtgebiet Bielefeld, als auch im Kreis Lippe als Naturschutzgebiet „Windwehetal“ (2.2-1) gesichert ist. Biotop- und Lebensraumstrukturen Die Biotopstrukturen des Plangebietes sind in Anlage 2 dargestellt. Der landwirtschaftliche Betrieb Gut Eckendorf liegt in Einzellage ca. 2,0 km östlich von Bielefeld-Heepen. Von dem Bielefelder Ortsteil Heepen ist das Gut durch die Autobahn A2 und den Bielefelder Ostring als stark frequentierte Straßen getrennt. Prägend für das Umfeld des Plangebietes sind ausgedehnte, intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen bei weitgehend flachwelliger Geländemorphologie. Die ackerbauliche Nutzung (Saatgutzucht) überwiegt. Die Vorhabensfläche selbst stellt sich ebenfalls als intensiv ackerbaulich genutzte Fläche mit der zum Zeitpunkt der Erstellung der vorliegenden Unterlage in Bau befindlichen Biogasanlage dar. Eine intensiv genutzte Weidefläche mit einzelnen mittelalten Obstbäumen grenzt westlich des Plangebietes an das Gut an. Ca. 350 m westlich und südlich verläuft die Windwehe als naturnaher Bach mit einem teilweise über 100 m breiten Band aus begleitenden Bachauengehölzen, Grünland- und Sukzessionsflächen. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 14 - Von Süden führt ein befestigter Privatweg an den landwirtschaftlichen Betrieb heran. Am westlichen Wegrand wurde der ehemalige Baumbestand durch eine Stieleichen-Baumreihe (Neuanpflanzung) ersetzt (siehe hierzu Abb. 5). Südlich des Plangebietes verläuft in Ost-West-Richtung ein kleines Fließgewässer. Das Gewässer ist in Teilen verrohrt und durchfließt zunächst einen Teich unmittelbar südlich des Plangebietes. Auch im weiteren Verlauf im Bereich der o. g. Weidefläche ist das Gewässer verrohrt und mündet anschließend in die Windwehe. Nach Osten hin wird der Wasserlauf von einem unbefestigten Weg, dichten Heckenstrukturen und kleinen Grünlandflächen begleitet (siehe hierzu Abb. 7 und Abb. 8). Abb. 5 Zufahrt zum landwirtschaftlichen Betrieb (Foto 1 in Anlage 2) Der mit Fischen besetzte Teich unmittelbar südlich des Plangebietes besitzt steile Ufer und weist keine Flachwasserzonen mit Röhrichten oder sonstige naturnahe Ufer- oder Wasservegetation auf (siehe hierzu Abb. 6). Weitere Teiche umgeben als Teile einer Gräftenanlage das Herrenhaus nördlich der Bielefelder Straße. Diese Teiche dienen als Amphibienlaichgewässer. Weiter nördlich des Herrenhauses befindet sich eine Parkanlage mit altem Baumbestand und angrenzend ein Buchenwald mit zum Teil quelligen Bereichen und einem naturnahen Bachlauf. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB Abb. 6 Fischteich südlich des Plangebietes (Foto 2 in Anlage 2) Abb. 7 Gehölzbestand am Südrand des Plangebietes (Foto 3 in Anlage 2) - 15 - Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB Abb. 8 - 16 - Gehölzbestand am Südrand des Plangebietes (Foto 4 in Anlage 2) Tiere, Pflanzen sowie Geschützte Arten nach BNatSchG Für das Vorhaben wurde eine gesonderte artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (KORTEMEIER BROKMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2011). Zu den im Untersuchungsgebiet betrachteten planungsrelevanten Arten zählen 14 Fledermaus-, 25 Vogel-, 2 Amphibienund eine Reptilienart. Ein Vorkommen einiger Arten kann aufgrund fehlender Lebensraumstrukturen im Wirkungsbereich des Vorhabens ausgeschlossen werden. Ein Vorkommen folgender planungsrelevanter Arten bzw. Artengruppen im Wirkungsbereich des Vorhabens ist jedoch grundsätzlich möglich:     Fledermäuse Greif- und Eulenvögel Gehölzgebunden brütende Vogelarten Weitere Vogelarten, welche das Plangebiet und dessen Umfeld ggf. als Nahrungshabitat nutzen  Amphibien (Kammmolch und Kleiner Wasserfrosch) Die Teiche am Herrenhaus nördlich der Bielefelder Straße dienen als Amphibienlaichgewässer. Zum Schutz der über die Bielefelder Straße wandernden Amphibien wird hier jährlich im Frühjahr ein Amphibienschutzzaun aufgestellt. Bei den in den Eimerfallen festgestellten Arten handelt es sich vorwiegend um Erdkröte, aber auch Grasfrosch sowie Bergund Teichmolch (BOHRER 2011). Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 2.4.2 - 17 - Zu erwartende Umweltauswirkungen Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Bereiche Die weitgehende Einbindung in den Landschaftsraum innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L2.2-01 wird durch die vorhandenen und geplanten Gehölzbestände gewährleistet. Diese dienen als Pufferzone und Sichtverschattung zu den angrenzenden Freiflächen. Das Vorhaben wird innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L2.2-01 errichtet und widerspricht dessen Schutzzielen (siehe hierzu Kapitel 1.5.4). Zudem steht die Realisierung des Schutzzieles „Anreicherung“ des Landschaftsplanes Nr. 2 „Leopoldshöhe/ OerlinghausenNord“ im Widerspruch zum Vorhaben (siehe hierzu Kapitel 1.6). Biotop- und Lebensraumstrukturen Mit der Realisierung der vorgesehenen Bauleitplanung kommt es zur teilweisen Ablösung bisheriger Nutzungs- und Biotopstrukturen und der an sie gebundenen Lebensformen auf ca. 3,5 ha Fläche (siehe hierzu Anlage 3). Dabei ist in Anbetracht der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,8 eine anteilige Flächenversiegelung von bis zu ca. 2,8 ha der Gesamtfläche möglich (ca. 80 %). Bei den überplanten Biotopstrukturen, bei denen es sich im Wesentlichen um Acker handelt, sind überwiegend Biotopstrukturen allgemeiner Bedeutung betroffen. Diesen kommt nach der Arbeitshilfe „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) eine vergleichsweise geringe ökologische Wertigkeit zu. Unabhängig davon verlieren diese jedoch ihre landwirtschaftliche Nutzungsfunktion. Im Zuge der Eingriffsermittlung sind sämtliche Verluste nach oben genanntem Bewertungssystem zu bilanzieren sowie geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzunehmen (siehe hierzu Kapitel 4). Unabhängig von ihrem zugeordneten Biotopwert und ihrer z. T. bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungsfunktion verlieren die überplanten Strukturen zusätzlich auch ihre Lebensraumfunktionen. Eingriffs mindernd wirken die vorgesehenen, abschirmenden Gehölzpflanzungen innerhalb des Plangebietes. Tiere, Pflanzen sowie Geschützte Arten nach BNatSchG „Für die möglicherweise im Wirkungsbereich des Vorhabens vorkommenden planungsrelevanten Arten kann eine Betroffenheit ausgeschlossen werden. Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Tatbestände sind nicht erforderlich. Die jeweilige lokale Population der Arten bleibt in ihrem derzeitigen Erhaltungszustand gesichert. Die ökologische Funktion der Lebensstätte bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände werden nicht erfüllt“ (KORTEMEIER BROKMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2011). Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 18 - Darüber hinaus sind die nicht planungsrelevante Amphibienarten Erdkröte, Grasfrosch sowie Berg- und Teichmolch für das Umfeld des Plangebietes von Bedeutung. Durch das Vorhaben werden keine potenziellen Teillebensräume der Arten zerschnitten. Der in unmittelbarer Nähe des Plangebietes befindliche Teich besitzt aufgrund seiner Habitatausstattung keine besondere Bedeutung als Amphibienlaichgewässer. Mögliche Wanderkorridore zu den südlich an das Plangebiet angrenzenden Gehölzstrukturen am Fließgewässer als potenzielle Landlebensräume bleiben erhalten. Die Zuwegung zum Plangebiet wird vor allem tagsüber und damit außerhalb der Hauptwanderzeit der Amphibien frequentiert, so dass keine relevante Steigerung der Zahl der Kollisionsopfer durch das Vorhaben zu erwarten ist. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere, Pflanzen sowie geschützte Arten nach BNatSchG werden als tolerierbar eingestuft. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft können durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. 2.5 Schutzgut Boden 2.5.1 Vorhandene Umweltsituation Nach der Karte der schutzwürdigen Böden (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004) wird das Plangebiet von zum Teil tief reichend humosen, typischen Parabraunerden bzw. Pseudgley-Parabraunerden eingenommen. Der 40 bis 60 cm mächtige Oberbodenhorizont besteht aus z. T. schwach humosen lehmigen Schluff und schluffigem Lehm. Der humose Oberboden lagert über lehmigem Schluff oder schluffigem Lehm mit Schichtmächtigkeiten zwischen 60 und 140 cm. Die beiden oberen Schichten sind aus jungpleistozänem Löss entstanden und lagern über Festgestein oder sandig-tonigem Lehm. Der Boden des Plangebietes zählt aufgrund der hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit zu den sehr schutzwürdigen Böden (Schutzstufe 2 von insgesamt drei Schutzstufen). Effektive Durchwurzelungstiefe, nutzbare Feldkapazität aber auch die Erodierbarkeit des Oberbodens sind sehr hoch. Kationenaustauschkapazität und Gesamtfilterwirkung des Bodens sind hoch. 2.5.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Gemäß § 1 BBodSchG sind bei Einwirkungen auf den Boden Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich zu vermeiden. Die zu schützenden Funktionen des Bodens werden dabei im § 2 BBodSchG näher erläutert und decken sich im Wesentlichen mit den in der Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden zugrunde gelegten Bewertung über besondere Bodenfunktionen gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden in NRW. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 19 - Die geplante Neuordnung des Gebietes führt zu einer dauerhaften Überbauung und Neuversiegelung von ca. 2,4 ha Boden. Die Bodenstruktur der nicht überbauten Freiflächen im Plangebiet wird ebenfalls zum Teil erheblich durch Zerstörung der natürlichen Horizontfolge durch Bodenbewegung im Zuge der Baumaßnahmen verändert. Zudem kommt es auf den verbleibenden Freiflächen im Plangebiet zu Bodenverdichtung durch den Baustellenverkehr bzw. gezielte Bodenverdichtung zur Verhinderung der Versickerung von Gärsubstrat im Havariefall. Ebenfalls ist die Anlage von Verwallungen für den Havariefall erforderlich. Durch diese Schutzmaßnahmen kann die Gefahr der Beeinträchtigung von Bodenfunktionen beim Austritt von Gärsubstraten auf ein Minimum reduziert werden. Innerhalb des Plangebietes ist die Anlage von Gehölzstrukturen vorgesehen. Im Bereich dieser Maßnahmenflächen können die natürlichen Bodenfunktionen weitgehend wahrgenommen bzw. wieder hergestellt werden. Für die bestehende Biogasanlage und die in Zukunft möglich werdende Erweiterung der Anlage werden auf insgesamt ca. 2,3 ha Fläche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Neben der Anlage von Blänken und Gehölzbeständen sind die Offenlegung eines verrohrten Grabenabschnittes und die extensive Grünlandnutzung einer zuvor intensiv ackerbaulich genutzten Fläche geplant. Durch die mit diesen Maßnahmen verbundene verminderte Gefahr der Bodenerosion, den geminderten Nährstoffeintrag durch ausbleibende Düngung und die Anreicherung des Bodens mit organischer Substanz durch die Grünlandnutzung kommt es zur Verbesserung der natürlichen Bodenfunktionen. Die Aufwertung durch Maßnahmen im Plangebiet und auf externen Kompensationsflächen kann den durch die Baumaßnahmen verbleibenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut Boden positiv entgegengesetzt werden, so dass die in der Summe verbleibenden Beeinträchtigungen als tolerierbar angesehen werden. 2.6 Schutzgut Wasser 2.6.1 Vorhandene Umweltsituation Das Überschwemmungsgebiet der Windwehe befindet sich in einem Abstand von mehr als 300 m zum Plangebiet (MUNLV 2011). Ein unmittelbar südlich des Plangebietes verlaufendes Fließgewässer mündet in die Windwehe als naturnahes Fließgewässer mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aber auch für den Gewässerschutz. Die Böden des Plangebietes besitzen ein gutes Filtervermögen aber auch eine sehr hohe Erodierbarkeit des Oberbodens (GEOLOGISCHER DIENST NRW 2004). Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 2.6.2 - 20 - Zu erwartende Umweltauswirkungen Gemäß § 1 WHG sind nachteilige Beeinträchtigungen des Wassers zu vermeiden, um gemäß dem wasserwirtschaftlichen Vorsorgegrundsatz eine möglichst nachhaltige Entwicklung des Schutzgutes zu gewährleisten. Eine Betroffenheit von Schutzgebieten ist nicht gegeben. Beeinträchtigungen sind daher auszuschließen. Durch das Vorhaben kommt es zur Neuversiegelung von ca. 2,4 ha Fläche. Nach § 51a Landeswassergesetz NRW ist das anfallende Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Die Versiegelungsflächen gehen - wenn möglich - nicht als Versickerungsfläche und damit in ihrer Funktion für die Grundwasserneubildung verloren, da das anfallende Oberflächenwasser nach Möglichkeit vor Ort versickert wird. Grundsätzlich besteht die Gefahr der Grundwasserbeeinträchtigung beim Austreten von Gärsubstraten im Havariefall. Neben weiteren technischen Vorsichtsmaßnahmen wird diese Gefahr durch die geplanten Verwallungen als Überlaufschutz minimiert. Oberflächengewässer werden durch das Vorhaben nicht überplant. Die Gefahr des Eintrags von Gärsubstrat in das nördlich des Plangebietes verlaufende Fließgewässer und damit in die Windwehe wird durch die o. g. Schutzmaßnahmen für den Havariefall minimiert. Technische Details der Entwässerung des Plangebietes werden im Zuge des weiteren Verfahrens geklärt. Ein „Havarieplan“ ist spätestens im Bauantragsverfahren darzulegen. Da sich die Entwässerungsplanung an den einschlägigen Regelwerken orientiert, wird davon ausgegangen, dass es zu keiner Belastung der Oberflächengewässer durch die eventuelle Einleitung von Oberflächenwässern aus dem Plangebiet kommt. In der Summe werden die durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser als tolerierbar und nicht erheblich erachtet. Voraussetzung hierfür ist die Darlegung eines „Havarieplanes“ im Zuge des Bauantragsverfahrens. 2.7 Schutzgut Klima, Luft 2.7.1 Vorhandene Umweltsituation Nordrhein-Westfalen liegt in der Übergangszone zwischen dem atlantischen und dem subatlantischen Klimabereich. Die vorherrschend westlichen Winde bedingen in diesem Raum ein warm-gemäßigtes Regenklima mit milden Wintern und mäßig warmen Sommern (MURL 1989). Die mittlere Jahrestemperatur im Plangebiet liegt bei 13 bis 14°C bei einer jährlichen Niederschlagsmenge von 700 bis 800 mm. Im Mittel werden im Plangebiet 1.480 bis 1.520 Sonnenscheinstunden jährlich registriert. Die genannten Klimawerte wurden dem Klimaat- Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 21 - las NRW entnommen (LANUV 2011B) und beruhen auf Daten aus den Jahren 1971 bis 2000. Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten ist prinzipiell zwischen den Siedlungsflächen und offenen landwirtschaftlichen Flächen, Wald bzw. Gewässern zu unterscheiden, die im Gegensatz zu den Siedlungsflächen durch ihre Kaltluftproduktion und Filterwirkung mögliche klimatische und lufthygienische Ausgleichsräume darstellen können. Demzufolge kann die Planfläche generell als potenzieller Kaltluftentstehungsraum gesehen werden. Wärme produzierende sowie auf Luftfeuchtigkeit und Luftbewegung deutlich negativ einwirkende Lasträume, wie z. B. hoch versiegelte Gewerbeflächen oder geschlossene Siedlungsbereiche mit starker Verdichtung, sind im engeren Umfeld des Änderungsbereichs nicht vorhanden. Mit der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und dem Landwirtschaftsbetrieb des Gutes Eckendorfes sind bereits heute gewisse, für den landwirtschaftlich genutzten Außenbereich übliche Geruchsbelastungen im Plangebiet und dessen Umfeld verbunden. 2.7.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Der dauerhafte Verlust von Freiflächen durch die entstehenden Versiegelungen innerhalb des Plangebietes wird durch die Verkleinerung von Kaltluftentstehungsflächen zu einer kleinräumigen Veränderung des Mikroklimas führen. Aufgrund der relativen Kleinflächigkeit der Vorhabensfläche innerhalb eines großflächigen Kaltluftentstehungsgebietes ist das Plangebiet nicht als zukünftiger Lastraum für umliegende Bebauungen zu sehen. Für die Beurteilung der Geruchsimmissionen der ersten Ausbaustufe der Biogasanlage erfolgte im August 2008 eine Prognose (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011B). Die ergänzende Beurteilung des geplanten Ausbaus der Biogasanlage erfolgte auf der Grundlage der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und berücksichtigte folgende Erweiterungen:  Installation eines zweiten BHKWs mit 370 kW Feuerungswärmeleistung;  Zusätzliche Silagelager mit maximal 375 m² Silageschnittfläche bei Verdreifachung der Silagemenge;  Zusätzliche Feststoffeinbringung ohne Deckel;  Gasaufbereitung (TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO. KG 2011c). Das Auftreten von anlagebezogenen Gerüchen in mindestens 10 % der Messzeit wird als „Geruchsstunde“ gewertet. Eine erhebliche Geruchsbelästigung liegt in der Regel vor, wenn der relative Anteil der Geruchsstunden an den Jahresstunden 10 % in Wohn- und Mischgebieten bzw. 15 % in Gewerbe-, Industrie- oder Dorfgebieten überschreitet. Ergebnis der Untersuchung ist, dass mit bis zu 2,4 % Anteil der Geruchsstunden an den Jahresstunden das Irrelevanzkriterium des GIRL eingehalten wird (ebd.). Temporär auftretende Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 22 - Gerüche durch den Betrieb der Biogasanlage lassen sich nicht vermeiden, sind jedoch im Außenbereich mit landwirtschaftlichen Nutzflächen durchaus üblich. Die energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe reduziert im Vergleich zur Nutzung fossiler Energieträger die Freisetzung von Treibhausgasen (INSTARA 2011). Stofftransporte und Anlagenbau sind bei dieser Ökobilanz berücksichtigt worden. Die positive Ökobilanz wird durch die vorgesehene Nutzung der Abwärme zusätzlich verstärkt. Insgesamt ist eine jährliche Einsparung von bis zu ca. 5.300 Tonnen Kohlendioxid durch die Biogasanlage möglich (ebd.). Zusammenfassend werden die durch das Vorhaben entstehenden Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima / Luft als nicht erheblich erachtet. 2.8 Schutzgut Landschaft 2.8.1 Vorhandene Umweltsituation Das Umfeld des Plangebietes ist durch die überwiegende intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Gliedernde Strukturelemente fehlen bei den großflächigen Ackerschlägen weitgehend, so dass der Landschaftsraum in Verbindung mit der überwiegend flachwelligen Geländemorphologie eine hohe visuelle Transparenz besitzt. Sichtverschattende Elemente stellen der Wald nördlich des Gutes, der Gehölzsaum an der Windwehe und dessen Zufluss nördlich des Plangebietes und die Gutsanlage selbst mit ihren Gebäuden und Baumbeständen dar. Als Relikt einer bäuerlichen Kulturlandschaft ist die mit einzelnen Obstbäumen bestandene Weidefläche westlich des Plangebietes anzusehen. Visuelle Vorbelastungen des Landschaftsraumes sind durch die vorhandene bzw. in Bau befindliche Biogasanlage, die Autobahn A2 in Dammlage und die ca. 150 m östlich des Plangebietes verlaufende 380 kV-Freileitung gegeben (siehe hierzu auch Abb. 9). Abb. 9 Blick auf die im Bau befindliche Biogasanlage (Foto 5 in Anklage 2) Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 2.8.2 - 23 - Zu erwartende Umweltauswirkungen Im Plangebiet sind bauliche Anlagen mit einer maximalen Höhe von 14,5 m möglich. Die vorgesehenen Pflanzflächen werden u. a. mit hoch wachsenden Baumarten 1. Ordnung dicht bepflanzt, so dass langfristig eine sichtverschattende Wirkung in nördliche und östliche Richtung erzielt werden kann. Nach Süden hin sind entlang des Gewässerlaufes bereits Gehölzstrukturen vorhanden. Diese bewirken zumindest eine teilweise Sichtverschattung der Anlage. In westlicher Richtung wirken der Gebäudebestand des Gutes und die Gehölzkulisse an der Windwehe der Transparenz des Raumes entgegen. Insgesamt ist durch die vorhandenen und geplanten sichtverschattenden Elemente eine weitgehende visuelle Einbindung der Anlage in den Landschaftsraum möglich. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird hierdurch gering gehalten. Unter Berücksichtigung der genannten Festsetzungen und der vorhandenen Strukturen können die Auswirkungen des Vorhabens unter landschaftsbildprägenden Gesichtspunkten auf ein unvermeidbares Maß reduziert werden. 2.9 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Gutshaus nördlich der Bielefelder Straße am Gut Eckendorf ist als Baudenkmal gesichert. Weitere Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Wirkungsbereich des Vorhabens nicht bekannt (siehe hierzu Kapitel 1.5.8). Das Plangebiet wird zum Gutshaus nördlich der Bielefelder Straße langfristig durch einen Gehölzriegel abgeschirmt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Baudenkmals durch das Vorhaben sind insgesamt nicht zu erwarten. Sollten im Zuge der Baumaßnahmen kultur- oder erdgeschichtlichen Bodenfunde oder Befunde entdeckt werden, sind diese nach § 15 und § 16 DSchG unverzüglich der Gemeinde oder dem LWL-Archäologie für Westfalen anzuzeigen und die Entdeckung drei Tage in unverändertem Zustand zu erhalten. 2.10 Wechselwirkungen Bei einer Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter wird deutlich, dass sie zusammen ein komplexes Wirkungsgefüge darstellen, in dem sich viele Funktionen gegenseitig ergänzen und aufeinander aufbauen. Besonders zwischen den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima besteht in der Regel ein komplexes Wirkungsgefüge mit zahlreichen Abhängigkeiten und Einflussfaktoren. Aufgabe dieses Umweltberichtes ist es nicht, sämtliche funktionalen und strukturellen Beziehungen aufzuzeigen, sondern es sollen vielmehr die Bereiche herausgestellt werden, in denen vorhabenbezogene Auswirkungen das gesamte Wirkungsgefüge beeinflussen und sich Auswirkungen verstärken können. Dies sind so genannte Wechselwirkungskomplexe. Im Plangebiet ist das Wechselwirkungsgefüge aufgrund der bestehenden Randeinflüsse im näheren Umfeld sowie der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung des Raums bereits vorbelastet und gestört. Aus ökosystemarer Sicht sind keine herausragenden Wechselwirkungskomplexe innerhalb der Planfläche vorhanden. Erhebliche Beeinträchtigungen aufgrund von möglicherweise durch das Vorhaben bedingten Wechselwirkungen sind somit nicht zu erwarten. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 3. - 24 - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei NichtDurchführung der Planung (Nullvariante) Im Rahmen der Betrachtung der sogenannten „Nullvariante“ erfolgt eine Abschätzung, in welcher Art und Weise sich das Untersuchungsgebiet ohne das geplante Vorhaben entwickeln würde. Die Abschätzung kann dabei nicht eindeutig und abschließend vorgenommen werden, da Veränderungen nicht nur den regionalen Faktoren vor Ort unterliegen, sondern mitunter auch großräumiger politischer oder gesellschaftlicher Art sein können. Da der derzeitige Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe den Vorhabensbereich als Flächen für die Landwirtschaft darstellt, ist, ohne Änderung der genannten Darstellung weiterhin von einer landwirtschaftlichen Nutzung auszugehen. 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe bzw. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ werden Nutzungsänderungen von Grundflächen vorbereitet. Mit einigen dieser Nutzungsänderungen werden Eingriffe in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG eingeleitet. Daraus ergibt sich nach § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 14 und § 15 BNatSchG die Pflicht, Möglichkeiten zur Vermeidung von Eingriffen zu prüfen, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und die Kompensation nicht vermeidbarer, erheblicher Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen nachzuweisen. Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie erforderliche Kompensationsmaßnahmen dargestellt. 4.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Der Vermeidungsgrundsatz wurde bei der Standortwahl insofern bereits berücksichtigt, als dass es durch das Vorhaben zu keiner Inanspruchnahme oder erheblichen Beeinträchtigung von besonders geschützten Bereichen oder Objekten kommt. Eine Betroffenheit von Wasserschutzgebieten ist ebenfalls nicht gegeben. Neben einer grundsätzlich Flächen sparenden Planung der Anlage sind folgende Minderungsmaßnahmen vorgesehen:  Inanspruchnahme eines bereits vorbelasteten Landschaftsraumes;  Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturen (Zuwegung);  Bevorzugte Beanspruchung von Biotoptypen mit eher geringer ökologischer Wertigkeit;  Eingrünung des Plangebietes mit Gehölzstrukturen und Nutzung vorhandener Strukturen zur Einbindung in den Landschaftsraum;  Errichtung von Verwallung als Überlaufschutz im Havariefall;  Darlegung eines „Havarieplanes“ im Bauantragsverfahren. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 25 - Die aufgeführten Aspekte dienen sowohl der landschaftsgerechten Einbindung der Planungen als auch der Minimierung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Der Umfang dieser Minderungsmaßnahmen wirkt sich dabei positiv auf den Gesamtbiotopwert der Planung aus und nimmt demzufolge Einfluss auf den verbleibenden Kompensationsbedarf. Folgende Maßnahmen werden zur Minderung der Auswirkungen der Planung auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ festgesetzt: Bepflanzung Nr. 1 (ca.: 1.460 m²) Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 1 ist in der auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes folgenden Pflanzperiode durch den Grundstückseigentümer mit Gehölzen der nachfolgenden Pflanzliste in der angegebenen Qualität zu bepflanzen. Die anzulegenden Gehölzbestände sind dauerhaft zu erhalten. Abgänge sind durch Nachpflanzungen mit Gehölzen gleicher Art an ungefähr gleicher Stelle zu ersetzen. Bepflanzung Nr. 2 (ca.: 705 m²) Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 2 ist in der auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes folgenden Pflanzperiode durch den Grundstückseigentümer mit Gehölzen der nachfolgenden Pflanzliste in der angegebenen Qualität zu bepflanzen. Die anzulegenden Gehölzbestände sind dauerhaft zu erhalten. Abgänge sind durch Nachpflanzungen mit Gehölzen gleicher Art an ungefähr gleicher Stelle zu ersetzen. Die Entfernung der Bepflanzung der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 2 ist nur zulässig, wenn die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 3 gemäß o. g. Pflanzliste und Pflanzqualitäten und entsprechend der nachfolgenden Festsetzungen bepflanzt wird. Bepflanzung Nr. 3 (ca.: 980 m²) Die festgesetzte Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 3 ist spätestens in der auf erstmalige Baumaßnahmen innerhalb des Sondergebietes SO2 oder der Inanspruchnahme der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Nr. 2 für Baumaßnahmen, folgenden Pflanzperiode durch den Grundstückseigentümer mit Gehölzen der nachfolgenden Pflanzliste in der angegebenen Qualität zu bepflanzen. Die anzulegenden Gehölzbestände sind dauerhaft zu erhalten. Abgänge sind durch Nachpflanzungen mit Gehölzen gleicher Art an ungefähr gleicher Stelle zu ersetzen. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 26 - Pflanzliste: Steileiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus betulus), Esche (Fraxinus excelsior), Eberesche (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer campestre), Vogelkirsche (Prunus avium), Haselnuss (Corylus avellana), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus spinosa), Hundsrose (Rosa canina), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus). Pflanzqualitäten: Pflanzdichte: 1,5 x 1,5 m, alle 20 m ist mindestens ein Hochstamm (Stieleiche (Quercus robur), Hochstamm, 8 -16 cm Stammumfang) anzupflanzen. Mindestpflanzqualität: Baumarten Heister, Höhe 125 - 200 cm oder Hochstamm mit 8 -16 cm Stammumfang in 1 m Höhe; Sträucher 4 Triebe, Höhe 60 - 100 cm. 4.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Die Eingriffsbilanzierung in Tab. 2 erfolgt nach der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008). Das Bewertungsverfahren sieht eine Gegenüberstellung des vorhandenen Zustands mit der Planungssituation vor. Tab. 2 Eingriffsbilanzierung Nr. Biotoptyp Wertpunkte (WP) /m² Fläche Biotopwertverlust durch die Inanspruchnahme von SO1 Biotopwert vor dem Eingriff 1 Biotoptyp 1.1 (Versiegelung, inkl. 1. Ausbaustufe) 0 WP 14.398 m² 2 Biotoptyp 2.2 (Straßenbegleitgrün ohne Gehölze) 2 WP 1.520 m² 3 Biotoptyp 2.3 (Straßenbegleitgrün mit Gehölzen) 4 WP 470 m² 4 Biotoptyp 3.1 (Acker) 2 WP 11.857 m² 5 Biotoptyp 3.1 (Acker im Bereich der Zufahrt in SO2) 2 WP 500 m² 6 Summe 28.745 m² Biotopwert nach dem Eingriff 7 Biotoptyp 1.1 (Versiegelte Fläche) (80 % der Gesamtfläche) 0 WP 22.596 m² 8 Biotoptyp 1.1 (Versiegelte Fläche durch Zufahrt in SO2) 0 WP 500 m² Wert 0 WP 3.040 WP 1.880 WP 23.714 WP 1.000 WP 29.634 WP 0 WP 0 WP 9 Biotoptyp 2.2 (Straßenbegleitgrün ohne Gehölze) 2 WP 3.009 m² 6.018 WP 10 11 12 13 Biotoptyp 2.3 (Straßenbegleitgrün mit Gehölzen) Biotoptyp 7.2 (Gehölzriegel, standortheimisch) Summe Wertpunktverlust durch die Erweiterung in SO1 4 WP 5 WP 470 m² 2.170 m² 28.745 m² 1.880 WP 10.850 WP 18.748 WP 10.886 WP Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB Nr. Biotoptyp - 27 - Wertpunkte (WP) /m² Fläche Biotopwertverlust durch die Inanspruchnahme von SO2 Biotopwert vor dem Eingriff 14 Biotoptyp 1.1 (bereits versiegelte Fläche durch Zufahrt) 0 WP 500 m² 15 Biotoptyp 3.1 (Acker) 2 WP 5.520 m² 16 Biotoptyp 7.2 (Gehölzriegel in SO1, standortheimisch) 5 WP 705 m² 17 Summe 6.225 m² Biotopwert nach dem Eingriff Wert 0 WP 11.040 WP 3.525 WP 14.565 WP 18 Biotoptyp 1.1 (Versiegelte Fläche) (80 % der Gesamtfläche) 0 WP 4.816 m² 19 Biotoptyp 2.2 (Straßenbegleitgrün ohne Gehölze) 2 WP 429 m² 858 WP 20 21 22 Biotoptyp 7.2 (Gehölzriegel, standortheimisch) 5 WP 980 m² Summe 6.225 m² Wertpunktverlust durch die Erweiterung in SO2 Biotopwertverlust durch die Inanspruchnahme von SO1 und SO2 Summe Externe Kompensationsfläche Gesamtgröße der Fläche anteilige Kompensationsfläche für die erste Ausbaustufe der Biogasanlage verbleibende Restfläche für die Anlage von Extensivgrünland Biotopwert Restfläche vor Realisierung der Maßnahme (3.1 Acker, 2 Wertpunkte/m²) Biotopwert Restfläche nach Realisierung der Maßnahme (3.5 artenreiche Mähwiese, 5 Wertpunkte/m²) Wertpunktsteigerung Restfläche durch die Maßnahme Wertpunktsteigerung - Kompensationsbedarf = Kompensationsüberhang 4.900 WP 5.758 WP 8.807 WP 23 24 25 26 27 28 29 30 0 WP 19.693 WP ca. 22.700 m² 11.183 m² 11.517 m² 23.034 WP 57.585 WP 34.551 WP 14.858 WP Für die Genehmigung der Biogasanlage als landwirtschaftlich privilegierte Anlage wurde bereits eine Versiegelung von 11.438 m² in der damaligen Eingriffs-AusgleichsBilanzierung veranschlagt. Diese bereits kompensierte Versiegelung ist in Zeile Nr. 1 integriert. Eine mögliche Zufahrt zur Bielefelder Straße vor Inanspruchnahme von SO2 wird bereits in der Bilanzierung des Eingriffs in SO1 berücksichtigt (Zeile Nr. 8). Bei Inanspruchnahme von SO2 entfällt die Pflanzfläche Nr. 2 zugunsten der größeren Pflanzfläche Nr. 3 (Zeile Nr. 16), was ebenfalls in Tab. 2 Berücksichtigung fand. Durch die nunmehr geplante Erweiterung entsteht ein zusätzlicher Kompensationsbedarf in Höhe von ca. 19.693 Wertpunkten. Für die erste Ausbaustufe der Biogasanlage wurde eine außerhalb des Plangebietes liegende Ackerfläche in der Gemeinde Leopoldshöhe, Gemarkung Schuckenbaum, Flur 6, Flurstück 6 aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung heraus genommen und soll naturnah entwickelt werden (siehe hierzu Anlage 4). Auf insgesamt ca. 22.700 m² wird ein bislang verrohrter Grabenabschnitt offen gelegt, temporär Wasser führende Blänken angelegt und Hecken gepflanzt. Die verbleibenden Freiflächen sollen extensiv als Grünland bewirtschaftet werden. Der Erhalt und die Entwicklung der Strukturelemente auf der Kom- Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 28 - pensationsfläche wurden bereits zu Kompensation der ersten Ausbaustufe der Biogasanlage veranschlagt. Für die nunmehr vorgesehene Erweiterung erfolgt die Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland. Die Bewirtschaftung des Grünlandes orientiert sich dabei am Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Lippe: Nutzung als Wiese oder (Mäh-) Weide ab dem 15. Juni, Pflicht zur zweimaligen Nutzung pro Jahr, Verzicht auf Düngung, Pflanzenschutzmittel, Pflegeumbruch und Nachsaat. Alternativ Nutzung als Weide mit maximal 2 Großvieheinheiten/ha im Zeitraum zwischen Mitte März und Mitte Juni. Verzicht auf Düngung, Pflanzenschutzmittel, Pflegeumbruch und Nachsaat. 4.3 Nachweis der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen Durch die vorgesehenen Maßnahmen kann der geplante Eingriff in Natur und Landschaft vollständig kompensiert werden. Bei der Bilanzierung der Biotopwerte ergibt sich ein Überhang von ca. 14.850 Wertpunkten der ggf. für weitere zukünftige Eingriffe des Vorhabenträgers zur Verfügung steht. Durch die gleichzeitig positive Wirkung der Maßnahme auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Landschaft kann durch die gegebene Multifunktionalität den Anforderungen des § 4a LG NW an einen Flächen schonenden Umgang bei der Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen Rechnung getragen werden. 4.4 Monitoring Zielsetzung des Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen von Plänen und Programmen frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Gemäß § 4c BauGB liegt die Verantwortung zur Durchführung des Monitorings bei der Gemeinde Leopoldshöhe. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB 5. - 29 - Zusammenfassung Die Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG plant die Erweiterung einer in 2011 errichteten Biogasanlage am Gut Eckendorf an der Bielefelder Straße 222 in Leopoldshöhe im Kreis Lippe. Ziel ist der Ausbau der bestehenden Anlage auf eine elektrische Leistung von maximal 1,5 MW. Das Vorhaben wird derzeit über den Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe planungsrechtlich vorbereitet. Der vorliegende Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des Bebauungsplanes voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Der Regionalplan stellt für das Plangebiet „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ dar. Im derzeit rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe wird das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Das Plangebiet liegt im „Landschaftsschutzgebiet Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning-Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“. Sonstige Schutzgebiete oder Schutzobjekte befinden sich nicht im Plangebiet oder dessen unmittelbarem Umfeld. Im Rahmen der Umweltprüfung erfolgt eine Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern. Die Auswirkungen des Anlagenbetriebes wurden in einer Schalltechnischen Untersuchung und einer Geruchsimmissions-Prognose genauer betrachtet. Demnach können die Vorgaben der TA-Lärm bei Einhaltung von bestimmten Emissionskontingenten im Plangebiet eingehalten werden. Auch durch Schall oder Geruch entstehen nach den derzeit gültigen Beurteilungsmaßstäben keine erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen. Für das Vorhaben wurde eine gesonderte artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Vorhaben mit den artenschutzrechtlichen Vorgaben des § 44 BNatSchG vereinbar ist. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 30 - Aufgrund der sensiblen Planung und Standortwahl wird die Eingriffsintensität für alle Schutzgüter gering gehalten. Zusammenfassend ist daher davon auszugehen, dass die durch die 20. FNP-Änderung bzw. Aufstellung des B-Plans Nr. 08/11 entstehenden Beeinträchtigungen für die Schutzgüter insgesamt als tolerierbar und nicht erheblich einzustufen sind. Voraussetzung hierfür ist die Eingrünung des Plangebietes zur Einbindung in den Landschaftsraum und die Durchführung weiterer externer Kompensationsmaßnahmen. Ebenso ist die Darlegung eines „Havarieplanes“ im Bauantragsverfahren erforderlich. Anderweitige Planungsmöglichkeiten bestehen nicht. Mit unvorhersehbaren Auswirkungen ist nicht zu rechnen. Die entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima / Luft und Landschaft können durch Maßnahmen auf einer extern gelegenen Fläche kompensiert werden. Vorgesehen ist die extensive Grünlandnutzung einer zuvor intensiv als Acker genutzten Fläche. Herford, November 2011 Der Verfasser Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 31 - LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2004): Der Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld. Online im Internet: URL: http://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/010_Planung_und_ Verkehr/009_Regionale_Entwicklungsplanung__Regionalplan/TA_OB_BI/index.php [Stand: 21.10.2011]. GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE (2011): Ratsinformationssystem der Gemeinde Leopoldshöhe. Online im Internet: URL: https://sdnet.krz.de/leopoldshoehe/tops.do?tid=MjyGcxCasGSv7Ok5GJ [Stand: 20.10.2011]. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden im Maßstab 1:50.000. INSTITUT FÜR STADT- UND RAUMPLANUNG (INSTARA) (2011): Kurzbegründung zum Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“, Stand: 07.09.2011. INSTITUT FÜR STADT- UND RAUMPLANUNG (INSTARA) (2011): Entwurf Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ vom 09.11.2011. KORTEMEIER BROKMANN LANDSCHAFTSARCHITEKTEN (2011) Erweiterung der Biogasanlage am Gut Eckendorf. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG., Leopoldshöhe KREIS LIPPE (2001): Landschaftsplanung in Lippe. Online im Internet: URL: http://www.kreislippe.de/Konzern_Kreis_Lippe/Fachbereich_Umwelt_Energie/Seiten/LandschaftsplanunginLippe.aspx [Stand: 21.10.2011]. LANDESVERMESSUNGSAMT NRW (HRSG.) (2002): Radwanderkarte 1 : 50.000 für die Kreise Gütersloh, Bielefeld. 1. Auflage, Bonn. LANUV (LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW) (2008) Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Recklinghausen, Stand: März 2008. Online im Internet: URL: http://www.lanuv.nrw. de/natur/lebensr/num_bewert.htm [Stand: 25.10.2011].: LANUV (2011A): Infosysteme und Datenbanken. Online im Internet: URL: http://www.lanuv.nrw.de/service/infosysteme.htm [Stand: 21.10.2011]. Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 32 - LANUV (2011B): Infosysteme und Datenbanken. Online im Internet: URL: http://www.klimaatlas.nrw.de/nav2/KarteMG.aspx [Stand: 25.10.2011]. MEISEL, SOFIE (1959): Naturräumliche Gliederung Deutschlands - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 85 Minden. 1:200.000. Bundesanstalt für Landeskunde (Hrsg.), Remagen. MUNLV (2011): NRW Umweltdaten vor Ort. Online im Internet: URL: http://www.uvo.nrw.de/ uvo/uvo_main.html [Stand: 24.10.2011]. MURL (MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALENS (1989) Klimaatlas von Nordrhein-Westfalen.- Düsseldorf. TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO.KG (2011A): Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 der Gemeinde Leopoldshöhe für den Betrieb einer Biogasanlage am Gut Eckendorf. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Agrargas Eckendof GmbH & Co. KG, Leopoldshöhe. TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO.KG (2011B): Prognose der Geruchsimmissionen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine geplante Biogasanlage in Leopoldshöhe. Unveröff. Gutachten im Auftrag der Agrargas Eckendof GmbH & Co. KG, Leopoldshöhe. TÜV NORD UMWELTSCHUTZ GMBH & CO.KG (2011C): Prognose der Geruchsimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung für die Erweiterung der Biogasanlage in Leopoldshöhe. Unveröff. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse im Auftrag der Agrargas Eckendof GmbH & Co. KG, Leopoldshöhe. . Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Erweiterung einer Biogasanlage Umweltbericht gem. § 2a BauGB Anlagen Anlage 1 Fachplanungen Anlage 2 Biotopbestand Anlage 3 Planung Anlage 4 Externe Kompensationsmaßnahmen ± GB-3917-404 NSG "Eichen-Hainbuchenwald am Hölungsfeld" GB-3917-403 Legende Bestehende Schutzgebiete und Schutzobjekte GB-3917-233 Naturschutzgebiet ! (L 2.2-03 Landschaftsschutzgebiet Gesetzlich geschütztes Biotop Sonstiges Biogasleitung Gemeindegrenze L ! ( 2.2-01 3917-201 GB-3917-405 Plangebietsgrenze GB-3917-406 Kompensationsfläche 2.2-04 ! ( ND 2.3-41 Y:/.../3831/arcview/a_mxd/3897_fachplanungen_01.mxd GB-3917-201 GB-3917-237 GB-3917-238 NSG "Windwehe" 2.2-06 GB-3917-201 Fachplanungen Anlage 1 Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Maßstab: 1 : 7:500 Erweiterung einer Biogasanlage Projekt Nr.: 3897 Plangröße: DIN A3 Datum: Okt. 2011 gezeichnet: Bd. bearbeitet: Bd. geprüft: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW ± Legende Plangebietsgrenze ! (5 * , F,* (1 ! Fotostandpunkt mit Blickrichtung und Foto-Nummer (Fotos: siehe Textteil) F Biotopbestand vor Realisierung der Biogasanlage 3.1 Acker 2.2 Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand 2.3 Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand 1.1- 1.3 Voll-/Teilversiegelung, z. T. mit nachgeschalteter Versickerung ! B Einzelbäume (Neuanpflanzung Stieleiche) 3.1 F,* 4 ! ( Y:\projekte\3000_4000\3800_3900\3831\arcview\a_mxd\3897_bestand_02.mxd 2.2 * , 3 ! ( F ! B 1.1 ! B 2.2 ! B ! B ! B ! B ! B ! B ! B 2.3 ! F B * , 2 ( !! B ! B ! B !2.2 B ! B ! B ! B !F B * , 1 ! ( Biotopbestand Anlage 2 Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Maßstab: Erweiterung einer Biogasanlage Projekt Nr.: 3897 Plangröße: DIN A3 Datum: Nov. 2011 gezeichnet: Bd. bearbeitet: Bd. Landschaftspflegerischer Begleitplan Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW geprüft: 1 : 2.000 ± Legende Plangebietsgrenze Fläche Nr. 1: Anlage und dauerhafte Unterhaltung eines Gehölzstreifens aus standortheimischen Gehölzen (Anlage in der Pflanzperiode nach Rechtskaft der Planung) Fläche Nr. 3: Anlage und dauerhafte Unterhaltung eines Gehölzstreifens aus standortheimischen Gehölzen (Anlage in der Pflanzperiode nach Inanspruchnahme von SO2) Fläche Nr. 2: Anlage und Unterhaltung eines Gehölzstreifens aus standortheimischen Gehölzen bis zur Inanspruchnahme von SO2 (Anlage in der Pflanzperiode nach Rechtskaft der Planung) Biotopbestand nach Realisierung der Biogasanlage 3.1 Acker 2.2 (Straßenbegleitgrün ohne Gehölze) 2.3 (Straßenbegleitgrün mit Gehölzen) 7.2 1.1 1.1- 1.3 Voll-/Teilversiegelung, z. T. mit nachgeschalteter Versickerung 7.2 SO2 7.2 Hecke, Wallhecke mit lebensraumtypischen Gehölzen >= 50% (mit Angabe der Realisierungsreihenfolge) 7.2 ! B SO1 Einzelbäume (Erhalt der Neuanpflanzung) 1.1 Y:\projekte\3000_4000\3800_3900\3831\arcview\a_mxd\3897_planung_03.mxd 2.2 ! B ! B ! B ! B ! B ! B ! B ! B ! B 2.3 1.1 ! B ! B ! B ! B !2.2 B ! B ! B ! B ! B Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW Planung Anlage 3 Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Maßstab: Erweiterung einer Biogasanlage Projekt Nr.: 3897 Plangröße: DIN A3 Datum: Nov. 2011 gezeichnet: Bd. bearbeitet: Bd. geprüft: 1 : 2.000 ± Legende 7 ! ( * , Kompensationsmaßahme für die Errichtung einer Biogasanlage am Gut Eckendorf: - Offenlegung eines verrohrten Grabenabschnittes - Anlage von Blänken - Anlage von Gehölzbeständen - extensive Grünlandbewirtschaftung F F,* 6 ! ( Plangebietsgrenze Kompensationsfläche Externe Kompensationsmaßnahmen extensive Grünlandbewirtschaftung Anlage einer Blänke Offenlegung eines verrohrten Grabenabschnittes Anlage und Pflege von Hecken Bestand Y:\projekte\3000_4000\3800_3900\3831\arcview\a_mxd\3897_kompensation_04.mxd z. T. gehölzbestandener, offener Graben ¬ «6 ¬ «7 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW ©Geobasis NRW Externe Kompensation Anlage 4 Agrargas Eckendorf GmbH & Co. KG Maßstab: 1 : 5.000 Erweiterung einer Biogasanlage Projekt Nr.: 3897 Plangröße: DIN A3 Datum: Okt. 2011 gezeichnet: Bd. bearbeitet: Bd. geprüft: