Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
17.06.14, 12:01
Aktualisiert
17.06.14, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 23 zur Vorlage V 4/2014
23
Zweckverband Naturpark Rheinland
a) Verbandsversammlung
Gemäß § 6 der Satzung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland besteht die Verbandsversammlung aus 18 Vertretern der Verbandsmitglieder, wovon der Kreis Euskirchen 3 Vertreter/innen entsendet. Für jedes Mitglied der Verbandsversammlung ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung).
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter/innen werden durch die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus
den Dienstkräften der Verbandsmitglieder gewählt (§ 15 GKG).
Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 4 und 3
KrO).
b) Verbandsausschuss
Gemäß § 10 der Satzung besteht der Verbandsausschuss aus je einem Vertreter/einer Vertreterin jedes Verbandsmitgliedes. Für jedes Mitglied des Verbandsausschusses ist für den
Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung).
Die Mitglieder des Verbandsausschusses und ihre Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der Verbandsmitglieder aus der Mitte der Verbandsversammlung für die Dauer
ihrer Zugehörigkeit zur Verbandsversammlung gewählt.
Der Kreis hat mithin nur ein Vorschlagsrecht an die Verbandsversammlung.
Für die Ausübung des Vorschlagsrechts gelten jeweils die Grundsätze der Mehrheitswahl
(§ 35 Abs. 2 KrO).
c) Planungsausschuss Nord und Planungsausschuss Süd
Nach § 13 der Satzung ist innerhalb des Verbandsgebietes der Planungsausschuss Nord
zuständig für das Gebiet der Stadt Köln, des Rhein-Erft-Kreises und des Kreises Euskirchen.
Der Planungsausschuss Süd ist innerhalb des Verbandsgebietes zuständig für das Gebiet
der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises.
Nach § 14 der Satzung bestehen die Planungsausschüsse aus je einem Vertreter jedes Verbandsmitgliedes sowie dem Hauptverwaltungsbeamten der im Zuständigkeitsbereich jeweils
belegenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden als deren Vertreter.
Für jedes Mitglied der Planungsausschüsse ist für den Fall der Verhinderung ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu bestellen (gebundene Vertretung). Die Hauptverwaltungsbeamten
der belegenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden können sich durch einen Bediensteten ihrer Verwaltung vertreten lassen.
Die Vertreter/innen der Verbandsmitglieder und deren Stellvertreter/innen werden auf Vorschlag der Verbandsmitglieder von der Verbandsversammlung gewählt.
Daraus folgt, dass der Kreis ein Vorschlagsrecht an die Verbandsversammlung für die
Wahl eines Mitgliedes des Planungsausschusses Nord sowie dessen Stellvertreter/in hat.
Ebenso hat der Kreis ein Vorschlagsrecht für die Wahl eines Mitgliedes des Planungsausschusses Süd und dessen Stellvertreter/in. Dabei ist nicht gefordert, dass die Vorgeschlagenen Mitglieder der Verbandsversammlung sein müssen. Ihre Wahlzeit endet mit Ablauf der
Wahlzeit der Verbandsversammlung. Vor Ablauf der Wahlzeit können sie auf Vorschlag des
von ihnen vertretenen Verbandsmitgliedes abberufen werden.
Das Vorschlagsrecht für die Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen im Planungsausschuss Nord sowie im Planungsausschuss Süd wird vom Kreistag nach den Grundsätzen
der Mehrheitswahl ausgeübt (§ 35 Abs. 2 KrO).
a) Bisherige Vertreter des Kreises in der Verbandsversammlung waren:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1.
AV Poth, Manfred
2.
3.
Rhiem, Josef Carl
Hettmer, Heinrich
Blindert, Achim
(GBL IV/Kreisverwaltung)
Nußbaum, Hans Peter
Rhiem, Margret
CDU
SPD
CDU
SPD
b) Bisheriger Vertreter des Kreises im Verbandsausschuss war:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Rhiem, Margret
SPD
c) Bisheriger Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Nord war:
Ordentliches Mitglied:
Rhiem, Josef Carl
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Hettmer, Heinrich
SPD
d) Bisheriger Vertreter des Kreises im Planungsausschuss Süd war:
Ordentliches Mitglied:
Nußbaum, Hans Peter
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
CDU
Schulte, Andreas
SPD
Beschlussentwurf:
a) Verbandsversammlung
Der Kreistag entsendet folgende Vertreter/innen als Mitglieder in die Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Naturpark Rheinland bzw. als deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen:
Ordentliche Mitglieder:
Stellvertreter/innen
(gebundene Vertretung):
1.
____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
_____________________________
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2.
____________________________
_____________________________
3.
____________________________
_____________________________
b) Verbandsausschuss
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgender Mitglieder aus der Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
_______________________________
______________________________
c) Planungsausschuss Nord
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgender Personen in den Planungsausschuss Nord vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
_______________________________
______________________________
d) Planungsausschuss Süd
Der Kreistag beschließt, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgender Personen in den Planungsausschuss Süd vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter/in:
(gebundene Vertretung)
_______________________________
______________________________